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Library of Congress

Librarian Charlize Kingston

Beiträge: 367

Bundesstaat: Bundesweit

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Samstag, 31. März 2018, 20:46

Trade Regulations of Military Equipment Act Reform Act





Trade Regulations of Military Equipment Act Reform Act



Inkraftgetreten am:

31.03.2018
Unterschrieben von President MCL


Geändert am:

n/a

Trade Regulations of Military Equipment Act Reform Act


Section 1 – Replacing the TRME Act and the Anti-Personnel Mines Ban Act
(1) Der Trade Regulations of Military Equipment Act vom 02.10.2014 wird aufgehoben.
(2) Der Anti-Personnel Mines Ban Act vom 14.03.2010 sind aufgehoben.
(3) Das folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten von Astor:



Trade Regulations of Military Equipment Act
An Act to regulate the import, export and interstate commerce and taxation of military equipment.


Section 1 – Definitions
(1) Kriegsgeräte im Sinne dieses Gesetzes sind:
    1. ABC-Waffen,
    2. Panzerabwehrhandwaffen,
    3. Flammenwerfer,
    4. Handgranaten und Granatwerfer,
    5. Kampfflugzeuge, Kampfhubschrauber und bewaffnete Drohnen,
    6. Kriegsschiffe, Landungsboote und U-Boote,
    7. Kampfpanzer,
    8. Raketenwaffen sowie ihre mobilen und stationären Start-Vorrichtungen,
    9. Haubitzen, Artillerie, Landminen, Seeminen, Antipersonenminen, Minenwerfer, Minenlege-Vorrichtungen und Sprengbomben,
    10. Torpedos, Bomben und Wasserbomben,
    11. vollautomatische Schusswaffen,
    12. Schusswaffen mit integriertem Zielfernrohr und Zielfernrohre die geeignet sind, um an einer Schusswaffe angebracht zu werden,
    13. jedes weitere Gerät, das vom Verteidigungsministerium als Kriegsgerät eingestuft wird.

Kriegsgeräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Gefechtsköpfe und Munition für die dort genannten Waffen.
(2) Landminen, die zur Tötung oder Verletzung von Personen ausgelegt und nicht ausschließlich zum Einsatz für Fahrzeuge über zweihundertundfünfzig Kilogramm geeignet sind (Antipersonenminen) sind ebenfalls Kriegswaffen im Sinne dieses Gesetzes. Ihr Handel kann nicht genehmigt werden und unterliegt nicht den Ausnahmeregelungen der Section 2. Dies gilt nicht, wenn es sich im Falle der Streitkräfte um Richtminen handelt, die ferngesteuert auslösen und kontrolliert wirken und damit eine Zielkontrolle ermöglichen.
(3) Fachgerecht entmilitarisierte Versionen der oben aufgeführten Kriegsgeräte fallen nicht unter dieses Gesetz. Die Überprüfung der Entmilitarisierung obliegt dem Verteidigungsministerium oder einer von diesem beauftragten Behörde. Als fachgerecht entmilitarisiert kann nur ein Kriegsgerät gelten, dessen Funktionsfähigkeit so herabgesetzt wurde, dass es weder für den Einsatz als Kriegsgerät geeignet ist, noch ohne Maßnahmen, die einem Laien ohne weiteres möglich sind, wieder zu diesem Zwecke hergerichtet werden kann.

Section 2 – Commerce
(1) Die Einfuhr von Kriegsgeräten in die Vereinigten Staaten oder ihre Verbringung über die Grenzen eines Bundesstaates ist nur zulässig, wenn sie zur Verwendung durch die Streitkräfte oder die Sicherheitsbehörden des Bundes oder eines Staates bestimmt sind. Für andere Verwendungen kann ausnahmsweise eine Genehmigung erteilt werden.
(2) Die Ausfuhr von Kriegsgeräten aus den Vereinigten Staaten bedarf der Genehmigung.
(3) Die Genehmigung erfolgt durch das Handelsministerium. Dem Verteidigungsministerium kommt ein Widerspruchsrecht zu. Es kann ein standartisiertes Verfahren eingeführt werden.

Section 3 – Taxation
(1) Soweit der Handel nach Section 2 genehmigt ist oder nicht der Genehmigung bedarf, erheben die Vereinigten Staaten auf jeden Verkauf einer Kriegswaffe vom Verkäufer an eine Person, die die Waffe nicht für den unmittelbaren Weiterverkauf erwirbt, eine Special Sales Tax in Höhe von einhundert Prozent des Verkaufspreises, mindestens jedoch des üblichen Marktwertes, der geschätzt werden kann.
(2) Von der Steuer sind befreit:
a) die Streitkräfte, die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Staaten,
b) Personen, die nachweisen können, eine Schusswaffe mit Zielfernrohr oder ein Zielfernrohr (Sec. 1 SSc. 1 Sen. 1, Pt. 12) selbst für die Zwecke der Jagd zu erwerben. Der Nachweis kann erbracht werden durch eine Jagdlizenz eines Bundesstaates oder einer lokalen Verwaltungskörperschaft, eine Vereinbarung, der die jagdliche Nutzung eines fremden Besitzes gestattet oder den Besitz eines für die jagdliche Nutzung geeigneten Gebiets.
(3) Das Department of Commerce regelt das zur Erhebung der Special Sales Tax erforderliche Verfahren.

Section 4 – Unlawful actions
Eine Ein- oder Ausfuhr im Sinne von Section 2 dieses Gesetzes ist ungesetzlich, wenn sie ohne erforderliche Genehmigung geschieht. Sie ist ein Verbrechen der Klasse C im Sinne des Federal Penal Code.


Section 2 – Coming into force
Das Gesetz tritt gemäß der Verfassungsbestimmungen in Kraft.