Sie sind nicht angemeldet.

Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.

Das astorische Forum ist unter https://us.astor.ws erreichbar.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

JVF

Retired Politician

Beiträge: 3 111

Wohnort: Lyton

Bundesstaat: Freeland

  • Nachricht senden

1

Sonntag, 29. März 2009, 14:00

2oo9/o3/o1 Exploitation of Resources Bill


« patria spei gloriaeque »
Peninsula Republic




The State Assembly of Peninsula
Senator J. Fillmore, Chairman
29th of March, 2oo9
Freeport City, PA




Honorable Assemblymen,

folgender Antrag steht zur Abstimmung:



Exploitation of Resources Act

Section 1: Purpose
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, die Nutzung von Ressourcen, über die in der bsEcoSim das Bundesgebiet Peninsula in den Vereinigten Staaten von Astor verfügt, durch private Initiative zu ermöglichen.
(2) Ressource im Sinne dieses Gesetzes ist jede Ware in der bsEcoSim, die nicht ihrerseits aus einer anderen Ware hergestellt wird, und deren Vorkommen unter der Hoheit und im Eigentum das Bundesgebietes Peninsula der Vereinigten Staaten von Astor steht.
(3) Die Ressourcen des State of Peninsula wurden wie folgt festgelegt:
Schweine (6 Stück,Q4), Rohreis (115 Kg,Q5), Fisch (30 Kg,Q3), Tabak (50 Kg,Q10), Holz (456 kg,Q6), Sand (100 Kg,Q6), Öl (238 Liter,Q4), Kupfer (168 Kg,Q9), Eisenerz (399 Kg,Q8, Weintrauben (66 Kg,Q3), Obst (25 Kg,Q3) pro Tag.

Section 2: Means of exploiting resources
Die Nutzung von Ressourcen darf ausschließlich durch private Unternehmer mit gültiger Konzession und staatseigene Betriebe erfolgen.

Section 3: Federal undertakings
(1) Die Errichtung von staatseigene Betrieben nach Section 2 erfolgt nach der Gesetzgebung der Vereinigten Staaten von Astor.

