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Dominic Stone

Pragmatic Gentleman

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1

Mittwoch, 19. März 2014, 17:29

2014/3/3 Senatorial By-Election Bill




Honorable Members of the General Court,

Der angefügte Entwurf von Ms. Diane Black steht zur Aussprache.

Ich setze vorerst eine Frist von 96 Stunden.
Die Antragstellerin wird eingeladen, ein eingehendes Statement abzugeben.



(Dominic Stone)
Speaker pro Tempore


Senatorial By-Election Bill

Section 1 - Purpose and Citation
(1) Dieses Gesetz regelt die Nachwahl für das Amt des Senators für Laurentiana.
(2) Es soll zitiert werden als Senatorial By-Election Act.

Section 2 – By-Election
Nachwahlen für das Amt des laurentianischen Senators sollen nach den Bestimmungen des Federal Election Act, des 4th Constitutional Amendment Act (Laurentiana) und unter Leitung der im Federal Election Act beauftragten Behörde stattfinden.

Section 3 - Entry Into Force
Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.

Diane Black

Southern Belle

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2

Mittwoch, 19. März 2014, 18:09

Mr. Speaker,

der eingebrachte Entwurf ist notwendig um den 4. Verfassungszusatz im Detail umzusetzen. Ich sehe die beste Lösung darin, Nachwahlen zukünftig anhand der Bestimmungen des Federal Election Act durchzuführen. Ich bitte um Zustimmung.
Diane Black
Former Represantative

Ian Jennings

Ian the I.

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3

Mittwoch, 19. März 2014, 18:17

Mr. Speaker pro tempore,

Nach der Annahme dieses unglücklichen Verfassungszusatzes ist eine solche Regelung in der Tat nötig und ich stimme auch mit der Antragsstellerin darin überein dass es sinnvoll ist die Nachwahl durch das Electoral Office durchführen zu lassen. Aus meiner Sicht fehlen aber weitergehende Regelungen bzw. Konkretisierungen wann genau die Wahl angesetzt wird. So finde ich eine Nachwahl im letzten Monat der Legislaturperiode unsinnig. Faktisch würde wohl auch die Auslegung einer Electoral Roll notwendig, somit wird der gesamte Prozess zur Nachbesetzung einen Monat dauern.
His Excellency
Ian Jennings
Governor of Laurentiana


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4

Mittwoch, 19. März 2014, 21:29

Mr. Speaker,

Eine permanent funktionierende Bundeslegislative halte ich nicht für unsinnig. Wohl aber denke ich, dass eine Electoral Roll hinfällig sein dürfte.
Josh LeCoeur, B.A.

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5

Donnerstag, 20. März 2014, 12:29

Mr. Speaker,

ein Electoral Roll ist laut Federal Election Act nur für Präsidentschafts- und House- Wahlen vorgesehen. Also ist dieser nach dem aktuellen Entwurf nicht durchzuführen.

Grundsätzlich halte ich ein vorgehen nach den Bestimmungen des Federal Election Act für eine gute Lösung, da natürlich die Bürger mit diesem auch bereits vertraut sind und mit dem Electoral Office eine erfahrene Behörde mit der Durchführung der Wahl beauftragt werden würde.
Allerdings könnten die dort festgelegten Fristen, die auf den Beginn der Wahl zum Monatsanfang ausgelegt sind für Probleme sorgen.
Beispielsweise gilt nach Article IV, Sec 1, SSec 1:
" Kandidaturen für das Amt eines Senators werden spätestens am zweiten Sonntag des Wahlmonats öffentlich an dem von der zuständigen Behörde dafür vorgesehenen Ort bekannt gegeben. "
Dies würde also praktisch bedeuten, dass bei vakant fallen des Senatsposten kurz nach dem zweiten Sonntag eines Monats eine Kandidaturenphase von fast einem Monat entstehen würde. Denn ohne abgeschlossene Kandidaturenphase, keine Wahl.

Deshalb möchte ich anregen, den aktuellen Entwurf noch um eigene angemessene Fristen zu ergänzen.

