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Section 2 - Purpose and Negligence
(1) Vorsätzliches Handeln verwirkt die angedrohte Strafe.
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Section 10 - Fine
(1) Statt einer Freiheitsstrafe von höchstens 2 Monaten kann das Gericht an ihrer statt Geldstrafe verhängen.
(2) Geldstrafe wird nach Tagessätzen bemessen, wobei ein Tagessatz auf mindestens 1 und höchstens 1,000 Astor-Dollar festgesetzt wird.
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Section 9 - Imprisonment
(1) Das Höchstmaß der Freiheitsstrafe beträgt 12 Monate, ihr Mindestmaß eine Woche.
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Section 17 - Crimes against the President
(1) Wer öffentlich den Präsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten bestraft.
(2) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Präsidenten verfolgt.
Section 18 - Crimes against Constitutionnal Elements
(1) Wer öffentlich die Bundesregierung, den Congress, den Supreme Court oder eines ihrer Mitglieder in einer das Ansehen der Union gefährdenden Weise verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.
(2) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des betroffenen Verfassungsorgans oder Mitglieds verfolgt.
Section 19 - Defamation of the Union and its Symbols
Wer öffentlich
1. die Vereinigten Staaten oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2. die Farben, die Flaggen, das Wappen oder die Hymne Astors verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten bestraft.
Section 20 - Propaganda against the Armed Forces
Wer unwahre oder gröblich entstellte Behauptungen wider besseres Wissen aufstellt oder in Kenntnis ihrer Unwahrheit verbreitet, um die Streitkräfte in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu behindern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.
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Section 34 - Affront
(1) Wer einem anderen rechtswidrig dessen Ehre verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft.
(2) Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen der beiden für straffrei erklären.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Alyson Baumann« (13. August 2008, 21:57)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alexander Xanathos« (13. August 2008, 22:27)
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Original von Alexander Xanathos
"Vorsätzliches Handeln verwirkt die angedrohte Strafe." beudetet: Wer vorsätzlich (Motto: "Na wenn schon") handelt, muss mit dem rechnen, was im Gesetz steht, weil sich die angegebenen Strafmaße eben am vorsätzlichen Handeln ausrichten, denn es gilt die Maxime, dass nur Vorsatz zum Höchstmaß führen kann.
Wenn es jedoch nur um das Wort "verwirkt" geht, so scheint dies doch nicht so unverständlich zu sein, da bei Section 42 dasselbe Wort ebenfalls steht:
"Wer als Vorgesetzter einen Untergebenen zu einer Straftat verleitet oder eine Straftat seines Untergebenen geschehen lässt, hat die für diese Straftat angedrohte Strafe verwirkt."
Ich hoffe, ich konnte die Regelung erklären.
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Die Tagessätze richten sich natürlich nach dem (täglichen) Einkommen des Täters.
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Was die Sicherungsverwahrung angeht, so wäre ich in jenem Fall doch eher für die Anwendung der Section 11. Aber notfalls kann man auch diese Regelung noch aufnehmen.
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Das Recht der freien Meinungsäußerung findet seine Grenzen in den Rechten der Anderen. Maxime: Jeder kann tun, was einem anderen nicht schadet.
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Beleidigung wurde früher ja auf dem Wege der Ehrenhändel gelöst. Ein moderner Staat kann aber diese Form der Selbstjustiz, wo auch Menschen zu Tode kommen können, nicht dulden.
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Beleidigung und Verleumdung sind auch zwei verschiedene Sachen. Hierzu zwei Beispiele: "Sie sind eine dreckige Nutte", wäre eine Beleidigung,
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"Wussten Sie schon, Frau Baumann arbeitet sporadisch ab 22.00 Uhr als Prostituierte an der Main Street; und sie macht's nur ohne Kondom" wäre eine Verleumdung.
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Und auch die Nation bzw. der Staat als Organisationsform der Gemeinschaft muss einen gewissen Schutz haben.
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Ach ja:
Dass die Taten nur begrenzt sind und manche fehlen, liegt daran, dass man die fehlenden ohne simulatorische Ausgestaltung kaum bis gar nicht begehen kann, z.B. Mord oder allgemein Gewaltanwendung ...
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Alyson Baumann« (13. August 2008, 23:14)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alyson Baumann« (13. August 2008, 23:21)
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Original von Alexander Xanathos
Aber in der angeführten Quelle heißt es:
Mit "Verwirkung" ist gemeint, dass der Anspruch [stattlicherseits] auf die Strafe entsteht.
