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Beruf: Former Governor of Astoria State

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21

Samstag, 31. Oktober 2009, 11:31

Astoria State | Important websites


Gianluigi diAstoria
Former Governor of Astoria State

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Mittwoch, 6. Januar 2010, 03:44

Astoria State County Bill


Article 1 – Purposes and Title of this Act

(1) Dieses Gesetz regelt die Aufteilung und Besonderheiten der Counties des Bundesstaates Astoria State.
(2) Dieses Gesetz soll als "Astoria State County Act" (ASCA) zitiert werden.


Article 2 – Counties of Astoria State

(1) Astoria State besteht aus sieben Counties und zwei Independent Cities.
(2) Dies sind im Folgenden:

I - Alberry County mit der Hauptstadt Francistown;
II - Astoria County mit der Hauptstadt Hudsonboro;
III - Carsten County mit der Hauptstadt Westchester;
IV - Drake County mit der Hauptstadt Wallboro;
V - McSmith County mit der Hauptstadt Redford;
VI - Thomson County mit der Hauptstadt New Virgine;
VII - York County mit der Hauptstadt Flint;

VIII - City of Greenville;
IX – Astoria City.


(3) Die Grenzziehung der Counties und Independent Cities wird aus der jeweils aktuellen Version der Karte des Bundesstaates ersichtlich.


Article 3 – Authority

(1) In den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Counties und den Independent Cities fallen die Sicherstellung der kommunalen Daseinsvorsorge, die regionale Raumplanung und Entwicklung sowie Tourismus und Kultur.
(2) Sämtliche Kompetenzen auf Ebene der Counties oder der Independent Cities fallen in den Ausführungsbereich des County Commissioners oder des Mayors sofern dieses oder andere Gesetze keine davon abweichenden Aussagen treffen.
(3) Der Governor kann weitere Aufgaben übertragen, sofern er für den finanziellen Ausgleich der von ihm aufgetragenen Aufgaben sorgt.


Article 4 – County Commissioners and Mayors

(1) Der Governor ernennt die County Commissioners und Mayors nach Durchführung des in Article 5 definierten Wahlverfahrens.
(2) Die Amtsinhaber vertreten den Governor in dem jeweiligen County oder der Independent City und übernehmen die örtliche Verwaltung.
(3) gestrichen


Article 5 – Wahlverfahren

(1) Die County Commissioners und Mayors werden durch freie und geheime Wahl, durch die im jeweiligen County oder der jeweiligen Independent City wohnhaften, Bürger für eine Amtszeit von sechs Monaten gewählt. Die Wiederwahl ist unbegrenzt möglich.
(2) Für die Durchführung der Wahlen ist der Governor zuständig.
(3) Jeder, der seinen festen Wohnsitz im betreffenden County oder der Independent City hat, hat das Recht, für das Amt zu kandidieren.
(4) Bewerber geben ihre Kandidatur dem Governor bekannt. Nach der ersten Bewerbung gilt eine Frist von 5 Tagen, in der weitere Bewerbungen für denselben Posten abgegeben werden können. Nach Ablauf dieser Frist findet die Wahl statt.
(5) Die Wahl dauert 5 Tage. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Governor.
(6) Ist der Kandidat für das jeweilige Amt der einzige wählbare Bürger der jeweiligen Independent City oder des County, so wird der Kandidat nach Ablauf der Frist vom Governor ohne Wahlverfahren ernannt.
(7) Kommt ein County Commissioner oder Mayor dauerhaft seinen Aufgaben nicht nach, so ist er durch den Governor zu verwarnen. Bleibt diese Verwarnung wirkungslos, so ist er sieben Tage nach der Verwarnung durch den Governor zu entlassen.
(8 ) Wird ein County Commissioner oder Mayor irregulär aus seinem Amt entlassen, so übernimmt das Government die vorrübergehend die Verwaltung des County oder der Independent City.


Unterzeichnet, verkündet und besiegelt durch den Governor of Astoria State
Astoria City 06|01|2010
Gianluigi Maria Filippo Gofredo Francesco Luigi di Astoria

Gianluigi diAstoria
Former Governor of Astoria State

Armin Schwertfeger

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23

Freitag, 30. April 2010, 13:53




Constitutional Amendment Act

An Act to revise the Constitution of Astoria State.

Article I – General modifications
(1) In der gesamten Verfassung von Astoria State werden die Worte „Sektion 1“ durch die Nummerierung (1) ersetzt.
(2) In der gesamten Verfassung von Astoria State werden die Worte „Sek. 2“ durch die Nummerierung (2) ersetzt. Für alle weiteren Worte, die aus „Sek.“ und einer folgenden Nummerierung bestehen, gilt dies äquivalent.

Article II – Changing Artikel II
(1) Artikel II, Sek.3, der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:
    “(3) Die Abgeordneten wählen alle 4 Monate aus ihrer Mitte heraus einen Speaker (Speaker of the Assembly).“

(2) Artikel II, Sek.5 der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:
    “(5) Eine Gesetzesvorlage kann durch den Governor oder jeden Bürger Astoria States dem Parlament zur Entscheidung vorgelegt werden. Eine Gesetzesvorlage kann nur in Krafttreten, wenn das Parlament ihr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zugestimmt hat. Jede Gesetzesvorlage soll nach angemessener Beratung (mindestens 48 Stunden) durch die Abgeordneten von dem Parlament beschlossen werden.“

(3) Artikel II, Sek.8 der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:
    “(8) Eine angenommene Gesetzesvorlage soll durch den Speaker of the Assembly an der dafür vorgesehenen Stelle veröffentlicht werden. Wird der Text veröffentlicht oder bleibt der Speaker mehr als sieben Tage lang untätig, so wird die Vorlage geltendes Gesetz.“

(4) Artikel II, Sek.9 der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:
    “(4) Dem Parlament wird es zugestanden, Ausschüsse zu bilden, die das Handeln der exekutiven Institutionen - den Gouverneur ausgenommen - kontrollieren und dem Parlament Bericht darüber erstatten sollen. Die genauen Aufgaben und Regelungen über die Zusammensetzung auf Aufgabenverteilung soll ein Gesetz regeln.“


Article III - Changing Artikel III
Artikel III der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:
    “(1) Mit der vollziehenden Gewalt ist der Gouverneur betraut. Der Gouverneur wird alle sechs Monate vom Volk direkt gewählt. Hierzu bedarf es der absoluten Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Erreicht keiner der Kandidaten dabei die absolute Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Hier bedarf nur der einfachen Mehrheit der gültigen Stimmen. Gibt es nur einen Kandidaten bedarf es lediglich der einfachen Mehrheit. Die Wahl findet in Form einer Volksabstimmung statt. Zum Gouverneur kann gewählt werden, wer Bürger Astoria States und nicht zugleich Senator ist. Näheres kann ein Gesetz regeln.
    (2) Der Gouverneur soll nach seinem Amtsantritt einen Stellvertreter, den Lieutenant Governor, ernennen, der immer dann die Aufgaben des Gouverneur übernehmen soll, wenn dieser abwesend gemeldet ist oder seinen Amtsgeschäften seit mehr als sieben Tagen unentschuldigt ferngeblieben ist.
    (3) Der Gouverneur kann Staatssekretäre ernennen und entlassen, die den Gouverneur bei seinen Aufgaben unterstützen. Staatssekretäre sollen der Assembly durch den Gouverneur zur Ernennung vorgeschlagen werden. Die Assembly hat das Recht die Kandidaten zu befragen und anschließend über ihre Ernennung abzustimmen. Eine Befragung darf nicht länger als 168 Stunden dauern. Die Abstimmung über die Zustimmung zur Ernennung richtet sich nach der Geschäftsordnung der Assembly. Hat die Assembly einer Ernennung zugestimmt, soll der Gouverneur eine Ernennungsurkunde ausstellen.
    (4) Der Gouverneur, der Lieutenant Governor und die Staatssekretäre leisten bei Amtsantritt vor dem Parlament folgenden Amtseid: „Ich schwöre, dass ich die mir anvertrauten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, Gerechtigkeit gegen alle Menschen walten und dem Wohle des Staates nach den Worten dieser Verfassung dienen werde.“ Eine religiöse Beteuerung ist zulässig.
    (5) Der Gouverneur richtet die Verwaltung ein, steht ihr vor und hat über sie Aufsicht zu führen. Er ernennt und entlässt alle Beamten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze ordnungsgemäß ausgeführt werden. Zu diesem Zweck kann er Ausführungs- und Verwaltungsverordnungen erlassen; er kann seine Befugnisse auf ihm nachgeordnete Behörden übertragen. Der Gouverneur vertritt den Staat nach außen. Er kann in Einzelfällen das Begnadigungsrecht ausüben.
    (6) Der Gouverneur kann bei drohender Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung den Ausnahmezustand erklären; Er hat gleichzeitig eine Volksabstimmung einzuleiten, in der der Ausnahmezustand bestätigt wird. Auf Antrag eines Bürgers muss ein neuer Beschluss über den Ausnahmezustand gefasst werden. Dieser Beschluss muss unverzüglich getroffen werden, wenn die Voraussetzungen für den Ausnahmezustand nicht mehr gegeben sind. Der Gouverneur hat Beginn und Ende des Ausnahmezustandes unverzüglich öffentlich bekannt zu geben. Während des Ausnahmezustandes können das Recht der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit, der freien Meinungsäußerung, die Pressefreiheit und das Brief-, Post-, Mail-, und Fernmeldegeheimnis zunächst um die Dauer einer Woche eingeschränkt werden. Dies bedarf der Bestätigung des Volkes innerhalb von sechsunddreißig Stunden; Wird eine Maßnahme bestätigt, verlängert sich die Wirkungsdauer auf maximal vier Wochen. Der Staatsgerichtshof kann jede dieser Maßnahmen für aufgehoben erklären, wenn er der Meinung ist, dass sie verfassungswidrig ist. Ist kein Staatsgerichtshof eingerichtet, übernimmt diese Aufgaben der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten. Während des Ausnahmezustandes ablaufende Amtsperioden eines Senators, Richters oder des Gouverneurs werden bis zum zwanzigsten Tage nach Beendigung des Ausnahmezustandes verlängert.
    (7) Der Gouverneur kann durch ein konstruktives Misstrauensvotum aus dem Amt enthoben werden. Im ersten Wahlgang muss sich das Volk mit absoluter Mehrheit gegen den Gouverneur aussprechen. Im darauffolgenden zweiten Wahlgang wählt die Bevölkerung Astorias einen Nachfolger mit absoluter Mehrheit. Scheitert einer der beiden Wahlgänge, ist das Misstrauensvotum gescheitert. Scheidet der Gouverneur vorzeitig aus dem Amt aus, so findet unverzüglich eine Neuwahl statt. Der stellvertretende Gouverneur vertritt bis zum Amtsantritt des neugewählten Gouverneurs den Staat nach außen; während dieser Zeit kann der stellvertretende Gouverneur nicht abberufen werden.“


Article IV - Changing Artikel IV
Artikel IV der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:
    “(1)Fällt das Amt des Gouverneurs vakant, so soll der Lieutenant Governor neuer Gouverneur werden und die Amtszeit des ehemaligen Gouverneurs zu Ende führen.
    (2) Ist kein Lieutenant Governor im Amt, so soll ein neuer Gouverneur gemäß der Verfassung und den Gesetzen gewählt werden. In dieser Zeit soll der Bürger, der am längsten Bürger von Astoria State ist, die Amtsgeschäfte des Gouverneurs kommissarisch führen.“


Article V - Changing Artikel VI
(1) Artikel VI, Sek.1 der Verfassung wird wie folgt geändert:
    “(1) Der Senator der Vereinigten Staaten für Astoria State wird gemäß den bundesgesetzlichen Bestimmungen gewählt.“

(2) Artikel VI, Sek.2 der Verfassung wird wie folgt geändert:
    “(2) Wählbar zum Senator ist jeder Bürger von Astoria State, der gemäß dem Bundeswahlgesetz passiv Wahlberechtigt ist.“

(3) Artikel VI, Sek.4 der Verfassung wird wie folgt geändert:
    “(4) Fällt der Posten des Senators vakant, nominiert der Gouverneur oder in dessen Abwesenheit sein Stellvertreter, für die restliche Amtsperiode einen Nachfolger. Dieser Nachfolger muss durch das Parlament, mit einer einfachen Mehrheit, bestätigt werden.“


Article VI – Coming into force
Diese Verfassungsänderung tritt nach ihrer Verabschiedung durch die Assembly in Kraft.


