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Beiträge: 351

Wohnort: Agnus Dei, New Alcantara

Bundesstaat: -

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41

Montag, 3. Oktober 2011, 18:14


october 3rd, 2011

Durch Verkündung durch den Speaker of the Assembly erlangt folgende Gesetz,
beschlossen am 03.09.2011
mit dem heutigen Tage Wirksamkeit.



Astoria State Nuclear Phaseout Act

Section 1 - Fundamentals
Mit diesem Gesetz beschließt die Assembly die Abkehr von nuklearer Technologie und Energiegewinnung.

Section 2 - Phaseout of nuclear power plants
(1) Es sollen in Astoria State keine Kraftwerke, die sich nukleare Technologie zu Nutze machen, errichtet werden.
(2) Bestehende Kraftwerke, die sich nukleare Technologie zu Nutze machen, sollen bis zum 01.01.2020 abgeschaltet sein. Der Rückbau soll bis zum 01.01.2030 abgeschlossen sein.

Section 3 - Regulations for nuclear material
(1) Radioaktive Stoffe sollen in Astoria State nur in
- Militärbasen der USA
- medizinischen Einrichtungen und nur sofern sie zur Heilung benötigt werden
- öffentlichen Forschungseinrichtungen und staatlich anerkannten privaten Forschungseinrichtungen
gelagert werden.
(2) Es sollen im Atommüllzwischenlager in Hudsonboro nur atomarer Abfall aus Astoria State eingelagert werden. Die Eröffnung neuer Atommüllzwischenlager soll nicht möglich sein.

Section 4 - Extension of the phaseout
(1) Auf Antrag der Assembly oder des Governors soll eine unabhängige Kommission den Stand des Atomausstiegs nach Section 2 bewerten und beurteilen, ob die in Section 2, Subsection (2) bestimmten Fristen eingehalten werden können, ohne dass Astoria State auf Energieimporte angewiesen ist.
(2) Gemäß der Ergebnisse der Überprüfung der Kommission nach Section 5, Subsection (1) kann die Assembly beschließen, die in Section 2, Subsection (2) bestimmten Fristen um einen Zeitraum, den die Kommission als notwendig hält, zu verlängern, aber nicht mehr als um zehn Jahre.

Section 5 - Entry into Force
Dieses Gesetz tritt mit der Unterzeichnung durch den Governor in Kraft.

Veronica Amy Sturgess
Gouverneur of Astoria State and Speaker of the Assembly


Luciano Marani

I am Nixon ... by number

Beiträge: 1 970

Beruf: Lawyer

Wohnort: New Doncaster, AS

Bundesstaat: Astoria State

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42

Montag, 2. Januar 2012, 21:06


January 2nd, 2011

Durch Verkündung durch den Governor erlangt folgendes Gesetz,
beschlossen am 29.12.2011
mit dem heutigen Tage Wirksamkeit.


Four Months Governorship Amendment

Section 1 - Purpose
Durch dieses Gesetz wird Artikel III Absatz 1 Satz 2 der Verfassung von Astoria State wie folgt geändert:
    "Der Gouverneur wird alle vier Monate vom Volk direkt gewählt."

Section 2 - Revision of the Astoria State Election Law
Durch dieses Gesetz wird das Astoria State Election Law wie folgt neugefasst:
    "Gubernatorial Election Law

    Article I: General Information

    (1) Dieses Gesetz soll Wahlen auf Staatsebene in Astoria State näher regeln.
    (2) Zitiert werden soll dieses Gesetz als "Gubernatorial Election Law", in der Kurzform als GEL.

    Article II: Electoral Office
    (1) Das Bundeswahlamt wird beauftragt, die Wahlen zum Gouverneur durchführen.
    (2) Ist das Bundeswahlamt hierzu nicht in der Lage, so soll der Astoria State Secretary of the Interior oder bei dessen Vakanz der Gouverneur die Wahlen leiten oder einen Staatswahlleiter bestimmen.

    Article III: Gubernatorial Election
    (1) Die Wahlen zum Gouverneur sollen in den Monaten Januar, Mai und September zeitgleich zu den Wahlen auf Bundesebene stattfinden.
    (2) Der gewählte Gouverneur soll stets am ersten Tag des Monats, der auf die Wahl folgt, sein Amt antreten.
    (3) Kandidaturen sind bis zum Ablauf des Sonntags vor dem Wahlbeginn einzureichen.

    Art. IV: Majorities
    (1) Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte aller abgegeben Stimmen auf sich vereint.
    (2) Erreicht keiner der Kandidaten diese Mehrheit im ersten Wahlgang, findet ein zweiter Wahlgang statt, bei dem ein Kandidat nur noch einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen zur Wahl bedarf.
    (3) Erreicht auch im zweiten Wahlgang keiner der Kandidaten die notwendige Mehrheit, so entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los."

Section 3 - Entry into Force
Dieses Gesetz tritt gemäß den Regelungen der Rechtsordnung von Astoria State in Kraft.


____________________
Luciano Marani, Acting Governor

43

Samstag, 21. Januar 2012, 14:40

THC Compliance and ASPA Act (INVALID)



Entry into Force: 21.01.2012

Amendments: N/A
Invalid since: 18.02.2014

THC Compliance and ASPA Act

Article 1 - Purpose

Der THC Compliance and ASPA Act schafft Regeln und Grenzen für den Anbau, Verkauf und Konsum von THC-haltigen Produkten der Cannabis-Pflanze für den Eigengebrauch.

Article 2 - Handel und Verkauf
(1) Die Aufzucht von Cannabis-Pflanzen für den gewerblichen Handel und Verkauf von Marihuana Produkten ist grundsätzlich verboten.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist der Anbau von Cannabispflanzen in speziell, von der Astoria State Pharmaceuticals Agency (ASPA) zu lizenzierenden, Anbauflächen erlaubt.
(3) Der nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis-Pflanzen ist bis zu 3000 Gramm Jahresroherzeugnis grundsätzlich gestattet.

Article 3 - Verkauf
(1) Abweichend von Article 2 Absatz 1 ist der Verkauf von Marihuana-Produkten in Geschäften erlaubt, die ebenfalls dazu vom ASPA zu lizensieren sind.
(2) Die Betreiber von nach Absatz 1 dieses Artikels lizensierten Verkaufsstellen haben eine genaue Dokumentation über angekaufte und verkaufte Mengen zu führen, um eine illegale Weitergabe an Dritte auszuschließen.

Article 4 – Konsum
(1) Der Konsum von Marihuana-Produkten ist grundsätzlich gestattet.
(2) THC-haltige Erzeugnisse zum Eigenbedarf können in nach Article 2, Absatz 1 lizenzierten Verkaufsstellen legal erworben werden. Dabei gilt eine Obergrenze von 20 Gramm pro Woche pro Kunde. Das Mindestalter zum Erwerb THC-haltiger Erzeugnisse beträgt 16 Jahre.
(3) Die Betreiber der lizenzierten Verkaufsstellen haben sicherzustellen, daß die Bestimmungen des Article 2 von den Kunden eingehalten werden

Article 5 - Kontrolle
(1) Das ASPA hat in regelmäßigen unangekündigten Kontrollen der lizenzierten Anbaubetriebe und Verkaufsstellen sicherzustellen, dass die Bestimmungen der Artikel 2, Absatz 2, Artikel 3, Absatz 2 und Artikel 4, Absatz 2 eingehalten werden.
(2) Bei Verstößen gegen die genannten Bestimmungen können Ordnungsgelder verhängt werden oder je nach Schwere oder Wiederholung der Verstoßes die Lizenz entzogen und ggf. Strafanzeige wegen illegalen Anbaus oder Vertriebs gestellt werden.

Article 6 - Astoria State Pharmaceuticals Agency (ASPA)
(1) Die ASPA untersteht direkt dem Governor.
(2) Der Direktor der ASPA wird vom Governor ernannt.

Article 7 - Final Provision
Das Gesetz tritt nach der Verkündigung durch den Gouverneur in Kraft.
State of Astoria - The Liberty State

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Astoria State« (19. Februar 2014, 08:28)


44

Samstag, 21. Januar 2012, 15:11

Gubernatorial Election Law



Entry into Force: 02.01.2012

Amendments: N/A

Gubernatorial Election Law

Article I: General Information

(1) Dieses Gesetz soll Wahlen auf Staatsebene in Astoria State näher regeln.
(2) Zitiert werden soll dieses Gesetz als "Gubernatorial Election Law", in der Kurzform als GEL.

Article II: Electoral Office
(1) Das Bundeswahlamt wird beauftragt, die Wahlen zum Gouverneur durchführen.
(2) Ist das Bundeswahlamt hierzu nicht in der Lage, so soll der Astoria State Secretary of the Interior oder bei dessen Vakanz der Gouverneur die Wahlen leiten oder einen Staatswahlleiter bestimmen.

Article III: Gubernatorial Election
(1) Die Wahlen zum Gouverneur sollen in den Monaten Januar, Mai und September zeitgleich zu den Wahlen auf Bundesebene stattfinden.
(2) Der gewählte Gouverneur soll stets am ersten Tag des Monats, der auf die Wahl folgt, sein Amt antreten.
(3) Kandidaturen sind bis zum Ablauf des Sonntags vor dem Wahlbeginn einzureichen.

