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Andriz

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1

Samstag, 8. September 2007, 19:52

Standing Orders of the Council of Mandarin Chan Sen

Republic of Chan Sen
Senior of Council of Mandarin and Senator
Achilles Andriz
Hong Nam, September 8th 2007


Sehr geehrte Mandarin,
der ehrenwerte Mandarin Scott A. Cheung stellt folgenden Entwurf zur Diskussion:

Standing Orders of the Council of Mandarin Chan Sen

Section I - Fundamentals
(1) Der Council of Mandarin tagt öffentlich und permanent im Parlamentsbezirk von Hong Nam.
(2) Mitglieder des Council of Mandarin sind die Mandarin der Distrikte.

Section II - Chairmanship
(1) Die Mandarin wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(3) Der Vorsitzende leitet die Sitzungen ein, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit des Council of Mandarin verantwortlich, ihm steht das Hausrecht zu.
(5) Die Amtszeit endet durch Umzug, Verlust der Staatsbürgerschaft, Rücktritt oder Tod spätestens jedoch nach sechs Monaten. Mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.
(6) Eine konstruktive Neuwahl ist mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen möglich.
(7) Der Stellvertreter des Vorsitzenden ist derjenige Mandarin, der am längsten Mitglied des Council of Mandarin ist. Er übernimmt die Amtsgeschäfte bei Abwesenheit des Vorsitzenden.

Section III -Rightes and Duties
(1) In allen Diskussionen und Aussprachen im Council of Mandarin genießen allein seine Mitglied Rederecht.
(2) In Abstimmungen sind Diskussionen unzulässig.
(3) Der Vorsitzende kann Gästen das Rederecht auf Antrag eines der Mandarin verleihen.
(4) Wer ohne Rederecht im Abgeordnetenhaus trotz Verwarnung des Vorsitzenden wiederholt redet oder beleidigend wird, wird mit einem Bußgeld über 100 Astordollar bestraft.

Section IV - Motions
(1) Anträge können nur von den Mitgliedern des Council of Mandarin gestellt werden.
(2) Anträge sind im Council of Mandarin an einem vom Vorsitzenden bestimmten Ort innerhalb des Council of Mandarin einzubringen.
(3) Der Antragssteller kann seinen Antrag jederzeit ändern oder zurückziehen, solange die Abstimmung über den Antrag nicht bereits eingeleitet wurde.

Section V - Discussions
(1) Der Vorsitzende eröffnet zu jedem Antrag zeitnah eine Aussprache. In der Regel gibt er dem Antragsteller dabei zunächst die Gelegenheit für weitere Ausführungen zum Antrag.
(2) Aussprachen dauern mindestens 96 Stunden und maximal 120 Stunden nach ihrer Eröffnung.
(3) Auf Antrag von ein Drittel der Mandarin kann der Vorsitzende die Aussprache um 48 Stunden verlängern. Mehrmalige Verlängerung ist möglich
(4) Nach dem Ende der Aussprache leitet der Vorsitzende zeitnah die Abstimmung ein.


Section VI - Votes
(1) Die Mandarin entscheiden, durch die Mehrheit der auf Ja und Nein lautenden Stimmen.
(2) Bei Abstimmungen ist die Frage so zu stellen, dass sie eindeutig mit Aye, Nay oder Abstention beantwortet werden kann.
(3) Abstimmungen werden vom Vorsitzenden eröffnet und beendet und dauern mindestens 72 Stunden und maximal 120 Stunden. Sie können vorzeitig beendet werden wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde oder alle Mandarin abgestimmt haben.
(4) Die Editierung von Stimmabgaben ist unzulässig. Die Stimme ist in diesem Fall ungültig.


Section VII -Validity
(1) Diese Standing Orders treten mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie mit der Mehrheit der abgegeben Stimmen von den Mitgliedern des Council of Mandarin Chan Sen angenommen wurde.
(2) Sie bleibt gültig, bis das Council of Mandarin neue Standing Orders beschließt.
(3) Eine ƒnderung der Standing Orders erfordert die einfache Mehrheit der Mandarin.
(4) Der Vorsitzende zum Zeitpunkt der Inkrafttretung hat seine Amtszeit wie vorgesehen abzuleisten, auf ihn trifft Section 2(5) nicht zu.


