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US Supreme Court

Oberster Gerichtshof Astors

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1

Dienstag, 16. Februar 2010, 17:37

The people (U.S.) ./. Templeton

ÖFFENTLICHE SITZUNG

Beginn: 16.02.2010

Strafverfahren:

The United States of Astor
-vertreten durch den United States Federal Prosecution Service-

versus

Richard Dean Templeton
-Former President of The United States of Astor-


Vorsitz:
Chief Justice Armin Schwertfeger
Equal Justice under the Law

Armin Schwertfeger

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2

Dienstag, 16. Februar 2010, 17:40

Handlung:Der Supreme Court Marshall klopft mit seinem Hammer zweimal auf den Tisch und ruft, während sich die Anwesenden erheben


Der Ehrenwerte Richter des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten. Höret, höret, höret: Alle Personen, die vor dem Ehrenwerten obersten Gerichtshof ein Anliegen zu unterbreiten haben, sind aufgefordert vorzutreten und sich mit der Sache zu befassen, denn die Sitzung dieses Gerichtshofes ist nun eröffnet. Gott schütze die Vereinigten Staaten und dieses Ehrenwerte Gericht.

Handlung:Justice Schwertfeger betritt in der Robe den Verhandlungssaal, geht an seinen Platz, setzt sich hin und wendet sich an die Anwesenden


Die Sitzung des Supreme Court ist eröffnet.

Ich rufe auf den Fall das Volk der Vereinigten Staaten versus Richard Dean Templeton.

Sind der Vertreter der Anklagebehörde sowie der Angeklagte persönlich anwesend?

Handlung:Justice Schwertfeger schaut in die Runde
Armin Schwertfeger
Speaker of the Parliament of Roldem
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Former Chief Justice of the US Supreme Court
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Former US Attorney General


"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

Samantha Cunningham

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3

Dienstag, 16. Februar 2010, 17:41

Die Attorney General für die Vereinigten Staaten ist anwesend.

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Richard D. Templeton

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4

Dienstag, 16. Februar 2010, 22:17

Ich bin anwesend, euer Ehren. Mit der Wahrnehmung meiner Interessen in diesem Verfahren habe ich Mr. Chester J. Witfield betraut.
RICHARD DEAN TEMPLETON [R-LA]
Former XXV. President of the United States
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Chester J. Witfield

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5

Dienstag, 16. Februar 2010, 22:30

Ich melde mich ebenfalls anwesend.

Your Honor, namens des Klägers gebe ich meine Verwunderung zur Kenntnis, dass der Kläger von dem Ermittlungsverfahren gegen ihn erst am 4.2. um 19:59 Uhr informiert wurde und ihm lediglich drei Tage zur Stellungnahme gegeben wurden. Das Department of Justice wollte diese meinem Mandanten gesetze Frist dennoch nicht ausschöpfen und hat vorzeitig Klage erhoben.

Es wird meiner Ansicht in diesem Verfahren daher gleichfalls aufzuklären sein, ob die Attorney General ihrer gesetzlichen Pflicht, sowohl belastende wie entlastende Umstände zu ermitteln und beide gleichermaßen zu berücksichtigen, ausreichend nachgekommen ist oder - aufgrund entsprechenden Unterlassens solcher Ermittlungen - sich der Verfolgung Unschuldiger strafbar gemacht haben könnte.
Attorney@Law - Marani, Stanliss & Witfield LLP

Last Senator of the Republic of Peninsula &
First Senator of the Republic of Serena
Former U.S. Solicitor General

Armin Schwertfeger

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6

Mittwoch, 17. Februar 2010, 12:46

Wenn die Verfahrensbeteiligten anwesend sind, können wir in die Verhandlung eintreten.

Mr. Templeton, ich nehme Ihre Beauftragung von Mr. Witfield zu Protokoll. Einer förmlichen Bevollmächtigung bedarf es daher nicht mehr.

Mr. Witfield, ich nehme Ihre Verwunderung über die Verfahrensweise der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis. Wenn die Anklagebehörde im Ergebnis eigener Ermittlungen zu der Ansicht gelangt, es gäbe einen hinreichenden Verdacht auf eine Straftat, ist sie berechtigt und verpflichtet Anklage zu erheben. Ob und wie ein aus Sicht der Staatsanwaltschaft dringend Tatverdächtiger zu den Vorwürfen Stellung nimmt, ist nicht entscheidend. Ausschlaggebend kann für die Anklagebehörde nur der Umstand sein, dass sie zu der Ekenntnis gelangt, die Tatvorwürfe sind mit hinreichender Sicherheit vor einem Gericht beweisbar. Dies scheint in Bezug auf Ihren Mandanten der Fall zu sein.

