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House of Representatives Election March 2013 Act
THE FEDERAL ARCHIVE
Official Document - Attested Copy
HOUSE OF REPRESENTATIVES ELECETION MARCH 2013 ACT
Inkraftgetreten am:
10.03.2013
Unterschrieben durch President Hamilton
Geändert am:
N/A
House of Representatives Election March 2013 Act
Sec. 1 Purpose and citation
(1) Dieses Gesetz bestimmt für die Wahl zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten im März 2013 vom Federal Election Act abweichende Bestimmungen hinsichtlich der Frist für die Einreichung von Kandidaturen.
(2) Es soll zitiert werden als House of Representatives Election March 2013 Act.
Sec. 2 Deviating Deadline for Candidacies in the March 2013 House of Representatives Election
(1) Abweichend von Art. III, Sec. 2, SSec. 1, Federal Election Act, können Wahlvorschläge für die Wahl zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten im März 2013 bis zum Ablauf des letzten Tages vor Beginn des gesetzlich bestimmten Wahlzeitraumes eingereicht werden.
(2) Wahlvorschläge für die Wahl zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten, die nach Ablauf der in Art. III, Sec. 2, SSec. 1, Federal Election Act, bestimmten Frist, jedoch vor Ablauf der in Sec, 2, SSec. 1, dieses Gesetzes bestimmten Frist vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eingereicht wurden, sind zur Wahl des Repräsentantenhauses der Vereinigten Staaten im März 2013 zuzulassen.
Sec. 3 Coming into force
(1) Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.