Art. IV: Majorities
(1) Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte aller abgegeben Stimmen auf sich vereint.
(2) Erreicht keiner der Kandidaten diese Mehrheit im ersten Wahlgang, findet ein zweiter Wahlgang statt, bei dem ein Kandidat nur noch einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen zur Wahl bedarf.
(3) Erreicht auch im zweiten Wahlgang keiner der Kandidaten die notwendige Mehrheit, so entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.
State of Astoria - The Liberty State

45

Samstag, 21. Januar 2012, 15:19

Astoria State Referendum Act (out of Force)



Entry into Force: 22.10.2010
Exit out of Force: 14.01.2017

Amendments: N/A

Astoria State Referendum Act

Article I - Purpose and Title

(1) Sinn dieses Gesetzes ist es den Bürgern Astoria States die Möglichkeit zu geben, Gesetzesinitiativen für Bundesgesetze einzubringen.
(2) Der Titel dieses Gesetzes soll "Astoria State Referendum Act", in der Kurzform "ASRA" sein.

Article II - Referendum
(1) Zum Einbringen eines Volksbegehrens (folgend Referendum genannt) ist jeder Bürger Astoria States berechtigt.
(2) Der Antrag muss einen Entwurf für ein Bundesgesetz oder die Änderung eines Bundesgesetzes enthalten sowie eine schriftliche Begründung zu diesem Entwurf beinhalten.
(3) Der Antrag ist beim Speaker of the Assembly einzureichen.
(4) Über den Antrag wird wie über jeden anderen Antrag gemäß Geschäftsordnung der Assembly diskutiert und abgestimmt.
(5) Erhält der Antrag eine Mehrheit von über 2/3 der abgegebenen Stimmen oder 50 % der Abstimmungsberechtigten, so soll der Senator den enthaltenen Bundesgesetzentwurf im Namen des Volkes von Astoria State im Kongress als Antrag einbringen.
(6) Ist das Amt des Senators vakant, so soll die Aufgabe durch den am längsten im Kongress befindlichen Representative of Astoria State erfolgen.
(7) Ist kein Bürger Astoria State's Mitglied des Kongresses so soll der Governor eine bundesweite Volkabstimmung zu dem Entwurf anstreben.

Article III - Entry into Force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
State of Astoria - The Liberty State

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Astoria State« (14. Januar 2017, 04:57) aus folgendem Grund: Astoria State Referendum Act Abrogation Bill


46

Samstag, 21. Januar 2012, 15:23

Astoria State Obligatory Education Act [INVALID]



Entry into Force: 07.07.2010
Invalid since : 25.10.2012


Amendments: N/A

Astoria State Obligatory Education Act

ARTICLE I - FUNDAMENTALS

Sec. 1 - Area of application

Dieses Gesetz legt fest, welches Wissen jedem jungen Bürger von Astoria State in seiner Schulzeit als Grundlage für sein späteres Leben mit auf den Weg gegeben werden soll-

Sec. 2 - Short form
Dieses Gesetz soll als ASOEB zitiert werden.

ARTICLE II - PRIMARY SCHOOL

Sec. 1 - Science and related subjects

(1) Den Schülern der Grundschule sollen die Grundrechenarten sowie erste Sachaufgaben der Mathematik nahegebracht werden.
(2) Grundschüler sollen überdies über die Grundsätze menschlichen Lebens sowie grundlegende Umweltbeziehungen informiert werden.
(3) Fundamentale physische Gesetze sollen bereits in der Grundschule erlernt werden.

Sec. 2 - Language Skills
(1) Grundschülern sollen wichtige Regeln der albernischen Sprache beigebracht werden.
(2) Das Erlernen einer Fremdsprache bereits in der Grundschule soll nicht verpflichtend sein.

Sec. 3 - Social Science and Religious Education
(1) In der Grundschule sollen die Schüler bereits erste Informationen über das Regierungssystem der Vereinigten Staaten erhalten.
(2) Den Schülern der Grundschule sollen auch wichtige soziale Fähigkeiten beigebracht werden.
(3) Bereits Grundschüler sollen die Auswahl haben zwischen Religionslehre ihrer jeweiligen Glaubensrichtung und Ethik sowie auch unter Zustimmung der Erziehungsberechtigten eine Nicht-Belegung des Religionsunterrichts beantragen.
(3.1) Im Religionsunterricht soll das Grundwissen über den eigenen Glauben und dessen Geschichte gelehrt werden.
(3.2) Der Ethikunterricht soll in der Grundschule über die Grundzüge der wichtigsten Religionen innerhalb der USA sowie über soziales Zusammenleben und Toleranz informieren.

Sec. 4 - Creative Subjects
(1) Für jeden Grundschüler ist Musik- und Kunstunterricht anzubieten.
(2) Der Kunstunterricht und der Musikunterricht sollen nicht in die Zeugnisbewertung einfließen, aber die Kreativität der Schüler bereits fördern.

ARTICLE III - HIGHER EDUCATION LEVELS

Sec. 1 - Maths

Im Mathematikunterricht der weiterführenden Schule sollen die Fähigkeiten in der Analysis, der Trigonometrie, der klassischen Algebra sowie im Sachverständnis der praktischen Anwendung geschult werden.

Sec. 2 - Natural Sciences
(1) Im Chemieunterricht soll das Wissen über das Periodensystem der Elemente sowie seiner Bedeutung, über wichtige chemische Reaktionen und wichtige Stoffe vermittelt werden.
(2) Der Biologieunterricht soll Schüler über die Grundlagen des Lebens, des Ökosystems sowie wichtiger Lebewesen aufklären.
(3) Der Physikunterricht soll den Schülern wichtige physikalische Gesetze nahebringen und ihre Bedeutung für das alltägliche Leben herausstellen.

Sec. 3 - Language skills
(1) Schüler sollen nach Beendigung der Schulpflicht zu ausgezeichnetem albernisch in Wort und Schrift fähig sein.
(2) Die Wahl der Fremdsprache die ein Schüler erlernen möchte steht ihm frei. Mehrere Belegungen sind möglich.
(3) Mindestens eine der folgenden Sprachen muss im Lauf der Schulzeit erlernt werden
(a) Barnstorvisch
(b) Imperianisch

Sec. 4 - Social Science
(1) Das Wissen über das politische System der USA sowie anderer großer Nationen und das Wissen über vergangene Systeme sowie politische Strömungen soll vertieft werden.
(2) Die Geschichte der Vereinigten Staaten sowie der wichtigsten internationalen Geschehnissen, Persönlichkeiten soll jedem Schüler zum Ende seiner Schulzeit geläufig sein.
(3) Auch grundlegende Wirtschafts- und Rechtslehre soll ordentliches Schulfach sein um den Schülern den Einstieg ins Leben zu erleichtern.

Sec. 5 - Religious Education
(1) Im Religionsunterricht soll besonders auf die Bedeutung der Religion im Alltag sowie auf religiöse Alternativen zu Naturwissenschaften eingegangen werden.
(2) Der Ethikunterricht soll sich mit klassischer Philosophie und mit den Religionen sowie mit Einflussfaktoren auf die Gesellschaft beschäftigen.
(3) Auch im Ethikunterricht sollen Schüler über die in Astor am häufigsten angenommenen nicht-naturwissenschaftlichen Schöpfungstheorien informiert werden.
(4) Eine Nicht-Belegung des Religionsunterrichts kann bis zur Volljährigkeit unter Zustimmung der Erziehungsberechtigten beantragt werden. Ab Vollendung der Volljährigkeit bedarf es keiner elterlichen Zustimmung in dieser Angelegenheit.

Sec. 6 - Creative Subjects
(1) An höheren Schulen soll Schülern die Wahl zwischen Kunst- und Musikunterricht gelassen werden, welcher als benotetes Fach zählt.
(2) Mindestens ein Grundkurs muss in jeweils Kunst- und Musikzweigen belegt werden, um eine Grundbildung in beiden Richtungen gewährleisten zu können.

ARTICLE IV - FURTHER LESSONS
Über die in diesem Gesetz gemachten Mindestvorgaben hinaus steht es jeder Schule frei ihre Lehrpläne entsprechend zu erweitern.

ARTICLE V - FINAL PROVISIONS
Dieses Gesetz tritt mit dem Tag seiner Verkündung durch den Governor in Kraft.
State of Astoria - The Liberty State

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Astoria State« (6. Januar 2013, 08:54)


47

Samstag, 21. Januar 2012, 15:26

Astoria State County Act (INVALID)



Entry into Force: 06.01.2010
Invalid since: 08.03.2016


Amendments: N/A

Astoria State County Act

[B]Article 1 – Purposes and Title of this Act

(1) Dieses Gesetz regelt die Aufteilung und Besonderheiten der Counties des Bundesstaates Astoria State.
(2) Dieses Gesetz soll als "Astoria State County Act" (ASCA) zitiert werden.


Article 2 – Counties of Astoria State
(1) Astoria State besteht aus sieben Counties und zwei Independent Cities.
(2) Dies sind im Folgenden:
I - Alberry County mit der Hauptstadt Francistown;
II - Astoria County mit der Hauptstadt Hudsonboro;
III - Carsten County mit der Hauptstadt Westchester;
IV - Drake County mit der Hauptstadt Wallboro;
V - McSmith County mit der Hauptstadt Redford;
VI - Thomson County mit der Hauptstadt New Virgine;
VII - York County mit der Hauptstadt Flint;
VIII - City of Greenville;
IX – Astoria City.