Decided and Pronounced
April 30th, 2010

Armin Schwertfeger
Speaker of the Assembly


EDIT: Jahr im Verkündungsdatum korrigiert
Armin Schwertfeger
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"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Armin Schwertfeger« (12. Mai 2010, 00:07)


Armin Schwertfeger

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Mittwoch, 12. Mai 2010, 00:05




Die in der Assembly versammelten Bürgerinnen und Bürger von Astoria State,

IM BESTREBEN, die Sortierung der aktuellen Gesetze unseres Staates übersichtlicher zu gestalten,
MIT DEM WILLEN, dadurch die Ordnung in den wichtigen Texten Astoria States besser zu organisieren,
UNTER DEM WUNSCH, es allen Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern die Gesetze und Vorschriften Astoria States effizienter zu finden und zu erreichen,

beschließen das was folgt:

    (1) Es wird ein Account mit dem Namen „The Astoria State“ angelegt. Dieser Account soll ab sofort dafür benutzt werden die Verfassung und die Gesetze des Staates nach ihrer Inkraftsetzung durch die Assembly zu sortieren und zu verwalten.

    (2) Im Thread „V E R F A S S U N G von Astoria State“ werden die alten Verfassungen gelöscht. Es soll nur die aktuellste Version dort zu finden sein. Er wird zu dem in "The Constitution of Astoria State" umbenannt.

    (3) Der Thread „Collection of Statutes“ wird umbenannt in „Announcements of the Assembly“. Hier soll der Speaker of the Assembly ab sofort die Gesetze, Verordnungen und Änderungen posten, die die Assembly gemäß den verfassungsrechtlichen Vorgaben verabschiedet hat.

    (4) Es wird ein neuer Thread „Collection of Statutes“ angelegt, in dem der Account „The Astoria State“ die gültigen Gesetze und Verordnungen hinterlegt und verwaltet. Die bereits gültigen werden dort eingepflegt.

    (5) Mit dem Erstellen des Accounts, der Umbennung der Threads und der Neusortierung von Verfassung und Gesetzen betraut die Assembly die Assemblywoman Samantha Cunningham. Bis zum Widerruf durch die Assembly oder ihren eigenen Rücktritt von dieser Aufgabe soll sie sich um diese Angelegenheiten kümmern.

    (6) Dieser Beschluss erlangt in dem Moment Wirksamkeit, in dem ihm in der Assembly bei einer Abstimmung die Mehrheit der abgegebenen Stimmen zugestimmt wird.


So beschließen es die in der Assembly versammelten Bürgerinnen und Bürger von Astoria State.

Decided and Pronounced
May 11th, 2010

Armin Schwertfeger
Speaker of the Assembly
Armin Schwertfeger
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Montag, 24. Mai 2010, 21:07


VERFASSUNG VON ASTORIA STATE

zuletzt geändert durch
Constitutional Amendment Act vom 30.04.2010


Wir, das Volk von Astoria State,
in Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten, zu denen die Rechte auf Leben, Freiheit und Streben nach Glück gehören, geben uns Kraft unserer verfassungsgebenden Gewalt nachstehende demokratische Verfassung, um gemeinsam mit unseren astorianischen Brüderstaaten dem Frieden, der Demokratie und der Gerechtigkeit in der Welt zu dienen.


Artikel I
ASTORIA STATE

(1) Astoria State ist eine demokratischer, republikanischer, freiheitlicher und liberaler Rechtsstaat.
(2) Astoria State ist zugleich Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor. Bundesrecht geht dem lokalen Recht vor.
(3) Oberstes Recht sind die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte.
(4) Alle Staatsgewalt geht vom Volk als Souverän aus; sie wird in Wahlen und Abstimmungen, durch die Volksvertretung und die mittel- oder unmittelbar bestellten Vollzugsbehörden und Richter nach Maßgaben dieser Verfassung ausgeübt. Die Staatsgewalt ist in Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung getrennt.
(5) Bürger ist jede natürliche Person mit Hauptwohnsitz in Astoria State, die die Staatsangehörigkeit zu den Vereinigten Staaten von Astor besitzt.


Artikel II
DIE GESETZGEBUNG

(1) Mit der Gesetzgebung ist The Assembly, nachfolgend "Parlament" genannt, betraut.
(2) Jeder Bürger von Astoria State mit aktivem Wahlrecht ist automatisch Mitglied im Parlament.
(3) Die Abgeordneten wählen alle 4 Monate aus ihrer Mitte heraus einen Speaker (Speaker of the Assembly).
(4) Das Parlament gibt sich eine Geschäftsordnung.
(5) Eine Gesetzesvorlage kann durch den Governor oder jeden Bürger Astoria States dem Parlament zur Entscheidung vorgelegt werden. Eine Gesetzesvorlage kann nur in Krafttreten, wenn das Parlament ihr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zugestimmt hat. Jede Gesetzesvorlage soll nach angemessener Beratung (mindestens 48 Stunden) durch die Abgeordneten von dem Parlament beschlossen werden.
(6) Aus der Staatskasse darf Geld nur aufgrund eines Gesetzes entnommen werden.
(7) Verträge mit auswärtigen Staaten werden durch den Gouverneur geschlossen; sie bedürfen der Ratifikation durch einen Gesetzgebungsakt des Parlamentes.
(8) Eine angenommene Gesetzesvorlage soll durch den Speaker of the Assembly an der dafür vorgesehenen Stelle veröffentlicht werden. Wird der Text veröffentlicht oder bleibt der Speaker mehr als sieben Tage lang untätig, so wird die Vorlage geltendes Gesetz.
(9) Dem Parlament wird es zugestanden, Ausschüsse zu bilden, die das Handeln der exekutiven Institutionen - den Gouverneur ausgenommen - kontrollieren und dem Parlament Bericht darüber erstatten sollen. Die genauen Aufgaben und Regelungen über die Zusammensetzung auf Aufgabenverteilung soll ein Gesetz regeln.


Artikel III
DIE VOLLZIEHENDE GEWALT

(1) Mit der vollziehenden Gewalt ist der Gouverneur betraut. Der Gouverneur wird alle sechs Monate vom Volk direkt gewählt. Hierzu bedarf es der absoluten Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Erreicht keiner der Kandidaten dabei die absolute Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Hier bedarf nur der einfachen Mehrheit der gültigen Stimmen. Gibt es nur einen Kandidaten bedarf es lediglich der einfachen Mehrheit. Die Wahl findet in Form einer Volksabstimmung statt. Zum Gouverneur kann gewählt werden, wer Bürger Astoria States und nicht zugleich Senator ist. Näheres kann ein Gesetz regeln.
(2) Der Gouverneur soll nach seinem Amtsantritt einen Stellvertreter, den Lieutenant Governor, ernennen, der immer dann die Aufgaben des Gouverneur übernehmen soll, wenn dieser abwesend gemeldet ist oder seinen Amtsgeschäften seit mehr als sieben Tagen unentschuldigt ferngeblieben ist.
(3) Der Gouverneur kann Staatssekretäre ernennen und entlassen, die den Gouverneur bei seinen Aufgaben unterstützen. Staatssekretäre sollen der Assembly durch den Gouverneur zur Ernennung vorgeschlagen werden. Die Assembly hat das Recht die Kandidaten zu befragen und anschließend über ihre Ernennung abzustimmen. Eine Befragung darf nicht länger als 168 Stunden dauern. Die Abstimmung über die Zustimmung zur Ernennung richtet sich nach der Geschäftsordnung der Assembly. Hat die Assembly einer Ernennung zugestimmt, soll der Gouverneur eine Ernennungsurkunde ausstellen.
(4) Der Gouverneur, der Lieutenant Governor und die Staatssekretäre leisten bei Amtsantritt vor dem Parlament folgenden Amtseid: „Ich schwöre, dass ich die mir anvertrauten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, Gerechtigkeit gegen alle Menschen walten und dem Wohle des Staates nach den Worten dieser Verfassung dienen werde.“ Eine religiöse Beteuerung ist zulässig.
(5) Der Gouverneur richtet die Verwaltung ein, steht ihr vor und hat über sie Aufsicht zu führen. Er ernennt und entlässt alle Beamten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze ordnungsgemäß ausgeführt werden. Zu diesem Zweck kann er Ausführungs- und Verwaltungsverordnungen erlassen; er kann seine Befugnisse auf ihm nachgeordnete Behörden übertragen. Der Gouverneur vertritt den Staat nach außen. Er kann in Einzelfällen das Begnadigungsrecht ausüben.
(6) Der Gouverneur kann bei drohender Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung den Ausnahmezustand erklären; Er hat gleichzeitig eine Volksabstimmung einzuleiten, in der der Ausnahmezustand bestätigt wird. Auf Antrag eines Bürgers muss ein neuer Beschluss über den Ausnahmezustand gefasst werden. Dieser Beschluss muss unverzüglich getroffen werden, wenn die Voraussetzungen für den Ausnahmezustand nicht mehr gegeben sind. Der Gouverneur hat Beginn und Ende des Ausnahmezustandes unverzüglich öffentlich bekannt zu geben. Während des Ausnahmezustandes können das Recht der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit, der freien Meinungsäußerung, die Pressefreiheit und das Brief-, Post-, Mail-, und Fernmeldegeheimnis zunächst um die Dauer einer Woche eingeschränkt werden. Dies bedarf der Bestätigung des Volkes innerhalb von sechsunddreißig Stunden; Wird eine Maßnahme bestätigt, verlängert sich die Wirkungsdauer auf maximal vier Wochen. Der Staatsgerichtshof kann jede dieser Maßnahmen für aufgehoben erklären, wenn er der Meinung ist, dass sie verfassungswidrig ist. Ist kein Staatsgerichtshof eingerichtet, übernimmt diese Aufgaben der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten. Während des Ausnahmezustandes ablaufende Amtsperioden eines Senators, Richters oder des Gouverneurs werden bis zum zwanzigsten Tage nach Beendigung des Ausnahmezustandes verlängert.
(7) Der Gouverneur kann durch ein konstruktives Misstrauensvotum aus dem Amt enthoben werden. Im ersten Wahlgang muss sich das Volk mit absoluter Mehrheit gegen den Gouverneur aussprechen. Im darauffolgenden zweiten Wahlgang wählt die Bevölkerung Astorias einen Nachfolger mit absoluter Mehrheit. Scheitert einer der beiden Wahlgänge, ist das Misstrauensvotum gescheitert. Scheidet der Gouverneur vorzeitig aus dem Amt aus, so findet unverzüglich eine Neuwahl statt. Der stellvertretende Gouverneur vertritt bis zum Amtsantritt des neugewählten Gouverneurs den Staat nach außen; während dieser Zeit kann der stellvertretende Gouverneur nicht abberufen werden.


