Moncao Treaty Ratification Bill 
 
Article 1  
Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert das Abkommen zwischen dem Königreich Moncao und den Vereinigten Staaten von Astor vom 13. Januar 2008 in angehangener Fassung und billigt es. 
 
Article 2  
Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifikationsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und bei der Regierung des Königreiches Moncao zu hinterlegen. 
 
Article 3  
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. 
 
Grundlagenvertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Königreich Moncao 
 
Artikel I - Ziel  
1. Dieser Vertrag dient zur diplomatischen Grundlagenbildung zwischen 
den unterzeichnenden Staaten. 
2. Diese erkennen einander als souveräne Staaten an und verpflichten 
sich keine militärischen Handlungen gegeneinander zu starten bzw. 
durchzuführen, solange dieser Vertrag besteht. 
3. Dieser Vertrag löst den bisher bestehenden Friedenssicherungsvertrag zwischen den Unterzeichnerstaaten aus dem Jahr 2001 ab. Weitergehende Vereinbarungen aus diesem Vertrag als in dem hier vorliegenden bleiben jedoch in bis zur Unterzeichnung eines Friedensvertrages in Kraft. 
 
Artikel II - Botschaftertausch  
1. Mit der Unterzeichnung dieses Grundlagenvertrages bekräftigen die 
unterzeichnenden Staaten den Wunsch, Botschafter oder bevollmächtigte 
Diplomaten auszutauschen, die vom jeweiligen Staatsoberhaupt 
akkreditiert sein müssen. Ein Zwang zum Austausch besteht nicht. 
 
Artikel III - Unterstützungspflicht  
1. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich hiermit nicht zu einer 
Unterstützung des anderen im Konflikt mit Drittstaaten. 
 
Artikel IV - Konfliktregelung  
1. Meinungsverschiedenheiten und Konflikte werden auf friedlichem, 
diplomatischem Weg, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder 
einer Internationalen Organisation geregelt 
 
Artikel V - Einstufung der Beziehungen  
1. Die Unterzeichnerstaaten stufen bei Vertragsunterzeichnung Ihre 
diplomatischen Beziehungen mindestens als "neutral" oder dem 
sinnverwandt ein. 
2. Eine Abstufung der diplomatischen Beziehungen im Konfliktfall unter 
das Mindestmaß ist zulässig, nicht jedoch die Einstufung auf "Krieg" 
oder dem sinnverwandt. Missachtung bedeutet Vertragsbruch. 
 
Artikel VI - Kündigung des Vertrages  
1. Dieser Vertrag kann einseitig mit Begründung und einer zweiwöchigen 
Kündigungsfrist gekündigt werden. 
 
Artikel VII - Laufzeit  
1. Dieser Vertrag hat unbeschränkte Laufzeit. 
 
Artikel VIII - Inkrafttretung  
1. Dieser Vertrag tritt nach Unterzeichnung in Kraft.