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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paolo Gobbolino« (18. Dezember 2013, 15:16)
Zitat von »Registration Office«
Bezüglich Ihrer dreibürgischen Staatsbürgerschaft gilt folgendes:
Da eine weitere Staatsbürgerschaft ein Ablehungsgrund ist, muss die dreibürgische Staatsbürgerschaft vor der endgültigen Entscheidung über den Antrag abgelegt werden; ebensolches gilt für die besetzten Ämter (vgl. Art. 2, Secs. 9-10 Citizenship Act). Vor der endgültigen Entscheidung über den Antrag ist daher ein Nachweis über den Verzicht auf die dreibürgische Staatsbürgerschaft sowie die besetzten Ämter vorzulegen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paolo Gobbolino« (18. Dezember 2013, 18:34)
Soeben geschehen (Ablegung der Staatsbürgerschaft, Austritt aus dem Coniglio Grande und der PIV-Partei)
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