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6

Donnerstag, 20. März 2014, 12:32

Mr. Speaker,

ich möchte zudem darauf hinweisen, dass wir keinen Rechtsanspruch darauf haben, dass eine Wahl abseits der regulären Wahlen im Zwei-Monats-Rhythmus durchgeführt wird. Unter Umständen müssen wir dann also entweder bis zur nächsten regulären Wahl warten oder wären auf die Kulanz des Bundeswahlamtes angewiesen.
Helen McCrary
Member of the Liberal Movement
Former Member of the U.S. Foreign Service

Diane Black

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7

Donnerstag, 20. März 2014, 13:04

Mister Speaker,

alternativ zum Vorschlag könnte ich mir auch vorstellen den Gouverneur mit Vorbereitung und Durchführung der Wahl zu beauftragen. Technisch sollte so etwas ja kein Problem mehr darstellen. Wir schaffen eigene Wahlbestimmungen, verkürzen so die Dauer der Vakanz und emanzipieren uns vom Electoral Office.
Diane Black
Former Represantative

Jeremy Goldberg

Mr. Goldberg

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8

Donnerstag, 20. März 2014, 23:34

Mr. Speaker pro tempore,

Technisch stellt dies vielleicht kein Problem dar, aber evtl. rechtlich.

Ich sehe die Aufgabe da doch lieber in den erfahrenen Händen der Bundesbehörde.
Dr. Jeremy Goldberg
former Speaker of the General Court
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9

Freitag, 21. März 2014, 09:30

Mr. Speaker,

Dürften wir auch erfahren, mit welcher Rechtsnorm ein Konflikt bestehen könnte?
Josh LeCoeur, B.A.

Journalist bei Channel 40, Ressort "White House and Government"
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Jeremy Goldberg

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10

Freitag, 21. März 2014, 22:29

Mr. Speaker pro tempore,

Die Frage ist ob die Bundeswahlbehörde ihre Einrichtungen zur Verfügung stellt oder nicht. Schliesslich handelt es sich hierbei um Bundeseigentum, ebenso wird die Softwarelizenz durch den Bund bezahlt, der dementsprechend das Nutzungsrecht hat.

Sicher kein unlösbares Problem, aber eines das man bedenken muss.
Dr. Jeremy Goldberg
former Speaker of the General Court
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11

Freitag, 21. März 2014, 22:35

Mr. Speaker,

ich mag ehrlich daran zweifeln, dass das Bundeswahlamt sich dagegen wehren wirdn, Aufgaben delegieren zu können. In jedem Fall kann der Gouverneur aber Verhandlungen mit der Bundesregierung aufnehmen, sollte das Gesetz verabschiedet werden.

Es sei denn, Sie haben bereits in Ihrer Eigenschaft als Secretary of State eine gegensätzliche Meinung gehört. Aber als Regierungsmitglied dürfte es ja auch nicht allzu schwer sein, die Angelegenheit zu klären.
Helen McCrary
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12

Samstag, 22. März 2014, 09:09

Mr. Speaker,

Soweit mir bekannt, stehen sogar im Forenbereich von Astor frei zugängliche technische Möglichkeiten für die Durchführung von Wahlen zur Verfügung. Die Argumentation, das EO untersteht dem Bund, ist eigentlich eine Argumentation nach der es rechtlich eben schwierig ist das EO per Staatsrecht zu verpflichten.
Josh LeCoeur, B.A.

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13

Samstag, 22. März 2014, 11:06

Mr. Speaker,

ich würde grundsätzliche eine eigenständige Regelung Laurentianas befürworten. Secretary Goldberg kann ja seine zweifellos guten Beziehungen zu Administration nutzen, um anzufragen, inwieweit eine Nutzung des Wahltools möglich ist oder ob es sogar möglich wäre, über die Pinehearst Labs eine eigene Nutzungsgenehmigung einzuholen.
Helen McCrary
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Dominic Stone

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14

Samstag, 22. März 2014, 11:51

Mr. Speaker,

ich würde das Ganze zwar gerne in den Händen des EO sehen, aber sollte sich mit der Bundesregierung oder dem Anbieter direkt eine Lösung vereinbaren können, dann ist das für mich auch in Ordnung. Ich sehe hier als einziges Problem, dass es dadurch eventuell zu zusätzlichen Kosten kommen könnte und gebe zu Bedenken, dass wir keine wirklichen Einnahmequellen haben um diese zu decken.

Dominic Stone

Pragmatic Gentleman

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15

Montag, 24. März 2014, 10:51




Honorable Members of the General Court,

ich sehe weiteren Aussprachebedarf, daher verlängere ich die Frist um 72 Stunden.