Das Gericht stellt vor Anklageerhebung keine eigenen Untersuchungen an und darf dies auch nicht. Es geht davon aus, dass die Anklagebehörde die Tatvorwürfe beweisen kann. Ob dies der Fall ist kann nur die mündliche Verhandlung erbringen, in welcher auch der Angeklagte zu den Vorwürfen Stellung nehmen kann und erforderlichenfalls Gegenbeweis antreten kann.

Ich fordere nun die Vertreterin der Staatsanwaltschaft auf, die Anklageschrift zu verlesen. Anschließend bitte ich die Verteidigung, zu erklären, ob sich der Angeklagte schuldig oder nicht schuldig bekennt. Im Falle von nicht schuldig, erhält die Verteidigung die Gelegenheit für eine erste Stellungnahme zur Anklage.

Bitte Ms. Cunningham.
Armin Schwertfeger
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Samantha Cunningham

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7

Mittwoch, 17. Februar 2010, 17:28

Vielen Dank, Euer Ehren.

Dem Angeklagten wird folgendes zur Last gelegt:

Der Angeklagte hat es im Zeitraum zwischen dem 17.01. und dem 31.01.2010 als Präsident der Vereinigten Staaten unterlassen, die Übergabe der Amtsgeschäfte, wie im Transiton Act ausführlich beschrieben, an den President-elect, Ulysses Q. Monroe, ordnungsgemäß durchzuführen. Er hat daher den Prozess der Amtsübergabe nicht eingeleitet und ausgeführt. Er ist damit der Unterlassung einer Amtshandlung angeklagt, ein Vergehen gemäß USPC Chapter II, Article IV, Section 37.

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Chester J. Witfield

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8

Mittwoch, 17. Februar 2010, 20:00

Your honor, der Angeklagte bekennt sich nicht schuldig.

Wie allseits bekannt ist, war mein Mandant aufgrund bestimmter Verpflichtungen weder zeitlich noch tatsächlich (da nicht anwesend) in der Lage, seine Amtsgeschäfte in vollem Umfang wahrzunehmen.

Gemäß Chapter II, Art. IV, Sec. 3 USPC wird bestraft, wer "aufgrund der Ausübung eines öffentlichen Amtes zu einer bestimmten Diensthandlung verpflichtet ist und diese absichtlich unterlässt". Der Tatbestand des Unterlassens von Amtshandlungen ist erst daher erfüllt, wenn ein Amtsträger (der Präsident) zu einer bestimmte Diensthandlung (die Durchführung der Transition) verpflichtet ist (durch Art. 2 Transition Act) und diese absichtlich (d.h. mit Vorsatz) unterlässt.

Der Angeklagte war als Präsident der Vereinigten Staaten zur Information des President-elect über alle wichtigen außen-, wie innenpolitischen, laufenden Verfahren verpflichtet.

Er hat diese Information jedoch nicht absichtlich unterlassen, so dass der Tatbestand der Strafvorschrift, auf die sich die Klägerin beruft, nicht erfüllt ist.

Absicht, d.h. der Vorsatz, ist gemäß hergebrachter Definition das Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges. Ein solches Wissen und Wollen lag augenscheinlich nicht vor. Dies ist bereits aus der Chronologie der Ereignisse ersichtlich:

Am 17.01. um 22:33 Uhr nahm der Angeklagte eine vorerst letzte Amtshandlung vor. Danach war er einige Tage unvorhergesehen, aber nachweislich nicht anwesend, somit also nicht in der Lage, seinen Amtsgeschäften nachzukommen. Erst am 24.01. um 17:15 Uhr bzw. 17:17 Uhr - etwa sieben tage später - war der Angeklagte wieder anwesend und gab ausdrücklich seine zeitliche und örtliche Abwesenheit zur Kenntnis. Er nahm daraufhin um 17:19 Uhr eine weitere Amtshandlung vor - die Ernennung eines Secretary of the Interior -, ehe er unerwartet erneut für einige (abermals etwas sieben) Tage weder zeitlich noch örtlich anwesend sein konnte. Dies konnte jedoch im Lichte der eingangs erwähnten Verpflichtungen von jedermann erwartet werden. Erst am 31.01. um 23:37 Uhr nahm der Angeklagte seine Amtsgeschäfte letztmals auf.

Sowohl der Klägerin als auch dem Präsidenten und Vizepräsidenten war bekannt, dass mein Mandant zeitlich außerordentlich eingeschränkt war und insbesondere die Klägerin wusste, wann mein Mandant örtlich anwesend sein konnte, um seinen Amtsgeschäften nachzukommen. Die von mir benannten Zeitpunkte waren die einzigen, zu denen mein Mandant im fraglichen Zeitraum die unterstellte Verfehlung hätte begehen können.