Artikel IV
VAKANZ

(1) Fällt das Amt des Gouverneurs vakant, so soll der Lieutenant Governor neuer Gouverneur werden und die Amtszeit des ehemaligen Gouverneurs zu Ende führen.
(2) Ist kein Lieutenant Governor im Amt, so soll ein neuer Gouverneur gemäß der Verfassung und den Gesetzen gewählt werden. In dieser Zeit soll der Bürger, der am längsten Bürger von Astoria State ist, die Amtsgeschäfte des Gouverneurs kommissarisch führen.


Artikel V
DIE RECHTSPRECHUNG

(1) Die rechtssprechende Gewalt ist dem Staatsgerichtshof und seinen untergeordneten Gerichtshöfen übertragen.
(2) Der Staatsgerichtshof besteht aus einem Richtern (sowie ab einer Bevölkerungszahl von 12 Bürgern zusätzlich 2 ehrenamtlichen, gleichberechtigten Schöffen) der (bzw. die) für jeweils sechs Monate im Amt sind.
(3) Richter werden vom Gouverneur nominiert und müssen sich einer Volksabstimmung stellen. Vom Volk bestätigte Richter hat der Gouverneur zu ernennen. Aufbau und Einrichtung der Gerichtsbarkeit wird durch Gesetz geregelt.
(4) In durch Gesetz vorgesehenen Fällen der strafrechtlichen Gerichtsbarkeit hat die Behandlung des Falles durch ein Geschworenengericht zu erfolgen.
(5) Grundsätze
Richter sind unabhängig und nur Recht und Gesetz unterworfen. Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Verhandlungen vor allen Gerichten sind öffentlich. Bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann die Öffentlichkeit durch Gerichtsbeschluss ausgeschlossen werden. Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. Jeder Angeklagte kann sich eines Verteidigers bedienen. Eine Handlung kann nur mit Strafe belegt werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Niemand darf wegen der selben Tat mehrmals gerichtlich bestraft werden. Hält ein Richter ein Gesetz für verfassungswidrig, hat er das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des Staatsgerichtshofes herbeizuführen.
(6) Der Staatsgerichtshof hat verfassungswidrige Gesetze sowie verfassungswidrige Verwaltungsakte oder verfassungswidrige Gerichtsurteile für ungültig zu erklären.


Artikel VI
SENATOR DER VEREINIGTEN STAATEN

(1) Der Senator der Vereinigten Staaten für Astoria State wird gemäß den bundesgesetzlichen Bestimmungen gewählt.
(2) Wählbar zum Senator ist jeder Bürger von Astoria State, der gemäß dem Bundeswahlgesetz passiv Wahlberechtigt ist.
(3) Er hat den Gouverneur und das Volk auf Anfrage über alle Angelegenheiten der Bundespolitik zu unterrichten.
(4) Fällt der Posten des Senators vakant, nominiert der Gouverneur oder in dessen Abwesenheit sein Stellvertreter, für die restliche Amtsperiode einen Nachfolger. Dieser Nachfolger muss durch das Parlament, mit einer einfachen Mehrheit, bestätigt werden.


Artikel VIII
GÜLTIGKEIT UND ÄNDERUNG DER VERFASSUNG

(1) Diese Verfassung ist gültig in allen Hoheitsgebieten von Astoria State und verbindlich für alle natürlichen und juristischen Personen, die sich darin befinden. Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung sind an sie gebunden.
(2) Um diese Verfassung zu ändern oder zu ergänzen bedarf es eines Verfassungszusatzes. Dieser muss vom Parlament in Zwei-Drittel Mehrheit bestätigt werden. Änderungen und Ergänzungen, die den demokratischen Grundgedanken dieser Verfassung widersprechen, sind unzulässig. Diese Verfassung kann nur durch freien Entschluss des Parlamentes aufgehoben werden.


Artikel IX
RATIFIKATION UND IN-KRAFT-TRETEN

(1) Diese Verfassung bedarf der Annahme des Parlamentes per Abstimmung. Sie tritt mit Ablauf des Tages der öffentlichen Verkündung in Kraft.

Decided and Pronounced
April 30th, 2010
Armin Schwertfeger
Speaker of the Parliament of Roldem
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Former Chief Justice of the US Supreme Court
Former US Senator of Astoria State
Former US Attorney General


"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

Romy C. Lanter-Davis

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26

Mittwoch, 7. Juli 2010, 19:08



ASTORIA STATE OBLIGATORY EDUCATION BILL

ARTICLE I - FUNDAMENTALS

Sec. 1 - Area of application
Dieses Gesetz legt fest, welches Wissen jedem jungen Bürger von Astoria State in seiner Schulzeit als Grundlage für sein späteres Leben mit auf den Weg gegeben werden soll-

Sec. 2 - Short form
Dieses Gesetz soll als ASOEB zitiert werden.

ARTICLE II - PRIMARY SCHOOL

Sec. 1 - Science and related subjects
(1) Den Schülern der Grundschule sollen die Grundrechenarten sowie erste Sachaufgaben der Mathematik nahegebracht werden.
(2) Grundschüler sollen überdies über die Grundsätze menschlichen Lebens sowie grundlegende Umweltbeziehungen informiert werden.
(3) Fundamentale physische Gesetze sollen bereits in der Grundschule erlernt werden.

Sec. 2 - Language Skills
(1) Grundschülern sollen wichtige Regeln der albernischen Sprache beigebracht werden.
(2) Das Erlernen einer Fremdsprache bereits in der Grundschule soll nicht verpflichtend sein.

Sec. 3 - Social Science and Religious Education
(1) In der Grundschule sollen die Schüler bereits erste Informationen über das Regierungssystem der Vereinigten Staaten erhalten.
(2) Den Schülern der Grundschule sollen auch wichtige soziale Fähigkeiten beigebracht werden.
(3) Bereits Grundschüler sollen die Auswahl haben zwischen Religionslehre ihrer jeweiligen Glaubensrichtung und Ethik sowie auch unter Zustimmung der Erziehungsberechtigten eine Nicht-Belegung des Religionsunterrichts beantragen.
(3.1) Im Religionsunterricht soll das Grundwissen über den eigenen Glauben und dessen Geschichte gelehrt werden.
(3.2) Der Ethikunterricht soll in der Grundschule über die Grundzüge der wichtigsten Religionen innerhalb der USA sowie über soziales Zusammenleben und Toleranz informieren.

Sec. 4 - Creative Subjects
(1) Für jeden Grundschüler ist Musik- und Kunstunterricht anzubieten.
(2) Der Kunstunterricht und der Musikunterricht sollen nicht in die Zeugnisbewertung einfließen, aber die Kreativität der Schüler bereits fördern.

ARTICLE III - HIGHER EDUCATION LEVELS

Sec. 1 - Maths
Im Mathematikunterricht der weiterführenden Schule sollen die Fähigkeiten in der Analysis, der Trigonometrie, der klassischen Algebra sowie im Sachverständnis der praktischen Anwendung geschult werden.

Sec. 2 - Natural Sciences
(1) Im Chemieunterricht soll das Wissen über das Periodensystem der Elemente sowie seiner Bedeutung, über wichtige chemische Reaktionen und wichtige Stoffe vermittelt werden.
(2) Der Biologieunterricht soll Schüler über die Grundlagen des Lebens, des Ökosystems sowie wichtiger Lebewesen aufklären.
(3) Der Physikunterricht soll den Schülern wichtige physikalische Gesetze nahebringen und ihre Bedeutung für das alltägliche Leben herausstellen.

Sec. 3 - Language skills
(1) Schüler sollen nach Beendigung der Schulpflicht zu ausgezeichnetem albernisch in Wort und Schrift fähig sein.
(2) Die Wahl der Fremdsprache die ein Schüler erlernen möchte steht ihm frei. Mehrere Belegungen sind möglich.
(3) Mindestens eine der folgenden Sprachen muss im Lauf der Schulzeit erlernt werden
(a) Barnstorvisch
(b) Imperianisch

Sec. 4 - Social Science
(1) Das Wissen über das politische System der USA sowie anderer großer Nationen und das Wissen über vergangene Systeme sowie politische Strömungen soll vertieft werden.
(2) Die Geschichte der Vereinigten Staaten sowie der wichtigsten internationalen Geschehnissen, Persönlichkeiten soll jedem Schüler zum Ende seiner Schulzeit geläufig sein.
(3) Auch grundlegende Wirtschafts- und Rechtslehre soll ordentliches Schulfach sein um den Schülern den Einstieg ins Leben zu erleichtern.

Sec. 5 - Religious Education
(1) Im Religionsunterricht soll besonders auf die Bedeutung der Religion im Alltag sowie auf religiöse Alternativen zu Naturwissenschaften eingegangen werden.
(2) Der Ethikunterricht soll sich mit klassischer Philosophie und mit den Religionen sowie mit Einflussfaktoren auf die Gesellschaft beschäftigen.
(3) Auch im Ethikunterricht sollen Schüler über die in Astor am häufigsten angenommenen nicht-naturwissenschaftlichen Schöpfungstheorien informiert werden.
(4) Eine Nicht-Belegung des Religionsunterrichts kann bis zur Volljährigkeit unter Zustimmung der Erziehungsberechtigten beantragt werden. Ab Vollendung der Volljährigkeit bedarf es keiner elterlichen Zustimmung in dieser Angelegenheit.

Sec. 6 - Creative Subjects
(1) An höheren Schulen soll Schülern die Wahl zwischen Kunst- und Musikunterricht gelassen werden, welcher als benotetes Fach zählt.
(2) Mindestens ein Grundkurs muss in jeweils Kunst- und Musikzweigen belegt werden, um eine Grundbildung in beiden Richtungen gewährleisten zu können.

ARTICLE IV - FURTHER LESSONS
Über die in diesem Gesetz gemachten Mindestvorgaben hinaus steht es jeder Schule frei ihre Lehrpläne entsprechend zu erweitern.

ARTICLE V - FINAL PROVISIONS
Dieses Gesetz tritt mit dem Tag seiner Verkündung durch den Governor in Kraft.


Von der Assembly of Astoria State verabschiedet am 07.07.2010

Hiermit verkündet und unterzeichnet am 07.07.2010

Romy Lanter-Davis
Speaker of the Assembly
Romy Christina Lanter-Davis

XXIII Vice President of the United States
Former Speaker of Congress

Romy C. Lanter-Davis

Former Vice President of the United States

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Donnerstag, 8. Juli 2010, 20:22



Astoria State Emergency Managment Act

ARTICLE I - FUNDAMENTALS

Section 1 - Purpose of this Act and short title
(1) Dieses Gesetz stellt Regelungen für das Verfahren im Katastrophenfall auf.
(2) Dieses Gesetz regelt insbesondere die Organisationen und das taktische Vorgehen im Katastrophenfall sowie die Definition des Katastrophenfalles.
(3) Dieses Gesetz soll als ASEMA zitiert werden.

Section 2 - Definitions
(1) Als Katastrophenfall zählt jedes Ereignis, bei dem Leib und Leben und/oder Hab und Gut einer Vielzahl von Personen oder bei der das Allgemeinwohl gefährdet ist.
(2) Als Katastrophenschutzorganisation zählen die Feuerwehren, die Rettungsdienste sowie die Nationalgarde von Astoria State.

ARTICLE II - DISASTER SITUATION

Section 1 - Characteristics
(1) Wesentliches Merkmal eines Katastrophenfalls ist die Gefährdung von Leib, Leben, Hab und Gut einer Vielzahl von Personen oder die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
(2) Ein weiteres Merkmal eines Katastrophenfalls ist dass eine Ausbreitung nicht ausgeschlossen werden kann und eine sofortige Beendigung nicht absehbar ist.
(3) Der Katastrophenfall wird darüberhinaus dadurch definiert, dass die regulär zur Bewältigung von Notfällen notwendige Infrastruktur ganz oder teilweise zusammenbricht und die Einsatzkräfte vor Ort die Situation nicht bewältigen können.

