Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor.
Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert.
Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können.
Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang.
Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Gareth | Côte de Morbinaux | La Nouvelle-Barnstorvie
Gareth
City of Gareth
THE CITY OF GARETH
Gareth ist eine Stadt im US-Bundesstaat Freeland und hat rund 2,5 Millionen Einwohnern. Die Wirtschaft Gareths ist stark diversifiziert. Wichtige Pfeiler sind die Finanzdienstleistungen, Medien, Handel und Design. Von großer Bedeutung ist auch der Tourismus, aufgrund von diversen Sehenswürdigkeiten und dem kulturellen Angebot.
Ich wünsche allen unseren Gästen nun einen schönen Aufenthalt in der Hafenstadt Gareth.
Joseph S. McClurg
Mayor of Gareth
Adressbook
Factbook
Factbook of Gareth
Country: United States of Astor
Commonwealth: Freeland State
County: Côte de Morbinaux
Founded: October 04, 1545
Founder: Frederic Gartier
Government
- Type: Mayor-Council, Strong-mayor form
- Body: Gareth City Council
- Mayor: Joseph S. McClurg
Area
- Consolidatet City-County: 369.62 km2
- Land: 347.52 km2
- Water: 22.09 km2
Der City Court der Stadt befindet sich im Gebäude der City Hall.
Legislative Bldg.
Gareth City Council
PRESIDENT vacant
Das Gareth City Council, das Legislativorgan der Stadt, besteht aus zehn gewählten Distriktabgeordneten und 7 frei wählbare Personen. Das Council wählt anschließend einen Präsidenten, welcher die Sitzungen leitet.
City Code
The Code of Gareth
The Code of the CITY of GARETH
We, the people of the City of Gareth, under the constitution and laws of the Free State of Freeland,
in order to secure the benefits of self-government and to provide for an honest and accountable government
do hereby adopt this constitution and confer upon the state the following powers, subject to the following restrictions,
and prescribed by the following procedures and governmental structure.
Fundamentals
ARTICLE I: FUNDAMENTALS
Section 1 - The City of Gareth
Die Stadt Gareth ist eine freie, unabhängige Stadt des Freistaates Freeland.
Section 2 - Human and Civil Rights
Die Stadt Gareth bekennt sich zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor, des Freistaates Freeland und garantiert die darin verbrieften Menschen- und Bürgerrechte unwiderruflich.
Section 3 - City Citizenship
Bürger von Gareth soll sein, wer die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Astor inne und seinen Wohnsitz in Gareth genommen hat.
Section 4 - Separation of Powers
(1) Die Regierung der Stadt soll dreigeteilt sein in die Gewalten der Exekutive, Legislative und Judikative. Keine Person soll ein Amt oder Mandat in mehr als einer dieser drei Gewalten zeitgleich halten oder deren Befugnisse zur gleichen Zeit ausüben, sofern nicht ausdrücklich durch diese Verfassung vorgesehen.
Section 5 - The Great Seal of the City of Gareth
Das Siegel Gareths zeigt links und rechts Pferde, die sich an das Stadtwappen lehnen. Über dem Stadtwappen, welches aus drei Ebenen besteht, einem Schiff für die Lage und Geschichte der Stadt und in der unteren Hälfte die Symbole der Landwirtschaft, thront der Unabhängigkeitsadler. Unter dem Schild steht ein Spruchband mit dem Motto: „Virtue, Liberty and Independent“.
Section 6 - The Offical Flag of the City of Gareth
Die Flagge Gareths zeigt auf blauem Tuch das große Siegel.
The Legislature
ARTICLE II: THE LEGISLATURE
Section 1 - The City Council of the City of Gareth
(1) Der Stadtrat ist die gesetzgebende Gewalt der Stadt und soll sowohl die Arbeit der Exekutive überwachen, als auch über die Mittel des Stadthaushaltes mitbestimmen.
(2) Die Mitglieder sollen in allgemeinen, freien, gleichen und geheimen Wahlen in den Monaten Januar, Mai und September gewählt werden.
(3) Der Stadtrat trifft seine Entscheidungen grundsätzlich mit einfacher Mehrheit, sofern durch Gesetz für bestimmte Fälle keine anderen Regelungen vorgesehen sind.
(4) Der Stadtrat tagt ständig und öffentlich. Durch Gesetz kann für Sonderfällen anderes vorgesehen werden.