Es wird daher grundsätzlich bestritten, dass die Dienshandlung der Transition mit Absicht unterlassen wurde. Der Angeklagte ist daher freizusprechen.
Attorney@Law - Marani, Stanliss & Witfield LLP

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Chester J. Witfield« (17. Februar 2010, 20:01)


Armin Schwertfeger

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9

Donnerstag, 18. Februar 2010, 22:11

Da sich der Angeklagte für nicht schuldig bekannt hat. Treten wir nun in die Beweisaufnahme ein.

Ms. Cunningham, Ihrer Anklageschrift entnimmt das Gericht, dass Sie mehrere Zeugen aufrufen lassen wollen. Der erste benannte Zeuge, President Monroe, wird vom Gericht zugelassen und wird nachfolgend aufgerufen. Über die Zulassung der anderen Zeugen wird das Gericht je nach Fortgang des Verfahrens entscheiden.

Ich rufe nun President Monroe in den Zeugenstand.
Armin Schwertfeger
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Ulysses Q. Monroe

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10

Donnerstag, 18. Februar 2010, 23:47

Your Honor,

ich melde mich anwesend.

Armin Schwertfeger

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Freitag, 19. Februar 2010, 11:38

Mr. President das Gericht dankt Ihnen, dass Sie bereit sind, als Zeuge in in diesem Verfahren auszusagen.

Bevor Ms. Cunningham ihre Befragung beginnt, muss ich Sie noch belehren.

Mr. President Sie sind hier als Zeuge in einem Strafverfahren aufgerufen. Sie sind verpflichtet, die Wahrheit zu sagen, nichts wegzulassen und nichts hinzuzufügen. Sie dürfen nur aussagen, was Sie selbst erlebt, gehört und gesehen haben. Sie dürfen nicht aussagen, was Sie nur vom Hörensagen erfahren haben und Sie dürfen keine Wertungen und Beurteilungen abgeben.

Wenn Sie etwas nicht oder nicht mehr wissen, sagen Sie dies dem Gericht. Ersetzen Sie fehlendes Wissen keinesfalls durch Annahmen oder Vermutungen. Auf Beschluss des Gerichts können Sie aufgefordert werden, Ihre Aussage zu beeidigen.

Ich weise Sie darauf hin, dass Sie sich in dem Fall, dass Sie hier die Unwahrheit sagen nach Chaper II, Article 2, Section 2 des US Penalty Code strafbar machen und mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten, im Falle einer Vereidigung nicht unter einem Monat bestraft werden können.

Vorab noch die Angaben zu Ihrer Person für das Protokoll:
Ihr vollständiger Name ist Ulysses Quentin Monroe.
Sie sind am 12. September 1948 geboren.
Derzeit sind Sie Präsident der Vereinigten Staaten von Astor.
Sie sind mit dem Angeklagten weder verwandt noch verschwägert.

Wenn diese Angaben nicht den Tatsachen entsprechen, korrigieren Sie mich bitte.

Ansonsten erteile ich Ms. Cunningham das Wort zur Vernehmung des Zeugen.
Armin Schwertfeger
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12

Freitag, 19. Februar 2010, 13:29

Alle Angaben sind korrekt, your Honor.

Samantha Cunningham

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13

Montag, 22. Februar 2010, 23:36

Mr. President, ich danke für Ihr Erscheinen.

Mr. President, Sie wissen, worum es in diesem Fall geht. Es gilt aufzuklären, ob der ehemalige Präsident Richard Templeton seine Pflichten gemäß dem Transition Act in erforderlichem Umfang nachgekommen ist.

Mr. President, haben Sie in Ihrer Funktion als President-elect den damaligen Präsidenten Richard D. Templeton um die Einleitung der Transition ersucht?

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14

Montag, 22. Februar 2010, 23:37

Ich bin im Bilde.

Sowohl ihn, als zu späterer Zeit auch Vice President Xanathos.

Samantha Cunningham

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15

Montag, 22. Februar 2010, 23:39

Hat Former President Templeton auf Ihre Eingabe reagiert?

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16

Montag, 22. Februar 2010, 23:45

Nein, hat er nicht.

Samantha Cunningham

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17

Montag, 22. Februar 2010, 23:52

Wurde durch den Former President ein Transition-Cabinet eingerichtet, wie es das Gesetz vorsieht? Und wurden Sie und Ihr Vizepräsident-elect in diesen Räumlichkeiten über alle wichtigen außen-, wie innenpolitischen, laufenden Verfahren unterrichtet?

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18

Montag, 22. Februar 2010, 23:55

Wie schon gesagt, hatte ich keinen Kontakt zu President Templeton bis zu meiner Amtseinführung. In Folge desse gab es natürlich auch keinen Transition Room und keine Unterrichtung.

Samantha Cunningham

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19

Montag, 22. Februar 2010, 23:56

Hat der Former President Ihnen auf andere Art und Weise Einblick in die laufenden Amtsgeschäfte der Regierung gewährt?

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Dienstag, 23. Februar 2010, 00:00

Nein.