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Beiträge: 339

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Bundesstaat: Freeland

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Dienstag, 2. Juli 2013, 08:51

Standing Orders of the State Assembly

The Free State of Freeland
The Speaker of the State Assembly


Honorable Members of the State Assembly!

Foldende Äntrage von Former Assemblywoman Bavarel und Assemblyman Baker stehen zur Abstimmung.
Bitte stimmen Sie für Version Bavarel oder Version Baker oder Abstention.
Die Abstimmung endet in 96 Stunden.




Version Bavarel

Standing Orders of the State Assembly of Freeland

Section/Article I - Fundamentals
(1) Die State Assembly tagt öffentlich und permanent.
(2) Mitglieder der State Assembly sind alle Bürger Freelands gemäß der Verfassung.
(3) Diese Geschäftsordnung lässt Kompetenzen und Befugnisse unberührt, die durch höherrangiges Recht, insbesondere die Verfassung oder die Gesetze des Freistaates Freeland, gesondert zugewiesen sind.

Section/Article II - Speaker of the State Assembly
(1) Die State Assembly wählt aus ihrer Mitte in einer freien und offenen Wahl mit einfacher Mehrheit einen Speaker. Sind vier Wahlgänge beendet worden, ohne dass ein Kandidat die einfache Mehrheit auf sich vereinigen konnte, so genügt ab dem fünften Wahlgang die relative Mehrheit.
(2) Der Speaker leitet die Sitzungen ein, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit der State Assembly verantwortlich. Ihm steht das Haus- und Polizeirecht in den Räumlichkeiten zu.
(3) Die Amtszeit des Präsidenten endet durch Verlust der Staatsbürgerschaft von Freeland, Rücktritt oder Tod, spätestens jedoch nach drei Monaten. Mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.
(4) Die Bestimmungen der Verfassung über das Misstrauensvotum gegen den Speaker bleiben unberührt.
(6) Nach dem gleichen Modus und zu den gleichen Bedingungen wie der Speaker wird dessen Stellvertreter gewählt.
(7) Wenn der Speaker einen Zeitraum von mehr als vier Tagen nicht im Volksrat anwesend sein kann (Abwesenheit), muss er dies dem Volksrat in seinem Sitzungssaal mitteilen. Die Periode der Abwesenheit ist beendet mit der Ankündigung der Rückkehr des Präsidenten. Während der Abwesenheit übernimmt der Vizepräsident alle Rechte und Pflichten des Präsidenten. Dies gilt nur bis zum Ende der Abwesenheit.

Section/Article III - Participation in Sessions
(1) In allen Diskussionen und Aussprachen in der State Assembly genießen seine Mitglieder ein uneingeschränktes Rederecht.
(2) In Abstimmungen sind Diskussionen und Änderungsanträge unzulässig.
(3) Jedes Mitglied kann einen Antrag auf Rederecht für Gäste stellen. Der Präsident hat diesem Antrag zu entsprechen und das Rederecht zu erteilen, wenn nicht
a) durch das Auftreten des Gastes die Ruhe und Ordnung des Plenums gefährdet ist,
b) die Erteilung des Rederechts an den Gast eine unverhältnismäßige Verwendung dieses Rechtes durch das Mitglied darstellen würde.
(4) Das Rederecht eines Gastes kann vom Präsidenten jederzeit wieder entzogen werden, wenn einer der vorgehend genannten Fälle nach der Erteilung des Rederechts zutrifft.

Section/Article IV - Motions

(1) Anträge können nur von den Mitgliedern des State Assembly gestellt werden.
(2) Anträge sind in der State Assembly an einem vom Präsidenten bestimmten Ort innerhalb der State Assembly einzubringen.
(3) Der Antragssteller kann seinen Antrag jederzeit ändern oder zurückziehen, solange die Abstimmung über den Antrag nicht bereits eingeleitet wurde.