Die Diskussion endet am Mittwoch, den 12. September, 20 Uhr.
Der Mandarin Cheung hat das Wort.

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2

Sonntag, 9. September 2007, 18:31

Vielen Dank, Mr.Andriz

Ehrenwerte Mandarin,
ich habe einige ƒnderungen an den Standing Orders vorgenommen, die in rot gehalten sind.

Section I(2)
Hiermit soll zusammen mit einer ƒnderung des District Reform Act das Parlament nur für Mandarin zugänglich werden. Zwei Mandarin sollen zukünftig einen District leiten und diesen im Council of Mandarin vertreten.

Section II(5)
Meines Erachtens ist eine Amtszeit von sechs Monaten vertretbar. Damit sich die Amtszeit von mir als aktueller Vorsitzender nach Verabschiedung der Geschäftsordnung nicht automatisch verlängert habe ich Section VII(4) eingebaut.

Bisherige Section III (5)
Ein Vorsitzender wird gewählt um die Geschäfte des Hauses zu leiten - meiner Meinung nach, ohne solche Einschränkungen.

Zusätzlich würde ich noch eine ƒnderung vorstellen.
Die zukünftige Section VI(5) soll u.a. eine alleinige Entscheidung verhindern.
Wortlaut:
(5) Eine Abstimmung ist nur gültig, wenn mindestens zwei Mandarin daran teilgenommen haben.
Scott Adam Cheung
15th and 17th Vice President of the United States of Astor
Former United States Senator for the Republic of Chan Sen

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Andriz

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3

Donnerstag, 13. September 2007, 13:46

Zitat

Original von Scott A. Cheung
Section I(2)
Hiermit soll zusammen mit einer ƒnderung des District Reform Act das Parlament nur für Mandarin zugänglich werden. Zwei Mandarin sollen zukünftig einen District leiten und diesen im Council of Mandarin vertreten..[/Color]


Hiermit habe ich das größte Problem - weswegen ich dem Entwurf voraussichtlich auch nicht zustimmen werde.
Wir haben es in Chan-Sen mit einer Bevölkerungsballung in Chan-Sen und Shenghei zu tun. Entsprechend Ihrer Eingabe würden hier 50% der Bevölkerung gerade ein Drittel der Stimmen im CoM.
Ein Gleichgewicht könnte also nur durch eine völlige Neuordnung der Distrikte erfolgen.

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Andriz

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4

Donnerstag, 13. September 2007, 13:46

Zur Erläuterung:

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5

Donnerstag, 13. September 2007, 13:49

RE: Standing Orders of the Council of Mandarin Chan Sen

Zitat

Original von Andriz
Republic of Chan Sen
Senior of Council of Mandarin and Senator
Achilles Andriz
Hong Nam, September 8th 2007


Sehr geehrte Mandarin,
der ehrenwerte Mandarin Scott A. Cheung stellt folgenden Entwurf zur Diskussion:

Standing Orders of the Council of Mandarin Chan Sen

(5) Die Amtszeit endet durch Umzug, Verlust der Staatsbürgerschaft, Rücktritt oder Tod ...

(4) Der Vorsitzende zum Zeitpunkt der Inkrafttretung hat seine Amtszeit wie vorgesehen abzuleisten, auf ihn trifft Section 2(5) nicht zu.


Das wird ein Spaß, einen Toten als Vorsitzenden zu haben...

Zum einen gehört dieser Punkt in die Sektion II, zum andern möchte ich auf eine durchgängige Bezeichnung des Chairman als solchen bestehen. "Vorsitzende" gibt es in der Demokratischen Union, aber nicht im albernischsprachigen Chan-Sen ;)

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6

Freitag, 14. September 2007, 11:09

RE: Standing Orders of the Council of Mandarin Chan Sen

Zitat

Original von Andriz
Das wird ein Spaß, einen Toten als Vorsitzenden zu haben...
Diese Passage wurde nicht geändert, die Section wurde rot eingefärbt, weil sich die Amtszeit des Chairman von vier auf sechs Monate ändert - anderseits, denk ich, wird man sich deswegen nicht die Haare raufen.


