- The Senior Deputy Director of De-/Naturalizations -
Astoria City | July 10th, 2012
Hinweise zur Nutzung des besonderen Verfahrens zur Wiedereinbürgerung
(Special Reapplication Procedure)
Nach Sec. 2 SSec. 7 Citizenhip Act gibt es ein besonderes Verfahren zur Wiedereinbürgerung für zwischenzeitlich ausgebürgerte, ehemalige Staatsbürger.
Wirkungen des besonderen Wiedereinbürgerungsverfahrens
Mit diesem Verfahren wird die Staatsbürgerschaft rückwirkend zum ursprünglichen Datum der Antragstellung vor dem Entzug der Staatsbürgerschaft verliehen. Sie erhalten umgehend alle Rechte eines Staatsbürgers zurück.
Voraussetzungen für das besondere Wiedereinbürgerungsverfahren
Sie können sich für eine besondere Wiedereinbürgerung bewerben, wenn Sie:
1) Unter diesem Namen bereits länger als zwei Monate Staatsbürger waren und
2) der Tag des Entzugs der Staatsbürgerschaft nicht länger als zwei Monate zurück liegt
(maßgeblich ist das Datum des - ggf. rückwirkenden - Entzugs, nicht die Feststellung)
Durchführung des besonderen Wiedereinbürgerungsverfahrens:
Zur Erlangung ihrer Staatsbürgerschaft im besonderen Wiedereinbürgerungsverfahren müssen Sie:
1) Einen allgemeinen Antrag auf Erteilung der Staatsbürgerschaft stellen (s.o.), wobei der Antrag im C-Net nicht erforderlich ist, sofern er dort noch besteht
2) Formlos die Anwendung des besonderen Wiedereinbürgerungsverfahrens beantragen (das Registration Office empfiehlt hierzu die Nutzung des entsprechenden Prefix)
3) Dem Antrag die Belege für die Anwendbarkeit des Verfahrens beifügen, dies sind:
- Ein Beleg, dass zwischen Einbürgerung und Entzug der Staatsbürgerschaft mehr als zwei Monate lagen
- Ein Beleg, dass seit der Ausbügerung nicht mehr als zwei Monate vergangen sind
(Die Links zur Verleihungs- sowie zur Entzugsverfügung des Registration Office sind hierfür regelmäßig ausreichend)
sig.
Bartholomew H. Ramforth
Senior Deputy Director of De-/Naturalizations