Section/Article V - Discussions
(1) Der Präsident eröffnet zu jedem Antrag zeitnah eine Aussprache. In der Regel gibt sie dem Antragsteller dabei zunächst die Gelegenheit für weitere Ausführungen zum Antrag.
(2) Aussprachen dauern mindestens 96 Stunden und maximal 120 Stunden. Der Präsident beendet die Aussprache auf Antrag mindestens eines Mitgliedes, sofern nicht der Widerspruch eines anderen Mitgliedes innerhalb von 24 Stunden erfolgt.
(3) Auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder der State Assembly muss der Präsident die Aussprache um 48 Stunden verlängern. Der Präsident kann die Diskussion einfach weiterlaufen lassen, sofern ein Beenden der notwendigen Verständigung in der State Assembly über den Diskussionsgegenstand entgegenstehen würde. In diesem Falle verzichtet der Präsident auf einen Widerspruch in Bezug auf Artikel V Absatz 2 Satz 2. Mehrmalige Verlängerung ist möglich.
(4) Nach dem Ende der Aussprache leitet der Präsident zeitnah die Abstimmung ein.

Section VI - Votes
(1) Bei Abstimmungen ist die Frage so zu stellen, dass sie eindeutig mit Yes (Oui), No (Non) oder Abstention beantwortet werden kann. Eine Enthaltung gilt als abgegebene Stimme.
(2) Abstimmungen werden vom Präsidenten eröffnet und beendet und dauern mindestens 72 Stunden und maximal 120 Stunden. Sie können vorzeitig beendet werden, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde oder alle Mitglieder der State Assembly abgestimmt haben.
(2) Wird ein Beitrag, der eine Stimmabgabe enthält, nachträglich editiert, so gilt die Stimmabgabe als ungültig.

Section/Article VII - Final Provisions
(1) Diese Geschäftsordnung tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie mit der Mehrheit der abgegeben Stimmen von den Mitgliedern der State Assembly angenommen wurde.
(2) Sie bleibt bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung in Kraft.
(3) Eine Änderung der Geschäftsordnung erfolgt durch Beschluss der State Assembly, der der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen bedarf.






Version Baker

Standing Orders of the State Assembly of Freeland

Section/Article I - Fundamentals
(1) Die State Assembly tagt öffentlich und permanent.
(2) Mitglieder der State Assembly sind alle Bürger Freelands gemäß der Verfassung.
(3) Diese Geschäftsordnung lässt Kompetenzen und Befugnisse unberührt, die durch höherrangiges Recht, insbesondere die Verfassung oder die Gesetze des Freistaates Freeland, gesondert zugewiesen sind.

Section/Article II - Speaker of the State Assembly
(1) Die State Assembly wählt aus ihrer Mitte in einer freien und offenen Wahl mit einfacher Mehrheit einen Präsidenten. Sind vier Wahlgänge beendet worden, ohne dass ein Kandidat die einfache Mehrheit auf sich vereinigen konnte, so genügt ab dem fünften Wahlgang die relative Mehrheit.
(2) Der Präsidenten leitet die Sitzungen ein, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit der State Assembly verantwortlich. Ihm steht das Haus- und Polizeirecht in den Räumlichkeiten zu.
(3) Die Amtszeit des Präsidenten endet durch Verlust der Staatsbürgerschaft von Freeland, Rücktritt oder Tod, spätestens jedoch nach vier Monaten. Mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.
(4) Die Bestimmungen der Verfassung über das Misstrauensvotum gegen den Präsidenten bleiben unberührt.
(6) Nach dem gleichen Modus und zu den gleichen Bedingungen wie der Präsidenten wird dessen Stellvertreter, der Vizepräsident (Deputy Speaker) gewählt.
(7) Wenn der Präsidenten einen Zeitraum von mehr als vier Tagen nicht in der State Assembly anwesend sein kann (Abwesenheit), muss er dies der State Assembly in seinem Sitzungssaal mitteilen. Die Periode der Abwesenheit ist beendet mit der Ankündigung der Rückkehr des Präsidenten. Während der Abwesenheit übernimmt der Vizepräsident alle Rechte und Pflichten des Präsidenten. Dies gilt nur bis zum Ende der Abwesenheit.
(8) Sind die Ämter des Präsidenten und Vizepräsidenten nicht besetzt, übernimmt dasjenige Mitglied die Sitzungsleitung (Speaker pro tempore), welches am längsten Mitglied der State Assembly ist.