Section 4: Concessions
(1) Auf Antrag eines privaten Unternehmers kann diesem vom Govenor of Peninsula für einen sowohl zeitlich als auch in Hinblick auf die maximale Produktionsmenge pro Runde begrenzte Konzession eingeräumt werden. Die Erteilung der Konzession erfolgt durch Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Bundesstaat Peninsula (Vorlage im Anhang). Der Vertrag (Contract of Concession - Sec 4)wird öffentlich im Peninsula State Archive ausgehängt.
(2) Die Konzession gestattet es dem Unternehmer, die Vorkommen der betroffenen Ressource nach Maßgabe der Konzession auf eigene Rechnung zu nutzen oder auch zu verkaufen. Bei Verkauf darf der Verkaufspreis den Richtpreis zzgl. 10% nicht überschreiten.
(3) (a) Für die Produktionsstätten hat der Konzessionsnehmer eine Kaution in Höhe des Wertes der Produktionsstätte auf dem Staatskonto Peninsulas (Kontonummer wird durch den Governor im Vertrag angegeben) zu hinterlegen.
(b) Die Rückzahlung der Kaution abzgl. sämtlicher Verrechnungen erfolgt nach Ablauf des Vertrages.
(4) (a) Die maximale zeitliche Begrenzung errechnet sich wie folgt:
Tage = Kaution / (Produktions-/Förderkosten x Tagesproduktionsmenge) >= 0
(b) Die Mindestnutzung beträgt 30 Tage.
(c) Die mengenmäßige Beschränkung ist so festzusetzen, dass festgesetzte Förderquoten nicht missachtet werden.
(d) Nach Ablauf einer Konzession kann eine neue Konzession vergeben werden. Sec. 5 (2-3) entfallen bei Verlängerungen. Es ist eine neue Kaution in entsprechender Höhe auf dem Staatskonto Peninsulas (Kontonummer wird durch den Governor im Vertrag angegeben) zu hinterlegen.
(5) Für den Fall der Eigennutzung, hat der Konzessionsnehmer die nötige(n) Produktionsstätte(n) zur Verarbeitung des Rohstoffes nachzuweisen.
(6) Der Richtpreis des jeweiligen Rohstoffes ist vom Konzessionsnehmer als Vergütung an die Staatskasse abzuführen. Hierfür werden die Kaution bzw. die Nutzungsgebühr herangezogen.
(7) Eine Konzession darf keinem Unternehmer erteilt werden, bei dem aufgrund konkreter Anhaltspunkte die Gefahr besteht, dass er die Begrenzungen der Konzession missachten oder sonst im Zusammenhang mit der Nutzung des Vorkommens rechtswidrig handeln wird.
(8) Eine erteilte Konzession ist zu entziehen, wenn der Unternehmer die Beschränkungen der Konzession schuldhaft verletzt oder sonst im Zusammenhang mit der Nutzung des Vorkommens rechtswidrig handelt. Der Entzug der Konzession erfolgt durch den Governor of Peninsula und löst keine Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche des Unternehmers gegen den Staat und den Bund aus.
(9) Nach Ablauf des Vertrages bleibt der Betrieb sowie die weitere Nutzung dessen in Bundesstaatlicher Hand.
(10) Ein Rücktritt vom Vertrag ist frühestens nach 30 Tagen möglich. Es ist dann nach Sec. 4 (3)(b) zu verfahren. Der Konzessionsnehmer hat bei vorzeitigem Rücktritt vom Vertrag eine Tilgung in Höhe von 20% der Kosten der Produktionsstätte zu zahlen.
(11) Ein Konzessionsnehmer kann maximal drei Konzessionen zur gleichen Zeit besitzen. Kein Konzessionsnehmer darf zwei oder mehr Konzessionen für die gleiche Produktionsstättenart besitzen.
(12) Es werden pro Rohstoff maximal 2 Konzessionen vergeben.
(13) Bestehen mehrere Anfragen nach derselben Rohstoffkonzession, so bekommt der den Zuschlag, der zuerst den Antrag öffentlich gestellt hat, wobei grundsätzlich peninsulanische Unternehmen bevorzugt werden.
(14) Ausländische Unternehmen, sowie Unternehmen dessen Besitzer nicht die astorische Staatsbürgerschaft besitzen, erhalten keine Konzession.

Section 5: Rights of State Assembly of Peninsula
(1) Die State Assembly of Peninsula hat das Recht, jederzeit vom Govenor of Peninsula Rechenschaft über seine Tätigkeit nach diesem Gesetz zu verlangen.
(2) Der Govenor of Peninsula hat der State Assembly of Peninsula unverzüglich von der Aufnahme von Verhandlungen über die Erteilung einer Konzession oder über Planungen bezüglich der Errichtung eines staatseigenen Betriebes zu unterrichten. Vor Ablauf von sieben Tagen nach dieser Mitteilung darf die Konzession nicht erteilt bzw. der Betrieb nicht errichtet werden.
(3) Die Verhandlungen oder Planungen nach Absatz 2 sind zu unterbrechen, wenn dies von mindestens einem 2/5 der State Assembly begründet verlangt wird.
(4) Die State Assembly hat das Recht bei Verdacht auf Missachtung dieses Gesetzes seitens des Konzessionsnehmers einen Antrag auf Rücktritt einzureichen. Binnen 10 Tagen ist dieser Antrag von den Mitgliedern anzunehmen oder abzulehnen. Eine 2/5-Mehrheit der State Assembly ist notwendig. Nichtmeldungen gelten als Ablehnung.

Section 6: Consequences of violations
Eine unter Verletzung der sachlichen oder Verfahrensvorschriften dieses Gesetzes erteilte Konzession ist nichtig. Der dadurch verursachte Schaden ist wie folgt zu ersetzen:
(1) Bei Verfahrensfehlern seitens des Bundesstaates, zahlt der Bundesstaat die volle Kaution innerhalb von 10 Tagen nach öffentlicher Bekanntmachung an den Konzessionsnehmer zurück. Der Konzessionsnehmer hat keine Haftung zu übernehmen und ist zu keiner Rückzahlung des bis dahin erwirtschafteten Gewinnes verpflichtet.
(2) Bei fehlerhaften Angaben seitens des Konzessionsnehmers, hat dieser den erwirtschafteten Gewinn, die anteiligen Produktionsstättenkosten sowie Tilgungskosten in Höhe von 20% der Kosten der Produktionsstätte innerhalb von 10 Tagen nach öffentlicher Bekanntmachung an den Bundesstaat zu zahlen, wenn dies nicht von der geleisteten Kaution abgezogen werden kann.

