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Armin Schwertfeger

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1

Sonntag, 25. Mai 2008, 17:05

Norstad vs. Holden, Director of the Federal Reserve Bank

Beim Supreme Court ging folgende Klage ein:

Colon
May 24, 2008


In dem Rechtsstreit

Tom Norstad
- Kläger -

gegen

The Federal Reserve Bank
- vertreten durch The Director of The Federal Reserve Bank Amerigo James Hullander
- Beklagter -

wegen eines

Antrags auf Zahlung des Seed Capitals

wird beantragt, den Beklagten dazu zu verurteilen, 1000 Astor-Dollar einschließlich 3% Monatszins seit dem 12.05.08 bis einschließlich des Tages der Urteilsverkündung an den Kläger zu zahlen.

Begründung:
Der Kläger stellte am 12.05.08 an den Beklagten den schriftlichen Antrag auf Zahlung des Seed Capitals gemäß des bsEcoSim Seed Capital Act (Anlage K1). Als der Beklagte diesen Antrag zwar erhielt, darauf aber nicht reagierte, wies der Kläger den Beklagten am 15.05.08 schriftlich auf den vorausgegangenen Antrag hin und zitierte die Gesetzesstellen, die ihn zum Empfang des Seed Capitals berechtigen (Anlage K2). Auch auf dieses Schreiben reagierte der Beklagte trotz Bitte um Sendung einer Lesebestätigung nicht. Daraufhin verfasste der Kläger am 20.05.08 erneut ein Schreiben an den Beklagten, in dem er ihn dazu aufforderte, das Seed Capital innerhalb von 48 Stunden zu zahlen (Anlage K3). Da der Beklagte auch hier widerrum nicht reagierte, entschied sich der Beklagte, sein Recht auf Erhalt des Seed Capitals vor Gericht einzuklagen. Die Schreiben hat der Beklagte nachweislich allesamt empfangen (Anlage K4). Es ist nachweislich keine Überweisung auf das Konto des Beklagten diesbezüglich ergangen (Anlage K5).
Der Kläger erfüllt alle Anforderungen des bsEcoSim Seed Capital Act: Er ist astorischer Staatsbürger (Art. 2, Par. 2), er hat nicht die ID gewechselt (Art. 2, Par. 4) und er ist keine Nebenidentität (Art. 2, Par. 5). Der Kläger hat somit ein Anrecht auf Erhalt des Seed Capitals.
Das Seed Capital wird gemäß des bsEcoSim Seed Capital Act Article 2 Paragraph 1, zuletzt geändert am 19.04.2008 durch den bsEcoSim Seed Capital Act Amendment Act bei der Federal Reserve Bank beantragt. Da der Director of the Federal Reserve Bank gemäß des Federal Reserve Bank Act Section 3 Paragraph 2 die täglichen Geschäfte der Federal Reserve Bank führt, der Antrag wurde somit an der richtigen Stelle geführt.
Anlage K1
Anlage K2
Anlage K3
Anlage K4
Anlage K5


Die Klage wurde dem Director Mr. Hullander zugestellt.

Die Beklagte erhält Gelegenheit, bis zum 28.05.2008 ausschließlich schriftlich auf die Klage zu erwidern. Danach entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Verfahrens.
Armin Schwertfeger
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2

Montag, 26. Mai 2008, 21:14

Honorable Judge Schwertfeger,

ich bitte um Aufschub bis zum Wochenende.
Amerigo J. Hullander HCR
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3

Montag, 26. Mai 2008, 21:26

Honorable Judge Schwertfeger,

ich beantrage, den Aufschub nicht zu gewähren, da ich diese Zahlung bereits seit dem 12.05. erwarte und diese nicht noch länger herausgezögert werden soll!
Tom Norstad
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Armin Schwertfeger

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4

Dienstag, 27. Mai 2008, 11:28

Auf Antrag der Beklagten wird die Frist zur Klageerwiderung bis zum 31.05.2008 verlängert.