Zitat

Zum einen gehört dieser Punkt in die Sektion II, zum andern möchte ich auf eine durchgängige Bezeichnung des Chairman als solchen bestehen. "Vorsitzende" gibt es in der Demokratischen Union, aber nicht im albernischsprachigen Chan-Sen ;)
Dieser Punkt gehört meiner Ansicht nach schon als Klausel in den In-Kraft-treten- Abschnitt, da er nur meine jetztige Amtszeit betrifft und danach unwichtig ist.
Dazu muss ich sagen, dass ich dies in bei der Vorstellung des Antrags vergessen haben zu sagen. Meiner Meinung nach sollte im fließenden deutschen Text auch deutsche Bezeichnungen verwendet werden, sonst hört es sich doch etwas seltsam an - anderseits ist Council of Mandarin ein Eigennamen der so auch im Fließtext benützt gehört.


Zitat

Hiermit habe ich das größte Problem - weswegen ich dem Entwurf voraussichtlich auch nicht zustimmen werde.
Wir haben es in Chan-Sen mit einer Bevölkerungsballung in Chan-Sen und Shenghei zu tun. Entsprechend Ihrer Eingabe würden hier 50% der Bevölkerung gerade ein Drittel der Stimmen im CoM.
Ein Gleichgewicht könnte also nur durch eine völlige Neuordnung der Distrikte erfolgen.
Ich kann Ihreren Einwand voll und ganz verstehen, anderseits strebe ich nicht einer Neueinteilung der Distrikte an - nachdem schon gute Arbeit damals geleistet wurde.
Mein Bestreben ist es, den bisherigen Wortlaut der Geschäftsordnung "Mitglieder des Council of Mandarin sind alle Bürger Chan-Sens" zu präzisieren, da man sonst 15.079.482 Mandarin hätte.
Daher habe ich das Amt des Parlamentariers Mandarin mit dem Chef eines Distrikts verbunden, wen sogar mit zwei Chefs. Damit würden max.zwölf Mandarin im Council of Mandarin sitzen.
Wenn Sie einen anderen Vorschlag haben, ohne die Disktrikte neu aufzuteilen, dann bin ich kompromissbereit.
*so* Soweit ich weiß, wurde die Bevölkerung der Disktrikte noch nicht aufgeteilt *so*


Section VI(5)
Eine Abstimmung ist nur gültig, wenn mindestens zwei Mandarin daran teilgenommen haben.
Ich bitte um Einfügung dieser Section in den Antrag. Danke!
Scott Adam Cheung
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Freitag, 14. September 2007, 11:11

Ich bitte um Verlängerung der Aussprache
Scott Adam Cheung
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8

Freitag, 14. September 2007, 11:32

Die Aussprache wird verlängert bis zum kommenden Sonntag.

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9

Freitag, 14. September 2007, 11:34

RE: Standing Orders of the Council of Mandarin Chan Sen

Zitat

Original von Scott A. Cheung
Section VI(5)
Eine Abstimmung ist nur gültig, wenn mindestens zwei Mandarin daran teilgenommen haben.
Ich bitte um Einfügung dieser Section in den Antrag. Danke!


Da ich ungern Originale abändere, posten Sie hier bitte die angepassten Entwürfe selbst - damit werden Missverständnisse vermieden.

Vielen Dank.

Polit-Rentner

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10

Sonntag, 16. September 2007, 09:30

Ich reichne folgendes nach:

Standing Orders of the Council of Mandarin Chan Sen

Section I - Fundamentals
(1) Der Council of Mandarin tagt öffentlich und permanent im Parlamentsbezirk von Hong Nam.
(2) Mitglieder des Council of Mandarin sind die Mandarin der Distrikte.

