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Archie Archivar

Librarian Charlize Kingston

Beiträge: 367

Bundesstaat: Bundesweit

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Samstag, 25. August 2007, 16:23

Presidential Appointments Act

Presidential Appointments Act

Section 1
Gemäß Article III Section 6 Paragraph 2 Satz 2 der Constitution überträgt der Senat die Bestätigung der folgenden Bundesbeamten und sonstigen Amtsträger des Bundes auf den Präsidenten:
1) Diplomatisches und konsularisches Personal,
2) Personal in Behörden, die Bundesministerien untergeordnet sind mit Ausnahme der Streitkräfte,
3) sämtliche Beamte und Amtsträger, die dem Bund nur vorübergehend in einer bestimmten Angelegenheit dienen.

Section 2
Dem Senat ist das Recht vorbehalten, auf Antrag eines seiner Mitglieder einen vom Präsidenten bestätigten und ernannten Bundesbeamten oder sonstigen Amtsträger binnen zwei Wochen nach der Ernennung zur Befragung vorzuladen.

Section 3
Die Regelungen dieses Gesetzes sollen am Tage nach der Verkündung in Kraft treten.