Der Antrag des Klägers, die Klageerwiderungsfrist nicht zu verlängern wird abgewiesen.
Armin Schwertfeger
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5

Sonntag, 1. Juni 2008, 00:05

Honorable Judge Schwertfeger,

sehe ich das richtig, dass aufgrund des Unterlassens der Vortragung von Zulassungsbedenken durch den gesetzlichen Vertreter der beklagten Institution die Hauptverhandlung gemäß Article 2 Section 1 Paragrah 4 Sentence 2 des Judicial Procedure Act eröffnet wird, da durch die Zustellung der Klage an den Beklagten gemäß Sentence 1 keine Bedenken zur Zulässigkeit der Klage von Seiten des Gerichts besteht?
Tom Norstad
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6

Dienstag, 10. Juni 2008, 18:15

Your Honor?
Tom Norstad
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Armin Schwertfeger

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7

Dienstag, 10. Juni 2008, 19:06



In dem Verfahren

Tom Norstad
-Kläger-

versus

The Federal Reserve Bank
-Beklagte-

über den

Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari

darauf gerichtet, die Federal Reserve Bank zur Zahlung von 1000 $ Startgeld zu erurteilen


hat das Gericht am 10.06.2008 entschieden:

I. Der Writ of Certiorari wird erteilt.
II. Beide Parteien -vertreten selbst oder durch ihre Bevollmächtigten - werden zur mündlichen Verhandlung ab dem 11.06.2008 geladen.


So wurde es angeordnet.


In der mündlichen Verhandlung wird festzustellen sein, ob ein Anspruch des Antragstellers auf Startkapital besteht, ob dieser gegen die Beklagte besteht und ob die Beklagte dadurch zur bedingungslosen Auszahlung verpflichtet ist. Weiterhin wird über die beanspruchte Verzinsung des Startkapitals dem Grunde und der Höhe nach zu entscheiden sein.

Die Verhandlung findet nach den Bestimmungen von Article II Section 2 des Judicial Procedure Act statt.

Begründung:


I.


1. Der Kläger stellt einen Anspruch auf Zahlung von Startkapital auf der Grundlage des bsEcoSim Seed Capital Act.
2. Aus Sicht der eingereichten Unterlagen des Klägers hat die Beklagte diese Zahlung bisher weder geleistet, noch eine Begründung für die Zahlungsverzögerung oder -verweigerung abgegeben.
3. Die Beklagte hat auf die vorgetragenen Argumente bisher nichts erwidert.

II.


1. Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wurde vom Kläger gestellt.
2. Das Gericht sieht die Klage als zulässig an.
3. Seitens der Beklagten wurde kein Antrag auf Abweisung des Eröffnungsantrags gestellt.
4. Das Hauptverfahren wird somit auf der Grundlage von Article II Section 1 Subsection 4 des Judicial Procedure Act eröffnet.

III.


Das Gericht wird im Ergebnis der Hauptverhandlung entscheiden über:
a) den Anspruch des Klägers auf Zahlung des Startkapitals in Höhe von 1000 $
b) die Zuständigkeit der Beklagten für die Auszahlung des Startkapitals und
c) einen Anspruch auf Zahlung von Zinsen für die verzögerte Auszahlung des Startkapitals.

Astoria City, 10.06.2008

Armin Schwertfeger
Chief Justice
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Armin Schwertfeger« (14. Juni 2008, 00:58)


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8

Dienstag, 24. Juni 2008, 18:11

Your Honor,

ich bitte darum, die Klage dahingegen abzuändern, dass The Federal Reserve Bank nunmehr durch The Director of the Federal Reserve Bank Rebecca Holden vertreten wird.

Ferner melde ich mich zur Hauptverhandlung anwesend!
Tom Norstad
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Rebecca Holden

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9

Dienstag, 24. Juni 2008, 23:46

Your Honor,

ich melde mich anwesend.
Rebecca Holden
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Armin Schwertfeger

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10

Donnerstag, 26. Juni 2008, 20:50

Der Supreme Court Marshall klopft mit seinem Hammer zweimal auf den Tisch und ruft, während sich die Anwesenden erheben:

Der Ehrenwerte oberste Richter des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten. Höret, höret, höret: Alle Personen, die vor dem Ehrenwerten obersten Gerichtshof ein Anliegen zu unterbreiten haben, sind aufgefordert vorzutreten und sich mit der Sache zu befassen, denn die Sitzung dieses Gerichtshofes ist nun eröffnet. Gott schütze die Vereinigten Staaten und dieses Ehrenwerte Gericht.