(3) Die Grenzziehung der Counties und Independent Cities wird aus der jeweils aktuellen Version der Karte des Bundesstaates ersichtlich.

Article 3 – Authority
(1) In den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Counties und den Independent Cities fallen die Sicherstellung der kommunalen Daseinsvorsorge, die regionale Raumplanung und Entwicklung sowie Tourismus und Kultur.
(2) Sämtliche Kompetenzen auf Ebene der Counties oder der Independent Cities fallen in den Ausführungsbereich des County Commissioners oder des Mayors sofern dieses oder andere Gesetze keine davon abweichenden Aussagen treffen.
(3) Der Governor kann weitere Aufgaben übertragen, sofern er für den finanziellen Ausgleich der von ihm aufgetragenen Aufgaben sorgt.

Article 4 – County Commissioners and Mayors
(1) Der Governor ernennt die County Commissioners und Mayors nach Durchführung des in Article 5 definierten Wahlverfahrens.
(2) Die Amtsinhaber vertreten den Governor in dem jeweiligen County oder der Independent City und übernehmen die örtliche Verwaltung.

Article 5 – Wahlverfahren
(1) Die County Commissioners und Mayors werden durch freie und geheime Wahl, durch die im jeweiligen County oder der jeweiligen Independent City wohnhaften, Bürger für eine Amtszeit von sechs Monaten gewählt. Die Wiederwahl ist unbegrenzt möglich.
(2) Für die Durchführung der Wahlen ist der Governor zuständig.
(3) Jeder, der seinen festen Wohnsitz im betreffenden County oder der Independent City hat, hat das Recht, für das Amt zu kandidieren.
(4) Bewerber geben ihre Kandidatur dem Governor bekannt. Nach der ersten Bewerbung gilt eine Frist von 5 Tagen, in der weitere Bewerbungen für denselben Posten abgegeben werden können. Nach Ablauf dieser Frist findet die Wahl statt.
(5) Die Wahl dauert 5 Tage. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Governor.
(6) Ist der Kandidat für das jeweilige Amt der einzige wählbare Bürger der jeweiligen Independent City oder des County, so wird der Kandidat nach Ablauf der Frist vom Governor ohne Wahlverfahren ernannt.
(7) Kommt ein County Commissioner oder Mayor dauerhaft seinen Aufgaben nicht nach, so ist er durch den Governor zu verwarnen. Bleibt diese Verwarnung wirkungslos, so ist er sieben Tage nach der Verwarnung durch den Governor zu entlassen.
(8 ) Wird ein County Commissioner oder Mayor irregulär aus seinem Amt entlassen, so übernimmt das Government die vorrübergehend die Verwaltung des County oder der Independent City.
State of Astoria - The Liberty State

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Sue Wells« (8. März 2016, 11:37)


48

Samstag, 4. Februar 2012, 22:04

Constitution of Astoria State

CONSTITUTION OF ASTORIA STATE

Preamble

Wir, das Volk von Astoria State, in Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten, zu denen die Rechte auf Leben, Freiheit und das Streben nach Glück gehören,
geben uns Kraft unserer verfassungsgebenden Gewalt nachstehende demokratische Verfassung, um gemeinsam mit unseren astorischen Brüderstaaten dem Frieden, der Demokratie und der Gerechtigkeit in der Welt zu dienen.



Article I - Astoria State

Sec. 1 Fundamentals

(1) Astoria State ist eine demokratischer, republikanischer und liberaler Rechtsstaat innerhalb der Vereinigten Staaten.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volk als Souverän aus. Sie wird in Wahlen und Abstimmungen, durch den Gouverneur und die Staatsverwaltung sowie durch das Staatsparlament nach Maßgaben dieser Verfassung ausgeübt.
(3) Die Staatsgewalt ist in vollziehende Gewalt, Gesetzgebung und Rechtssprechung getrennt.

Sec. 2 Citizens
Bürger Astoria States ist jeder Staatsbürger der Vereinigten Staaten, der seinen Hauptwohnsitz in Astoria State genommen hat.


Article II - The Executive

Sec. 1 The Governor

(1) Der Gouverneur ist der erste Staatsdiener Astoria States.
(2) Das Amt des Gouverneurs ist mit dem des Senators unvereinbar.
(3) Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze ordnungsgemäß ausgeführt werden.
(4) Er kann in Einzelfällen das Begnadigungsrecht ausüben.

Sec. 2 Election of the Governor
(1) Der Gouverneur wird von den Bürgern Astoria States in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen im Januar, Mai und September gewählt.
(2) In einem ersten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigten konnte.
(3) Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, so hat findet ein zweiter Wahlgang mit den stimmenstärksten Kandidaten statt.
(4) Kann auch im zweiten Wahlgang kein Kandidat eine Mehrheit auf sich vereinigen, so entscheidet das Los.
(5) Der Gouverneur tritt sein Amt am ersten Tag des Monats an, der auf die Wahl folgt.
(6) Der Gouverneur und alle anderen Amtsträger leisten beim Amtsantritt folgenden Eid: "Ich schwöre, dass ich die mir anvertrauten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, Gerechtigkeit gegen alle Menschen walten und dem Wohle des Staates nach den Worten dieser Verfassung dienen werde." Dem Eid kann eine religiöse Beteuerung angefügt werden.
(7) Der bisherige Gouverneur führt die Amtsgeschäfte bis zur Eidleistung des neu gewählten Gouverneurs weiter.

Sec. 3 Succession
(1) Der Gouverneur kann der Assembly einen Bürger als seinen Stellvertreter vorschlagen. Zur Wahl ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Mit Ablauf der Exekutivperiode verliert auch der Lieutenant Governor sein Amt.
(2) Hat der Gouverneur keinen Stellvertreter ernannt, so führt der Präsident des Staatsparlamentes oder bei seiner Verhinderung das dienstälteste verfügbare Mitglied des Staatsparlamentes die Amtsgeschäfte des Gouverneurs.
(3) Bleibt der Gouverneur mehr als sieben Tage den Amtsgeschäften unentschuldigt fern, so soll sein Stellvertreter die Amtsgeschäfte übernehmen.
(4) Scheidet der Gouverneur vor Ablauf seiner Amtszeit vorzeitig aus dem Amt, so wird sein gemäß Subsection 1 ernannter Stellvertreter Gouverneur und führt die begonnene Amtszeit zu Ende.
(5) Scheidet der Gouverneur vor Ablauf seiner Amtszeit vorzeitig aus dem Amt und ist kein Stellvertreter gemäß Subsection 1 ernannt, so wählt die Assembly mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen neuen Gouverneur. Der Gewählte tritt sein Amt unverzüglich an und führt die begonnene Amtszeit zu Ende.
(6) Der neu gewählte Gouverneur darf ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Assembly eine Person als Stellvertreter für die neue Amtszeit vorschlagen, die aber frühestens nach der Amtseinführung des Gouverneurs zu ernennen ist.

Sec. 4 State Administration
(1) Der Gouverneur richtet die Staatsverwaltung ein, steht ihr vor und hat über sie Aufsicht zu führen. Er ernennt und entlässt alle Staatsdiener Astoria States.
(2) Der Gouverneur besitzt das Weisungsrecht gegenüber allen zivilen Staatsdienern und die Befehlsgewalt gegenüber allen Soldaten.
(3) Aus der Staatskasse dürfen Mittel nur aufgrund eines Gesetzes entnommen werden.
(4) Der neu gewählte Gouverneur darf ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses all diejenigen Schritte einleiten, die vor Ernennung von Ministern gemäß geltendem Recht durchzuführen sind. Er darf die Minister aber erst nach der Amtseinführung zu solchen ernennen.

Sec. 5 Crisis
(1) Der Gouverneur kann bei Gefahren für den Staat oder die Bevölkerung über den Staat oder Teile den Notstand davon ausrufen.
(2) Während des Notstandes können die Freizügigkeit, die Versammlungsfreiheit und die Rechte am Eigentum eingeschränkt werden.
(3) Während des Notstandes können alle Einwohner Astoria States zu Hilfsdiensten verpflichtet werden.

Sec. 6 Impeachment
(1) Der Gouverneur und jeder andere Staatsdiener Astoria States kann vorzeitig aus seinem Amt entfernt werden.
(2) Die Amtsenthebung kann von jedem Mitglied des Staatsparlaments beantragt werden. Binnen 48 Stunden müssen sich so viele Mitglieder des Staatsparlaments dem Antrag anschließen, dass er von insgesamt einem Drittel der Mitglieder des Staatsparlaments, den Betroffenen ausgenommen, gestellt wurde.
(3) Die Amtsenthebung bedarf des Beschlusses von zwei Dritteln der an der Abstimmung teilnehmenden Mitglieder des Staatsparlamentes.
(4) Der Gouverneur verliert ferner sein Amt, wenn er mindestens 21 Tage seinen Amtsgeschäften fernbleibt, ohne sie an einen Stellvertreter delegiert zu haben. Die Feststellung trifft der Vorsitzende des Staatsparlaments.


Article III - The Legislative

Sec. 1 The Assembly of Astoria State

(1) Das Staatsparlament übt die gesetzgebende Gewalt des Staates aus.
(2) Es kontrolliert den Gouverneur und die Verwaltung.
(3) Alle Bürger Astoria State können in ihm mitwirken.