Section II - Chairmanship
(1) Die Mandarin wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(3) Der Vorsitzende leitet die Sitzungen ein, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit des Council of Mandarin verantwortlich, ihm steht das Hausrecht zu.
(5) Die Amtszeit endet durch Umzug, Verlust der Staatsbürgerschaft, Rücktritt oder Tod spätestens jedoch nach sechs Monaten. Mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.
(6) Eine konstruktive Neuwahl ist mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen möglich.
(7) Der Stellvertreter des Vorsitzenden ist derjenige Mandarin, der am längsten Mitglied des Council of Mandarin ist. Er übernimmt die Amtsgeschäfte bei Abwesenheit des Vorsitzenden.

Section III -Rightes and Duties
(1) In allen Diskussionen und Aussprachen im Council of Mandarin genießen allein seine Mitglied Rederecht.
(2) In Abstimmungen sind Diskussionen unzulässig.
(3) Der Vorsitzende kann Gästen das Rederecht auf Antrag eines der Mandarin verleihen.
(4) Wer ohne Rederecht im Council of Mandarin trotz Verwarnung des Vorsitzenden wiederholt redet oder beleidigend wird, wird mit einem Bußgeld über 100 Astordollar bestraft.

Section IV - Motions
(1) Anträge können nur von den Mitgliedern des Council of Mandarin gestellt werden.
(2) Anträge sind im Council of Mandarin an einem vom Vorsitzenden bestimmten Ort innerhalb des Council of Mandarin einzubringen.
(3) Der Antragssteller kann seinen Antrag jederzeit ändern oder zurückziehen, solange die Abstimmung über den Antrag nicht bereits eingeleitet wurde.

Section V - Discussions
(1) Der Vorsitzende eröffnet zu jedem Antrag zeitnah eine Aussprache. In der Regel gibt er dem Antragsteller dabei zunächst die Gelegenheit für weitere Ausführungen zum Antrag.
(2) Aussprachen dauern mindestens 96 Stunden und maximal 120 Stunden nach ihrer Eröffnung.
(3) Auf Antrag von ein Drittel der Mandarin kann der Vorsitzende die Aussprache um 48 Stunden verlängern. Mehrmalige Verlängerung ist möglich
(4) Nach dem Ende der Aussprache leitet der Vorsitzende zeitnah die Abstimmung ein.


Section VI - Votes
(1) Die Mandarin entscheiden, durch die Mehrheit der auf Ja und Nein lautenden Stimmen.
(2) Bei Abstimmungen ist die Frage so zu stellen, dass sie eindeutig mit Aye, Nay oder Abstention beantwortet werden kann.
(3) Abstimmungen werden vom Vorsitzenden eröffnet und beendet und dauern mindestens 72 Stunden und maximal 120 Stunden. Sie können vorzeitig beendet werden wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde oder alle Mandarin abgestimmt haben.
(4) Wird eine bereits abgegebene Stimme verändert, so ist sie ungültig.
(5) Eine Abstimmung ist nur gültig, wenn mindestens zwei Mandarin daran teilgenommen haben.



Section VII -Validity
(1) Diese Standing Orders treten mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie mit der Mehrheit der abgegeben Stimmen von den Mitgliedern des Council of Mandarin Chan Sen angenommen wurde.
(2) Sie bleibt gültig, bis das Council of Mandarin neue Standing Orders beschließt.
(3) Eine ƒnderung der Standing Orders erfordert die einfache Mehrheit der Mandarin.
(4) Der Vorsitzende zum Zeitpunkt der Inkrafttretung hat seine Amtszeit wie vorgesehen abzuleisten, auf ihn trifft Section 2(5) nicht zu.


Section VI (4) wurde der Wortlaut geändert, um der Simulation anzunähern.
Scott Adam Cheung
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Mittwoch, 19. September 2007, 19:59

Da anscheinend kein Diskussionsbedarf besteht, bitte ich darum, die Abstimmung einzuleiten.
Scott Adam Cheung
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Mittwoch, 19. September 2007, 22:19

Die Abstimmung wurde eingeleitet.
Die Diskussion wird geschlossen.

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