Chief Justice Schwertfeger betritt in der Robe den Verhandlungssaal, geht an seinen Platz und setzt sich hin.

Bitte setzen Sie sich. Die Sitzung des Supreme Court ist eröffnet.

Ich rufe auf den Fall Mr. Tom Norstad versus The Federal Reserve Bank.

Der Kläger ist vor Gericht persönlich erschienen, die Beklagte wird durch ihre Direktorin, Ms. Rebecca Holden vertreten.

Das Gericht konnte die mündliche Verhandlung nicht wie im Beschluss vom 10.06.2008 bereits am 11.06.2008 beginnen, da die Federal Reserve Bank zu diesem Zeitpunkt keinen Direktor im Amt hatte und auch kein Rechtsvertreter benannt war. Mit der Ernennung von Ms. Holden, ist die Beklagte nun wieder rechtskräftig vertreten.

Zur Sache:
Da die Beklagte bisher auf die Klage nicht erwidert hat, fordere ich zuerst Ms. Holden auf, sich zu den geltend gemachten Ansprüchen des Klägers zu äußern. Insbesondere möchte das Gericht erfahren, ob und wann ja, wann und in welcher Höhe Zahlungen an den Kläger geleistet wurden. Falls nicht, möge die Beklagte ihre Sicht zu den Ansprüchen darlegen.

Für die Ausführungen setze ich eine Frist bis zum 29.06.2008 20.00 Uhr.
Armin Schwertfeger
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11

Donnerstag, 3. Juli 2008, 20:19

findet es sehr schade, dass auch die neue Direktorin die Fristen verstreichen lässt.
Tom Norstad
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12

Freitag, 4. Juli 2008, 20:51

empfindet es als unerhörte Brüskierung des Supreme Courts, dass die Federal Reserve Bank in der Verhandlung weder durch die Direktorin, noch durch einen Prozessvertreter Stellung bezieht

Mr. Norstad, da es die Beklagte vorzieht, sich zu den Klagepunkten nicht zu äußern, beabsichtigt das Gericht, nach Aktenlage zu entscheiden.

Haben Sie Ihren, in der Klageschrift aufgeführten Vorwürfen gegen die Beklagte noch etwas hinzuzufügen? Sollte dies der Fall sein, erteile ich Ihnen hiermit das Wort.

Sollten Sie keine weiteren Ausführungen machen wollen, sollten Sie dem Gericht mitteilen, ob Sie die Anträge aus der Klageschrift in der dortigen Form gestellt lassen.

Bitte Mr. Norstad.
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Montag, 7. Juli 2008, 18:37

Your Honor,

ich habe der Klageschrift nichts hinzuzufügen.
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14

Samstag, 12. Juli 2008, 12:16

Ich danke Ihnen Mr. Norstad.

Die mündliche Verhandlung wird hiermit geschlossen. Das Gericht zieht sich zur Urteilsfindung zurück. Die Sitzung wird bis heute 15.00 Uhr unterbrochen.

Chief Justice Schwertfeger schlägt einmal mit dem Hammer, erhebt sich und geht in das Richterzimmer
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15

Samstag, 12. Juli 2008, 15:44

Chief Justice Schwertfeger kommt aus dem Richterzimmer zurück, setzt sich auf seinen Platz und schlägt einmal mit dem Hammer

Die Sitzung wird fortgesetzt.

Ich komme nun zur Urteilsverkündung. Bitte erheben Sie sich.

Der Richter steht auf um die Urteilsformel zu verkünden

In dem Verfahren

Tom Norstad versus The Federal Reserve Bank
ergeht folgendes Urteil:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger unverzüglich 1000 Astor-Dollar Startkapital auszuzahlen. Als letzte Frist wird hierfür der 15.07.2008 festgesetzt.
2. Die Beklagte hat dieses Startkapital aus ihren eigenen Reserven zu zahlen.
3. Ein Anspruch des Klägers auf Verzinsung seiner Forderung gegen die Beklagte besteht nicht. Insoweit wird die Klage abgewiesen.

Bitte setzen Sie sich.

