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Dienstag, 9. Februar 2010, 21:46

2010/02/002 Narcotic Drugs and Psychotropic Substances Bill

''Audemus iura nostra defendere''

The Commonwealth of Hybertina

- The Governor -

Port Virginia | February 9th, 2010

Honorable Members of the Popular Assembly,

zur Aussprache steht die Narcotic Drugs and Psychotropic Substances Bill,gebracht von Mr. John Salazar.

Die Aussprache dauert nach den Standing Orders zunächst 96 Stunden und endet am 13. Februar 2010, 21:45 h.

Signed,

Governor of Hybertina



Narcotic Drugs and Psychotropic Substances Bill


Article I – General

Dieses Gesetz regelt die Abgabe, den Bezug und die Verwendung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen (Suchtmittel), unabhängig von der Verarbeitungs- und Darreichungsform.

Article II – Definitions

Section 1 [Narcotic Drugs]
Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Stoffe mit schmerzbetäubender, aufputschender oder leistungssteigernder Wirkung.

Section 2 [Psychotropic Substances]
Psychotrope Stoffe im Sinne dieses Gesetzes sind Substanzen, welche die Psyche oder das Bewusstsein eines Menschen durch eine Beeinflussung des Nervensystems verändern.

Article III – Restrictions

Section 1 [Non-restricted substances]
Folgende Substanzen können uneingeschränkt abgegeben, bezogen und verwendet werden:
a] Xanthine (Coffein, Theobromin und Theophyllin);
b] Stoffe, die für medizinische, zahnmedizinische, veterinärmedizinische oder wissenschaftliche Zwecke verwendet werden; einschließlich der in Section 2 aufgeführten Substanzen.

Section 2 [Restricted substances]
[1] Folgende Substanzen dürfen nur von Personen abgegeben, bezogen und verwendet werden, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben:
a] Cannabinoide;
b] Halluzinogene (LSD, Meskalin, Psilocybin);
c] Nikotin;
d] Amphetaminartige Aufputschmittel.
[2] Folgende Substanzen dürfen nur von Personen abgegeben, bezogen und verwendet werden, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben:
a] Ethanol;
b] Sedativa (Schlaf- und Beruhigungsmittel);
c] Kokain;
d] Opiate.

Section 3 [Child Welfare]
In Schulen, Kindergärten, Betreuungseinrichtungen, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen und vergleichbaren Institutionen dürfen die in Section 2 aufgeführten Substanzen weder beworben noch abgegeben, bezogen oder verwendet werden.

Article IV – Ordinances
Der Governor ist ermächtigt, Regeln für die Ein- und Ausfuhr von Suchtmitteln zu erlassen.

Article V - Final provisions
Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Governor in Kraft.
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


Nicht betrunken zu sein ist manchmal verantwortungslos. (Dionysche Volksweisheit)

John Salazar

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2

Dienstag, 9. Februar 2010, 22:17

Honorable Members of the Popular Assembly,

der vorliegende Entwurf setzt im Gegensatz zu den Regelungen in anderen Staaten auf das Leitbild des mündigen Bürgers. Verbote entmündigen Verbraucher und führen zu einem Anstieg der organisierten Kriminalität. Zudem entzieht sich der Konsum staatlicher, medizinischer und sozialer Kontrolle.

Gleichwohl berücksichtigt der Narcotic Drugs and Psychotropic Substances Bill, dass bestimmte Substanzen für Minderjährige nicht geeignet sind, und legt entsprechende Altersgrenzen fest.

Ich bitte um Zustimmung!
Sen. John Salazar (Rep)
Port Caroline
Governor of Hybertina



Norman Howard Hodges

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3

Dienstag, 9. Februar 2010, 22:31

Handlung:In Freeland freut man sich, dass der liberale Ansatz nun auch in anderen Staaten und sogar von Republikanern verfolgt wird.

John Salazar

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4

Dienstag, 9. Februar 2010, 23:22

Zitat

Freeland Stimulant Act / Loi sur les Produits stimulantes
Der Anbau und Verkauf von Genussmitteln, die zum Erreichen eines Rauschzustandes führen, ist solange untersagt, bis eine gesetzliche Erlaubnis erlassen wurde.