Sec. 2 Leadership
(1) Das Staatsparlament wählt aus seinen Reihen einen Speaker und gibt sich eine Geschäftsordnung.
(2) Im Falle der Verhinderung des Speakers hat das dienstälteste verfügbare Mitglied des Staatsparlamentes die Sitzungsleitung bis zur Wahl eines neuen Speakers inne.
(3) Jemand, gegen den ein Antrag nach Art. II Sec. 6 oder Art. III Sec. 3 gestellt ist, ist von der Sitzungsleitung ausgeschlossen.

Sec. 3 Suspension
(1) Ein Mitglied des Staatsparlamentes kann vorübergehend von der Mitwirkung ausgeschlossen werden.
(2) Ein entsprechender Antrag bedarf des Beschlusses von zwei Dritteln der abgegebenen Stimme.

Sec. 4 Legislative Proceedings
(1) Gesetzesvorlagen können von jedem Mitglied des Staatsparlamentes eingebracht werden.
(2) Zu einem Beschluss ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.
(3) Zum Beschluss eines Gesetzes, durch welches der Wortlaut dieser Verfassung geändert oder ergänzt wird, ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Sec. 5 Veto of the Governor
(1) Der Gouverneur kann gegen alle Gesetzesbeschlüsse binnen sieben Tagen seinen Einspruch erklären. In diesem Fall hat das Staatsparlament erneut über die Vorlage zu beraten. Beschließt das Staatsparlament das Gesetz mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder, so ist der Einspruch des Gouverneurs überstimmt.
(2) Ist sein Einspruchsrecht erloschen oder der erklärte Einspruch überstimmt, so hat der Gouverneur das Gesetz zu unterzeichnen und öffentlich zu verkünden.


Article IV - The Jurisdiction

Sec. 1 State Courts
(1) Die rechtsprechende Gewalt wird durch die Gerichte des Staates Astoria State ausgeübt, soweit sie nicht durch Bundesrecht dem Bund zusteht.
(2) Sollte ein zuständiges Gericht außer Stande sein, seine Aufgaben wahrzunehmen, sollen sich ihm Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Bundesgerichte der Angelegenheiten annehmen. Dies trifft zu, wenn
a) kein Gericht eingerichtet wurde,
b) das zuständige Gericht des Staates nicht besetzt ist und eine Besetzung nicht im Rahmen des Gesetzes für anstehende Verfahren stattfinden kann,
c) das Gericht verhindert ist, zusammenzutreten
d) das Gericht sich für außer Stande erklärt, die Gerichtsbarkeit auszuüben.
(3) Durch Gesetz kann bestimmt werden, dass statt eines Bundesgerichts zunächst ein anderes Gericht des Staates Astoria State zuständig ist, sofern ein solches besteht.
(4) Näheres regelt ein Gesetz.

Sec. 2 Constitutional Law
(1) Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus dieser Verfassung sind Sache des höchsten Gerichts des Staates Astoria State sofern nicht besonders die Zuständigkeit des Supreme Court of the United States begründet ist.
(2) Section 1, Subsection 2 findet sinngemäß Anwendung.


Article V - The Senator

Sec. 1 Election by Federal Law

Der Senator von Astoria State wird im Januar und im Juli nach dem Bundesrechte gewählt.

Sec. 2 Vacancy
(1) Fällt das Amt des Senators von Astoria State vakant, so finden unverzüglich Neuwahlen statt.
(2) Das Nähere regelt ein Staatsgesetz, ist kein solches Gesetz in Kraft oder ist es aus anderen Gründen nicht anwendbar, soll eine Wahl durch das Bundeswahlamt durchgeführt werden.


Article VI - Final Provisions

Sec. 1 Sovereign Power

(1) Diese Verfassung ist gültig in allen Hoheitsgebieten von Astoria State und verbindlich für alle natürlichen und juristischen Personen, die sich darin befinden.
(2) Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung sind an sie gebunden.

Sec 2. Amendments to the Constitution
(1) Diese Verfassung kann nur durch ein Gesetz geändert werden, welches den Wortlaut dieser Verfassung ausdrücklich ändert oder ergänzt.
(2) Diese Verfassung verliert ihre Gültigkeit an dem Tage, an dem sie durch eine neue Verfassung ersetzt wird.

Sec. 3 Entry into Force
(1) Diese Verfassung bedarf der Annahme durch das Staatsparlamentes durch Beschluss der Mehrheit seiner Mitglieder.
(2) Sie tritt mit Ablauf des Tages der öffentlichen Verkündung in Kraft.
(3) Nach dem Inkrafttreten sind unverzüglich Wahlen zum Amt des Gouverneurs abzuhalten.


Proclaimed at Greenville
January 29th, 2012
State of Astoria - The Liberty State

Dieser Beitrag wurde bereits 10 mal editiert, zuletzt von »Benjamin Kingston Jr.« (27. Februar 2017, 21:15) aus folgendem Grund: 2017/02/4 - Speaker Constitutional Amendment Bill


49

Sonntag, 6. Januar 2013, 08:59

State Government Act



Entry into Force: 23.11.2012

Amendments: N/A



State Government Act

Chapter One
Fundamentals


Article I - Purposes of this law
(1) Dieses Gesetz stellt Regeln bezüglich der Staatsregierung von Astoria State auf.
(2) Es soll als SGA zitiert werden.

Article II - Gender equality
Zur Vereinfachung werden alle Personen in diesem Gesetz in der männlichen Form angegeben.

Article III - Entry into force
(1) Dieses Gesetz soll erst mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft treten.


Chapter Two
The Secretaries


Article I - Person of the Secretary
(1) Secretary werden kann nur, wer in Astoria State wohnhaft ist.
(2) Secretaries müssen bei Amtsantritt mindestens 18 Jahre alt sein.

Article II - Appointment and Dismissal
(1) Vor einer Ernennung muss ein Secretary-Nominee ein Hearing in der Assembly bestehen, bei dem die Parlamentsmitglieder ihn befragen können.
(2) Der Governor ernennt und entlässt Secretaries mit einer förmlichen Urkunde.
(3) Secretaries sprechen bei Amtsantritt den verfassungsmäßigen Eid für Amtsträger von Astoria State.
(4) Bei Ausbürgerung wird der Secretary automatisch aus seinem Amt entlassen.
(5) Die Amtszeit von Secretaries endet spätestens mit dem Ende der Amtszeit des Governors.

Article III - Duties
(1) Jeder Secretary steht mindestens einem der in diesem Gesetz definierten Departments vor.
(2) Weitere Aufgaben resultieren aus Vereinbarungen mit dem Governor.

Article IV - Hearing
(1) Das Hearing ist eine Befragung mit anschließender Abstimmung durch das Staatsparlament.
(2) Nachdem der Nominierte sich anwesend gemeldet hat, haben die Mitglieder der Assembly 96 Stunden Zeit, ihm Fragen zu stellen. Der Nominierte ist zu wahrheitsgemäßer Antwort verpflichtet. Hierzu kann ihn der Speaker vereidigen.
(3) Nach Ablauf der Frist der Fragen wird das Hearing erst geschlossen, wenn alle Fragen beantwortet sind und über einen Zeitraum von mindestens 24 Stunden keine Nachfragen erfolgt sind.
(4) Vergehen nach Ablauf der Fragefrist 72 Stunden ohne ordnungsgemäße Beantwortung der fristgerecht gestellten Fragen, so gilt das Hearing als gescheitert und der Ernennung nicht zugestimmt. Selbiges gilt, wenn eine Nachfrage nicht binnen 48 Stunden beantwortet wird.
(5) Bei der anschließenden Abstimmungen benötigt der Kandidat die einfache Mehrheit der an der Abstimmung Teilnehmenden.
(6) Bei der Abstimmung sind der Gouverneur sowie der Nominierte nicht abstimmungsberechtigt.
(7) Ein einmal abgelehnter Kandidat darf frühestens nach zwei Monaten für das selbe Amt nominiert werden.


Chapter Three
Departments


Article I - Department of the Interior
(1) Das Department of the Interior ist das Innenministerium von Astoria State.
(2) Dem Department of the Interior obliegt die Oberaufsicht über Polizeibehörden, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie der Schulen.
(3) Das Department of the Interior führt ferner das Melderegister von Astoria State.

Article II - Department of the Economy
(1) Das Department of the Economy ist das Wirtschaftsministerium von Astoria State.
(2) Das Department of the Economy stellt den Haushaltsplan für den Staat auf und verwaltet das Budget.
(3) Das Department of the Economy führt weiterhin die Oberaufsicht über alle Banken im Staatsgebiet.

Article III - Department of Social Affairs
(1) Das Department of Social Affairs ist das Sozialministerium von Astoria State.
(2) Das Department of Social Affairs kümmert sich um alle sozialen Angelegenheiten des Staates und dessen Bürger.

Article IV - Department of the Environment
(1) Das Department of the Environment ist das Umweltministerium von Astoria State.
(2) Das Department of the Environment überwacht die Einhaltung von Umweltschutznormen und kümmert sich um alle Probleme die Umwelt betreffend.

Article V - Department of Culture
(1) Das Department of Culture ist das Kulturministerium von Astoria State.
(2) Das Department of Culture kümmert sich um alle Angelegenheiten im kulturellen Bereich.
(3) Das Department of Culture führt das Vereinsverzeichnis von Astoria State und ist zuständige Behörde für die Angelegenheiten von Kirchen und Glaubensgemeinschaften.