Section 7: Entry into force
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündigung in Kraft.

Anhang:

Contract of Concession

Section 1: Means of contract
(1) Dieser Rahmenvertrag ist in seiner Formulierung bindend. Eine Änderung der Formulierung ist ausschließlich durch die Änderung dieses Gesetzes möglich.

Section 2: Kinds of contract
(1) Dieser Vertrag ist bei der Vergabe einer Konzession zu verwenden. Die Bedingungen sind durch den Exploitation of Resources Act geregelt.

Section 3: Phrase of contract
(1) Mit der nachfolgenden Formulierung soll jeder Konzessionsvertrag zwischen dem Staat Peninsula und dem Konzessionsnehmer in Kraft treten.

Section 4: Contract of Concession

Vertragspartner:
- Der Bundesstaat Peninsula, vertreten durch den Govenor of Peninsula
- Der Konzessionsnehmer, [Firma], vertreten durch [Vorname Nachname]

Konzessionsobjekt:
- Produktionsstätte: Objekt
- Größe: 1-10
- Qualität: Q1-Q10

Vertragsdauer:
- 1- x Runden

Kaution:
x Astor-Dollar - auf dem Staatskonto Peninsulas (Kto-Nr)

Vergütung:
Richtpreis/Menge in Astor-Dollar
(Bsp.: 0,45 A$ pro kg)

Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.






Stimmberechtigt sind:

Mr. Charles K. Darling
Mr. Jeffrey Fillmore
Mr. Ronald Anderson
Mr. Paul Franklin
Mr. Xavier X. Xerxes
Mr. Frederick Beharry
Ms. Ariel Weizman



Bitte stimmen sie mit Aye oder Nay.
Abstention ist zulässig.



Die Abstimmung dauert 48 Stunden, bis eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde oder alle Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben.

Anhang: Ausspracheprotokolle




JVF

Retired Politician

Beiträge: 3 111

Wohnort: Lyton

Bundesstaat: Freeland

  • Nachricht senden

2

Montag, 30. März 2009, 08:21

Aye

Beiträge: 641

Wohnort: Orilla,Peninsula

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

3

Montag, 30. März 2009, 12:52

Aye
Paul T. Franklin
CEO of the Franklin Corp.


Beiträge: 691

Beruf: CEO of the Anderson Group

Wohnort: Freeport City, Peninsula

Bundesstaat: Serena

  • Nachricht senden

4

Montag, 30. März 2009, 12:58

Aye
Ronald Anderson
-----------------------------
CEO of Anderson Company

Ariel Weizman

What d'you need to defuse an A-bomb? Me!

Beiträge: 141

Wohnort: Las Venturas, Peninsula

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

5

Montag, 30. März 2009, 18:19

Aye
Yours kindly,
Ariel Weizman
Nuclear physicist
Lt. Governor of Peninsula



Xavier X. Xerxes

Nihil fit sine causa.

Beiträge: 824

Wohnort: Hybertina

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

6

Montag, 30. März 2009, 19:49

Aye
-- Xavier X. Xerxes --
-- Citizen of the Commonwealth of Hybertina --

JVF

Retired Politician

Beiträge: 3 111

Wohnort: Lyton

Bundesstaat: Freeland

  • Nachricht senden

7

Dienstag, 31. März 2009, 18:31


Honorable Assemblymen,

ich erkläre die Abstimmung für beendet. Es steht folgendes Ergebnis fest:

5 von 7 Stimmberechtigten haben abgestimmt.

Es gab 5 Aye-Votes, keine Nay-Votes, sowie keine Abstentions.

Ich stelle fest, dass sowohl die erforderliche Anzahl an Assemblymen an der Abstimmung teilgenommen haben, als auch die nötige Mehrheit erreicht wurde.

Damit ist der Antrag durch die State Assembly angenommen.