Handlung:Wundert sich, was man in Freeland unter "liberal" versteht. ;)
Sen. John Salazar (Rep)
Port Caroline
Governor of Hybertina



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Dienstag, 9. Februar 2010, 23:29

Honrable Members of the Popular Assembly,

der Gesetzentwurf des ehrenwerten Mr. Salazar liegt ganz auf der politischen Linie der Commonwealth Administration, ich kann diesen daher nur begrüßen.

Fragend anmerken möchte ich nur folgendes:

Ist es wirklich sinnvoll, Cannabinoide bereits an 16-Jährige abzugeben, Alkohol hingegen erst an über 18-Jährige? Ich denke, hier ist eine einheitliche Altersgrenze sinnvoll, oder ggf. eine Differenzierung nach dem Alkoholgehalt von Produkten (reinen Alkohol trinkt denke ich sowieso niemand ;)).

Und zweitens verbietet der Entwurf jeden Gebrauch von Sedativa durch unter 18-Jährige, was bedeutet, diesen dürften auch keine Schlaf- oder Beruhigungsmittel verabreicht werden - ist das so beabsichtigt?
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
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John Salazar

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6

Dienstag, 9. Februar 2010, 23:55

Zitat

Original von Sienna Jefferson
Ist es wirklich sinnvoll, Cannabinoide bereits an 16-Jährige abzugeben, Alkohol hingegen erst an über 18-Jährige? Ich denke, hier ist eine einheitliche Altersgrenze sinnvoll, oder ggf. eine Differenzierung nach dem Alkoholgehalt von Produkten (reinen Alkohol trinkt denke ich sowieso niemand ;)).

Mrs Jefferson,

für die Einteilung waren die mögliche körperliche Beeinträchtigung und das Suchtpotenzial maßgeblich. Cannabinoide und Halluzinogene sind nachweislich harmloser als Alkohol, so dass eine unterschiedliche Einstufung angebracht ist. Eine Differenzierung bei alkoholischen Getränken dürfte höchst willkürlich ausfallen, da z.B. einige Biere durchaus mehr Alkohol enthalten können als spirituosenhaltige Süßgetränke.

Zitat

Und zweitens verbietet der Entwurf jeden Gebrauch von Sedativa durch unter 18-Jährige, was bedeutet, diesen dürften auch keine Schlaf- oder Beruhigungsmittel verabreicht werden - ist das so beabsichtigt?

Verabreicht werden können diese Mittel weiterhin gemäß Art. III, Sec. 1; also von Ärzten verordnet. Zu den Sedativa gehören Barbiturate, Valium und Rohypnol - da ist eine Einstufung "ab 18" sinnvoll.
Sen. John Salazar (Rep)
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Governor of Hybertina


Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »John Salazar« (9. Februar 2010, 23:59)


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7

Mittwoch, 10. Februar 2010, 15:03

Honorable Members of the Popular Assembly,

ich danke dem ehrenwerten Mr. Salazar für die Vorlage dieser betäubungsmittelkundlichen Illustration, deren ungefährer Inhalt mir zwar schon bekannt war, jedoch nicht in dieser Klarheit und Deutlichkeit. Ich kann mich den im Entwurf vorgeschlagenen Altersgrenzen nunmehr anschließen.

Nach Aufklärung meines Missverständnisses der Vorlage betreffend die Verordnung und Abgabe von Schlaf- und Beruhigungsmitteln auch an unter 18-Jährige habe ich insgesamt keine Fragen oder Bedenken mehr.
Sienna Athena Jefferson (D)
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Samantha Cunningham

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8

Mittwoch, 10. Februar 2010, 18:14

Madam Speaker,

ich kann einen Entwurf, der die Abgabe von Suchtmitteln gleich welcher Art an Jugendliche vorsieht nicht unterstützen und rege an das Abgabealter komplett zur Volljährigkeit hochzusetzen.

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9

Mittwoch, 10. Februar 2010, 18:41

Honorable Members of the Popular Assembly,

wie steht der ehrenwerte Mr. Salazar als Antragsteller zu diesem Einwand?
Sienna Athena Jefferson (D)
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John Salazar

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Mittwoch, 10. Februar 2010, 20:59

Honorable Members of the Popular Assembly,

die im Entwurf "ab 16" freigegebenen Stoffe sind Substanzen, die - ausgenommen Nikotin - keine körperliche und - falls dann - nur eine geringe psychische Anhängigkeit auslöst. Da schätzungsweise mehr als 40 % der 16-18-jährigen bereits Erfahrungen mit Cannabis und Nikotin gemacht haben, ist zu befürchten, dass durch den "Reiz des Verbotenen" eine höher Altersgrenze eher zu einer Gebrauchsprogression führt.