Article VI - Department of Justice
(1) Das Department of Justice ist das Justizministerium von Astoria State.
(2) Das Department of Justice führt die Oberaufsicht über die Verkehrsbehörden von Astoria State.
(3) Der Vorsitzende des Department of Justice vertritt den Staat Astoria State in allen gerichtlichen Angelegenheiten als State's Attorney.


Chapter Four
Further Provisions


Article I - Vacancy
(1) Bei Vakanz eines oder mehrere Ministerposten soll der Governor das Ministeramt federführend für die Dauer der Vakanz weiterführen.
(2) Der Governor kann die Führung eines Departments bis zur Ernennung eines Ministers an andere Minister deligieren.
(3) Die Ernennung von Beratern, die die Aufgaben von Ministern ganz oder teilweise übernehmen, ist nur auf Dauer von maximal 14 Tagen bis zur Ernennung eines von der Assembly angehörten Ministers gestattet.

Article II - Gubernatorial Succession
(1) Für den Fall des Fehlens eines Lieutenant Governor übernehmen bei Verwaisen des Amtes die Minister die Aufgaben des Lieutenant Governors.
(2) Kriterium für die Entscheidung, welcher Minister das Amt des Lieutenant Governors bis zur Neuwahl übernimmt, ist zuerst das Dienstalter.
(3) Haben mehrere Secretaries das gleiche höchste Dienstalter, so ist die Auflistung der Departments in Chapter Three entscheidend.
State of Astoria - The Liberty State

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Dumitru Șefului« (17. Juni 2014, 15:25)


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Donnerstag, 17. Januar 2013, 09:54

Standing Orders of the Assembly



STANDING ORDERS

of the Assembly of Astoria State



Article 1 – The Assembly
(1) The Assembly ist das Parlament des Bundesstaates Astoria State und übt die legislative Gewalt aus. Mitglied des Parlamentes ist jeder Bürger von Astoria State gemäß der Verfassung.
(2) Das Parlament gibt sich in einer Gesamtheit, gemäß der Verfassung Astoria State, Article II, Section 4, diese Geschäftsordnung zur Regelung des Geschäftsgangs.

Article 2 - Speaker of The Assembly
(1) Der Vorsitzende der Assembly führt den Titel "Speaker of the Assembly"
(2) Die Assembly wählt in den Monaten Januar und Juli aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. Der Vorsitzende soll nicht zur selben Zeit der Regierung des Staates oder des Bundes oder einer gesetzgebenden Körperschaft außer der Assembly angehören. Die Kandidaturen sollen vom ersten bis zum fünften Tag des Monats eingereicht werden, die Abstimmung soll im Zeitraum zwischen dem 10. und dem 20. Tag des Monats stattfinden und 96 Stunden dauern. Die Wahlleitung obliegt dem Gouverneur von Astoria oder, wenn er nicht zur Verfügung steht, dem dienstältesten Mitglied der Assembly.
(3) Der Speaker bestimmt ein Mitglied der Assembly zu seinem Stellvertreter.
(4) Der Speaker leitet die Sitzungen, verhängt Ordnungsmaßnahmen und vertritt die Assembly nach außen.
(5) Ist der Speaker verhindert, so übernimmt der Stellvertreter seine Aufgaben. Handeln weder der Speaker noch sein Stellvertreter und hätte eine Amtshandlung seit mehr als 48 Stunden erledigt werden müssen, so übernimmt das dienstälteste verfügbare Mitglied der Assembly, das nicht zugleich der Regierung des Staates oder des Bundes angehört, die Amtsgeschäfte, bis der gewählte Speaker anderes anzeigt.
(6) Die Amtszeit des Speaker endet mit seinem Rücktritt, seinem Tod, oder mit der Wahl eines neuen Speaker. Auf Antrag von 1/3 der Mitglieder der Assembly soll eine Abstimmung über die Abwahl des Speaker stattfinden, in deren Zug ein neuer Speaker zu benennen ist.

Article 3 - Vacancies
(1) Vergehen zwischen einem Antrag oder dem Fälligwerden einer Amtshandlung des Speakers mindestens 48 Stunden, so sollen die Vertretungsregeln greifen.
(2) Die Stellvertretung soll solange andauern, bis sich der Speaker in der Assembly wieder anwesend meldet.

Article 4 - Rights and duties
(1) Die Mitglieder des Parlamentes sind berechtigt und verpflichtet, an allen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen sowie jederzeitigen Zugang zum Sitzungssaal des Parlamentes zu erlangen. Technische Ausfälle stellen keine Verletzung dieses Absatzes dar.
(2) Jedes Mitglied des Parlamentes folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
(3) Sollte sich ein Mitglied des Parlaments in zwei Geschäftsgängen in Folge nicht an den Geschäften des Parlaments beteiligen, wird es seines Mandates verlustig.

Article 5 - Discussions
(1) Das Parlament tagt permanent in den dafür vorgesehenen Räumen. Seine Sitzungen sind in der Regel öffentlich.
(2) Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder der Assembly kann eine nicht-öffentliche Sitzung anberaumt werden.
(3) Auch per Gesetz können nicht-öffentliche Sitzungen anberaumt werden.
(4) Debatten der Assembly dauern in der Regel 96 Stunden, mindestens jedoch 24 Stunden.
(5) Auf Antrag von mindestes zwei Mitgliedern der Assembly kann eine laufende Debatte verlängert oder vorzeitig beendet werden. Die Annahme des Antrags liegt im Ermessen der Sitzungsleitung.
(6) Aussprachen sollen nicht länger als 168 Stunden dauern.
(7) Beschlussanträge sind in der Form (YYYY/MM/N) zu nummerieren, wobei N eine fortlaufende Nummer ist. Mit Beginn des neuen Monats wird N gleich 1.

Article 6 - Open Discussions
(1) Das Parlament hält ständig eine Morning Business Debate für Diskussionen allgemeiner Art offen.
(2) Auf Antrag eines Commoners soll der Speaker weiterhin offene Diskussionen zu bestimmten Themen eröffnen.
(3) Open Discussions werden erst geschlossen wenn der Speaker of the Assembly sie für erledigt betrachtet, sie also entweder zu einem Ergebnis geführt haben oder eine Weiterführung aufgrund mangelnder Beteiligung nicht als sinnvoll erscheint.
(4) Für Open Discussions gibt es keine Rednerliste.
(5) In einer Open Discussion werden keine Beschlüsse gefasst, die Mitglieder der Assembly tauschen sich nur untereinander aus.
(6) Resultiert aus einer Open Discussion ein Beschlussantrag, so muss dieser Antrag wie jeder andere Antrag auch an den Speaker der Assembly gerichtet und danach gesondert diskutiert werden.

Article 7 – Votes
(1) Abstimmungen über Beschlussanträge werden unmittelbar nach Ende der Aussprache eingeleitet und dauern 96 Stunden. Eine Verlängerung der Abstimmungsfrist ist nicht zulässig.
(2) Nach Abstimmungsbeginn bleibt eine Abstimmung mindestens 24 Stunden geöffnet, auch wenn bereits vorher eine Mehrheit erreicht wurde.
(3) Eine Abstimmung gilt als beendet, wenn
a. eine erforderliche Mehrheit erreicht worden ist oder
b. eine erforderliche Mehrheit nicht mehr erreicht werden kann oder
c. die Abstimmungsfrist verstrichen ist.
(4) Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass
a. sie sich mit Aye, Nay oder Abstention beantworten lässt oder
b. die Mitglieder des Parlamentes die Optionen zwischen zwei oder mehr Wahlalternativen haben. Dabei muss ihnen auch stets die Möglichkeit gegeben werden, alle Wahlalternativen abzulehen.
(5) Die Frage muss möglichst sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden.
(6) Abstimmungen über Beschlussanträge sind in der Form "[Vote]Jahr/Monat/Nummer" zu kennzeichnen, wobei die Nummer der des Beschlussantrages gleicht und übernommen wird.
(7) Es ist den Mitgliedern des Parlamentes verboten ihre Abstimmungen nachträglich zu verändern oder zu revidieren. Ein entsprechender Verstoß führt zur Ungültigkeit des Votums des Betreffenden.
(8) Vor Beginn der Abstimmung über einen reinen Beschlussantrag, der kein Gesetz beinhaltet, kann jederzeit durch ein Viertel der Commoner der Antrag gestellt werden, den diskutierten Beschlussantrag als "Passed by Acclamation" zu bestätigen. Widerspricht binnen 24 Stunden nach Ende der Aussprachedauer kein Commoner diesem Antrag, so gilt der Beschlussantrag als einstimmig beschlossen.

Article 8 - Governmental Statement
(1) Auf Antrag des Gouverneurs oder eines ernannten Ministers gemäß geltendem Staatsrecht kann die Assembly beschließen, eine Sitzung anzuberaumen, in der dem Beantragenden Raum für eine Regierungserklärung gegeben wird.
(2) Für den Beschluss über Anberaumung einer Regierungserklärung reicht eine Zustimmung von 1/3 der Mitglieder der Assembly aus.
(3) Im Anschluss an eine Regierungserklärung soll die Sitzung weitere 96 Stunden geöffnet bleiben, um Raum für Nachfragen und zusätzliche Äußerungen zu lassen.