(5) Der Stadtrat soll sich eine Geschäftsordnung geben um die Vorgänge und Rahmenbedingungen seiner Arbeit zu spezifizieren.
(6) Der Stadtrat wählt nach der Wahl zum Stadtrat selbstständig einen Ratspräsidenten und dieser vertritt den Rat nach außen.
(7) Im Falle von Vakanz oder Verhinderung des Ratspräsidenten, soll das dienstälteste, verfügbare Mitglied des Stadtrates vertretungsweise die Leitung übernehmen.
Section 2 - The Process of Legislation
(1) Das Verabschieden, Ändern oder Abschaffen von Gesetzen soll nur durch Antrag eines Mitglieds des Stadtrates, oder sofern gesetzlich festgelegt durch Volksinitiativen, möglich sein.
(2) Verabschiedet der Stadtrat eine Gesetzesvorlage, so soll diese durch den Ratspräsidenten an den Bürgermeister übermittelt werden.
(3) Der Bürgermeister kann gegen eine übermittelte Gesetzesvorlage begründetes Veto einlegen und den Entwurf an den Stadtrat zurück senden.
(4) Legt der Bürgermeister kein Veto ein, so soll dieser die Vorlage unterzeichnen und verkünden.
(5) Legt der Bürgermeister Veto ein, soll der Stadtrat erneut über die Vorlage beraten und kann das Veto mit einer Zweidrittelmehrheit überstimmen.
(6) Wird ein Veto überstimmt oder bleibt der Bürgermeister nach Übermittlung einer beschlossenen Vorlage mindestens sieben Tage lang untätig, soll der Ratspräsident des Stadtrates den Antrag unterzeichnen und verkünden.
(7) Eine Gesetzesvorlage tritt mit ihrer Verkündung in Kraft, sofern sie selbst kein späteres Inkrafttreten vorsieht.
The Executive
ARTICLE III: THE EXECUTIVE
Section 1 - The Mayor of the City of Gareth
(1) Die Exekutive Gewalt der Stadt wird durch den Bürgermeister ausgeübt.
(2) Der Bürgermeister ist oberster Dienstherr der Stadtpolizei und Übrigen Stadtbedienstete.
(3) Der Bürgermeister bestimmt, im Rahmen der Gesetze, frei über die Organisation und den Aufbau der Ämter und Behörden der Verwaltung der Stadt.
(4) Der Bürgermeister überwacht und leitet die Verwaltung der Stadt und sorgt für die ordnungsgemäße Ausführung der Gesetze.
(5) Der Bürgermeister kann alle für die Ausführung der Gesetze und der Verwaltung der Stadt notwendigen Bestimmungen durch Erlass verordnen.
(6) Der Bürgermeister ernennt und entlässt alle Stadtbediensteten der Verwaltung der Stadt nach eigenem Ermessen, sofern durch Gesetz keine Ausnahmen oder Einschränkungen bestimmt sind.
(7) Der Bürgermeister hat das Recht jederzeit von jedem Stadtbeamten der Verwaltung Rechenschaft über dessen Amtsführung zu verlangen und zu erhalten.
Section 2 - Election of the Mayor
(1) Der Bürgermeister soll in allgemeinen, freien, gleichen und geheimen Wahlen in den Monaten Januar, Mai und September gewählt werden.
(2) Zum Bürgermeister ist derjenige gewählt, der die absolute Mehrheit der Wählerstimmen auf sich vereint.
(3) Aktiv und passiv wahlberechtigt ist jeder Bürger der Stadt, sofern durch Gesetz keine weiteren Beschränkungen vorgesehen sind.
(4) Weitere Details zum Wahlverfahren können durch Gesetz bestimmt werden.
Section 3 - The Deputy Mayor, Succession and Substitution of the Mayor
(1) Der Bürgermeister kann dem Stadtrat einen Vizebürgermeister vorschlagen und nach erfolgter Zustimmung ernennen. Dieser soll den Bürgermeister während dessen Abwesenheit vertreten.
(2) Scheidet der Bürgermeister vorzeitig aus dem Amt und die Dauer bis zur nächsten regulären Wahl beträgt -
(2a) - mehr als 30 Tage, so soll der Vizebürgermeister für den Rest der Amtszeit als Bürgermeister vereidigt werden.
(2b) - weniger als 30 Tage, so soll der Vizebürgermeister die Amtspflichten des Bürgermeisters für den Rest der Amtszeit vertretungsweise wahrnehmen.
