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Samantha Cunningham

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41

Sonntag, 11. April 2010, 15:19

Euer Ehren, die Anklagevertretung ist bereits wieder anwesend.

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Armin Schwertfeger

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42

Sonntag, 11. April 2010, 17:23

Danke Ms. Attorney General, nun warten wir noch auf die Verteidigung und den geladenen Zeugen Former Vice President Xanathos.
Armin Schwertfeger
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"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
höflich anzuhören, weise zu antworten,
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Chester J. Witfield

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43

Sonntag, 11. April 2010, 17:25

Die Verteidigung ist weiterhin anwesend, your honor.
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Armin Schwertfeger

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44

Sonntag, 11. April 2010, 17:33

Danke auch Ihnen Mr. Witfield.

Vor der Unterbrechung der Verhandlung wegen der Gerichtsferien war das Gericht zu der Überzeugung gekommen, dass es während der Zeit der Transition keinen Transition Room gegeben hat.

Zur weiteren Aufklärung der Vorgänge sah und sieht es das Gericht als erforderlich an, Former Vice President Xanathos als Zeugen zu befragen. Dieser wurde auch geladen. Wir werden also sein Erscheinen hier im Gerichtssaal abwarten.
Armin Schwertfeger
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Alexander Xanathos

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45

Montag, 12. April 2010, 01:34

Alexander steht auf, richtet sich mit den Worten "Your Honor, ich bin anwesend", an das Gericht und geht zum Zeugenstand.
Alexander Xanathos
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Richard D. Templeton

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46

Montag, 12. April 2010, 19:55

Richard beobachtet den Auftritt Xanathos' mit einigem Interesse.
RICHARD DEAN TEMPLETON [R-LA]
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Chester J. Witfield

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47

Montag, 12. April 2010, 21:28

Zitat

Original von Armin Schwertfeger
Zur weiteren Aufklärung der Vorgänge sieht es das Gericht jedoch als notwendig an, Former Vice President Xanathos als Zeugen zu vernehmen. Das Gericht wird ihn dazu umgehend laden.

Your honor,

der Kläger formuliert hiermit seine ausdrücklichen Vorbehalte gegen dieses Vorgehen. Gemäß Art. II, Sec. 3, Ssec. 3 des Criminal Procedure Act soll das Gericht nur solche Zeugen laden, die auf schriftlichen Antrag durch die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung als Zeugen benannt wurden. Nur im Falle dessen, dass im Laufe der Verhandlung die Notwendigkeit für die Befragung weiterer Zeugen auftreten, lädt das Gericht diese, jedoch nur, sofern die Notwendigkeit nicht bereits zu Prozessbeginn offenkundig war.

Eine solche Offenkundigkeit liegt meines Ermessens im Falle des damaligen Vizepräsidenten Xanathos vor. Wenn die Staatsanwaltschaft darauf verzichtet hat, diesen Zeugen zu benennen, so hat sie dies fahrlässig getan. Die Vorladung des Genannten verstößt meines Erachtens somit zu Lasten des Angeklagten gegen die Regelungen des Criminal Procedure Act.
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Armin Schwertfeger

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48

Dienstag, 13. April 2010, 12:11

Mr. Witfield, das Gericht nimmt Ihren Vorbehalt zur Kenntnis, auch wenn Sie hier der Vertreter des Angeklagten und nicht des Klägers sind.

Das Gericht interpretierte Article V Section 6 Subsection 1 Satz 1 des Supreme Court of the United States Act als Ermächtigung, ja unter Umständen sogar als Verpflichtung auch von Amts wegen Beweise zu erheben und Zeugen zu laden. Die Einschränkungen nach Article II Section 3 Subsection 3 des Criminal Procedure Act legt das Gericht dahingehend aus, dass ausschließlich die Zeugenbenennungen der Parteien zu Prozessbeginn zu erfolgen haben.

Insoweit sieht das Gericht Differenzen in zwei Rechtsvorschriften, was die Möglichkeiten bzw. Verpflichtungen des Supreme Court zu eigenen Ermittlungen oder Beweiserhebungen in Strafverfahren betrifft.