Section 2 - Announcement of a disaster situation
(1) Berechtigt zur Ausrufung eines Katastrophenfalls ist ausschließlich der Governor.
(2) Nur bei absoluter Verhinderung (Tod, Unzurechnungsfähigkeit oder Ähnliches) des Governors ist es möglich, diese Macht auf den County Commissioner oder bei dessen Verhinderung auf den Senator oder den Mayor zu übertragen.
(3) Die Ausrufung des Katastrophenfalls wird vom Einsatzleiter einer Katastrophenschutzorganisation empfohlen.
(4) Die Ausrufung erfolgt über alle öffentlichen Medien wie Radio und Fernsehen. Alle anderen Sendungen haben sofort unterbrochen zu werden.
(5) Die Bestimmungen aus (4) greifen in dem Gebiet dass durch die Katastrophe betroffen ist.

Section 3 - Consequences
(1) Nach Ausrufung des Katastrophenfalls geht der Oberbefehl über alle Katastrophenschutzorganisationen auf den Ausrufenden, in der Regel den Governor, über. Dieser übernimmt die Einsatzleitung.
(2) Alle Zivilbürger die nicht aktives Mitglied einer Katastrophenschutzorganisation sind und sich in der Nähe der Katastrophe befinden haben sich in ihren Wohnungen zu sichern, Obdachlose haben aufgenommen zu werden. Gleiches gilt für Durchreisende und sonstige Personen ohne Wohnsitz in der direkten Umgebung.
(3) Evakuierungsmaßnahmen im direkten Gefahrenbereich werden sofort durchgeführt.
(4) Alle Personen, die aktiv in einer Katastrophenschutzorganisation sind, werden sofort alarmiert und haben sich sofort zur Einsatzstelle zu begeben.

Section 4 - Crisis Team
(1) Direkt nach Ausrufung des Katastrophenfalls bildet sich ein Krisenstab, der in einem Konferenzraum den Einsatz koordiniert.
(2) Dieser Stab besteht aus folgenden Personen:
(a) Dem Governor of Astoria State
(b) Dem Chief des Fire Departments welches dem Ort der Katastrophe am nächsten liegt
(c) Dem County Fire Commissioner
(d) Dem Chief des nächstgelegenen Police Departments
(e) Dem County Sheriff
(f) Dem Leiter der nächsten Rettungswache
(g) dem Leiter des Astorian Red Cross
(h) Bis zu drei vom Governor ausgewählten weiteren PErsonen
(3) Dieser Stab ist verantwortlich für die Handlungen aller beteiligten Organisationen.

Section 5 - End of disaster situation
(1) Der Katastrophenfall endet mit endgültiger Abwendung der Gefahr.
(2) Das Ende wird gemäß Sec. II, Art. II, (4) der Bevölkerung mitgeteilt.

ARTICLE III - EMERGENCY MANAGMENT ORGANISATIONS

Section 1 - Fire Department
(1) Das örtliche Fire Department übernimmt die Einsatzleitung bis zum Zusammentreten des Krisenstabes.
(2) Es werden automatisch alle verfügbaren Feuerwehreinheiten des Countys mitalarmiert, weiterreichende Alarmierungen können auf Weisung des Krisenstabes erfolgen.
(3) Die Feuerwehrtechnische Einsatzleitung bleibt beim örtlichen Fire Department.
(4) Die Feuerwehren übernehmen Bergungs-, Lösch- und Evakuierungsaufgaben sowie die technische Hilfeleistung.

Section 2 - Emergency Medical Services
(1) Alle verfügbaren Rettungsfahrzeuge des Counties werden sofort für einen Katastrophenfall abgestellt.
(2) Weiterreichende Alarmierungen können auf Weisung des Krisenstabes erfolgen.
(3) Die Rettungsdienste übernehmen die Notfallmedizinische Versorgung vor Ort, sorgen für eine Unterkunft für Verletzte und übernehmen seelsorgerische Aufgaben.
(4) Zur Erfüllung der seelsorgerischen Aufgaben steht es dem Leiter des Rettungsdienstes zu jeder Zeit frei Geistliche hinzuzuziehen.

Section 3 - National Guard
(1) Die Nationalgarde wird sofort bei Eintreten der Katastrophe alarmiert.
(2) Die Nationalgarde übernimmt Versorgungs- und Evakuierungsaufgaben.

Section 4 - Police
(1) Die Polizei, auch als Nicht-Katastrophenschutzorganisation, unterstützt die oben genannten Organisationen.
(2) Besonders bei der Evakuierung und der Sperrung des Katastrophengebietes kann die Polizei eingebunden werden.

ARTICLE IV - SPECIAL PROVISIONS

Section 1 - Civilian Help
Jeder Bürger Astoria States ist ungeachtet Sec. II, Art. III (2) verpflichtet, auf Anweisung eines Mitglieds des Krisenstabes oder des Einsatzleiters einer der Organisationen vor Ort zu helfen sofern ihm dies körerplich und psychisch möglich ist.

Section 2 - Help for the Helpers
Jeder Helfer, der durch den Einsatz psychisch oder physisch überlastet ist, hat Anspruch auf Unterbrechung des Einsatzes und Betreuung durch einen Seelsorger oder einen Sanitäter. Durch den Einsatz entstandene Spätfolgen werden auf Staatskosten behandelt.

ARTICLE V - VALIDITY

Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft.


Von der Assembly of Astoria State verabschiedet am 22.02.2010

Hiermit verkündet und unterzeichnet am 08.07.2010

Romy Lanter-Davis
Speaker of the Assembly
Romy Christina Lanter-Davis

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Montag, 4. Oktober 2010, 18:48


October 4th, 2010

Durch Verkündung durch den Speaker of the Assembly erlangt folgendes Gesetz,
beschlossen am 09.09.2010
mit dem heutigen Tage Wirksamkeit.


Constitutional Amendment

Section 1
Artikel 3 (7) der Verfassung von Astoria State wird wie folgt neu gefasst :
    Der Governor kann nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum seines Amtes enthoben werden. Jedes Mitglied der Assembly kann einen Antrag auf ein konstruktives Misstrauensvotum stellen, in dem jemand anderes als der Antragssteller als Gegenkandidat genannt werden muss. Stimmt die Assembly dem Antrag und der Vorgeschlagene seiner Wahl zu, so ersetzt der in dem Antrag Vorgeschlagene den bisherigen Governor. Scheitert der Antrag vor der Assembly, so kann 28 Tage lang kein weiteres Misstrauensvotum durch den Antragssteller angestrebt werden.


Section 2
Dieses Amendment tritt mit seiner Verkündung in Kraft


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Freitag, 22. Oktober 2010, 17:01


October 4th, 2010

Durch Verkündung durch den Speaker of the Assembly erlangt folgendes Gesetz,
beschlossen am 22.10.2010
mit dem heutigen Tage Wirksamkeit.


Astoria State Referendum Bill

Article I - Purpose and Title
(1) Sinn dieses Gesetzes ist es den Bürgern Astoria States die Möglichkeit zu geben, Gesetzesinitiativen für Bundesgesetze einzubringen.
(2) Der Titel dieses Gesetzes soll "Astoria State Referendum Act", in der Kurzform "ASRA" sein.

Article II - Referendum
(1) Zum Einbringen eines Volksbegehrens (folgend Referendum genannt) ist jeder Bürger Astoria States berechtigt.
(2) Der Antrag muss einen Entwurf für ein Bundesgesetz oder die Änderung eines Bundesgesetzes enthalten sowie eine schriftliche Begründung zu diesem Entwurf beinhalten.
(3) Der Antrag ist beim Speaker of the Assembly einzureichen.
(4) Über den Antrag wird wie über jeden anderen Antrag gemäß Geschäftsordnung der Assembly diskutiert und abgestimmt.
(5) Erhält der Antrag eine Mehrheit von über 2/3 der abgegebenen Stimmen oder 50 % der Abstimmungsberechtigten, so soll der Senator den enthaltenen Bundesgesetzentwurf im Namen des Volkes von Astoria State im Kongress als Antrag einbringen.
(6) Ist das Amt des Senators vakant, so soll die Aufgabe durch den am längsten im Kongress befindlichen Representative of Astoria State erfolgen.
(7) Ist kein Bürger Astoria State's Mitglied des Kongresses so soll der Governor eine bundesweite Volkabstimmung zu dem Entwurf anstreben.


Article III - Entry into Force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


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Montag, 13. Dezember 2010, 15:25


December 13th, 2010

Durch Verkündung durch den Speaker of the Assembly erlangt folgender Verfassungszusatz,
beschlossen am 13.12.2010
mit dem heutigen Tage Wirksamkeit.


Assembly Reformation Bill

Article I : Purpose of this bill
Dieser Entwurf soll die Verfassung bezüglich der Zusammensetzung der Assembly abändern.

Article II : Change of Constitution

Artikel II der Verfassung von Astoria State wird wie folgt neu gefasst:

Artikel II
DIE GESETZGEBUNG


(1) Mit der Gesetzgebung ist The Assembly, nachfolgend "Parlament" genannt, betraut.
(2) Mitglied der Assembly ist jeder, der seit mindestens 7 Tagen Bürger von Astoria State ist und vor dem Speaker of the Assembly folgenden Eid abgelegt hat:
    "I, [NAME], do solemnly swear that I will serve and protect the constitution, the state and the people of Astoria State and that I will well and faithfully discharge the duties of the office on which I am about to enter."

(3) Ein religiöser Zusatz steht dem neuen Parlamentsmitglied frei, darf aber nicht verpflichtend sein.
(4) Die Mitglieder der Assembly dürfen in ihrer Geschäftsordnung selbst Ausschlusskriterien festlegen. Nach einem Ausschluss müssen mindestens 14 Tage vergehen, ehe jemand erneut den Eid leisten und Mitglied der Assembly werden darf.
(5) Die Abgeordneten wählen alle 4 Monate aus ihrer Mitte heraus einen Speaker (Speaker of the Assembly).
(6) Das Parlament gibt sich eine Geschäftsordnung.
(7) Eine Gesetzesvorlage kann durch den Governor oder jedes Mitglied der Assembly dem Parlament zur Entscheidung vorgelegt werden. Eine Gesetzesvorlage kann nur in Krafttreten, wenn das Parlament ihr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zugestimmt hat. Jede Gesetzesvorlage soll nach angemessener Beratung durch die Abgeordneten von dem Parlament beschlossen werden.
(8) Aus der Staatskasse darf Geld nur aufgrund eines Gesetzes entnommen werden.
(9) Verträge mit auswärtigen Staaten werden durch den Gouverneur geschlossen; sie bedürfen der Ratifikation durch einen Gesetzgebungsakt des Parlamentes.
(10) Eine angenommene Gesetzesvorlage soll durch den Speaker of the Assembly an der dafür vorgesehenen Stelle veröffentlicht werden. Wird der Text veröffentlicht oder bleibt der Speaker mehr als sieben Tage lang untätig, so wird die Vorlage geltendes Gesetz.
(11) Dem Parlament wird es zugestanden, Ausschüsse zu bilden, die das Handeln der exekutiven Institutionen - den Gouverneur ausgenommen - kontrollieren und dem Parlament Bericht darüber erstatten sollen. Die genauen Aufgaben und Regelungen über die Zusammensetzung auf Aufgabenverteilung soll ein Gesetz regeln.


Article III : Entry into force
Dieses Gesetz tritt nach Erfüllung aller geltenden Vorschriften in Kraft.


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Donnerstag, 17. Februar 2011, 15:17


February 17th, 2011

Durch Verkündung durch den Speaker of the Assembly erlangt folgende Gesetz,
beschlossen am 17.02.2011
mit dem heutigen Tage Wirksamkeit.