Denkbar jedoch wäre es, dass die Abgabe an unter-18-jährige verboten ist, der Besitz (Eigenbedarf) und Konsum einiger Suchtmittel für 16-18-jährige jedoch straffrei ist.
Sen. John Salazar (Rep)
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Donnerstag, 11. Februar 2010, 00:41

Honorable Members of the Popular Assembly,

das von dem ehrenwerten Mr. Salazar angeführte Argument eines "Reizes des Verbotenen" halte ich für durchaus nachvollziehbar, doch lässt es sich auch auf alle anderen Substanzen - insbesondere Alkohol - anführen, was ein wesentlicher Grund dafür ist, warum ich recht wenig auf Verbote des Genusses von Rauschmitteln insgesamt gebe.

Ich würde daher anregen, das Gesetz generell so zu fassen, dass der Besitz in zum Eigenbedarf bestimmten Mengen sowie der Konsum generell legal sind, und nur der Erwerb an ein Mindestalter von achtzehn Jahren geknüpft wird.
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John Salazar

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Donnerstag, 11. Februar 2010, 03:05

Honorable Members of the Popular Assembly,

ich habe die zuletzt geäußerten Anregungen wiefolgt im Entwurf (Art. III) berücksichtigt:

Narcotic Drugs and Psychotropic Substances Bill


Article I – General

Dieses Gesetz regelt die Abgabe, den Bezug und die Verwendung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen (Suchtmittel), unabhängig von der Verarbeitungs- und Darreichungsform.

Article II – Definitions

Section 1 [Narcotic Drugs]
Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Stoffe mit schmerzbetäubender, aufputschender oder leistungssteigernder Wirkung.

Section 2 [Psychotropic Substances]
Psychotrope Stoffe im Sinne dieses Gesetzes sind Substanzen, welche die Psyche oder das Bewusstsein eines Menschen durch eine Beeinflussung des Nervensystems verändern.

Article III – Restrictions

Section 1 [Non-restricted substances]
Folgende Substanzen können uneingeschränkt abgegeben, bezogen und verwendet werden:
a] Xanthine (Coffein, Theobromin und Theophyllin);
b] Stoffe, die für medizinische, zahnmedizinische, veterinärmedizinische oder wissenschaftliche Zwecke verwendet werden; einschließlich der in Section 2 aufgeführten Substanzen.

Section 2 [Restricted substances]
[1] Folgende Substanzen dürfen nur von Personen abgegeben und bezogen werden, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben:
a] Cannabinoide;
b] Halluzinogene (LSD, Meskalin, Psilocybin);
c] Amphetaminartige Aufputschmittel;
d] Ethanol;
e] Sedativa (Schlaf- und Beruhigungsmittel);
f] Nikotin;
g] Kokain;
h] Opiate.
[2] Wer als Person über 18 Jahre rechtswidrig Suchtmittel an Minderjährige abgibt, begeht eine Körperverletzung.
[3] Der Konsum, der Besitz von geringfügigen Mengen für den Eigenbedarf und die unentgeltliche Abgabe von geringfügigen Mengen zur Ermöglichung des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums von Suchtmitteln sind straffrei.

Section 3 [Child Welfare]
In Schulen, Kindergärten, Betreuungseinrichtungen, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen und vergleichbaren Institutionen dürfen die in Section 2 aufgeführten Substanzen weder beworben noch abgegeben, bezogen oder verwendet werden.

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Der Governor ist ermächtigt, Regeln für die Ein- und Ausfuhr von Suchtmitteln zu erlassen.

Article V - Final provisions
Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Governor in Kraft.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »John Salazar« (11. Februar 2010, 03:06)


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Freitag, 12. Februar 2010, 12:04

Honorable Members of the Popular Assembly,

ich kann dem Gesetzentwurf in dieser Fassung zustimmen.
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Samantha Cunningham

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Freitag, 12. Februar 2010, 14:57

Madam Speaker,

wenn wir beginnen von "gringfügigen Mengen" zu sprechen, sollten wir den Strafverfolgungsbehörden auch die Möglichkeiten geben zu erkennen, wann die geringfügige Menge eine solche nicht mehr ist. Es fehlt mir da an einer Definition.

