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Archie Archivar

Librarian Charlize Kingston

Beiträge: 367

Bundesstaat: Bundesweit

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Samstag, 25. August 2007, 16:31

Federal Authority Act - Fassung vom 03.09.2007

THE FEDERAL ARCHIVE

Official Document -Attested Copy



FEDERAL AUTHORITY ACT

Inkraftgetreten am:

10.06.2006
Unterschrieben durch Acting President Alricio Scriptatore


Geändert am:

03.09.2007
Federal Authority Act Amendment Act



Federal Authority Act

Section 1 - Fundementals
(1) Dieses Gesetz regelt die Aufgaben und Kompetenzen der verschiedenen Behörden der Vereinigten Staaten von Astor.
(2) Alle Webseiten dieser Behörden sind staatliche Webseiten.

Section 2 -Registration Office
(1) Das Einwohnermeldeamt gliedert sich in die Einwanderungsbehörde, sowie den Handels- und Vereinsregister.
(2) Die Einwanderungsbehörde ist zuständig für die Erteilung und Entziehung der astorischen Staatsbürgerschaft gemäß gesetzlicher Vorgaben.
(3) Das Handelsregister unterhält das Verzeichnis der in Astor ansässigen Unternehmen.
(4) Das Vereinsregister unterhält das Verzeichnis der in Astor ansässigen Parteien, Vereine und nichtkommerzieller Institutionen.
(5) Die Leitung des Einwohnermeldeamts obliegt dem Bundesinnenminister.

Section 3 - Electoral Office
(1) Das Bundeswahlamt ist zuständig für die Durchführung bundesweiter Wahlen und Abstimmungen gemäß gesetzlicher Vorgaben. Des Weiteren führt es Wahlen in den Bundesstaaten durch, sofern es dazu aufgefordert wird.
(2) Der Direktor des Bundeswahlamts wird vom Präsidenten gemäss verfassungsrechtlichen Vorgaben auf eine Amtszeit von vier Monaten ernannt.
(3) Die technische Umsetzung der Wahlen ist mit dem ÑphpMN-Wahlamt" zu bewältigen.

Section 4 -Federal Archive
(1) Das Bundesarchiv hat dafür zu sorgen, dass die Bundesverfassung, die Bundesgesetze, die Verordnungen, sowie die Staatsverträge in aktueller Fassung aufbewahrt und öffentlich zugänglich gehalten werden.
(2) Das Bundesarchiv hat dafür zu sorgen, dass Dokumente, die von großer historischer und politischer Bedeutung sind, aufbewahrt und öffentlich zugänglich gehalten werden.
(3) Die Leitung des Bundesarchivs obliegt dem Chief-Archivist of the United States. Der Chief-Archivist wird vom Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor ernannt. Seine Amtszeit ist nicht begrenzt.

Section - Final Provisions
(1) Das Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündigung in Kraft.
(2) Es ersetzt den bisherigen Federal Authority Act.

Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »Archie Archivar« (25. November 2010, 15:44)