(Dominic Stone)
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#mayelections
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16

Montag, 24. März 2014, 22:50

Mr. Speaker,

ich halte die Bill für vollkommen ungenügend. Welche Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes sollen Anwendung finden? Soll ein Wählerverzeichnis ausgelegt werden? Welche Fristen gelten? Ganz sicher nicht die Fristen des Bundeswahlgesetzes, die einen festen Wahltermin vorschreiben. Welche Behörde schreibt die Wahl aus? Hat die Antragstellerin überhaupt bedacht, dass der Staat Laurentiana eine Bundeshörde nicht verpflichten kann, für ihn tätig zu werden?

Wir haben einen Gubernatorial Election Act, der weitaus mehr regelt. Warum sollten wir uns nicht daran orientieren?
C. C. Cavenagh

//////// //////// ////////

Former (40th) Vice President of the United States
Former U. S. Attorney General

Diane Black

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17

Montag, 24. März 2014, 22:59

Mr. Speaker,

ich arbeite bereits an einem Alternativvorschlag der sich am Gubernatorial Election Act orientiert.
Diane Black
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Diane Black

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18

Dienstag, 25. März 2014, 11:51

Mr. Speaker,

ich ändere meinen urpsrünglichen Entwurf wie folgt:

Senatorial By-Election Bill

Article I - Area of application
Dieses Gesetz regelt die Nachwahl zum Senator Laurentianas.

Article II – Election period
Die Nachwahl zum Senator des State of Laurentiana soll fünf Tage dauern.

Article III - Candidacies
(1) Kandidaturen für das Amt des Senators sind bis zum Ablauf des fünften Tages nach Wahlankündigung öffentlich bekanntzugeben.
(2) Wird innerhalb der Frist keine Kandidatur in der gesetzlich vorgeschriebenen Form bekanntgegeben, so verlängert sich die Frist zum Ablauf des Tages nach dem Tag, an dem eine Kandidatur bekanntgegeben wird. Die Wahlen beginnen am dritten Tag nach Ablauf der Frist für die Bekanntgabe von Kandidaturen.

Article IV - Procedure of elections
(1) Jeder bei bundesweiten Wahlen wahlberechtigte Einwohner Laurentianas hat eine Stimme, die er durch verdeckte Kennzeichnung des Stimmzettels einem der Kandidaten gibt.
(2) Die Kennzeichnung mehr als einer Wahl- oder Abstimmungsoption bewirkt die Ungültigkeit der Stimmabgabe. Ein Anspruch auf eine erneute Abgabe der Stimme besteht nicht.
(3) Zum Senator des Staates ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint.
(4) Wird eine solche Mehrheit von keinem der Kandidaten erreicht, so beginnt binnen fünf Tagen nach Feststellung des Ergebnisses eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten, welche im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.
(5) In der Stichwahl ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint. Waren auf Grund Stimmengleichheit mehr als zwei Bewerber zur Stichwahl zuzulassen so ist in der Stichwahl gewählt, wer die meisten abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint.
(6) Wird in der Stichwahl keine Mehrheit nach (4) oder (5) erreicht, so ist die Wahl binnen fünf Tagen nach Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl neu auszuschreiben.

Article V - Initiation of elections
Der Gouverneur hat das Wahlamt der Vereinigten Staaten rechtzeitig von anstehenden Wahlen im Staat Laurentiana zu informieren.

Article VI – Final provisions
Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.
Diane Black
Former Represantative

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Diane Black« (25. März 2014, 12:04)


19

Dienstag, 25. März 2014, 12:48

Mr. Speaker,

der neue Entwurf überzeugt durch klare Regelung und das setzen sinnvoller Fristen.
Nach wie vor gilt aber wohl, dass der Gouverneur das Bundeswahlamt nicht zur Durchführung dieser üblicherweise außerterminlichen Wahl verpflichten kann.
Deshalb würde ich vorschlagen Article V wie folgt abzuändern.
"Die Leitung der Wahl obliegt dem amtierenden Gouverneur. Ist das Wahlamt der Vereinigten Staaten gewillt und in der Lage die Wahl nach den Bestimmungen dieses Gesetzes durchzuführen, so ist eine Delegierung der Wahlleitung zulässig."

Dies übertragt grundsätzlich die Verantwortung für die Wahl klar an den Gouverneur. Dieser kann dann anfragen, ob das EO die Wahl durchführt.

Ian Jennings

Ian the I.

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20

Dienstag, 25. März 2014, 21:27

Mr. Speaker pro tempore,

Eine genauere Definition des Begriffes "Nachwahl" wäre wünschenswert.
His Excellency
Ian Jennings
Governor of Laurentiana