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Archie Archivar

Librarian Charlize Kingston

Beiträge: 367

Bundesstaat: Bundesweit

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Montag, 27. Oktober 2008, 23:16

Transition Act of 2008

THE FEDERAL ARCHIVE
Official Document - Attested Copy



TRANSITION ACT OF 2008

REVOKED

Inkraftgetreten am:

25.10.2008
Unterschrieben durch President Robert O'Neill


Geändert am:

21.04.2010
1st Transition Act Amendment Act

AUẞER KRAFT GETRETEN AM 26. 02. 2019


Transition Act

Article 1 - Fundamentals

Dieses Gesetz regelt die Informationspflicht gegenüber und die Übergabe der Amtsgeschäfte der Federal Government an einen President-elect.

Article 2 – Duty to inform
(1) Der Präsident der Vereinigten Staaten ist verpflichtet, einem President-elect ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des offiziellen amtlichen Endergebnisses über alle wichtigen außen-, wie innenpolitischen, laufenden Verfahren zu informieren.
(2) Dazu zählen:
a) alle außenpolitischen Verhandlungen,
b) alle außenpolitischen Vertragswerke, die noch nicht finalisiert wurden,
c) alle diplomatischen Anfragen,
d) alle laufenden Debatten in internationalen Organisationen,
e) alle laufenden, militärischen Einsätze,
f) alle geheimdienstlichen Informationen, welche die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten tangieren oder dafür Sorge tragen können, eine militärische Auseinandersetzung mit einer ausländischen Macht zu verhindern, zu beschleunigen oder zu gewinnen,
g) alle Anfragen der Regierungen der Bundesstaaten,
h) alle wirtschafts- und finanzpolitischen Fakten, Zahlen und Statistiken,
i) alle laufenden Gerichtsverfahren, in denen die Vereinigten Staaten als Kläger oder Beklagter involviert sind.
(3) Zu diesem Zweck soll der Präsident der Vereinigten Staaten die Zurverfügungstellung von Übergangs-Räumlichkeiten im Weißen Haus anordnen, zu denen lediglich der Präsident der Vereinigten Staaten, der Vizepräsident der Vereinigten Staaten, die Leiter der Obersten Bundesbehören, sowie der President-elect und der Vice President-elect unbeschränkten Zutritt haben sollen.
(4) Der Präsident der Vereinigten Staaten ist verpflichtet, alle in diesem Gesetz genannten Informationen innerhalb der Übergangs-Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
(5) Führt ein Amtsträger im Sinne von Article IV, Section 2 der Bundesverfassung die Amtsgeschäfte des Präsidenten, so obliegen diesem die Pflichten nach diesem Gesetz für den Zeitraum der Geschäftsführung.
(6) Der President-elect und der Vice President-elect sind verpflichtet, über sämtliche der ihnen im Rahmen des Übergangs bekanntgewordenen Informationen Stillschweigen zu bewahren.

Article 3 – Transition
(1) Am Tag seiner Vereidigung soll der Präsident der Vereinigten Staaten, sobald er in sein Amt eingeführt wurde, alle wichtigen Akten aus den Übergangs-Räumlichkeiten in den regulären Tagungsraum des Kabinetts verbringen.
(2) Anschließend soll er die Schließung der Übergangs-Räumlichkeiten anordnen.
(3) Die Übergangs-Räumlichkeiten sollen erst wieder geöffnet werden, wenn ein neuer President-elect gewählt ist.
(4) Ist ein amtierender Präsident der Vereinigten Staaten oder ein amtierender Vizepräsident der Vereinigten Staaten zum President-elect oder Vice President-elect gewählt, finden die Regelungen dieses Gesetzes keine Anwendung.

Article 4 – Penalty
(1) Ein Präsident der Vereinigten Staaten, der seinen Pflichten nach diesem Gesetz schuldhaft nicht nachgekommen ist, soll wegen Unterlassen von Amtshandlungen nach den Strafgesetzen belangt werden. Satz 1 gilt ebenso für einen Amtsträger im Sinne von Section 2, Subsection 5 dieses Gesetzes, der die Amtsgeschäfte des Präsidenten im Zeitraum der Transition für mindestens drei Tage geführt hat.
(2) Schuldhaft gemäß Subsection 1 handelt, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig die entsprechende Amtshandlung unterlassen hat.

Article 5 – Final provisions
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Library of Congress« (26. Februar 2019, 21:31)