Astoria State State Court Jury Bill

Article I : Purpose of this bill
Dieser Entwurf soll die Zusammensetzung des Geschworenengerichts gemäß Verfassung regeln..

Article II : The Jury

Section I - Call up
Der Vorsitzende Richter soll in allen Strafsachen ein Geschworenengericht einberufen.

Section II - Members of the Jury
(1) Die Anzahl der Geschworenen soll stets 3 betragen.
(2) Bei der Berufung von Geschworenen sollen keine Kriterien wie Geschlecht, Hautfarbe oder sozialer Status zählen.
(3) Ausgeschlossen vom Amt eines Geschworenen sind der Governor, sein Stellvertreter und der Senator.
(4) Bis auf die geregelten Ausnahmen kann jeder Bürger Astoria State's zum Geschworenen berufen werden.
(5) Wer zum Geschworenen berufen wurde, hat diese Tätigkeit auszuführen, es sei denn, er ist aufgrund einer nicht umgehbaren Pflicht daran gehindert, welche er dem vorsitzenden Richter zu nennen hat.
(6) Scheidet während eines Prozesses ein Geschworener aus, so soll der Richter unverzüglich einen Ersatz benennen.

Section III - Salary
(1) Das Amt des Geschworenen ist ein Ehrenamt.
(2) Sollte der Geschworene durch die Sitzungszeit einen Verdienstausfall erleiden, so ist dieser durch den Staat zu ersetzen.

Article III : Entry into force
Dieses Gesetz tritt nach Erfüllung aller geltenden Vorschriften in Kraft.


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Donnerstag, 12. Mai 2011, 01:10

Astoria State

VERFASSUNG VON ASTORIA STATE

Wir, das Volk von Astoria State,
in Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten, zu denen die Rechte auf Leben, Freiheit und Streben nach Glück gehören, geben uns Kraft unserer verfassungsgebenden Gewalt nachstehende demokratische Verfassung, um gemeinsam mit unseren astorianischen Brüderstaaten dem Frieden, der Demokratie und der Gerechtigkeit in der Welt zu dienen.


ARTIKEL I - ASTORIA STATE

(1) Astoria State ist eine demokratischer, republikanischer, freiheitlicher und liberaler Rechtsstaat.
(2) Astoria State ist zugleich Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor. Bundesrecht geht dem lokalen Recht vor.
(3) Oberstes Recht sind die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte.
(4) Alle Staatsgewalt geht vom Volk als Souverän aus; sie wird in Wahlen und Abstimmungen, durch die Volksvertretung und die mittel- oder unmittelbar bestellten Vollzugsbehörden und Richter nach Maßgaben dieser Verfassung ausgeübt. Die Staatsgewalt ist in Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung getrennt.
(5) Bürger ist jede natürliche Person mit Hauptwohnsitz in Astoria State, die die Staatsangehörigkeit zu den Vereinigten Staaten von Astor besitzt.


ARTIKEL II - DIE GESETZGEBUNG

(1) Mit der Gesetzgebung ist The Assembly, nachfolgend "Parlament" genannt, betraut.
(2) Jeder Bürger von Astoria State mit aktivem Wahlrecht ist automatisch Mitglied im Parlament.
(3) Die Abgeordneten wählen alle 4 Monate aus ihrer Mitte heraus einen Speaker (Speaker of the Assembly).
(4) Das Parlament gibt sich eine Geschäftsordnung.
(5) Eine Gesetzesvorlage kann durch den Governor oder jeden Bürger Astoria States dem Parlament zur Entscheidung vorgelegt werden. Eine Gesetzesvorlage kann nur in Krafttreten, wenn das Parlament ihr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zugestimmt hat. Jede Gesetzesvorlage soll nach angemessener Beratung (mindestens 48 Stunden) durch die Abgeordneten von dem Parlament beschlossen werden.
(6) Aus der Staatskasse darf Geld nur aufgrund eines Gesetzes entnommen werden.
(7) Verträge mit auswärtigen Staaten werden durch den Gouverneur geschlossen; sie bedürfen der Ratifikation durch einen Gesetzgebungsakt des Parlamentes.
(8) Eine angenommene Gesetzesvorlage soll durch den Speaker of the Assembly an der dafür vorgesehenen Stelle veröffentlicht werden. Wird der Text veröffentlicht oder bleibt der Speaker mehr als sieben Tage lang untätig, so wird die Vorlage geltendes Gesetz.
(9) Dem Parlament wird es zugestanden, Ausschüsse zu bilden, die das Handeln der exekutiven Institutionen - den Gouverneur ausgenommen - kontrollieren und dem Parlament Bericht darüber erstatten sollen. Die genauen Aufgaben und Regelungen über die Zusammensetzung auf Aufgabenverteilung soll ein Gesetz regeln.


ARTIKEL III - DIE VOLLZIEHENDE GEWALT

(1) Mit der vollziehenden Gewalt ist der Gouverneur betraut. Der Gouverneur wird alle sechs Monate vom Volk direkt gewählt. Hierzu bedarf es der absoluten Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Erreicht keiner der Kandidaten dabei die absolute Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Hier bedarf nur der einfachen Mehrheit der gültigen Stimmen. Gibt es nur einen Kandidaten bedarf es lediglich der einfachen Mehrheit. Die Wahl findet in Form einer Volksabstimmung statt. Zum Gouverneur kann gewählt werden, wer Bürger Astoria States und nicht zugleich Senator ist. Näheres kann ein Gesetz regeln.
(2) Der Gouverneur soll nach seinem Amtsantritt einen Stellvertreter, den Lieutenant Governor, ernennen, der immer dann die Aufgaben des Gouverneur übernehmen soll, wenn dieser abwesend gemeldet ist oder seinen Amtsgeschäften seit mehr als sieben Tagen unentschuldigt ferngeblieben ist.
(3) Der Gouverneur kann Staatssekretäre ernennen und entlassen, die den Gouverneur bei seinen Aufgaben unterstützen. Staatssekretäre sollen der Assembly durch den Gouverneur zur Ernennung vorgeschlagen werden. Die Assembly hat das Recht die Kandidaten zu befragen und anschließend über ihre Ernennung abzustimmen. Eine Befragung darf nicht länger als 168 Stunden dauern. Die Abstimmung über die Zustimmung zur Ernennung richtet sich nach der Geschäftsordnung der Assembly. Hat die Assembly einer Ernennung zugestimmt, soll der Gouverneur eine Ernennungsurkunde ausstellen.
(4) Der Gouverneur, der Lieutenant Governor und die Staatssekretäre leisten bei Amtsantritt vor dem Parlament folgenden Amtseid: „Ich schwöre, dass ich die mir anvertrauten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, Gerechtigkeit gegen alle Menschen walten und dem Wohle des Staates nach den Worten dieser Verfassung dienen werde.“ Eine religiöse Beteuerung ist zulässig.
(5) Der Gouverneur richtet die Verwaltung ein, steht ihr vor und hat über sie Aufsicht zu führen. Er ernennt und entlässt alle Beamten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze ordnungsgemäß ausgeführt werden. Zu diesem Zweck kann er Ausführungs- und Verwaltungsverordnungen erlassen; er kann seine Befugnisse auf ihm nachgeordnete Behörden übertragen. Der Gouverneur vertritt den Staat nach außen. Er kann in Einzelfällen das Begnadigungsrecht ausüben.
(6) Der Gouverneur kann bei drohender Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung den Ausnahmezustand erklären; Er hat gleichzeitig eine Volksabstimmung einzuleiten, in der der Ausnahmezustand bestätigt wird. Auf Antrag eines Bürgers muss ein neuer Beschluss über den Ausnahmezustand gefasst werden. Dieser Beschluss muss unverzüglich getroffen werden, wenn die Voraussetzungen für den Ausnahmezustand nicht mehr gegeben sind. Der Gouverneur hat Beginn und Ende des Ausnahmezustandes unverzüglich öffentlich bekannt zu geben. Während des Ausnahmezustandes können das Recht der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit, der freien Meinungsäußerung, die Pressefreiheit und das Brief-, Post-, Mail-, und Fernmeldegeheimnis zunächst um die Dauer einer Woche eingeschränkt werden. Dies bedarf der Bestätigung des Volkes innerhalb von sechsunddreißig Stunden; Wird eine Maßnahme bestätigt, verlängert sich die Wirkungsdauer auf maximal vier Wochen. Der Staatsgerichtshof kann jede dieser Maßnahmen für aufgehoben erklären, wenn er der Meinung ist, dass sie verfassungswidrig ist. Ist kein Staatsgerichtshof eingerichtet, übernimmt diese Aufgaben der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten. Während des Ausnahmezustandes ablaufende Amtsperioden eines Senators, Richters oder des Gouverneurs werden bis zum zwanzigsten Tage nach Beendigung des Ausnahmezustandes verlängert.
(7) Der Gouverneur kann durch ein konstruktives Misstrauensvotum aus dem Amt enthoben werden. Im ersten Wahlgang muss sich das Volk mit absoluter Mehrheit gegen den Gouverneur aussprechen. Im darauffolgenden zweiten Wahlgang wählt die Bevölkerung Astorias einen Nachfolger mit absoluter Mehrheit. Scheitert einer der beiden Wahlgänge, ist das Misstrauensvotum gescheitert. Scheidet der Gouverneur vorzeitig aus dem Amt aus, so findet unverzüglich eine Neuwahl statt. Der stellvertretende Gouverneur vertritt bis zum Amtsantritt des neugewählten Gouverneurs den Staat nach außen; während dieser Zeit kann der stellvertretende Gouverneur nicht abberufen werden.


ARTIKEL IV - VAKANZ

(1) Fällt das Amt des Gouverneurs vakant, so soll der Lieutenant Governor neuer Gouverneur werden und die Amtszeit des ehemaligen Gouverneurs zu Ende führen.
(2) Ist kein Lieutenant Governor im Amt, so soll ein neuer Gouverneur gemäß der Verfassung und den Gesetzen gewählt werden. In dieser Zeit soll der Bürger, der am längsten Bürger von Astoria State ist, die Amtsgeschäfte des Gouverneurs kommissarisch führen.


ARTIKEL V - DIE RECHTSPRECHUNG

(1) Die rechtssprechende Gewalt ist dem Staatsgerichtshof und seinen untergeordneten Gerichtshöfen übertragen.
(2) Der Staatsgerichtshof besteht aus einem Richtern (sowie ab einer Bevölkerungszahl von 12 Bürgern zusätzlich 2 ehrenamtlichen, gleichberechtigten Schöffen) der (bzw. die) für jeweils sechs Monate im Amt sind.
(3) Richter werden vom Gouverneur nominiert und müssen sich einer Volksabstimmung stellen. Vom Volk bestätigte Richter hat der Gouverneur zu ernennen. Aufbau und Einrichtung der Gerichtsbarkeit wird durch Gesetz geregelt.
(4) In durch Gesetz vorgesehenen Fällen der strafrechtlichen Gerichtsbarkeit hat die Behandlung des Falles durch ein Geschworenengericht zu erfolgen.
(5) Grundsätze: Richter sind unabhängig und nur Recht und Gesetz unterworfen. Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Verhandlungen vor allen Gerichten sind öffentlich. Bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann die Öffentlichkeit durch Gerichtsbeschluss ausgeschlossen werden. Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. Jeder Angeklagte kann sich eines Verteidigers bedienen. Eine Handlung kann nur mit Strafe belegt werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Niemand darf wegen der selben Tat mehrmals gerichtlich bestraft werden. Hält ein Richter ein Gesetz für verfassungswidrig, hat er das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des Staatsgerichtshofes herbeizuführen.
(6) Der Staatsgerichtshof hat verfassungswidrige Gesetze sowie verfassungswidrige Verwaltungsakte oder verfassungswidrige Gerichtsurteile für ungültig zu erklären.


