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Archie Archivar

Librarian Charlize Kingston

Beiträge: 367

Bundesstaat: Bundesweit

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Samstag, 25. August 2007, 16:32

Federal Administration Act - Fassung vom 16.04.2009

THE FEDERAL ARCHIVE

Official Document -Attested Copy



FEDERAL ADMINISTRATION ACT

Inkraftgetreten am:

06.05.2007
Unterschrieben durch President Tyler Evans


Geändert am:

05.03.2008
Federal Administration Act Amendment Act

16.04.2009
Federal Intelligence Reformation Act



Federal Administration Act

Section 1 - Purpose and Title of this Act

(1) Dieses Gesetz definiert die Obersten Bundesbehörden der Vereinigten Staaten, bestimmt ihre Aufgaben, grenzt ihre Zuständigkeitsbereiche voneinander ab und regelt die Hierarchie innerhalb der Verwaltung des Bundes.
(2) Es soll unter der Bezeichnung "Federal Administration Act" bekannt sein.

Section 2 -The Federal Departments

(1) Die folgenden Obersten Bundesbehörden (Federal Departments) bilden im engeren Sinne den administrativen Apparat der Bundesregierung:

- das Department of Defense (Verteidigungsministerium)
- das Department of the Interior (Innenministerium)
- das Department of Justice (Justizministerium)
- das Department of Trade and Treasury (Handels- und Finanzministerium)
- das Department of State (Außenministerium)

(2) Zur Unterstützung des Präsidenten der Vereinigten Staaten bei der Koordination des Wirkens der Obersten Bundesbehörden besteht das Präsidialamt der Vereinigten Staaten (Executive Office of the President of the United States). Es ist keine Oberste Bundesbehörde, sein Leiter kann vom Präsidenten ohne Mitwirkung des Senats berufen werden.

Section 3 - Appointments, Dissmisals and Hierarchy

(1) Die Leiter der Obersten Bundesbehörden werden vom Präsidenten der Vereinigten Staaten mit Billigung des Senats berufen und von ihm entlassen. Sie stehen im Rang eines Ministers und haben Zugang zu den Kabinettssitzungen.
(2) Es steht dem Präsidenten der Vereinigten Staaten frei, die Leitung mehrerer Oberster Bundesbehörden in der Hand einer Person zu vereinigen. Oberste Bundesbehörden ohne Leiter unterstehen direkt dem Präsidenten der Vereinigten Staaten, er zeichnet für ihr Wirken verantwortlich.
(3) Die Leiter der Obersten Bundesbehörden sind dem Präsidenten der Vereinigten Staaten gegenüber weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig.
(5) Nachgeordnete Amtsträger in Obersten Bundesbehörden und Leiter nachgeordneter Ämter und Behörden werden vom Präsidenten der Vereinigten Staaten auf Vorschlag des Leiters der jeweils zuständigen Obersten Bundesbehörde ohne Mitwirkung des Senats berufen und entlassen, es sei denn, das Gesetz bestimmt im Einzelfall eine andere Vorgehensweise. Dies gilt nicht für nachgeordnete Amtsträger in Obersten Bundesbehörden, wenn kein Leiter der betroffenen Obersten Bundesbehörde im Amt ist. In diesem Fall ist vor der Ernennung eines nachgeordneten Amtsträgers in einer Obersten Bundesbehörde die Billigung des Senats einzuholen; eine solche ohne Billigung des Senats erfolgte Ernennung ist nichtig.
(6) Nachgeordnete Amtsträger einer Obersten Bundesbehörde und Leiter nachgeordneter ƒmter und Behörden sind dem Leiter der jeweils zuständigen Obersten Bundesbehörde gegenüber weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig.
(7) Es steht dem Präsidenten der Vereinigten Staaten frei, durch verbindliche Anweisungen an nachgeordnete Amtsträger in Obersten Bundesbehörden und an Leiter und nachgeordnete Amtsträger in nachgeordneten ƒmtern und Behörden direkten Einfluss auf das Wirken aller Ebenen des administrativen Apparats zu nehmen.

