Original von Andriz
Republic of Chan Sen
Senior of Council of Mandarin and Senator
Achilles Andriz
Hong Nam, October 13th 2007
Ehrenwerte Mandarin,
folgender Antrag des Chairman Scott A. Cheung steht zur Abstimmung.
Sollen die Standing Orders entsprechend dem Antrag geändert werden?
[ ] Aye
[ ] Nay
[ ] Abstention
Standing Orders of the Council of Mandarin Chan Sen
Section I - Fundamentals
(1) Der Council of Mandarin tagt öffentlich und permanent im Parlamentsbezirk von Hong Nam.
(2) Mitglieder des Council of Mandarin sind die Mandarin der Distrikte.
Section II - Chairmanship
(1) Die Mandarin wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(3) Der Vorsitzende leitet die Sitzungen ein, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit des Council of Mandarin verantwortlich, ihm steht das Hausrecht zu.
(5) Die Amtszeit endet durch Umzug, Verlust der Staatsbürgerschaft, Rücktritt oder Tod spätestens jedoch nach sechs Monaten. Mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.
(6) Eine konstruktive Neuwahl ist mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen möglich.
(7) Der Stellvertreter des Vorsitzenden ist derjenige Mandarin, der am längsten Mitglied des Council of Mandarin ist. Er übernimmt die Amtsgeschäfte bei Abwesenheit des Vorsitzenden.
Section III -Rightes and Duties
(1) In allen Diskussionen und Aussprachen im Council of Mandarin genießen allein seine Mitglied Rederecht.
(2) In Abstimmungen sind Diskussionen unzulässig.
(3) Der Vorsitzende kann Gästen das Rederecht auf Antrag eines der Mandarin verleihen.
(4) Wer ohne Rederecht im Council of Mandarin trotz Verwarnung des Vorsitzenden wiederholt redet oder beleidigend wird, wird mit einem Bußgeld über 100 Astordollar bestraft.
Section IV - Motions
(1) Anträge können nur von den Mitgliedern des Council of Mandarin gestellt werden.
(2) Anträge sind im Council of Mandarin an einem vom Vorsitzenden bestimmten Ort innerhalb des Council of Mandarin einzubringen.
(3) Der Antragssteller kann seinen Antrag jederzeit ändern oder zurückziehen, solange die Abstimmung über den Antrag nicht bereits eingeleitet wurde.
Section V - Discussions
(1) Der Vorsitzende eröffnet zu jedem Antrag zeitnah eine Aussprache. In der Regel gibt er dem Antragsteller dabei zunächst die Gelegenheit für weitere Ausführungen zum Antrag.
(2) Aussprachen dauern mindestens 96 Stunden und maximal 120 Stunden nach ihrer Eröffnung.
(3) Auf Antrag von ein Drittel der Mandarin kann der Vorsitzende die Aussprache um 48 Stunden verlängern. Mehrmalige Verlängerung ist möglich
(4) Nach dem Ende der Aussprache leitet der Vorsitzende zeitnah die Abstimmung ein.
Section VI - Votes
(1) Die Mandarin entscheiden, durch die Mehrheit der auf Ja und Nein lautenden Stimmen.
(2) Bei Abstimmungen ist die Frage so zu stellen, dass sie eindeutig mit Aye, Nay oder Abstention beantwortet werden kann.
(3) Abstimmungen werden vom Vorsitzenden eröffnet und beendet und dauern mindestens 72 Stunden und maximal 120 Stunden. Sie können vorzeitig beendet werden wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde oder alle Mandarin abgestimmt haben.
(4) Wird eine bereits abgegebene Stimme verändert, so ist sie ungültig.
(5) Eine Abstimmung ist nur gültig, wenn mindestens zwei Mandarin daran teilgenommen haben.
Section VII -Validity
(1) Diese Standing Orders treten mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie mit der Mehrheit der abgegeben Stimmen von den Mitgliedern des Council of Mandarin Chan Sen angenommen wurde.
(2) Sie bleibt gültig, bis das Council of Mandarin neue Standing Orders beschließt.
(3) Eine ƒnderung der Standing Orders erfordert die einfache Mehrheit der Mandarin.
(4) Der Vorsitzende zum Zeitpunkt der Inkrafttretung hat seine Amtszeit wie vorgesehen abzuleisten, auf ihn trifft Section 2(5) nicht zu.
Die Abstimmung endet am Mittwoch, October 17th, 15.00 Uhr