Article 9 - Rules of The Assembly
(1) In den Räumlichkeiten des Kongresses ist es jedem Mitglied des Parlamentes sowie allen Besuchern angezeigt, sich ruhig und höflich zu verhalten.
(2) Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern des Parlamentes und dem Personal, sowie unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal.
(3) Rederecht im Parlament haben die Mitglieder des Parlaments. Andere Personen müssen beim Speaker Rederecht beantragen. Eine Beantragung muss einen ausführlichen Grund beinhalten, warum das Rederecht gewährt werden soll.

Article 10 – Etiquette
(1) Die Mitglieder des Parlaments richten sich in einer Aussprache stets mit der Formel "Honorable Commoners" an die Gesamtheit der Mitglieder.
(2) Im weiteren Verlauf einer Aussprache können sich die Mitglieder des Parlaments in ihren Reden auch namentlich an die anderen Mitglieder des Parlaments wenden.
(3) Bei Wortmeldungen an den Vorsitzenden in seiner Position als solcher oder Beschlussanträgen die richten sich die Mitglieder mit "Mr. Speaker" an den Vorsitzenden.
(4) Über die Einhaltung der Regeln und der Wortwahl wacht der Speaker. Der Speaker ahndet Verstöße mit den vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen.

Article 11 – Admonishments
(1) Der Speaker spricht Verwarnungen aus, wenn ein Mitglied des Parlamentes gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln, insbesondere gegen den Code of behavior, verstößt.
(2) Eine Verwarnung ist im Parlamentsgebäude für jedermann öffentlich bekannt zu geben.

Article 12 – Monetary
(1) Der Speaker kann bei mehrfachem oder schwerwiegendem Verstoß gegen die Regeln dieser Geschäftsordnung Ordnungsgelder verhängen.
(2) Ordnungsgelder dürfen erst bei vorangegangener zweimaliger Verwarnung der betreffenden Person verhängt werden.
(3) Der Speaker bestimmt die Höhe des Ordnungsgeldes.
(4) Wenn 1/3 des Parlamentes es nach 48 Stunden verlangt, kann die Höhe des Ordnungsgeldes verändert werden.
(5) Die Höhe eines Ordnungsgeldes darf die Summe von 1500 A$ nicht überschreiten.
(6) Sämtliches kassiertes Ordnungsgeld kommt gemeinnützigen Zwecken zugute.

Article 13 - Prohibition of Access
(1) Bei erneutem Verstoß nach Verhängung eines Ordnungsgeldes oder bei einem extrem schwerwiegenden Verstoß ist der Speaker berechtigt dem betreffenden Mitglied ein Hausverbot zu erteilen.
(2) Ein Hausverbot bis zu zehn Tagen bedarf keiner weiteren Zustimmung der Mitglieder des Parlamentes. Ein Hausverbot von zehn bis dreißig Tagen bedarf der Zustimmung durch einfache Mehrheit des Parlamentes.
(3) Ein Hausverbot von mehr als dreißig Tagen ist unzulässig.
(4) Verstößt ein Besucher des Parlamentes gegen die Geschäfts- bzw. Hausordnung, so ist der Speaker ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen. Die Fristen sind identisch zu Article 11 (2) und (3).
(5) Bei besonders schweren Verstößen gegen die Geschäfts- oder Hausordnung durch einen Besucher des Parlamentes ist der Speaker berechtigt ein Hausverbot bis zum Ende der Legislatur auszusprechen. Es endet mit der Vereidigung des neuen Speaker.
(6) Muss zum Ende einer Legislaturperiode ein schweres Hausverbot verhängt werden, so gilt dies für die folgende Legislaturperiode.

Article 14 – Entry into Force
(1) Diese Geschäftsordnung erlangt ihre Gültigkeit mit dem Tage, an dem ihr durch das Parlament mit absoluter Mehrheit zugestimmt wurde.
(2) Sofern ein oder mehrere Artikel bzw. einer oder mehrere Absätze dieser Geschäftsordnung gegen geltendes Recht verstoßen und damit nichtig sind, bleibt die Gültigkeit der übrigen Artikel hiervon unberührt.
(3) Die Gültigkeit der Geschäftsordnung ist unbegrenzt. Sie kann lediglich durch eine neue Geschäftsordnung außer Kraft gesetzt werden. Die Assembly kann einzelne Artikel der Geschäftsordnung jederzeit durch Mehrheitsbeschluss ändern oder ergänzen.


Deputy Chairwoman of the Republican National Comittee

Dieser Beitrag wurde bereits 25 mal editiert, zuletzt von »Ben Kingston« (6. Januar 2018, 17:43)


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Beruf: Politician

Wohnort: Gold Valley City

Bundesstaat: Serena

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Montag, 22. April 2013, 14:17

Astoria State Seals



Flag of Astoria State:





Seal of Astoria State:





Seal of the Speaker (President) of the Assembly of Astoria State:







Seal of the Governor of Astoria State:





Seal of the Press Officer of the Governor:



Great Mayor of Gold Valley City

Former Senator of Astoria State
Former Chairman on Intelligence and Homeland Security
Former Speaker of the Assembly of Astoria State

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Dumitru Băsescu« (27. Juni 2013, 12:26)


52

Montag, 8. Juli 2013, 17:01

Astoria State Mentoring Act [INVALID]



Entry into Force: 09.06.2013
Invalid since: 07.04.2015


Amendments: N/A


Astoria State Mentoring Act


Article I - Purposes of this law
In dem Bewusstsein, dass es für Neubürger oft schwer ist sich in den Vereinigten Staaten zurechtzufinden, stellt der Staat Astoria State seinen Neubürgern mit diesem Gesetz einen Partner zur Seite, um Ihnen bei den ersten Schritten in Astoria State und den Vereinigten Staaten behilflich zu sein.

Article II - Mentors
(1) Jedem neuen Bürger von Astoria State wird ein Mentor zur Seite gestellt.
(2) Der Mentor soll in den ersten 3 Monaten nach der Einbürgerung als fester Ansprechpartner zur Seite stehen.
(3) Als Mentor befähigt ist jede Person, die seit mindestens 6 Monaten in den Vereinigten Staaten von Astor lebt. Mentor wird, wer sich freiwillig für diesen Posten beim Governor meldet. Das Innenministerium zeichnet für die Zuweisung eines Mentors an den Neubürger verantwortlich.
(4) Seitens des Neubürgers kann das Mentorenverhältnis jederzeit beendet werden.

Article III - Information Material
(1) Jedem Neubürger soll nach Erlangen der astorischen Staatsbürgerschaft auch eine Informationsbroschüre zu Astoria State und den Möglichkeiten eines Einstiegs in die Welt der Staats- und Bundespolitik zugehen.
(2) Für die Gestaltung der Broschüre ist das Innenministerium verantwortlich.
(3) Die Assembly muss mit einfacher Mehrheit inhaltlichen Änderungen im Infomaterial zustimmen. Dazu zählt nicht die Änderung der Namen von Amtsträgern.

Article IV - Entry into force
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Governor in Kraft.
State of Astoria - The Liberty State

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Quinn Michael Wells« (7. April 2015, 09:57)


53

Mittwoch, 17. Juli 2013, 20:06

Institute for Standardization Act



Entry into Force: 17.07.2013
Abrogated: 28.03.2018 (per RECORD for Standards Act )

Amendments: N/A


Institute for Standardization Bill


Article I - Purposes of this law
Dieses Gesetz richtet ein Institut für Normung in Astoria State ein und regelt dessen Aufgaben.

Article II - Institute for Standardization
(1) Das Institute for Standardization (Abkürzung: IfS) hat seinen Sitz in Hudsonboro.
(2) Das IfS untersteht dem Innenministerium, der Innenminister kann einen Director of the Institute for Standardization ernennen.
(3) Ein Director muss von der Assembly bestätigt werden und übt sein Amt dann für 6 Monate aus.
(4) Das IfS arbeitet politisch und institutionell unabhängig und finanziert sich rein durch Staatskosten.
(5) Das IfS erarbeitet verbindliche Normen für vom Staat und von staatlichen Einrichtungen zu verwendende Gegenstände und Verfahren.
(6) Das IfS kann Normen erarbeiten, die von Waren erfüllt werden müssen, sofern die Nichterfüllung der Normen ein Sicherheitsrisiko für Menschen, Tiere oder Umwelt darstellt.

Article III - Process of Standardization
(1) Das IfS erarbeitet seine Normen selbstständig unter Beratung durch externe Fachkräfte.
(2) Das IfS wird tätig in den folgenden Feldern:
    (a) Norm von Fahrzeugen, mit denen Aufgaben gemäß Staatsgesetz durchgeführt werden.
    (b) Norm von Dienst- und Einsatzbekleidung von Staatsbediensteten.
    (c) Norm von Geräten, die im Staatsdienst und im Bereich der öffentlichen Sicherheit angewendet werden.
    (d) Normen für das Verfahren bei der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung.
    (e) Weitere Aufgabenbereiche im Auftrag der Assembly.

