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Samantha Cunningham

Former First Lady of the United States

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121

Montag, 17. Mai 2010, 22:42

Your honor,

aufgrund der besonderen Schwere der Schuld, die sich der Angeklagte schuldig gemacht hat, der hohen Zahl an Opfern, unter denen auch Kinder waren, so wie der fehlenden Reue und des damit verbundenen fehlenden Respekts gegenüber den Opfern und deren Familien, beantragt die Anklage den Angeklagten zum Tode zu verurteilen.

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Armin Schwertfeger

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122

Dienstag, 18. Mai 2010, 21:37

Danke Ms. Cunningham.

Ich erteile nun dem Angeklagten bzw. der Verteidigung das Wort für ihren Strafmaßantrag und setze dafür eine Frist bis zum 21.05.2010.
Armin Schwertfeger
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"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

Armin Schwertfeger

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123

Sonntag, 23. Mai 2010, 16:59

Der Angeklagte und sein Verteidiger haben von der Möglichkeit, eigene Strafmaßanträge zu stellen keinen Gebrauch gemacht. Das Gericht zieht sich nun zur Bestimmung des Strafmaßes zurück.

Die Urteilsverkündung findet an dieser Stelle in Kürze statt.

Chief Justice Schwertfeger schlägt einmal mit dem Hammer und verläst den Gerichtsaal in Richtung Richterzimer
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124

Dienstag, 25. Mai 2010, 10:47

Chief Justice Schwertfeger betritt den Gerichtssaal und geht zu seinem Platz, während sich die Anwesenden erheben

Im Verfahren das Volk der Vereinigten Staaten von Astor gegen Julian Dascombe ergeht folgendes Urteil:

Der Angeklagte Julian Dascombe wird wegen siebenfachem Mord gemäß Chapter II Article III Section 1 und dreifachem versuchtem Mord gemäß Chapter II Article III Section 1 in Verbindung mit Chapter I Article I Section 3 Subsection 2 auf der Grundlage von Chapter I Article II Section 3 Subsection 1 United States Penalty Code zum Tode verurteilt.

Bitte setzen Sie sich.

Nachdem das Gericht den Angeklagten des siebenfachen Mordes und des dreifachen versuchten Mordes für schuldig befunden hat war eine Freiheitsstrafe von insgesamt 111 Monaten zu verhängen, wobei jeder Fall des Mordes mit der Höchststrafe von 12 Monaten und jeder Fall des versuchten Mordes mit 9 Monaten zu ahnden war.

Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in allen 10 Fällen und der siebenfachen Verwirkung der Mindesstrafe von 10 Monaten sind die Bedingungen des Chapters I Article II Section 3 Subsection 1 United States Penalty Code für die Verhängung der Todesstrafe erfüllt. Das Gericht folgte mit der Verhängung der Todesstrafe dem Antrag der Anklage.

Gemäß Chapter I Article II Section 3 Subsection 2 United States Penalty Code bedarf die Verhängung der Todesstrafe der Billigung durch den Präsidenten der Vereigten Staaten. Das Urteil wird dem Präsidenten umgehend zugestellt.

schriftliche Ausfertigungen des Urteils werden den Parteien übergeben
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125

Dienstag, 25. Mai 2010, 11:40



URTEIL



In dem Strafverfahren

das Volk der Vereinigten Staaten von Astor

versus

Julian Dascombe

wegen der

Tatvorwürfe des mehrfachen Mordes, der mehrfachen schweren Körperverletzung, der versuchten Geiselnahme, des versuchten Raubes und des Widerstandes gegen die Staatsgewalt

hat der Supreme Court unter Vorsitz von Chief Justice Schwertfeger
auf der Grundlage der Anklage vom 09.07.2009
und der mündlichen Verhandlungen vom 14.07.2009 bis 23.04.2010 entschieden:

Der Angeklagte Julian Dascombe wird wegen siebenfachem Mordes in besonders schwerem Fall und dreifachem versuchten Mordes in besonders schwerem Fall zum Tode verurteilt.



I. Entscheidungen zur Schuldfrage

1. Zum Tatvorwurf des siebenfachen Mordes gemäß Chapter II Article III Section 1 Uited States Penalty Codes erkennt das Gericht den Angeklagten für schuldig. Gleichzeitig stellt das Gericht eine besondere Schwere der Schuld fest.

2. Zum Tatvorwurf der dreifachen schweren Körperverletzung gemäß Chapter II Article III Section 1 United States Penalty Code erkennt das Gericht den Angeklagten für nicht schuldig. Es erkennt den Angeklagten dagegen für schuldig des dreifachen versuchten Mordes gemäß Chapter II Article III Section 1 in Verbindung mit Chapter I Article I Section 2 Subsection 2 United States Penalty Code. Auch hier stellt das gericht eine besondere Schwere der Schuld fest.