Wenn es sich die Mehrheit beider Häuser jedoch nicht mit dem Wort anfreunden kann so kann man es umformulieren in: "Vorsätzliches Handeln führt zur angedrohten Strafe."
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Wie wäre es bei der Geldstrafe mit einem dritten Absatz:
"Die Höhe der Tagessätze bestimmt das Gericht nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters; dabei ist das Nettoeinkommen entscheidend, was der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Die Einküfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung können geschätzt werden."
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Was die Sicherungsverwahrung anbelangt, so ist dies tatsächlich ein wichter Einwand. Ich schlage deshalb einen vierten Absatz vor:
"Das Gericht kann Sicherungsverwahrung anordnen, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, dass er aufgrund eines Hanges zu erheblichen Straftaten (durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird) für die Allgemeinheit gefährlich ist."
Das in Klammern muss meiner Meinung nach nicht hinein.
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Zur Beleidigung: Das Opfer könnte sich gekränkt fühlen. Ein Opfer sich ständig wiederholender Beleidigungen könnte darüber hinaus Aggressionen anstauen, die sich vielleicht in einer erheblichen Straftat Luft machen. Man könnte aber anfügen, dass die Beleidigung nur auf Antrag des Opfers geahndet werden soll.
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Was den Schindluder mit der Flagge betrifft: Eine Flagge ist ein Symbol. Ein Symbol für sich hat keine Bedeutung. Erst die Menschen, die es als Symbol anerkennen geben ihm eine Bedeutung. Und die Flagge ist ein Symbol für unsere Nation, unsere Gesellschaft auch unsere demokratische Gesellschaftsordnung. Manche bekommen beim Blick auf ihre wehende Nationalflagge zum Beispiel bei der Siegerehrung einer Sportveranstaltung Gänsehaut oder gar feuchte Augen. Ob aber die Flagge bzw. die Nationalsymbole schutzbedürftig sind, muss die Mehrheit beider Häuser entscheiden.
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Zu den anderen Punkten: Es steht jedem in dieser Congress frei, konkrete Änderungwünsche vorzubringen.
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Original von Alexander Xanathos
Das sollten sollten sie im Allgemeinen zu diesem Entwurf mindestens einmal tun.
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selbstständigen (igitt, neue Rechtschreibung)
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Section 11 - Death Penalty
(1) Statt einer Freiheitsstrafe von mindestens 10 Monaten kann das Gericht an ihrer statt die Todesstrafe bei einer besonderen Schwere der Schuld verhängen.
(2) Die Todesstrafe bedarf der Billigung durch den Präsidenten.
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Section 15 - Limitation
(1) Ist seit der Vollendung einer Straftat das für sie angedrohte Höchstmaß an Freiheitsstrafe doppelt vergangen, so ist die Straftat verjährt und darf nicht mehr verfolgt werden.
(2) Sind seit einem Strafurteil sechs Monate vergangen, so ist die Strafe verjährt und darf nicht mehr vollstreckt werden.
(3) Die Verjährungsfrist wird durch einen Strafprozess unterbrochen.
Zitat
Section 17 - Crimes against the President
...
Section 18 - Crimes against Constitutionnal Elements
...
Section 19 - Defamation of the Union and its Symbols
...
Section 20 - Propaganda against the Armed Forces
...
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Original aus der Bundesverfassung
Section 3 [Freedom of Press, Opinion and Speech]
Die Freiheit der Presse ist eines der stärksten Bollwerke eines freien Staatswesens und kann durch niemanden beschränkt werden, ebenso wie die Freiheit der Meinung, der Wortes und des sonstigen Schrifttums.
Section 4 [Freedom of Assembly and of Petition]
Kein Bürger der Vereinigten Staaten soll daran gehindert werden, sich auf friedliche Weise mit anderen zu versammeln oder Petitionen mit dem Ziel der Abstellung von Missständen an die Organen, Körperschaften und Behörden der des Staates zu richten.
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Section 11 - Life Imprisonment
(1) Statt einer Freiheitsstrafe von mindestens 10 Monaten kann das Gericht an ihrer statt bei einer besonderen Schwere der Schuld eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängen.
(2) Eine lebenslange Freiheitsstrafe kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Eine Begnadigung ist ausgeschlossen.
(3) Die Verhänging einer lebenslangen Freiheitsstrafe bedarf der Zustimmung des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor.
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Original von John Robert Waller
Ich könnte mir vorstellen jeden Bundesstaat entscheiden zu lassen ob er die Todesstrafe ausübt oder nicht.
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