Chief Justice Schwertfeger setzt sich. Ein Gerichtssekretär gibt dem Kläger eine Ausfertigung des Urteils und verteilt weitere Kopien an die Anwesenden. Sodann liest Schwertfeger die Urteilsbegründung vor:
Armin Schwertfeger
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16

Samstag, 12. Juli 2008, 15:53



In dem Verfahren

Tom Norstad
- Kläger -

versus

The Federal Reserve Bank
- Beklagte -

über die

Anträge auf Auszahlung von 1000 Astor-Dollar Startkapital durch die Beklagte an den Kläger und die Zahlung von 3% Zinsen auf das Startkapital seit 12.05.2008 ebenfalls durch die Beklagte an den Kläger

ergeht folgendes:
URTEIL


1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger unverzüglich 1000 Astor-Dollar Startkapital auszuzahlen. Als letzte Frist wird hierfür der 15.07.2008 festgesetzt.
2. Die Beklagte hat dieses Startkapital aus ihren eigenen Reserven zu zahlen.
3. Ein Anspruch des Klägers auf Verzinsung seiner Forderung gegen die Beklagte besteht nicht. Insoweit wird die Klage abgewiesen.


Ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil ist nicht gegeben. Es ist unmittelbar rechtskräftig.

Begründung:

I.
1. Der Kläger begehrt die Auszahlung von Startkapital in Höhe von 1000 Astor-Dollar auf der Grundlage des bsEcoSim Seed Capital Act.
2. Der Kläger hat dazu am 12.05.2008 an den damaligen Direktor der Federal Reserve Bank, Mr. Amerigo James Hullander als zuständigen gesetzlichen Vertreter einen entsprechenden Antrag gestellt.
3. Trotz mehrfacher Mahnung, zuletzt am 20.05.2008 hat die Beklagte das Startkapital an den Kläger bisher nicht ausgezahlt.
4. Nach Erkenntnissen des Gerichts erfüllt der Kläger die personallen Voraussetzungen für den Anspruch auf Auszahlung des Startkapitals.
5. Antrag und Mahnungen des Klägers an den gesetzlichen Vertreter der Beklagten sind entsprechend den vorgelegten Unterlagen des Klägers beim Beklagtenvertreter zugegangen.
6. Neben dem Startkapital begehrt der Kläger die Verzinsung des bisher nicht gezahlte Startkapitals in Höhe von 3% pro Monat ab dem Zeitpunkt seiner Antragstellung auf Auszahlung des Startkapitals.

II.
1. Die vom Kläger erhobenen Vorwürfe betreffend die Auszahlung des Startkapitals gegen die Beklagte sind nach Ansicht des Gerichts zutreffend.
2. Die als Beweismittel vorgelegten Unterlagen sind in sich schlüssig und damit geeignet, die Vorwürfe des Klägers zu bestätigen.
3. Die Beklagte hat weder schriftsätzlich noch in der mündlichen Verhandlung die vom Kläger erhobenen Vorwürfe bestritten oder die vorgelegten Beweismittel in Frage gestellt. Beide gelten somit als von der Beklagten zugestanden.
4. Der Kläger hat für seinen geltend gemachten Anspruch auf Zahlung von 3% Monatszins dem Grunde und der Höhe nach keine Rechtsgrundlage benannt.

III.
1. Die Beklagte ist verpflichtet, an den Kläger das Startkapital auszuzahlen, da er die Voraussetzungen von Article 2 Section 1, 2, 4 und 5 des bsEcoSim Seed Capital Act erfüllt.
2. Die Beklagte ist nach Article 2 Section 1 und 3 des bsEcoSim Seed Capital Act zur Zahlung des Startkapitals aus ihren eigenen Reserven verpflichtet.
3. Die Verzinsung einer Forderung an die Federal Reserve Bank sieht das Rechtssystem der Vereinigten Staaten von Astor nicht vor. Eine Gesetzgebung zu Schadenersatz ist in Astor nicht existent.
4. Rechtsmittel gegen ein Urteil des Supreme Court in Zivilsachen sind gesetzlich nicht vorgesehen.

Astor City, 12.07.2008

Armin Schwertfeger
Chief Justice


Die Sitzung ist geschlossen.

Chief Justice Schwertfeger schlägt dreimal mit dem Hammer, die Anwesenden erheben sich und der Richter verlässt den Verhandlungssaal.
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"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Armin Schwertfeger« (12. Juli 2008, 17:48)