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Archie Archivar

Librarian Charlize Kingston

Beiträge: 367

Bundesstaat: Bundesweit

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Samstag, 1. September 2007, 15:50

bsEcoSim Treaty Ratification Act

THE FEDERAL ARCHIVE

Official Document -Attested Copy



bsEcoSim TREATY RATIFICATION ACT

Inkraftgetreten am:

01.09.2007
Unterschrieben durch President John R. Waller


Geändert am:

n/a




bsEcoSim Treaty Ratification Bill

Article 1
Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert den Vertrag über Einrichtung und Nutzung der bsEcoSim zwischen der Banosoft Ltd. und den Vereinigten Staaten von Astor in angehangener Fassung und billigt ihn.

Article 2
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Vertrag über Einrichtung und Nutzung der bsEcoSim zwischen der Banosoft Ltd., nachfolgend Anbieter genannt, und den Vereinigten Staaten von Astor, nachfolgend Nutzer genannt

ß1 Vertragszweck
Die Vertragspartner schließen diesen Vertrag zur Klärung der rechtlichen Randbedingungen der Nutzung des Produktes bsEcoSim zwischen Anbieter und Nutzer.

ß2 Preise
(1) Zur Einrichtung der Startversion der bsEcoSim ist eine einmalige Gebühr in Höhe von 200.000 Pound Precious unmittelbar nach erfolgter Inbetriebnahme durch den Nutzer an den Anbieter zu zahlen. Die Zahlung kann in Raten erfolgen, sofern eine entsprechende Zusatzvereinbarung zwischen Anbieter und Nutzer geschlossen wird.
(2) Eine monatliche Nutzungsgebühr entsteht nicht.
(3) Kommt der Nutzer mit der Zahlung der einmaligen Startgebühr bzw. ihrer Raten wesentlich in Verzug, so ist der Anbieter zur Abschaltung des Systems berechtigt.

ß3 Quellcode, Pflichten und Rechte
(1) Der Anbieter gibt den Quellcode an den Benutzer heraus. Der Nutzer darf diesen beliebig und ohne Zustimmung des Anbieters verändern.
(2) Der Quellcode darf nur an Personen weitergegeben werden, die ihn brauchen, um für den Nutzer den Betrieb der bsEcoSim sicherzustellen oder Anpassungen vorzunehmen. Eine anderweitige Verwendung ist nur nach schriftlicher Genehmigung zulässig.
(3) Der Nutzer darf mit dem Quellcode nur eine Installation betreiben.
(4) Der Nutzer stellt dem Anbieter wesentliche funktionale Erweiterungen zur freien Verwendung zur Verfügung.
(5) Der Nutzer hat das Recht, das System den technischen und betrieblichen Möglichkeiten entsprechend nach eigenen Gesichtspunkten einzusetzen.
(6) Der Nutzer führt die Administration selbstständig durch und setzt das System nach technischen und betrieblichen Möglichkeiten nach eigenem Ermessen ein.

ß4 Disclaimer (RL-Regelungen)
(1) Der Anbieter gibt keine Garantie auf die Vollständigkeit oder korrekte Funktion des Systems. Er kann nicht für Fehlfunktionen und entstehende Sicherheitslücken haftbar gemacht werden.
(2) Der Nutzer erkennt an, dass die Abwesenheit von Fehlern in der Software nicht nachgewiesen werden kann.

ß5 Gültigkeit
Der Vertrag erhält seine Gültigkeit durch die Unterschrift je eines Vertreters des Anbieters und des Nutzers.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Archie Archivar« (16. April 2009, 18:14)