Honorable Members of the Popular Assembly,
der vorliegende Gesetzentwurf präzisiert die in der Verfassung des Commonwealth of Hybertina enthaltenen Bestimmungen betreffend die Wahl des Gouverneurs unseres Bundesstaates.
Zu erwähnen sind einmal die Einführung eines Wählerverzeichnisses, analog zu den bundesweiten Wahlen. Da die Gouverneurswahlen regelmäßig parallel zu den Wahlen zum Repräsentantenhaus stattfinden, wird das bundesweite Wählerverzeichnis entsprechend mitgenutzt, wer sich als in Hybertina wohnhafter Wähler in dieses einträgt, erwirbt dadurch automatisch auch das Wahlrecht zu den Gouverneurswahlen, wer nach Bundesrecht noch in einem anderen Staat, nach dem Recht des Staates Hybertina jedoch bereits hier wahlberechtigt ist, hat das bei seiner Meldung entsprechend anzuzeigen.
Weiterhin erwähnenswert ist die Bestimmung, dass alle Wahlen die binnen eines Zeitraumes von weniger als einem Monat zur nächsten bundesweiten Wahl notwendig werden mit dieser zusammengelegt werden, wodurch der Verwaltungsaufwand des Bundeswahlamtes minimiert wird, ausschließlich in Hybertina finden Wahlen nach diesem Gesetz nur dann statt, wenn es bis zur nächsten bundesweiten Wahl noch mehr als ein Monat ist.
Ich bitte um Zustimmung.