Section/Article III - Participation in Sessions
(1) In allen Diskussionen und Aussprachen in der State Assembly genießen seine Mitglieder ein uneingeschränktes Rederecht.
(2) In Abstimmungen sind Diskussionen und Änderungsanträge unzulässig.
(3) Jedes Mitglied kann einen Antrag auf Rederecht für Gäste stellen. Der Präsident hat diesem Antrag zu entsprechen und das Rederecht zu erteilen, wenn nicht
a) durch das Auftreten des Gastes die Ruhe und Ordnung des Plenums gefährdet ist,
b) die Erteilung des Rederechts an den Gast eine unverhältnismäßige Verwendung dieses Rechtes durch das Mitglied darstellen würde.
(4) Das Rederecht eines Gastes kann vom Präsidenten jederzeit wieder entzogen werden, wenn einer der vorgehend genannten Fälle nach der Erteilung des Rederechts zutrifft.

Section/Article IV - Motions

(1) Anträge können nur von den Mitgliedern des State Assembly gestellt werden.
(2) Anträge sind in der State Assembly an einem vom Präsidenten bestimmten Ort innerhalb der State Assembly einzubringen.
(3) Der Antragssteller kann seinen Antrag jederzeit ändern oder zurückziehen, solange die Abstimmung über den Antrag nicht bereits eingeleitet wurde.

Section/Article V - Discussions
(1) Der Präsident eröffnet zu jedem Antrag zeitnah eine Aussprache. In der Regel gibt sie dem Antragsteller dabei zunächst die Gelegenheit für weitere Ausführungen zum Antrag.
(2) Aussprachen dauern mindestens 96 Stunden und maximal 120 Stunden. Der Präsident beendet die Aussprache auf Antrag mindestens eines Mitgliedes, sofern nicht der Widerspruch eines anderen Mitgliedes innerhalb von 24 Stunden erfolgt.
(3) Auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder der State Assembly muss der Präsident die Aussprache um 48 Stunden verlängern. Der Präsident kann die Diskussion einfach weiterlaufen lassen, sofern ein Beenden der notwendigen Verständigung in der State Assembly über den Diskussionsgegenstand entgegenstehen würde. In diesem Falle verzichtet der Präsident auf einen Widerspruch in Bezug auf Artikel V Absatz 2 Satz 2. Mehrmalige Verlängerung ist möglich.
(4) Nach dem Ende der Aussprache leitet der Präsident zeitnah die Abstimmung ein.

Section VI - Votes
(1) Bei Abstimmungen ist die Frage so zu stellen, dass sie eindeutig mit Yes (Oui), No (Non) oder Abstention beantwortet werden kann. Eine Enthaltung gilt als abgegebene Stimme.
(2) Abstimmungen werden vom Präsidenten eröffnet und beendet und dauern mindestens 72 Stunden und maximal 120 Stunden. Sie können vorzeitig beendet werden, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde oder alle Mitglieder der State Assembly abgestimmt haben.
(2) Wird ein Beitrag, der eine Stimmabgabe enthält, nachträglich editiert, so gilt die Stimmabgabe als ungültig.

Section/Article VII - Final Provisions
(1) Diese Geschäftsordnung tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie mit der Mehrheit der abgegeben Stimmen von den Mitgliedern der State Assembly angenommen wurde.
(2) Sie bleibt bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung in Kraft.
(3) Eine Änderung der Geschäftsordnung erfolgt durch Beschluss der State Assembly, der der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen bedarf.
Joe Clancy Baker
President of the General Assembly of Freeland

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Dienstag, 2. Juli 2013, 08:55

Version Baker
Joe Clancy Baker
President of the General Assembly of Freeland

Bob T. Holden Jr.

former President of the FRB

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Mittwoch, 3. Juli 2013, 19:41

Version Baker.

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Mittwoch, 3. Juli 2013, 20:35

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Daniel Woodrow Kennay (I-FL)
CEO of Strawberry Astor Inc.
Fr. U.S. Secretary of Commerce
Fr. Director of the Federal Reserve Bank

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Mittwoch, 3. Juli 2013, 20:39

Version Baker
Elizabeth Grey, M.D.

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Mittwoch, 3. Juli 2013, 20:45

Version Baker
Dr. Kathryn Waters, M.A.

BE PROUD OF FREELAND! PRESERVE OUR HERITAGE!
Founder of the Initiative "Frélande toujours!"



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Freitag, 5. Juli 2013, 09:23

The Free State of Freeland
The Speaker of the State Assembly


Honorable Members of the State Assembly!

Die Abstimmung wird beendet, da eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde.
Es entfielen vier Stimme auf die <<Version Baker>>, somit ist diese Vorlage angenommen.
Joe Clancy Baker
President of the General Assembly of Freeland