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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Benjamin McNamara« (17. Januar 2009, 12:58)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Bruce Garner« (17. Januar 2009, 13:36)
Zitat
Article I: Competence
Die Ausführung dieses Gesetzes obliegt dem Governor of Hybertina.
Zitat
Der Preis pro Einheit Gut darf nicht mehr als 10% der Herstellungskosten betragen.
Ungeachtet dessen darf der Preis aber mindestens 0,10 A$ mehr als die Herstellungskosten betragen.
Zitat
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Article I: Competence
Die Ausführung dieses Gesetzes obliegt dem Governor of Hybertina.
Nach der Verfassung Article III, Section 5 des Commonwealth kann der Gouverneur bestimmte Aufgaben an Minister und oder untergeordnete Behörden übertragen.
Ich denke dies dürfte bei der Ausführung dieses Gesetzes auch der Fall sein. Daher würde ich raten, hier nochmals auf die Übertragung einzugehen.
Zitat
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Der Preis pro Einheit Gut darf nicht mehr als 10% der Herstellungskosten betragen.
Ungeachtet dessen darf der Preis aber mindestens 0,10 A$ mehr als die Herstellungskosten betragen.
Mr.Norstad, könnten Sie mir hier ein Beispiel geben.
Zitat
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Article I: Competence
Die Ausführung dieses Gesetzes obliegt dem Governor of Hybertina.
Nach der Verfassung Article III, Section 5 des Commonwealth kann der Gouverneur bestimmte Aufgaben an Minister und oder untergeordnete Behörden übertragen.
Ich denke dies dürfte bei der Ausführung dieses Gesetzes auch der Fall sein. Daher würde ich raten, hier nochmals auf die Übertragung einzugehen.
Das ist korrekt, der Governor kann beliebige seiner Aufgaben an einen beliebigen Amtsträger des Commonwealth übertragen. Von daher braucht es auch nicht in jedem Gesetz wieder extra erwähnt werden. Ist es im Übrigen auch im National Tax on Profit Act nicht - welcher ja auch in den Aufgabenbereich eines eventuellen Secretary of Commerce fällt -, und ich empfehle, diese Handhabe so zu übernehmen.
Zitat
Zitat
Zitat
Der Preis pro Einheit Gut darf nicht mehr als 10% der Herstellungskosten betragen.
Ungeachtet dessen darf der Preis aber mindestens 0,10 A$ mehr als die Herstellungskosten betragen.
Mr.Norstad, könnten Sie mir hier ein Beispiel geben.
Gerne.
Hybertina produziert Baumwolle, Zuckerrohr, Wein und Obst. Die Herstellung von 1kg Baumwolle kostet 4,66A$, also liegt der maximale Verkaufspreis bei 5,13A$ (zum Vergleich: Richtpreis liegt bei 5,90A$).
Die Herstellung von 1kg Zuckerrohr hingegen kostest 0,04A$, der maximale Verkaufspreis läge nach der 10%-Regel also ebenfalls bei 0,04A$, sodass Hybertina dadurch keinen Gewinn machen kann. Also wird bestimmt, dass der Verkaufspreis auf jeden Fall 0,10A$ über dem Herstellungspreis liegen darf - in diesem Fall also bei 0,14A$ (zum Vergleich: Richtpreis liegt bei 0,14A$), sodass Hybertina in jedem Fall einen - zugegebenermaßen kleinen - Gewinn machen kann.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Tom Norstad« (18. Januar 2009, 11:06)
Das klingt gut und nehme an, dass das so passt
Zitat
Der Preis pro Einheit Gut darf den Herstellungspreis um nicht mehr als 10% der Herstellungskosten übersteigen.
Zitat
Article IV: Operations of Undertakings
Section 1. Der Governor führt die Staatsbetriebe eigenständig unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Die Popular Assembly kann vom Governor jederzeit Auskunft über die Tätigkeiten der Staatsbetriebe verlangen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Benjamin McNamara« (21. Januar 2009, 18:26)
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