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Zitat
2. Speaker pro tempore of the General Court
(a) Gemäß Art. III Sec. 4 wählt der General Court aus seinen Mitgliedern einen Speaker pro tempore of the General Court, welcher für den Fall der Vakanz des Amtes des Lieutenant-Governors, für den Fall der Abwesenheit des Lieutenant-Governors oder auf dessen Anordnung hin ihn als Vorsitzenden vertritt.
(b) Der Speaker pro tempore amtiert für sechs Monate.
(c) Wahlen für das Amt des Speaker pro tempore sind durchzuführen, wenn das Amt vakant ist oder wenn es auf Antrag eines Mitgliedes die Mehrheit des General Court beschließt.
Ich tue das was man von mir verlangt, ich muss nicht für andere denken
Mr. Speaker,
falls gewünscht stehe ich natürlich zur Verfügung.
Zitat
Zitat von »Dominic Stone«
Mr. Speaker,
falls gewünscht stehe ich natürlich zur Verfügung.
Honorable Members of the GC,
Das freut mich zu hören, dann leite ich heute Abend die Wahl ein.
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