(3) Normentwürfe legt der Innenminister, bei Vakanz des Amtes der Gouverneur der Assembly zur Abstimmung vor. Ausgenommen hiervon sind Normen nach Absatz 2 (a), (b) und (c).
(4) Die Assembly kann eine Überarbeitung von bestehenden Normen mit 2/3-Mehrheit fordern. Binnen einer Woche hat eine überarbeitete Norm vorgelegt zu werden, andernfalls verliert die Norm ihre Gültigkeit.
(5) Normen sind nach folgendem Muster zu nummerieren: ASN-XXXX-(Y), wobei XXXX eine fortlaufende vierstellige Zahl ist, beginnend bei 0001, und Y einer der Ordnungsbuchstaben aus Absatz 2.
(6) Das IfS kann Normen jederzeit außer Kraft setzen.
(7) Die Übergangszeit, bis eine neue Norm Anwendung finden muss, beläuft sich auf 4 Wochen, sofern die Norm nichts anderes vorsieht.

Article IV - Entry into force
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Governor in Kraft.
State of Astoria - The Liberty State

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »The State of Astoria« (28. März 2019, 17:46)


54

Montag, 9. September 2013, 07:07

State Standards

Hier veröffentlicht das IfS die von ihm verfassten Normen.
State of Astoria - The Liberty State

Quinn Michael Wells

Former Head of State

Beiträge: 10 046

Beruf: Fr. Vice President

Wohnort: Greenville

Bundesstaat: Astoria State

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55

Sonntag, 8. Dezember 2013, 18:54


SANCTIONS


VERWARNTE Commoner:

Commoner Márkusz Varga (1. Verwarnung: 08.12.2013)
Commoner Chester Layfield (1. und 2. Verwarnung: 08.12.2013)
Commoner Sandor Nagy (1. Verwarnung: 27. Juni 2014)
Commoner Ann McThomas (1. Verwarnung: 11. Juli 2014 // 2. Verwarnung: 16. Juli 2014 // Zusätzliche Verwarnungen: 28.04.2014)
Commoner Sam Santala (1. Verwarnung: 05. August 2014)
Commoner Alexander Meyer (1. Verwarnung: 3. Oktober 2014 // 2. Verwarnung: 26. Oktober 2014)
Commoner Ismail Hamzatow (1. Verwarnung: 3. Oktober 2014)
Commoner Martin A. Ford (1. Verwarnung: 20. März 2015)

Verhängte ORDNUNGSGELDER

Commoner Chester Layfield (500 A$ am 08.12.2013)
Commoner Ann McThomas (100 A$ am 30.07.2014)
Commoner Sam Santala (50 A$ am 28.08.2014)

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of Astoria State | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
3 Times Governor of Astoria State
Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of Astoria State

Dieser Beitrag wurde bereits 12 mal editiert, zuletzt von »Quinn Michael Wells« (20. März 2015, 12:24)


56

Dienstag, 10. Juni 2014, 00:27

Invalid Acts



Hier befindet sich eine Sammlung aller ungültigen Gesetze von Astoria State


_______________________
Governor of Astoria State
State of Astoria - The Liberty State

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Dumitru Șefului« (10. Juni 2014, 00:28)


57

Dienstag, 10. Juni 2014, 00:34



Entry into Force: 07.07.2010
Invalid since : 25.10.2012

Replaced By: Astoria State Education Act

Amendments: N/A

Astoria State Obligatory Education Act

ARTICLE I - FUNDAMENTALS

Sec. 1 - Area of application

Dieses Gesetz legt fest, welches Wissen jedem jungen Bürger von Astoria State in seiner Schulzeit als Grundlage für sein späteres Leben mit auf den Weg gegeben werden soll-

Sec. 2 - Short form
Dieses Gesetz soll als ASOEB zitiert werden.

ARTICLE II - PRIMARY SCHOOL

Sec. 1 - Science and related subjects

(1) Den Schülern der Grundschule sollen die Grundrechenarten sowie erste Sachaufgaben der Mathematik nahegebracht werden.
(2) Grundschüler sollen überdies über die Grundsätze menschlichen Lebens sowie grundlegende Umweltbeziehungen informiert werden.
(3) Fundamentale physische Gesetze sollen bereits in der Grundschule erlernt werden.

Sec. 2 - Language Skills
(1) Grundschülern sollen wichtige Regeln der albernischen Sprache beigebracht werden.
(2) Das Erlernen einer Fremdsprache bereits in der Grundschule soll nicht verpflichtend sein.

Sec. 3 - Social Science and Religious Education
(1) In der Grundschule sollen die Schüler bereits erste Informationen über das Regierungssystem der Vereinigten Staaten erhalten.
(2) Den Schülern der Grundschule sollen auch wichtige soziale Fähigkeiten beigebracht werden.
(3) Bereits Grundschüler sollen die Auswahl haben zwischen Religionslehre ihrer jeweiligen Glaubensrichtung und Ethik sowie auch unter Zustimmung der Erziehungsberechtigten eine Nicht-Belegung des Religionsunterrichts beantragen.
(3.1) Im Religionsunterricht soll das Grundwissen über den eigenen Glauben und dessen Geschichte gelehrt werden.
(3.2) Der Ethikunterricht soll in der Grundschule über die Grundzüge der wichtigsten Religionen innerhalb der USA sowie über soziales Zusammenleben und Toleranz informieren.

Sec. 4 - Creative Subjects
(1) Für jeden Grundschüler ist Musik- und Kunstunterricht anzubieten.
(2) Der Kunstunterricht und der Musikunterricht sollen nicht in die Zeugnisbewertung einfließen, aber die Kreativität der Schüler bereits fördern.

ARTICLE III - HIGHER EDUCATION LEVELS

Sec. 1 - Maths

Im Mathematikunterricht der weiterführenden Schule sollen die Fähigkeiten in der Analysis, der Trigonometrie, der klassischen Algebra sowie im Sachverständnis der praktischen Anwendung geschult werden.

Sec. 2 - Natural Sciences
(1) Im Chemieunterricht soll das Wissen über das Periodensystem der Elemente sowie seiner Bedeutung, über wichtige chemische Reaktionen und wichtige Stoffe vermittelt werden.
(2) Der Biologieunterricht soll Schüler über die Grundlagen des Lebens, des Ökosystems sowie wichtiger Lebewesen aufklären.
(3) Der Physikunterricht soll den Schülern wichtige physikalische Gesetze nahebringen und ihre Bedeutung für das alltägliche Leben herausstellen.

Sec. 3 - Language skills
(1) Schüler sollen nach Beendigung der Schulpflicht zu ausgezeichnetem albernisch in Wort und Schrift fähig sein.
(2) Die Wahl der Fremdsprache die ein Schüler erlernen möchte steht ihm frei. Mehrere Belegungen sind möglich.
(3) Mindestens eine der folgenden Sprachen muss im Lauf der Schulzeit erlernt werden
(a) Barnstorvisch
(b) Imperianisch

Sec. 4 - Social Science
(1) Das Wissen über das politische System der USA sowie anderer großer Nationen und das Wissen über vergangene Systeme sowie politische Strömungen soll vertieft werden.
(2) Die Geschichte der Vereinigten Staaten sowie der wichtigsten internationalen Geschehnissen, Persönlichkeiten soll jedem Schüler zum Ende seiner Schulzeit geläufig sein.
(3) Auch grundlegende Wirtschafts- und Rechtslehre soll ordentliches Schulfach sein um den Schülern den Einstieg ins Leben zu erleichtern.

Sec. 5 - Religious Education
(1) Im Religionsunterricht soll besonders auf die Bedeutung der Religion im Alltag sowie auf religiöse Alternativen zu Naturwissenschaften eingegangen werden.
(2) Der Ethikunterricht soll sich mit klassischer Philosophie und mit den Religionen sowie mit Einflussfaktoren auf die Gesellschaft beschäftigen.
(3) Auch im Ethikunterricht sollen Schüler über die in Astor am häufigsten angenommenen nicht-naturwissenschaftlichen Schöpfungstheorien informiert werden.
(4) Eine Nicht-Belegung des Religionsunterrichts kann bis zur Volljährigkeit unter Zustimmung der Erziehungsberechtigten beantragt werden. Ab Vollendung der Volljährigkeit bedarf es keiner elterlichen Zustimmung in dieser Angelegenheit.

Sec. 6 - Creative Subjects
(1) An höheren Schulen soll Schülern die Wahl zwischen Kunst- und Musikunterricht gelassen werden, welcher als benotetes Fach zählt.
(2) Mindestens ein Grundkurs muss in jeweils Kunst- und Musikzweigen belegt werden, um eine Grundbildung in beiden Richtungen gewährleisten zu können.

ARTICLE IV - FURTHER LESSONS
Über die in diesem Gesetz gemachten Mindestvorgaben hinaus steht es jeder Schule frei ihre Lehrpläne entsprechend zu erweitern.

ARTICLE V - FINAL PROVISIONS
Dieses Gesetz tritt mit dem Tag seiner Verkündung durch den Governor in Kraft.
State of Astoria - The Liberty State

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dumitru Șefului« (10. Juni 2014, 00:45)


58

Dienstag, 10. Juni 2014, 00:35



Entry into Force: 21.01.2012
Invalid since: 18.02.2014
Replaced By: Intoxicants Act


Amendments: N/A

THC Compliance and ASPA Act

Article 1 - Purpose

Der THC Compliance and ASPA Act schafft Regeln und Grenzen für den Anbau, Verkauf und Konsum von THC-haltigen Produkten der Cannabis-Pflanze für den Eigengebrauch.