ARTIKEL VI - SENATOR DER VEREINIGTEN STAATEN

(1) Der Senator der Vereinigten Staaten für Astoria State wird gemäß den bundesgesetzlichen Bestimmungen gewählt.
(2) Wählbar zum Senator ist jeder Bürger von Astoria State, der gemäß dem Bundeswahlgesetz passiv Wahlberechtigt ist.
(3) Er hat den Gouverneur und das Volk auf Anfrage über alle Angelegenheiten der Bundespolitik zu unterrichten.
(4) Fällt der Posten des Senators vakant, nominiert der Gouverneur oder in dessen Abwesenheit sein Stellvertreter, für die restliche Amtsperiode einen Nachfolger. Dieser Nachfolger muss durch das Parlament, mit einer einfachen Mehrheit, bestätigt werden.


ARTIKEL VIII - GÜLTIGKEIT UND ÄNDERUNG DER VERFASSUNG

(1) Diese Verfassung ist gültig in allen Hoheitsgebieten von Astoria State und verbindlich für alle natürlichen und juristischen Personen, die sich darin befinden. Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung sind an sie gebunden.
(2) Um diese Verfassung zu ändern oder zu ergänzen bedarf es eines Verfassungszusatzes. Dieser muss vom Parlament in Zwei-Drittel Mehrheit bestätigt werden. Änderungen und Ergänzungen, die den demokratischen Grundgedanken dieser Verfassung widersprechen, sind unzulässig. Diese Verfassung kann nur durch freien Entschluss des Parlamentes aufgehoben werden.


ARTIKEL IX - RATIFIKATION UND IN-KRAFT-TRETEN

(1) Diese Verfassung bedarf der Annahme des Parlamentes per Abstimmung. Sie tritt mit Ablauf des Tages der öffentlichen Verkündung in Kraft.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Archie Archivar« (4. Februar 2012, 21:52)


Archie Archivar

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Donnerstag, 12. Mai 2011, 01:17

Standing Orders of The Assembly



Standing Orders of The Assembly, Astoria State

Section I –Generals

Article 1 -The Assembly
1) The Assembly ist das Parlament des Bundesstaates Astoria State und übt die legislative Gewalt aus. Mitglied des Parlamentes ist jeder Bürger von Astoria State gemäß der Verfassung.
2) Das Parlament gibt sich in einer Gesamtheit, gemäß der Verfassung Astoria State, Article II, Section 4, diese Geschäftsordnung zur Regelung des Geschäftsgangs.

Section II -Speaker

Article 2 -Speaker of The Assembly
(1) Vorsitzender des Staatsparlamentes ist der Speaker.
(2) Die Wahl des Speakers erfolgt zu Beginn einer jeden Amtsperiode des Gouverneus. Zur Wahl ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig. Die Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig.
(3) Ist der Speaker verhindert oder sieht er sich sonst nicht in der Lage das Amt auszuüben, so übernimmt derjenige verfügbare Commoner, der der Assembly am längsten angehört, die Sitzungsleitung.
(4) Der Governor soll von der Vertretung nach Sec 2 ausgenommen sein, es sei denn kein anderer Commoner kann das Amt übernehmen.
(5) Ist eine Vertretung nach Ziffern 2 und 3 nicht möglich, so kann der Speaker selbst eine Person bestimmen, die die Sitzungsleitung übernehmen soll.

Article 3 –Vacancies
(1) Vergehen zwischen einem Antrag oder dem Fälligwerden einer Amtshandlung des Speakers mindestens 48 Stunden, so sollen die Vertretungsregeln greifen.
(2) Die Stellvertretung soll solange andauern, bis sich der Speaker in der Assembly wieder anwesend meldet.

Section III -Commoner

Article 4 -Rights and duties
1) Die Mitglieder des Parlamentes sind berechtigt und verpflichtet, an allen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen sowie jederzeitigen Zugang zum Sitzungssaal des Parlamentes zu erlangen. Technische Ausfälle stellen keine Verletzung dieses Absatzes dar.
2) Jedes Mitglied des Parlamentes folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
3) Jedes Mitglied des Parlamentes darf einmal pro Woche eine Anfrage an den Governor stellen, welche innerhalb von 168 Stunden öffentlich im Parlament beantwortet werden muss. Die Fragen können mehrere Punkte enthalten. Es sind höchstens fünf Einzelfragen zu einem Thema zulässig.
4) Jedes Mitglied der Assembly ist vor der ersten Sitzungsteilnahme verpflichtet, den folgenden Eid zu sprechen :
    Ich schwöre, dass ich die mir anvertrauten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, Gerechtigkeit gegen alle Menschen walten und dem Wohle des Staates nach den Worten dieser Verfassung dienen werde.

5) Eine angehängte religiöse Beteuerung ist zulässig.

Section IV -Course of business

Article 5 - Discussions
1) Das Parlament tagt permanent in den dafür vorgesehenen Räumen. Seine Sitzungen sind in der Regel öffentlich.
2) Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder der Assembly kann eine nicht-öffentliche Sitzung anberaumt werden.
3) Auch per Gesetz können nicht-öffentliche Sitzungen anberaumt werden.
4) Debatten der Assembly dauern in der Regel 96 Stunden.
5) Auf Antrag von mindestes zwei ordnungsgemäß vereidigten Mitglieder der Assembly kann eine laufende Debatte verlängert oder vorzeitig beendet werden. Die Annahme des Antrags liegt im Ermessen der Sitzungsleitung.
6) Beschlussanträge sind in der Form (YYYY/MM/N) zu nummerieren, wobei N eine fortlaufende Nummer ist. Mit Beginn des neuen Monats wird N gleich 1.

Article 6 - Open Discussions
1) Das Parlament hält ständig eine Morning Business Debate für Diskussionen allgemeiner Art offen.
2) Auf Antrag eines Commoners soll der Speaker weiterhin offene Diskussionen zu bestimmten Themen eröffnen.
3) Open Discussions werden erst geschlossen wenn der Speaker of the Assembly sie für erledigt betrachtet, sie also entweder zu einem Ergebnis geführt haben oder eine Weiterführung aufgrund mangelnder Beteiligung nicht als sinnvoll erscheint.
4) Für Open Discussions gibt es keine Rednerliste.
5) In einer Open Discussion werden keine Beschlüsse gefasst, die Mitglieder der Assembly tauschen sich nur untereinander aus.
6) Resultiert aus einer Open Discussion ein Beschlussantrag, so muss dieser Antrag wie jeder andere Antrag auch an den Speaker der Assembly gerichtet und danach gesondert diskutiert werden.

Article 7 –Votes
1) Abstimmungen über Beschlussanträge werden unmittelbar nach Ende der Aussprache eingeleitet und dauern 96 Stunden. Eine Verlängerung der Abstimmungsfrist ist nicht zulässig.
2) Nach Abstimmungsbeginn bleibt eine Abstimmung mindestens 24 Stunden geöffnet, auch wenn bereits vorher eine Mehrheit erreicht wurde.
3) Eine Abstimmung gilt als beendet, wenn
a) eine erforderliche Mehrheit erreicht worden ist oder
b) eine erforderliche Mehrheit nicht mehr erreicht werden kann oder
c) die Abstimmungsfrist verstrichen ist.
4) Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass
a) sie sich mit Aye, Nay oder Abstention beantworten lässt oder
b) die Mitglieder des Parlamentes die Optionen zwischen zwei oder mehr Wahlalternativen haben. Dabei muss ihnen auch stets die Möglichkeit gegeben werden, alle Wahlalternativen abzulehen.
5) Die Frage muss möglichst sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden.
6) Abstimmungen über Beschlussanträge sind in der Form "[Vote]Jahr/Monat/Nummer" zu kennzeichnen, wobei die Nummer der des Beschlussantrages gleicht und übernommen wird.
7) Es ist den Mitgliedern des Parlamentes verboten ihre Abstimmungen nachträglich zu verändern oder zu revidieren. Ein entsprechender Verstoß führt zur Ungültigkeit des Votums des Betreffenden.
8) Vor Beginn der Abstimmung über einen reinen Beschlussantrag, der kein Gesetz beinhaltet, kann jederzeit durch ein Viertel der Commoner der Antrag gestellt werden, den diskutierten Beschlussantrag als "Passed by Acclamation" zu bestätigen. Widerspricht binnen 24 Stunden nach Ende der Aussprachedauer kein Commoner diesem Antrag, so gilt der Beschlussantrag als einstimmig beschlossen.

Section V -Code of behavior

Article 8 -Rules of The Assembly
1) In den Räumlichkeiten des Kongresses ist es jedem Mitglied des Parlamentes sowie allen Besuchern angezeigt, sich ruhig und höflich zu verhalten.
2) Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern des Parlamentes und dem Personal, sowie unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal.
3) Rederecht im Parlament haben die Mitglieder des Parlaments. Andere Personen müssen beim Speaker Rederecht beantragen. Eine Beantragung muss einen ausführlichen Grund beinhalten, warum das Rederecht gewährt werden soll.

Article 9 –Etiquette
1) Die Mitglieder des Parlaments richten ihre erste Rede einer Aussprache stets mit der Formel Honorable Commoners an die Gesamtheit der Mitglieder.
2) Im weiteren Verlauf einer Aussprache können sich die Mitglieder des Parlaments in ihren Reden auch namentlich an die anderen Mitglieder des Parlaments wenden.
3) Über die Einhaltung der Regeln und der Wortwahl wacht der Speaker. Der Speaker ahndet Verstöße mit den vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen.

Section VI -Sanctions

Article 10 –Admonishments
1) Der Speaker spricht Verwarnungen aus, wenn ein Mitglied des Parlamentes gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln, insbesondere gegen den Code of behavior, verstößt.
2) Eine Verwarnung ist im Parlamentsgebäude für jedermann öffentlich bekannt zu geben.

Article 11 –Monetary
1) Der Speaker kann bei mehrfachem oder schwerwiegendem Verstoß gegen die Regeln dieser Geschäftsordnung Ordnungsgelder verhängen.
2) Ordnungsgelder dürfen erst bei vorangegangener zweimaliger Verwarnung der betreffenden Person verhängt werden.
3) Der Speaker bestimmt die Höhe des Ordnungsgeldes.
4) Wenn 1/3 des Parlamentes es nach 48 Stunden verlangt, kann die Höhe des Ordnungsgeldes verändert werden.
5) Die Höhe eines Ordnungsgeldes darf die Summe von 1500 A$ nicht überschreiten.
6) Sämtliches kassiertes Ordnungsgeld kommt gemeinnützigen Zwecken zugute.

Article 12 - Prohibition of access
1) Bei erneutem Verstoß nach Verhängung eines Ordnungsgeldes oder bei einem extrem schwerwiegenden Verstoß ist der Speaker berechtigt dem betreffenden Mitglied ein Hausverbot zu erteilen.
2) Ein Hausverbot bis zu zehn Tagen bedarf keiner weiteren Zustimmung der Mitglieder des Parlamentes. Ein Hausverbot von zehn bis dreißig Tagen bedarf der Zustimmung durch einfache Mehrheit des Parlamentes.
3) Ein Hausverbot von mehr als dreißig Tagen ist unzulässig.
4) Verstößt ein Besucher des Parlamentes gegen die Geschäfts- bzw. Hausordnung, so ist der Speaker ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen. Die Fristen sind identisch zu Article 11 (2) und (3).
5) Bei besonders schweren Verstößen gegen die Geschäfts- oder Hausordnung durch einen Besucher des Parlamentes ist der Speaker berechtigt ein Hausverbot bis zum Ende der Legislatur auszusprechen. Es endet mit der Vereidigung des neuen Speaker.
6) Muss zum Ende einer Legislaturperiode ein schweres Hausverbot verhängt werden, so gilt dies für die folgende Legislaturperiode.