(3) Sind die Ämter des Bürgermeisters und des Vizebürgermeisters zeitgleich vakant und die Dauer bis zur nächsten regulären Wahl beträgt -
(3a) - mehr als 30 Tage, so soll ein neuer Bürgermeister gewählt werden, der bis dahin amtiert. Der Ratspräsident des Stadtrates soll alles Notwendige für die Ausführung der Wahl veranlassen.
(3b) - weniger als 30 Tage, so soll der Ratspräsident des Stadtrates jemanden bestimmen, der die Amtspflichten des Bürgermeisters für den Rest der Amtszeit vertretungsweise wahrnehmen soll.
The Judiciary
ARTICLE IV: THE JUDICIARY
Only Section - Delegation of the Judiciary
(1) Gerichtshöfe der Stadt können durch Gesetz geschaffen werden.
(2) Wurden keine Gerichtshöfe geschaffen oder ist kein Richter im Amt soll die Gerichtsbarkeit durch den jeweils zuständigen Staatsgerichtshof Freelands ausgeübt werden.
(3) Lehnt ein Staatsgerichtshof Freelands seine Zuständigkeit nach (2) ab, soll der Stadtrat einen kommissarischen Richter wählen, der nur bis zum Ende des ihm zugewiesenen Verfahrens im Amt bleiben soll. Näheres kann durch Gesetz bestimmt werden.
Public Officials
ARTICLE V: PUBLIC OFFICIALS
(1) Article V der Verfassung Freelands gilt sinngemäß für die Stadt Gareth.
State of Emergency
ARTICLE VI: STATE OF EMERGENCY
(1) Article VI der Verfassung Freelands gilt sinngemäß für die Stadt Gareth.
Final Provisions
ARTICLE VII: FINAL PROVISIONS
Section 1 - Coming into Force
Diese Verfassung tritt in Kraft, sobald sie mit drei Viertel der abgegebenen Stimmen durch das Verfassungskonvent verabschiedet und daraufhin durch den Bürgermeister und den Präsidenten des Ratspräsidenten unterzeichnet sowie verkündet wurde.
Section 2 - Amending the Constitution
Diese Verfassung soll nur durch Zusätze erweitert oder verändert werden, die der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Stadtrates bedürfen. Ein Veto des Bürgermeisters ist hierbei ausgeschlossen.
Section 3 - Revising the Constitution
(1) Sollte es je notwendig werden diese Verfassung als Gesamtwerk zu erneuern, so soll dies nur durch ein Verfassungskonvent möglich sein, dass sich aus allen interessierten Bürgern der Stadt zusammensetzt und vom Bürgermeister geleitet wird.
(2) Um ein Verfassungskonvent einzuberufen muss einem entsprechenden Antrag von zwei Dritteln des Stadtrates stattgegeben werden.
(3) Die Mitglieder des Verfassungskonvents sollen gemeinsam einen Entwurf für eine neue Verfassung erarbeiten und über Vorschläge beraten.
(4) Eine Komplettrevision der Verfassung ist schlussendlich nur mit Zustimmung von drei Vierteln aller Mitglieder des Stadtrates möglich. Die Abstimmung darüber findet öffentlich auf dem Verfassungskonvent statt.
(5) Die Revision tritt auf dem üblichen, durch diese Verfassung vorgesehen, Weg der Gesetzgebung in Kraft. Ein Veto des Bürgermeisters ist hierbei ausgeschlossen.
(6) Ein Verfassungskonvent kann sich, auf Antrag eines Mitglieds des Stadtrates, mit einfacher Mehrheit dieser, ohne Ergebnis auflösen.
Dieser Beitrag wurde bereits 112 mal editiert, zuletzt von »Joseph S. McClurg« (13. März 2018, 19:18)
Hübsch...zwar bei weitem nicht so schön wie Hamilton, aber für den Norden doch ganz hübsch. Da freue ich mich schon auf die nächste Parade.
XLVIII. VP | Former Secretary of State (Z. Voerman I & II Administration) | Former Secretary of Commerce (B. Laval II Administration) | Former National Security Advisor (M.C. Lugo I & II Administration)
Es wäre mir eine Freude Sie in Hamilton begrüßen zu können.
XLVIII. VP | Former Secretary of State (Z. Voerman I & II Administration) | Former Secretary of Commerce (B. Laval II Administration) | Former National Security Advisor (M.C. Lugo I & II Administration)