Section 4 -The Department of Defense (DoD)

(1) Das Department of Defense ist zuständig für
- die Verwaltung der Streitkräfte der Vereinigten Staaten zu Lande, zu Wasser und in der Luft;
- die militärische Sicherheit der Vereinigten Staaten;
- die Planung und Durchführung militärischer Kooperation mit den Streitkräften alliierter Staaten;
- die Oberaufsicht über die militärischen Geheimdienste und die Militärpolizei;
- die Koordination militärischer Forschung, die Rüstungsplanung sowie den Waffen- und Waffentechnologiehandel;
- alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetze zugewiesenen Aufgaben.
(2) Behördenleiter ist der Secretary of Defense.

Section 5 -The Department of the Interior (DoI)

(1) Das Department of the Interior ist zuständig für
- das Immigrationswesen, insbesondere die ordnungsgemäße Abwicklung des Einbürgerungsverfahrens;
- das Volkszählungswesen und die Administration, Pflege und Verwaltung des Bundeseinwohnerverzeichnisses;
- die Infrastruktur von bundesweiter Bedeutung, insbesondere die Aufsicht und die Erweiterung von Bundesstraßen, den Schienenverkehr, den Luftverkehr und den Schiffsverkehr;
- die Oberaufsicht über das Electoral Office zwecks Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung von Wahlen und Abstimmungen auf Bundes- und auf Staatenebene;
- die Oberaufsicht über die US Border Control
- alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetze zugewiesenen Aufgaben.
(2) Behördenleiter ist der Secretary of the Interior.

Section 6 -The Department of Justice (DoJ)

(1) Das Department of Justice ist zuständig für
- die Gewährleistung der Effizienz der Strafverfolgungsbehörden der Vereinigten Staaten, insbesondere durch Oberaufsicht über die Bundesstaatsanwaltschaft und die Berufung eines Solicitor General;
- die Vertretung der Bundesregierung und der Vereinigten Staaten vor Gericht, wenn die Bundesregierung, eine ihrer Behörden oder die Vereinigten Staaten als Ganzes in ein Verfahren als Partei involviert sind;
- die Oberaufsicht über die Polizeibehörden des Bundes;
- die Oberaufsicht über den United States Secret Service
- alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetze zugewiesenen Aufgaben.
(2) Behördenleiter ist der Attorney General.

Section 7 -The Department of Trade and Treasury (DoT)

(1) Das Department of Trade and Treasury ist zuständig für
- das Bank- und Kartellwesen;
- die Administration, Pflege und Verwaltung des Handelsregisters der Vereinigten Staaten;
- die Aufstellung des Bundeshaushaltes;
- die Auszahlungen von Besoldungen des ÷ffentlichen Dienstes gemäß den Gesetzen;
- alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetze zugewiesenen Aufgaben.
(2) Behördenleiter ist der Secretary of Trade and Treasury.

Section 8 -The Department of State (DoS)

(1) Das Department of State ist zuständig für
- die Pflege der auswärtigen Beziehungen der Vereinigten Staaten;
- die Wahrnehmung der Interessen der Vereinigten Staaten im Rahmen von Bündnissen oder multilateralen Organisationen, denen die Vereinigten Staaten angehören;
- die Oberaufsicht über das Diplomatische Corps;
- alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetze zugewiesenen Aufgaben.
(2) Behördenleiter ist der Secretary of State.

Section 9 -Final Provisions
(1) Dieses Gesetz tritt unter den üblichen Modalitäten gemäß der Verfassung der Vereinigten Staaten in Kraft.
(2) Der "Presidential Appointments Act" tritt mit Inkrafttreten dieses Gesetzes außer Wirkung.

Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »Archie Archivar« (16. April 2009, 18:16)