Section VII -Final provisions

Article 13 –Validity
1) Diese Geschäftsordnung erlangt ihre Gültigkeit mit dem Tage, an dem ihr durch das Parlament mit absoluter Mehrheit zugestimmt wurde.
2) Sofern ein oder mehrere Artikel bzw. einer oder mehrere Absätze dieser Geschäftsordnung gegen geltendes Recht verstoßen und damit nichtig sind, bleibt die Gültigkeit der übrigen Artikel hiervon unberührt.
3) Die Gültigkeit der Geschäftsordnung ist unbegrenzt. Sie kann lediglich durch eine neue Geschäftsordnung außer Kraft gesetzt werden. Die Assembly kann einzelne Artikel der Geschäftsordnung jederzeit durch Mehrheitsbeschluss ändern oder ergänzen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Quinn Michael Wells« (13. Januar 2014, 12:31)


34

Samstag, 14. Mai 2011, 15:34

VERFASSUNG VON ASTORIA STATE

zuletzt geändert durch
Constitutional Correction Bill (21.05.2011)


Wir, das Volk von Astoria State,
in Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten, zu denen die Rechte auf Leben, Freiheit und Streben nach Glück gehören, geben uns Kraft unserer verfassungsgebenden Gewalt nachstehende demokratische Verfassung, um gemeinsam mit unseren astorianischen Brüderstaaten dem Frieden, der Demokratie und der Gerechtigkeit in der Welt zu dienen.


Artikel I
ASTORIA STATE

(1) Astoria State ist eine demokratischer, republikanischer, freiheitlicher und liberaler Rechtsstaat.
(2) Astoria State ist zugleich Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor. Bundesrecht geht dem lokalen Recht vor.
(3) Oberstes Recht sind die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte.
(4) Alle Staatsgewalt geht vom Volk als Souverän aus; sie wird in Wahlen und Abstimmungen, durch die Volksvertretung und die mittel- oder unmittelbar bestellten Vollzugsbehörden und Richter nach Maßgaben dieser Verfassung ausgeübt. Die Staatsgewalt ist in Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung getrennt.
(5) Bürger ist jede natürliche Person mit Hauptwohnsitz in Astoria State, die die Staatsangehörigkeit zu den Vereinigten Staaten von Astor besitzt.


Artikel II
DIE GESETZGEBUNG


(1) Mit der Gesetzgebung ist The Assembly, nachfolgend "Parlament" genannt, betraut.
(2) Mitglied der Assembly ist jeder, der seit mindestens 7 Tagen Bürger von Astoria State ist und vor dem Speaker of the Assembly folgenden Eid abgelegt hat:
    "I, [NAME], do solemnly swear that I will serve and protect the constitution, the state and the people of Astoria State and that I will well and faithfully discharge the duties of the office on which I am about to enter."

(3) Ein religiöser Zusatz steht dem neuen Parlamentsmitglied frei, darf aber nicht verpflichtend sein.
(4) Die Mitglieder der Assembly dürfen in ihrer Geschäftsordnung selbst Ausschlusskriterien festlegen. Nach einem Ausschluss müssen mindestens 14 Tage vergehen, ehe jemand erneut den Eid leisten und Mitglied der Assembly werden darf.
(5) Die Abgeordneten wählen alle 4 Monate aus ihrer Mitte heraus einen Speaker (Speaker of the Assembly).
(6) Das Parlament gibt sich eine Geschäftsordnung.
(7) Eine Gesetzesvorlage kann durch den Governor oder jedes Mitglied der Assembly dem Parlament zur Entscheidung vorgelegt werden. Eine Gesetzesvorlage kann nur in Krafttreten, wenn das Parlament ihr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zugestimmt hat. Jede Gesetzesvorlage soll nach angemessener Beratung durch die Abgeordneten von dem Parlament beschlossen werden.
(8) Aus der Staatskasse darf Geld nur aufgrund eines Gesetzes entnommen werden.
(9) Verträge mit auswärtigen Staaten werden durch den Gouverneur geschlossen; sie bedürfen der Ratifikation durch einen Gesetzgebungsakt des Parlamentes.
(10) Eine angenommene Gesetzesvorlage soll durch den Speaker of the Assembly an der dafür vorgesehenen Stelle veröffentlicht werden. Wird der Text veröffentlicht oder bleibt der Speaker mehr als sieben Tage lang untätig, so wird die Vorlage geltendes Gesetz.
(11) Dem Parlament wird es zugestanden, Ausschüsse zu bilden, die das Handeln der exekutiven Institutionen - den Gouverneur ausgenommen - kontrollieren und dem Parlament Bericht darüber erstatten sollen. Die genauen Aufgaben und Regelungen über die Zusammensetzung auf Aufgabenverteilung soll ein Gesetz regeln.


Artikel III
DIE VOLLZIEHENDE GEWALT

(1) Mit der vollziehenden Gewalt ist der Gouverneur betraut. Der Gouverneur wird alle sechs Monate vom Volk direkt gewählt. Hierzu bedarf es der absoluten Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Erreicht keiner der Kandidaten dabei die absolute Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Hier bedarf nur der einfachen Mehrheit der gültigen Stimmen. Gibt es nur einen Kandidaten bedarf es lediglich der einfachen Mehrheit. Die Wahl findet in Form einer Volksabstimmung statt. Zum Gouverneur kann gewählt werden, wer Bürger Astoria States und nicht zugleich Senator ist. Näheres kann ein Gesetz regeln.
(2) Der Gouverneur soll nach seinem Amtsantritt einen Stellvertreter, den Lieutenant Governor, ernennen, der immer dann die Aufgaben des Gouverneur übernehmen soll, wenn dieser abwesend gemeldet ist oder seinen Amtsgeschäften seit mehr als sieben Tagen unentschuldigt ferngeblieben ist.
(3) Der Gouverneur kann Staatssekretäre ernennen und entlassen, die den Gouverneur bei seinen Aufgaben unterstützen. Staatssekretäre sollen der Assembly durch den Gouverneur zur Ernennung vorgeschlagen werden. Die Assembly hat das Recht die Kandidaten zu befragen und anschließend über ihre Ernennung abzustimmen. Eine Befragung darf nicht länger als 168 Stunden dauern. Die Abstimmung über die Zustimmung zur Ernennung richtet sich nach der Geschäftsordnung der Assembly. Hat die Assembly einer Ernennung zugestimmt, soll der Gouverneur eine Ernennungsurkunde ausstellen.
(4) Der Gouverneur, der Lieutenant Governor und die Staatssekretäre leisten bei Amtsantritt vor dem Parlament folgenden Amtseid: „Ich schwöre, dass ich die mir anvertrauten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, Gerechtigkeit gegen alle Menschen walten und dem Wohle des Staates nach den Worten dieser Verfassung dienen werde.“ Eine religiöse Beteuerung ist zulässig.
(5) Der Gouverneur richtet die Verwaltung ein, steht ihr vor und hat über sie Aufsicht zu führen. Er ernennt und entlässt alle Beamten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze ordnungsgemäß ausgeführt werden. Zu diesem Zweck kann er Ausführungs- und Verwaltungsverordnungen erlassen; er kann seine Befugnisse auf ihm nachgeordnete Behörden übertragen. Der Gouverneur vertritt den Staat nach außen. Er kann in Einzelfällen das Begnadigungsrecht ausüben.
(6) Der Gouverneur kann bei drohender Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung den Ausnahmezustand erklären; Er hat gleichzeitig eine Volksabstimmung einzuleiten, in der der Ausnahmezustand bestätigt wird. Auf Antrag eines Bürgers muss ein neuer Beschluss über den Ausnahmezustand gefasst werden. Dieser Beschluss muss unverzüglich getroffen werden, wenn die Voraussetzungen für den Ausnahmezustand nicht mehr gegeben sind. Der Gouverneur hat Beginn und Ende des Ausnahmezustandes unverzüglich öffentlich bekannt zu geben. Während des Ausnahmezustandes können das Recht der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit, der freien Meinungsäußerung, die Pressefreiheit und das Brief-, Post-, Mail-, und Fernmeldegeheimnis zunächst um die Dauer einer Woche eingeschränkt werden. Dies bedarf der Bestätigung des Volkes innerhalb von sechsunddreißig Stunden; Wird eine Maßnahme bestätigt, verlängert sich die Wirkungsdauer auf maximal vier Wochen. Der Staatsgerichtshof kann jede dieser Maßnahmen für aufgehoben erklären, wenn er der Meinung ist, dass sie verfassungswidrig ist. Ist kein Staatsgerichtshof eingerichtet, übernimmt diese Aufgaben der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten. Während des Ausnahmezustandes ablaufende Amtsperioden eines Senators, Richters oder des Gouverneurs werden bis zum zwanzigsten Tage nach Beendigung des Ausnahmezustandes verlängert.
(7) Der Gouverneur kann durch ein konstruktives Misstrauensvotum aus dem Amt enthoben werden. Im ersten Wahlgang muss sich das Volk mit absoluter Mehrheit gegen den Gouverneur aussprechen. Im darauffolgenden zweiten Wahlgang wählt die Bevölkerung Astorias einen Nachfolger mit absoluter Mehrheit. Scheitert einer der beiden Wahlgänge, ist das Misstrauensvotum gescheitert. Scheidet der Gouverneur vorzeitig aus dem Amt aus, so findet unverzüglich eine Neuwahl statt. Der stellvertretende Gouverneur vertritt bis zum Amtsantritt des neugewählten Gouverneurs den Staat nach außen; während dieser Zeit kann der stellvertretende Gouverneur nicht abberufen werden.


Artikel IV
VAKANZ

(1) Fällt das Amt des Gouverneurs vakant, so soll der Lieutenant Governor neuer Gouverneur werden und die Amtszeit des ehemaligen Gouverneurs zu Ende führen.
(2) Ist kein Lieutenant Governor im Amt, so soll ein neuer Gouverneur gemäß der Verfassung und den Gesetzen gewählt werden. In dieser Zeit soll der Bürger, der am längsten Bürger von Astoria State ist, die Amtsgeschäfte des Gouverneurs kommissarisch führen.


Artikel V
DIE RECHTSPRECHUNG

(1) Die rechtssprechende Gewalt ist dem Staatsgerichtshof und seinen untergeordneten Gerichtshöfen übertragen.
(2) Der Staatsgerichtshof besteht aus einem Richtern (sowie ab einer Bevölkerungszahl von 12 Bürgern zusätzlich 2 ehrenamtlichen, gleichberechtigten Schöffen) der (bzw. die) für jeweils sechs Monate im Amt sind.
(3) Richter werden vom Gouverneur nominiert und müssen sich einer Volksabstimmung stellen. Vom Volk bestätigte Richter hat der Gouverneur zu ernennen. Aufbau und Einrichtung der Gerichtsbarkeit wird durch Gesetz geregelt.
(4) In durch Gesetz vorgesehenen Fällen der strafrechtlichen Gerichtsbarkeit hat die Behandlung des Falles durch ein Geschworenengericht zu erfolgen.
(5) Grundsätze
Richter sind unabhängig und nur Recht und Gesetz unterworfen. Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Verhandlungen vor allen Gerichten sind öffentlich. Bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann die Öffentlichkeit durch Gerichtsbeschluss ausgeschlossen werden. Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. Jeder Angeklagte kann sich eines Verteidigers bedienen. Eine Handlung kann nur mit Strafe belegt werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Niemand darf wegen der selben Tat mehrmals gerichtlich bestraft werden. Hält ein Richter ein Gesetz für verfassungswidrig, hat er das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des Staatsgerichtshofes herbeizuführen.
(6) Der Staatsgerichtshof hat verfassungswidrige Gesetze sowie verfassungswidrige Verwaltungsakte oder verfassungswidrige Gerichtsurteile für ungültig zu erklären.