[3] Der Konsum, der Besitz von geringfügigen Mengen für den Eigenbedarf und die unentgeltliche Abgabe von geringfügigen Mengen zur Ermöglichung des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums von Suchtmitteln sind straffrei.

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Freitag, 12. Februar 2010, 22:41

Honorable Members of the Popular Assembly,

ich halte den Vorschlag der ehrenwerten Ms. Cunningham deshalb für nur schwierig umsetzbar, da eine geringe Menge nach dem Wortlaut der Vorlage eine ersichtlich nur zum Eigenverbrauch des Besitzers bestimmte Menge sein soll. Entsprechend kann diese je nach dem Konsummuster der Betreffenden stark variieren - was für einen Abhängigen eine geringe Menge ist, die er binnen eines kurzen Zeitraums verbraucht, ist für einen Gelegenheitskonsumenten ein so üppiger Vorrat, dass in Frage gestellt werden muss, ob dieser wirklich ausschließlich für den Eigenbedarf bestimmt ist.

Ich denke daher, das es besser ist, die Entscheidung von Fall zu Fall der Rechtssprechung anheim zu stellen.
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Sonntag, 14. Februar 2010, 23:51

Honorable Members of the Popular Assembly,

Zitat

Original von Sienna Jefferson
Ich denke daher, das es besser ist, die Entscheidung von Fall zu Fall der Rechtssprechung anheim zu stellen.


ich unterstütze diese Position. Insbesondere aufgrund der unterschiedlichen Verarbeitungs- und Darreichungsformen ist eine exakte Bestimmung von akzeptablen Mengen problematisch. Wir sollten hier auf die Erfahrungen der Polizei und Justiz vertrauen.
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Montag, 15. Februar 2010, 16:17

Madam Speaker,

und wie verhindern wir dann, dass sich Ungleichheit bei der Verhängung von Strafen für die Abgabe von Suchtmitteln Einzug halten wird?

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Montag, 15. Februar 2010, 17:13

Honorable Members of the Popular Assembly,

basierend auf Erfahrungswerten der Polizei und Gutachten von Staatsanwaltschaft und Verteidigung wird sich in der Rechtsprechung ein "Richtwert" ergeben, der bei künftigen Verfahren und den polizeilichen Ermittlungen Anwendung finden wird. Dieser "Richtwert" wird sich aber, je nach veränderter Verarbeitung und neuen "Trends" (Stichwort "Alcopops"), stetig verändern und neue Erfahrungen von Justiz, Polizei und Experten berücksichtigen. Bei einer Festschreibung bestimmter Grenzwerte im Gesetz wäre das nur schwer möglich.

Entscheidend ist, dass der rechtswidrige Verkauf von Suchtmitteln an Minderjährige in jedem Fall strafbar ist. Beim Besitz von geringfügigen Mengen wird die Staatsanwaltschaft im Zweifelsfall sicherlich von einer Anklageerhebung absehen - was ich vernünftig finde. Die Polizei sollte gegen Personen vorgehen, die den Kofferraum mit Suchtmitteln gefüllt haben und das Zeug an Minderjährige verkaufen wollen, nicht aber gegen Jugendliche, die möglicherweise zwei Pillen zuviel dabei haben.

Als Anhänger des Case Law bin ich ohnehin kein Freund von zu detaillierten Vorgaben in Gesetzestexten.
Sen. John Salazar (Rep)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »John Salazar« (15. Februar 2010, 17:14)


Samantha Cunningham

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19

Montag, 15. Februar 2010, 17:33

Madam Speaker,

ich behalte mir vor eine Änderung des Gesetzes anzustrengen, sollte erkannt werden, dass die hier niedergelegten Regelungen nicht ausreichen.

Ansonsten werde ich dem Entwurf meine Stimme nicht versagen.

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Montag, 15. Februar 2010, 21:36

''Audemus iura nostra defendere''

The Commonwealth of Hybertina

- The Governor -

Port Virginia | February 9th, 2010

Honorable Members of the Popular Assembly,

die Aussprache ist beendet, da der festgesetzte Aussprachezeitraum abgelaufen ist. Die Abstimmung wird eingeleitet.

Signed,

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