Da die Verteidigung die Auslegung des Gerichts nach dem SCOTUS Act als Nachteil für den Angeklagten sieht und das Gericht jegliche Benachteiligung eines Angaklagten zu verhindern hat, möchte ich die Verteidigung fragen, ob das Gericht den Vorbehalt als Antrag für den Ausschluss des Zeugen Xanathos werten soll. Wenn dem so sein sollte, wird das Gericht auf die Vernehmung dieses Zeugen verzichten.

Mr. Witfield?
Armin Schwertfeger
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Chester J. Witfield

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49

Mittwoch, 14. April 2010, 20:52

Your honor,

Sie haben natürlich Recht, ich spreche selbstverständlich nicht für die Klage, sondern für den Angeklagten. Ich bitte dies zu entschuldigen.

Ich möchte betonen, dass die Verteidigung lediglich die nachträgliche Ladung eines Zeugen als Nachteil für den Angeklagten sieht. Da meines Erachtens nicht absehbar ist, welcher Laune der konkreten Zeugen heute ist und ob er für oder gegen den Angeklagten aussagen wird - die persönlichen Differenzen zwischen dem Angeklagten und dem benannten Zeugen dürften dem gericht bekannt sein -, möchte ich darauf verweisen, dass die Verteidigung inbesondere in Kenntnis der Zeugenliste der Klage auf die Benennung von eigenen Zeugen verzichtet hat. Dies wäre nicht der Fall gewesen, wenn die Verteidigung davon ausgegangen wäre, dass sich die Vernehmung zusätzlicher Zeugen im Laufe der Verhandlung ergeben könnte bzw. dass dies rechtlich zulässig wäre.

Da es jedoch nicht in meinem Interesse liegt, einen Präzedenzfall zu schaffen, bitte ich meinen Vorbehalt als Antrag auf Ausschuss des Zeugen Xanathos zu werten.
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Armin Schwertfeger

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50

Mittwoch, 14. April 2010, 22:07

Danke Mr. Witfield.

Auf Antrag der Verteidigung ergeht folgender Beschluss:

Der vom Gericht geladene Zeuge Fomer Vice President Xanathos wird nicht gehört.

Mr. Xanathos, das Gericht dankt Ihnen, dass Sie hier erschienen sind, entlässt Sie jedoch unbefragt. Sie können die Verhandlung weiter verfolgen oder auch das Gericht verlassen.

An die Verteidigung geht nun noch die Frage, ob Sie neue Zeugen benennen will, bei denen sich die Notwendigkeit der Aussage als Beweis erst aus dem aktuellen Verfahrensstand ergeben hat?

Sollte dies nicht der Fall sein, beabsichtig das Gericht die Beweisaufnahme abzuschließen.
Armin Schwertfeger
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Chester J. Witfield

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51

Mittwoch, 14. April 2010, 22:27

Your honor,

leider ist durch den Criminal Procedure Act nicht exlpizit vorgesehen, den Angeklagten selbst zu hören und sowohl durch die Klage als auch durch die Verteidigung im Wege des Kreuzverhörs zu befragen.

In diesem Sinne möchte ich das einzige noch nicht hier anwesenden Mitglied der sogenannten "Technischen Administration", Mr. Bastian Vergnon, als Zeugen benennen. Die Verteidigung hält es für evident, die von der Klägerin nicht näher verfolgten, entlastenden Umstände der Abwesenheit des Angeklagten zu ergründen. Da wider Erwarten die Vertreterin der Klage überhaupt nicht darauf eingegangen ist, verbleibt - neben dem Angeklagten - lediglich Mr. Vergnon als mit den notwendigen technischen Zugriffsrechten ausgestattete Person.
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Armin Schwertfeger

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52

Donnerstag, 15. April 2010, 17:44

Mr. Witfield, das Gericht hat mit der nachträglichen Benennung von Mr. Vergnon als Zeugen der Verteidigung erhebliche Probleme. Die Verteidigung muss sich schon die Frage gefallen lassen, warum Sie ein Mitglied der technischen Administration erst zu diesem Zeitpunkt im Verfahren benennt und dies nicht bereits zu Beginn des Verfahrens getan hat. Aus der Zeugenliste der Anklage war zu entnehmen, zu welchen Sachverhalten diese Zeugen aussagen können.

Das Gericht wird daher die Zulassung des Zeugen Vergnon von der Zustimmung bzw. vom Fehlen eines Widerspruchs der Anklage dazu abhängig machen.