Artikel VI
SENATOR DER VEREINIGTEN STAATEN

(1) Der Senator der Vereinigten Staaten für Astoria State wird gemäß den bundesgesetzlichen Bestimmungen gewählt.
(2) Wählbar zum Senator ist jeder Bürger von Astoria State, der gemäß dem Bundeswahlgesetz passiv Wahlberechtigt ist.
(3) Er hat den Gouverneur und das Volk auf Anfrage über alle Angelegenheiten der Bundespolitik zu unterrichten.
(4) Fällt der Posten des Senators vakant, nominiert der Gouverneur oder in dessen Abwesenheit sein Stellvertreter, für die restliche Amtsperiode einen Nachfolger. Dieser Nachfolger muss durch das Parlament, mit einer einfachen Mehrheit, bestätigt werden.


Artikel VII
GÜLTIGKEIT UND ÄNDERUNG DER VERFASSUNG

(1) Diese Verfassung ist gültig in allen Hoheitsgebieten von Astoria State und verbindlich für alle natürlichen und juristischen Personen, die sich darin befinden. Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung sind an sie gebunden.
(2) Um diese Verfassung zu ändern oder zu ergänzen bedarf es eines Verfassungszusatzes. Dieser muss vom Parlament in Zwei-Drittel Mehrheit bestätigt werden. Änderungen und Ergänzungen, die den demokratischen Grundgedanken dieser Verfassung widersprechen, sind unzulässig. Diese Verfassung kann nur durch freien Entschluss des Parlamentes aufgehoben werden.


Artikel VIII
RATIFIKATION UND IN-KRAFT-TRETEN

(1) Diese Verfassung bedarf der Annahme des Parlamentes per Abstimmung. Sie tritt mit Ablauf des Tages der öffentlichen Verkündung in Kraft.

Decided and Pronounced
April 30th, 2010
State of Astoria - The Liberty State

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Assembly of Astoria State« (21. Mai 2011, 10:19)


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Samstag, 21. Mai 2011, 10:17


May 21st, 2011

Durch Verkündung durch den Speaker of the Assembly erlangt folgende Gesetz,
beschlossen am 21.05.2011
mit dem heutigen Tage Wirksamkeit.


Constitutional Correction Bill

Article I : Purpose of this bill
Dieser Entwurf soll die fehlerhafte Nummerierung der Verfassung von Astoria State berichtigen.

Article II : Changing the Constitution
(1) Article VIII der Constitution wird in Article VII umnummeriert.
(2) Article IX der Constitution wird in Article VIII umnummeriert.

Article III : Entry into force
Dieses Gesetz tritt nach Erfüllung aller geltenden Vorschriften in Kraft.


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Mittwoch, 25. Mai 2011, 14:11


May 25th, 2011

Durch Verkündung durch den Speaker of the Assembly erlangt folgende Gesetz,
beschlossen am 25.05.2011
mit dem heutigen Tage Wirksamkeit.


Astoria State Library Bill

Article I: Purpose
Die Astoria State Library, im folgenden kurz Library, hat die Aufgabe, Dokumente und Schriftstücke des Liberty State aufzubewahren und für alle frei zugänglich zu machen.

Article II: Archive
(1) Folgende Dokumente und Schriftstücke sollen aufbewahrt werden:
a) Aktuelle Verfassung und Gesetze des Liberty State,
b) Beschlüsse und Geschäftsordnung der Assembly,
c) Verordnungen des Governors sowie Dokumente und Protokolle der Verwaltungsbehörden,
d) Law Amendments und nach Möglichkeit damit verbundene, veraltete oder ungültige Gesetzestexte,
d) Gerichtsurteile und -dokumente den Staat oder einen seiner Bürger betreffend.
(2) Ferner sollen alle Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und wissenschaftliche Arbeiten die im Liberty State gedruckt wurden - zumindest als Kopie - archiviert werden.
(3) Zusätzlich sollen alle Schriftstücke und Dokumente aufbewahrt werden, über deren Aufbewahrung durch Beschluss der Assembly oder Verordnung des Governors entschieden wird.
(4) Zu jedem aufbewarten Dokument und Schriftstück, sind nach Möglichkeit, auch Metadaten über den Verfasser aufzubewahren.

Article III: Rights & Responsibilities
(1) Die Library soll neu aufgenommene Gesetzestexte auf ihre Form prüfen.
(2) Die Library ist berechtigt, bei Gesetzestexten, Rechtschreibfehler auszubessern, Nummerierungen richtig zu stellen und die Form an den Astoria State Law Format Standard (siehe Anhang I) anzupassen. Geschieht dies, so soll die Assembly über diese Änderungen in schriftlicher Form unterrichtet werden.
(3) Aufbewahrte Gesetzestexte und Gerichtsdokumente sollen auf Anfrage den Assemblymen, sowie allen Studierenden kostenfrei in Kopie zur Verfügung gestellt werden, sofern diese Dokumente nicht unter Verschluss sind. Allen anderen haben dafür einen Verwaltungsbeitrag zu entrichten.

Article IV: Direction
(1) Die Library wird von einem Chief Curator of the Astoria State Library geleitet werden.
(2) Dieser wird vom Governor ernannt. Neben Rücktritt und Tod, soll er nur durch den Governor aus seinem Amt entlassen werden.
(3) Ist kein Chief Curator im Amt, so soll der Governor die Library einstweilen leiten.

Article V: Final Provisions
(1) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird die Verordnung der Assembly vom 11. Mai 2010 aufgehoben.
(2) Dieses Gesetz tritt nach den Bestimmungen der Verfassung in Kraft.




Anhang I:
Astoria State Law Format Standard

(1) Gesetzestexte des Liberty State sollen in Artikel und Absätze unterteilt sein, welche fortlaufend zu nummerieren sind:


Name des Gesetzes

Article I: Name des ersten Artikels
(1) Erster Absatz
(2) Zweiter Absatz

Article II: Name des zweiten Artikels
Artikel mit nur einem einzigen Absatz, sollen keine Absatznummerierung führen.


(2) Sollte es notwendig werden einen Gesetzestext weiter zu unterteilen, so sollen Artikel zu Kapiteln zusammengefasst werden:


Chapter One
Titel des Kapitels


Article I: Abc
[..]

Article II: Cde
[..]


(3) Die Kapitel sollen aufsteigend nummeriert sein. Jedes Kapitel soll seine Artikel separat nummerieren.



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Donnerstag, 16. Juni 2011, 13:55


june 16th, 2011

Durch Verkündung durch den Speaker of the Assembly erlangt folgende Gesetz,
beschlossen am 16.06.2011
mit dem heutigen Tage Wirksamkeit.



Astoria State Election Law

Article I: General Information
(1) Dieses Gesetz soll Wahlen auf Staatsebene in Astoria State näher regeln.
(2) Zitiert werden soll dieses Gesetz als "Astoria State Election Law", in der Kurzform als ASEL.

Article II: Electoral Office
(1) Das Astoria State Electoral Office soll eine dem Büro des Governors unterstellte Staatsbehörde sein.
(2) Es soll Wahlen zum Governor sowie alle sonstigen durch das Gesetz vorgeschriebenen Volkswahlen auf Staatsebene durchführen.
(3) Ihm vorstehen soll ein vom Governor ernannter Director of the Electoral Office, ist dieser Posten vakant so soll der State Secretary of the Interior das Office führen, ist auch dieser Posten vakant so soll der Governor selbst das Office führen.

Article III: Election Software
(1) Wahlen in Astoria State sollen über eine frei verfügbare Software durchgeführt werden.
(2) Es soll beim Wahlsystem MN-Wahl ein Wahlleiterzugang für den Director des Electoral Office angelegt werden.
(3) Beim Auftreten gravierender Fehler im Wahlsystem von MN-Wahl soll der Director kurzfristig oder dauerhaft auf ein anderes Wahlsystem umsteigen dürfen.

Article IV: Gubernatorial Election
(1) Der Amtsantritt neuer Gouverneure soll immer am 01.06. und am 01.12. eines Jahres stattfinden.
(2) Wahlen sollen immer von Mittwoch bis Freitag der letzten Wochen der Kalendermonate Mai und November stattfinden.
(3) Die Wahlausschreibungen und der Beginn der Kandidaturenphase sollen immer am vorletzten Sonntag der Monate Mai und November stattfinden.
(4) Dem Electoral Office obliegt die ordentliche Durchführung der Wahlen zum Governor.

Article V: Election of State Judges
(1) Über anstehende Volksabstimmungen über die Ernennung eines Richters am Staatsgerichtshof soll das Electoral Office zwei Tage vor Wahlbeginn informieren.
(2) Die Abstimmungen über die Ernennung eines Richters am Staatsgerichtshof sollen 3 Tage dauern und durch das Electoral Office durchgeführt werden.

Article VI : Final Provisions
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner ordnungsgemäßen Verkündung in Kraft.
(2) Die Bestimmung des Article IV gelten bei den Wahlen im November 2011 zum ersten Mal.


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Freitag, 24. Juni 2011, 12:37

State officials

List of Astoria State State Officials


Governor : Quinn Michael Wells (I) since June 8th, 2011
Lieutenant Governor : Veronica Sturgess (R) since June 24th, 2011
Secretary of the Interior : VACANT
Secretary of Justice : VACANT
Secretary of Commerce : VACANT

Director of the Astoria State Electoral Office : VACANT
Director of the Astoria State Amnesty Agency : Scarlett Monroe (D) since June 27th, 2011
Chief Curator of the Astoria State Library : VACANT
Chief Justice of the State Court : VACANT

Bewerbungen für vakante Stellen können jederzeit an den Governor gerichtet werden.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Quinn Michael Wells« (27. Juni 2011, 21:54)


39

Freitag, 24. Juni 2011, 14:19

Sie haben den Secretary of Justice doppelt aufgezählt Mr. Wells.

Liberty – Progress – Democracy

Beiträge: 351

Wohnort: Agnus Dei, New Alcantara

Bundesstaat: -

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40

Sonntag, 18. September 2011, 23:10


september 18th, 2011

Durch Verkündung durch den Speaker of the Assembly erlangt folgende Gesetz,
beschlossen am 18.09.2011
mit dem heutigen Tage Wirksamkeit.



Astoria State Amnesty of the Poor Act Amendment Bill

Section 1 - Fundamentals
Dieses Gesetz ändert den Astoria State Amnesty For The Poor Act vom 01.08.2009

Section 2 - Amendmends
(1) Article I, Section 2 wird wie folgt neu gefasst:
"1. Als Bedürftig gelten Personen und Haushalte die
a) unfreiwillig keinen festen Wohnsitz haben.
b) keiner geregelten Arbeit nachgehen.
c) ärztlich als schwerbehindert eingestuft werden.
d) mit dem Gesamteinkommen des Haushalts nicht die Grundsicherung des Haushalts gewährleisten können."

(2) In Article II wird hinter Section 4 folgende Section eingefügt, sodass sich die Numerierung aller nachfolgenden Sections jeweils um die Ordnungsziffer 1 erhöht:
"Sec. 5 - Child Care
1. Der Staat ist verpflichtet jedem Kind unter 14 Jahren eine ganztägige, kostenfreie Betreuung zur Verfügung zu stellen, wenn alle im Haushalt lebenden Erwachsenen berufstätig sind oder sich in Weiterbildungsmaßnahmen befinden."

Section 3 - Entry into Force
Dieser Zusatz tritt mit der Unterzeichnung durch den Governor in Kraft.

Veronica Amy Sturgess
Gouverneur of Astoria State and Speaker of the Assembly