3. Zum Tatvorwurf der versuchten Geiselnahme gemäß Chapter II Article III Section 4 in Verbindung mit Chapter I Article I Section 3 Subsection 2 United States Penalty Code erkennt das Gericht den Angeklagten für nicht schuldig.

4. Zum Tatvorwurf des versuchten Raubes gemäß Chapter II Article III Section 5 Subsection 1 in Verbindung mit Chapter I Article I Section 3 Subsection 2 United States Penalty Code erkennt das Gericht den Angeklagten für nicht schuldig.

5. Zum Tatvorwurf des Widerstandes gegen die Staatsgewalt gemäß Chapter II Article I Section 3 Subsection 1 United States Penalty Code erkennt das Gericht den Angeklagten für nicht schuldig.

Begründung:

1. Der gewaltsame Tod von sieben Menschen am 15.04.2009 in der High School von Pressly in Savannah ist eine unbestreitbare Tatsache. Auch dass die Menschen durch Schusswunden getötet wurden ist unbestritten. Zu entscheiden war, ob der Angeklagte der Täter ist oder nicht. Nach Überzeugung des Gerichts besteht an der Täterschaft des Angeklagten kein Zweifel. Die Aussagen der Zeugen Willow, Batista und King zur Identität des Täters lassen keinen Raum für Zweifel daran, dass es sich bei dem Täter vom 15.04.2009 um den Angeklagten handelt.

Des Weiteren war zu entscheiden, ob es sich bei dieser Tat um Mord im Sinne des United States Penalty Code handelt. Auch diese Frage musste das Gericht bejahen, da der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts am 15.04.2009 aus reiner Mordlust mit einer Waffe in eine High School gegangen ist, um dort Menschen zu töten. Andere Gründe für die Tat konnte das Gericht nicht erkennen.

Zum Schluss hatte das Gericht darüber entscheiden, ob es die besondere Schwere der Schuld feststellen musste. Auch dies war durch das Gericht zu bejahen, da sich der Angeklagte für seine Tat eine High School auswählte, in welcher vorrangig Kinder und Jugendliche zu erwarten waren, welche im Normfall unbewaffnet und wehrlos gegenüben einem Täter mit Schusswaffe sind. Dies wissen müssend ging der Angeklagte tatsächlich an einen solchen Ort und tötete 7 wehrlose Schüler und Lehrer.

2. Ebenso wie der Tod von 7 Menschen waren auch die Verletzungen von 3 Menschen durch eine Schusswaffe unbestreitbar. Alle drei haben glücklicherweise überlebt, wurden jedoch teilweise schwer verletzt. Zur Idendität des Täters verweist das Gericht auf seine Ausführungen zum Tatvorwurf des siebenfachen Mordes. Da es sich bei der Tat um Vorsatz handelt, konnte das Gericht dem Antrag der Anklage die 3 Verletzungen als Körperverletzung zu werten nicht folgen. Alle drei Opfer wurden nach Überzeugung des Gerichts mit der Absicht verletzt, sie zu töten. Daher war auf versuchten Mord zu erkennen. Zur besonderen Schwere der Schuld verweist das Gericht wiederum auf die Ausführungen zum Mordvorwurf.

3. Die Tatvorwürfe der versuchten Geiselnahme und des versuchten Raubes sah das Gericht nicht als ausreichend bewiesen an. Die Aussagen des Zeugen King hinterließen für das Gericht erhebliche Zweifel an dem Sachverhalt, dass der Angeklagte den Zeugen King tatsächlich der Freiheit berauben und ihn entführen wollte. Auch der Sachverhalt eines versuchten Raub konnte das Gericht nicht erkennen. Der Angeklagte wollte offenbar vom Tatort flüchten und sich dabei des Taxis inklusive Fahrer bedienen.

4. Der Tatvorwurf des Widerstandes gegen die Staatsgewalt konnte vom Gericht auch nicht bestätigt werden. Dazu fehlte es nach Überzeugung des Gerichts an der Tatsache, dass der Angeklagte wissen konnte, dass er einen Amtsträger vor sich hatte. Der Zeuge Camargo hat sehr schnell und richtig gehandelt und den Täter überwältigt. Der Tatbestand des Widerstandes gegen die Staatsgewalt setzt nach Überzeugung des Gerichts jedoch die Kenntnis von der Amtsträgerfunktion eines Gegenübers voraus.


II. Entscheidungen zum Strafmaß

1. Für den siebenfachen Mord ergibt sich gemäß Chapter II Article III Section 1 Subsection 1 United States Penalty Code (Ch.II/Art.III/Sec.1/SSec.1 USPC) eine Mindesfreiheitsstrafe von jeweils 8 Monaten. Wegen der festgestellten besonderen Schwere der Schuld sah das Gericht eine Erhöhung der Strafen über dieses Mindestmaß auf das zulässige Höchstmaß gemäß Ch.I/Art.II/Sec.1/SSec.1 USPC von 12 Monaten je Tat als angemessen an. Die Gesamtstrafe für den siebenfachen Mord in besonders schwerem Fall ergibt somit eine Freiheitsstrafe von 84 Monaten.