Article 2 - Handel und Verkauf
(1) Die Aufzucht von Cannabis-Pflanzen für den gewerblichen Handel und Verkauf von Marihuana Produkten ist grundsätzlich verboten.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist der Anbau von Cannabispflanzen in speziell, von der Astoria State Pharmaceuticals Agency (ASPA) zu lizenzierenden, Anbauflächen erlaubt.
(3) Der nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis-Pflanzen ist bis zu 3000 Gramm Jahresroherzeugnis grundsätzlich gestattet.

Article 3 - Verkauf
(1) Abweichend von Article 2 Absatz 1 ist der Verkauf von Marihuana-Produkten in Geschäften erlaubt, die ebenfalls dazu vom ASPA zu lizensieren sind.
(2) Die Betreiber von nach Absatz 1 dieses Artikels lizensierten Verkaufsstellen haben eine genaue Dokumentation über angekaufte und verkaufte Mengen zu führen, um eine illegale Weitergabe an Dritte auszuschließen.

Article 4 – Konsum
(1) Der Konsum von Marihuana-Produkten ist grundsätzlich gestattet.
(2) THC-haltige Erzeugnisse zum Eigenbedarf können in nach Article 2, Absatz 1 lizenzierten Verkaufsstellen legal erworben werden. Dabei gilt eine Obergrenze von 20 Gramm pro Woche pro Kunde. Das Mindestalter zum Erwerb THC-haltiger Erzeugnisse beträgt 16 Jahre.
(3) Die Betreiber der lizenzierten Verkaufsstellen haben sicherzustellen, daß die Bestimmungen des Article 2 von den Kunden eingehalten werden

Article 5 - Kontrolle
(1) Das ASPA hat in regelmäßigen unangekündigten Kontrollen der lizenzierten Anbaubetriebe und Verkaufsstellen sicherzustellen, dass die Bestimmungen der Artikel 2, Absatz 2, Artikel 3, Absatz 2 und Artikel 4, Absatz 2 eingehalten werden.
(2) Bei Verstößen gegen die genannten Bestimmungen können Ordnungsgelder verhängt werden oder je nach Schwere oder Wiederholung der Verstoßes die Lizenz entzogen und ggf. Strafanzeige wegen illegalen Anbaus oder Vertriebs gestellt werden.

Article 6 - Astoria State Pharmaceuticals Agency (ASPA)
(1) Die ASPA untersteht direkt dem Governor.
(2) Der Direktor der ASPA wird vom Governor ernannt.

Article 7 - Final Provision
Das Gesetz tritt nach der Verkündigung durch den Gouverneur in Kraft.
State of Astoria - The Liberty State

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dumitru Șefului« (10. Juni 2014, 00:50)


Matilda Bohannon

Governess Extraordinaire

Beiträge: 182

Bundesstaat: -

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59

Sonntag, 5. Oktober 2014, 22:27

Astoria State University Act Amendment Act

Astoria State University Act Amendment Act

Chapter Two, Article V des Astoria State University Act wird wie folgt neu gefasst:

Article V - Foreign Degrees
(1) Abschlüsse aus anderen US-Bundesstaaten oder Abschlüsse, die in anderen Nationen erworben werden, werden durch das Bildungsministerium auf Gleichwertigkeit geprüft. Eine Anerkennung erfolgt schriftlich durch die Staatsregierung.
(2) Wer rechtsprechend oder rechtsberatend in Astoria State tätig werden möchte, aber nicht über einen Abschluss aus Astoria State verfügt, muss innerhalb von acht Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit in Astoria State eine zusätzliche Prüfung absolvieren. Diese besteht aus einem Gutachten zu einer Rechtsfrage aus dem Recht von Astoria State und einem Gutachten zu einer Rechtsfrage aus dem Bundesrecht. Anstelle von Gutachten können Fragebogen treten. Bei Bestehen darf der Prüfling den Titel "Juris Doctor of Astoria State", abgekürzt "J.D. (AS)" als Namenszusatz führen.
(3) Ein Verzicht auf eine Ergänzungsprüfung für rechtsprechende und rechtsberatende Entwürfe ist möglich, wenn das Justizministerium von Astoria State dies durch Verordnung ermöglicht. Die Verordnung darf Bedingungen erhalten, unter denen ein Jurist mit einem Abschluss aus einem anderen Bundesstaat unverzüglich eine Zulassung für rechtsberatende und rechtsprechende Berufe erhält.

Governor of Astoria State

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Matilda Bohannon« (5. Oktober 2014, 22:33)


60

Donnerstag, 22. Januar 2015, 12:24

Astoria State Tax Act



Entry into Force: 22.01.2015
Invalid from: 30.04.2016


Amendments: N/A


Astoria State Tax Act

Article I - General Provisions

Section 1 - Purpose and Citation

(1)Dieses Gesetz soll die Erhebung von Steuern durch den Bundesstaat Astoria State, seinen Gemeinden und den politischen Bezirken regeln.
(2)Es soll zitiert werden als Astoria State Tax Act oder als AS-Tax Act.

Section 2 - Definition of Taxes
Steuern sind Geldleistung öffentlich-rechtlicher Natur die durch den Staat Astoria State oder durch seine bevollmächtigten Organe erhoben
werden.

Section 3 - Tax Liability
(1)Dem Steuerrecht des Bundesstaates Astoria State unterliegen die nachfolgend genannten Personen
- juristische Personen mit Sitz in Astoria State
- natürliche Personen in Astoria State
(2)Ausgenommen von diesem Steuerrecht sind Kinder & Jugendliche, Renter ab 75 Jahren und Betriebe die im Interesse des Staates handeln und daher von der
Staatsregierung von ihrer Pflicht zur Erbringung von Steuern befreit werden können.
(3)Wenn die Produkte eines Konzernes mit Sitz in Astoria State in anderen Bundesstaaten verkauft werden ist das Steuerrecht des Staates
Astoria State anzuwenden.

Article 2 - State Taxes

Section 1 - Generally
(1)Der Bundesstaat Astoria State erhebt folgende Steuern:
- Kapitalertragsteuer bei Juristischen Personen
- Einkommenssteuer bei natürlichen Personen - mit Ausnahmen
- Umsatzssteuer
(2)Die Erhebung dieser Steuer erfolgt im Gesamten Bundesstaat.

Section 2 - Dividend Tax
(1)Die Erhebung der Kapitalertragssteuer erfolgt bei juristischen Personen jährlich.
(2)Dafür wird ein Steuersatz von 22% pro Jahr veranschlagt.
(3) Berechnungsgrundlage ist der jährliche Zugewinn, den eine juristische Person in einem Jahr durch Aufwendung eigenen Kapitals erreicht hat.

Section 3 - Income Tax
(1)Die Erhebung der Einkommenssteuer erfolgt bei natürlichen Personen in jedem Monat.
(2)Dafür wird ein Steuersatz von 19% pro Monat veranschlagt.
(3) Bezugsgröße ist das monatliche Einkommen abzüglich aller bundesrechtlichen und staatsrechtlichen Abgaben.
(4) Personen, deren monatliches Einkommen abzüglich aller bundesrechtlichen und staatsrechtlichen Abgaben bei weniger als 1.400 A$ liegt, wird ein vergünstigter Steuersatz von 14,5% veranschlagt.
(5) Der Steuersatz aus Ssec. 2 wird auf das relevante Einkommen minus 1.400 A$ veranschlagt.

Section 4 - Sales Tax
(1)Die Erhebung der Umsatzssteuer erfolgt mit verschiedenen Prozentsätzen je nach Art des erworbenen Gegenstandes.
(2)Bei Dingen des täglichen Gebrauches erfolgt eine Erhebung der Umsatzssteuer mit einem Steuersatz von 10%
(3)Bei Unterhaltungsartikeln sowie Genussmitteln erfolgt eine Erhebung der Umsatzsteuer mit einen Steuersatz von 20%

Article 3 - Municipal & County Taxes

Section 1 - Generally
(1)Gemeinden und politische Bezirke können weiters eigene Steuern mit eigenem Prozentsatz in folgendem Bereich ausheben:

- Grundbesitz (Estate Tax)
- Umsätzen aus wirtschaftlicher Betätigung (Commerce Tax)
- Einnahmen aus Veranstaltungen von öffentlichen Wetten und Glücksspielen
- Einnahmen aus Großveranstaltungen (Major event Tax)
- Einnahmen aus Erbschaften ab 20.000 Astor-Dollar Wert (Inherit Tax)

Article 4- Final Provisions

Section 1 - Responsible Authority
(1)Die Überwachung und Koordinierung der zu erhebenden Steuern wird von der
Astoria State Tax Control Authority ausgeführt welche dem Secretary of the Economy untersteht.
(2)Die Astoria State Tax Authority wird von einem Administrator geleitet. Der Administrator wird vom
Secretary of the Economy vorgeschlagen und vom Governor ernannt.

Section 2 - Penal Provisions

(1) Wer Werte, die für die Berechnung der Bezugsgrößen relevant sind, verschweigt und dadurch die Erhebung von Steuern nach diesem Gesetz erschwert, wird mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen kann eine Haftstrafe von bis zu zwei Wochen verhängt werden.
(3) Die Leistung einer Strafzahlung oder das Verbüßen einer Freiheitsstrafe befreit nicht von der Steuerpflicht.

Section 3 - Coming in Force

Dieses Gesetz tritt entsprechend der Verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
State of Astoria - The Liberty State

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Quinn Michael Wells« (7. April 2015, 10:00)