Auch wenn es nicht explizit im Criminal Procedure Act vorgesehen ist, dass ein Angeklagter im Wege eines Kreuzverhörs von beiden Prozessvertretungen befragt werden soll, so besteht doch jederzeit die Möglichkeit seitens der Anklage und auch des Gerichts, Fragen an den Angeklagten zu stellen. Diese kann er oder sein Anwalt dann beantworten oder nicht, da ihm ja ein recht weit gehendes Aussageverweigerungsrecht zusteht.

Und selbstverständlich kann das Gericht einem Angeklagten auf Antrag auch die Möglichkeit der Abgabe von Erklärungen, das Verfahren betreffend einräumen. Wenn also der Angeklagte etwas zur Aufklärung beitragen will, kann er oder sein Anwalt dies gern tun.

Ich möchte die Vertreterin der Anklage bitten sich zu äußern, ob Sie gegen eine Vernehmung des Zeugen Vergnon Einwände hat.
Armin Schwertfeger
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Richard D. Templeton

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Freitag, 16. April 2010, 14:20

Richard schaut interessiert zur Vertreterin der Anklage.
RICHARD DEAN TEMPLETON [R-LA]
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Samantha Cunningham

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Freitag, 16. April 2010, 14:55

Your honor,

die Anklage lehnt die Vernehmung des Zeugen Vergnon ab. Die Verteidigung argumentiert seit Beginn der Verhandlung damit, dass die anderen Mitglieder der TA ebenfalls die Möglichkeit hätten den Transition Room einzurichten. Es ist daher davon auszugehen, dass die Verteidigung diesen Bestandteil ihrer Strategie bereits vor Beginn der Verhandlung festgelegt hatte. Es war der Verteidigung daher bewusst, dass ein Zeuge Vergnon geladen und befragt werden könnte. Damit würde eine Zulassung des Zeugen Vergnon ebenfalls gegen die bereits erwähnte Regelung des Criminal Procedure Acts verstoßen.

Die Anklage würde eine Befragung des Zeugen Vergnon zustimmen, wenn die Verteidigung einer Befragung des Zeugen Xanathos zustimmen würde.

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Chester J. Witfield

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Freitag, 16. April 2010, 14:58

Your honor,

ich denke nicht, dass der Gerichtssaal als Jahrmarkt herhalten sollte.

Die Verteidigung zieht die Bennenung des Zeugen Vergnon zurück. Andere neue Zeugen werden nicht benannt.
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Freitag, 16. April 2010, 15:00

Your honor,

die Anklage beantragt abschließend den Angeklagten zu befragen, so dieser nicht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen möchte.

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Richard D. Templeton

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Sonntag, 18. April 2010, 15:15

Richard wartet darauf, ob er in den Zeugenstand treten soll.
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Armin Schwertfeger

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Montag, 19. April 2010, 16:14

Mr. Witfield, ich glaube nicht, dass eine Zeugenbenennung bzw. deren Ablehnung hier als Jahrmarktsveranstaltung gewertet werden sollte.

Das Gericht nimmt die Zurücknahme der Benennung des Zeugen Vergnon sowie den Verzicht auf die Benennung weiterer Zeugen durch die Verteidigung zur Kenntnis.

Auf Antrag der Anklage wird nun der Angeklagte in den Zeugenstand gerufen. Bitte Mr. Templeton.
Armin Schwertfeger
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Montag, 19. April 2010, 19:42

Richard tritt wie geheißen in den Zeugenstand.

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Armin Schwertfeger

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Montag, 19. April 2010, 22:20

Mr. Templeton, Sie sollen hier in eigener Sache vernommen werden. Sie besitzen daher ein Aussageverweigerungsrecht über alle Tatsachen und zu allen Fragen, welche Sie belasten könnten. Sollten Sie aussagen, sind Sie jedoch verpflichtet, die Wahrheit zu sagen.

Ich weise Sie darauf hin, dass Sie sich in dem Fall, dass Sie hier die Unwahrheit sagen nach Chaper II, Article 2, Section 2 des US Penalty Code strafbar machen und unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft werden können.

Ich erteile nun als erstes der Vertreterin der Anklage für ihre Fragen das Wort. Bitte Ms. Cunningham.
Armin Schwertfeger
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