2. Für den dreifachen versuchten Mord ergibt sich gemäß Ch.II/Art.III/Sec.1/SSec.1 USPC in Verbindung mit Ch.I/Art.I/Sec.3/SSec.2 USPC unter Anwendung von Ch.I/Art.I/Sec.3/SSec.3 und Ch.I/Art.II/Sec.5 USPC USPC eine Mindestfreiheitsstrafe von jeweils 6 Monaten. Wegen der festgestellten besonderen Schwere der Schuld sah das Gericht eine Erhöhung der Strafen über dieses Mindestmaß auf das zulässige Höchstmaß gemäß Ch.I/Art.II/Sec.1/SSec.1 USPC unter Anwendung von Ch.I/Art.II/Sec.5 USPC von 9 Monaten je Tat als angemessen an. Die Gesamtstrafe für den dreifachen versuchten Mord in besonders schwerem Fall ergibt somit eine Freiheitsstrafe von 27 Monaten.

3. Die Gesamtfreiheitsstrafen für die erfüllten Tatbestände summieren sich insgesamt auf 111 Monate.

4. Wegen des Antrags der Anklage auf Verhängung der Todesstrafe hatte das Gericht zu prüfen, ob die Bedingungen von Ch.I/Art.II/Sec.3/SSec.1 USPC erfüllt wurden. Mit einer Verurteilung zu sieben mal 12 Monaten Freiheitsentzug wird die Bedingung einer Mindestfreiheitsstrafe von 10 Monaten in sieben Fällen erfüllt. Auch die besondere Schwere der Schuld hatte das Gericht in allen sieben Fällen in welchen die Mindestfreiheitsstrafe überschritten wurde festgestellt. Das Gericht hat daher gemäß dem Antrag der Anklage auf die Umwandlung der Freiheitsstrafe von 111 Monaten in die Todesstrafe entschieden.

5. Die Verhängung der Todesstrafe bedarf noch der Billigung durch den Präsidenten.


Astoria City, May 25th, 2010

Armin Schwertfeger
Chief Justice
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126

Dienstag, 25. Mai 2010, 11:41

Die Sitzung ist geschlossen.

Chief Justice Schwertfeger schlägt dreimal mit dem Hammer, die Anwesenden erheben sich und der Richter verlässt den Verhandlungssaal.
Armin Schwertfeger
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Julian Dascombe

forgiven and forgotten

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127

Dienstag, 25. Mai 2010, 19:38

Ohne jede Gefühlsregung hat Julian Dascombe sowohl den Schuldspruch als auch das Todesurteil vernommen.
Julian Dascombe
- over the edge of the existence

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128

Dienstag, 25. Mai 2010, 20:58

Rev. Castro macht sich auf den Weg ins Gefängnis, um den Verurteilten Julian Dascombe zu besuchen.
Sebastian McGuinness
Priester

Armin Schwertfeger

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129

Montag, 31. Mai 2010, 22:58



COURT ORDER



Das Urteil des Supreme Court vom 25.05.2010 im Strafverfahren

das Volk der Vereinigten Staaten von Astor

versus

Julian Dascombe

wird wie folgt abgeändert:

Der Angeklagte Julian Dascombe wird wegen siebenfachem Mordes in besonders schwerem Fall und dreifachem versuchten Mordes in besonders schwerem Fall zu einer Gesamtfreiheitstrafe von 111 Monaten verurteilt.

Ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil ist nicht gegeben. Es ist unmittelbar rechtskräftig.

Begründung:

1. Zur Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe und deren Zusammensetzung verweist das Gericht auf die Begründung zum Urteil vom 25.10.2010, hier im Besonderen auf die Punkte 1. bis 3. des Teils II der Urteilsbegründung.

2. Die Umwandlung der zu verhängenden Gesamtfreiheitsstrafe von 111 Monaten in die Todesstrafe erfolgte seitens des Gerichts auf der Grundlage von Chapter I Article II Section 3 Subsection 1 United States Penalty Code. Diese Umwandlung bedarf zum Wirksamwerden der Billigung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten.

3. Am 31.05.2010 hat Präsident Monroe der Umwandlung der Gesamtfreiheitsstrafe in die Todesstrafe die Billigung versagt. Die Umwandlung wird damit nicht wirksam und die Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 111 Monaten wird wirksam.

4. Die Abänderung des Urteils vom 25.05.2010 bezüglich des Strafmaßes ist somit geboten und wird vom Gericht im Wege dieses Beschlusses umgesetzt.

Astoria City, May 31st, 2010

Armin Schwertfeger
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