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Ab sofort ist wieder die gütlige Gesetzeslage die Richtlinie für die Anwälte des Bundes.
Madam President,
die "gültige Gesetzeslage" ist diese hier:
Verbrechen der Klasse A werden mit lebenslanger Freiheitsstrafe ohne Bewährung oder mit der Todesstrafe bestraft.
(Art. II, Sec. 1, SSec. 2, Federal Penal Code)
Was wollen Sie uns also mit dieser Kraftmeierei sagen?
Dass Sie fortan den Attorney General anweisen werden, die Solicitor General anzuweisen, oder die Solicitor General direkt anweisen werden - beides rechtlich natürlich möglich - in Strafprozessen wegen Delikten der Klasse A die Todesstrafe zu beantragen? Ohne Rücksicht auf die individuellen Umstände einer Tat, die Persönlichkeit des Täters, die Befindlichkeiten der Jury usw.?
Gratuliere, Sie haben gerade mit Ansage in den Ofen geschossen. ("Aaaachtung ... - Schuss!")
Wollen Sie sich künftig persönlich in jedes Verfahren wegen eines Verbrechens der Klasse A involvieren, und anordnen, dass in diesem die Todesstrafe zu beantragen sei? Viel Spaß dabei!
Und wie wollen Sie vor allem der Gefahr begegnen, dass der designierte Attorney General, oder die Solicitor General , sich darüber hinwegsetzen? Wollen Sie dann in den Gerichtssaal stürmen und schreien: "Als Präsidentin der Vereinigten Staaten annuliere ich den Antrag der Anklage, und formuliere ihn wie folgt neu?" Wie wollen Sie gegenüber der Öffentlichkeit nachweisen, dass diese ihren gesetzlichen Ermessensraum tatsächlich fehlgebraucht haben?
Merke: Man kann Untergebenen ganz einfach sagen, was diese nicht tun sollen, aber längst nicht so einfach, was diese aktiv tun sollen!
Ist Ihnen eigentlich die Gefahr bewusst, dass Sie in Folge dieses Vorgehens ganz schnell einen fähigen und erfahrenen Attorney General, und eine fähige und erfahrene Solicitor General weniger haben könnten? Und dann selbst als Anklagevertreterin vor einer Jury stehen könnten, die die Todesstrafe so vehement ablehnt, dass sie lieber einen mutmaßlichen Hochverräter oder Mörder ersten Grades freispricht, als das Risiko einzugehen, dass dieser zum Tode verurteilt wird? Mit z. B. Ihrem noch designierten Attorney General oder Ihrer noch Solicitor General - beide Gegner des Todesstrafe - als Verteidiger und somit Gegenspieler?
Welche Chancen rechnen Sie sich in dieser Situation aus?
Geben Sie es zu, Madam President, Sie haben gerade ein extreme populistische Dummheit begangen, die sich getreu der alten Weisheit: "Man sieht sich immer zweimal im Leben", noch böse für Sie rächen kann.
Ohne mir ein Urteil über Ihre Amtszeit insgesamt bereits am zweiten Tag erlauben zu wollen: Das war wohl wirklich nichts!
Es bleibt dabei: Die EO der Präsidentin ist populistischer Unfug, um die extreme Rechte unter ihrer Wählerschaft zufrieden zu stellen, und sonst nichts. Sie konnte per Federstrich erlassen werden, ihre tatsächliche Umsetzung jedoch ist ungleich schwieriger, wenn nicht praktisch unmöglich.
Wollen Sie dann in den Gerichtssaal stürmen und schreien: "Als Präsidentin der Vereinigten Staaten annuliere ich den Antrag der Anklage, und formuliere ihn wie folgt neu?" !
Es ist doch viel interessanter, was die Präsidentin zur Chefsache des ersten Tages erklärt.
Anscheinend hat sie kein Vertrauen in Ihren Attorney General in spe, dass er im eigenen Arbeitskreis die Richtlinien der Politik erfülle.
Es ist doch viel interessanter, was die Präsidentin zur Chefsache des ersten Tages erklärt.
Mr. Vice President,
mit Verlaub - Sie haben das Problem anscheinend nicht verstanden.![]()
Die Präsidentin hat einen Attorney General nominiert, der sich in seiner Anhörung vor dem Senat als Gegner der Todesstrafe bekannt hat. Und ferner so gesprochen hat, als wolle er eine Solicitor General behalten, die ebenfalls Gegnerin der Todesstrafe ist.
Was nutzt der Präsidentin also ihre Executive Order? Der Attorney General bzw. die Solicitor General können zwar wieder die Todesstrafe beantragen, werden das aber höchst wahrscheinlich ganz einfach trotzdem nicht tun!
Natürlich kann die Präsidentin rein rechtlich gesehen die Akten zu jedem Verfahren wegen des Verdachts eines mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechens lesen und ihre Untergebenen anweisen, in diesem die Todesstrafe zu beantragen. Und diese können sich trotzdem darüber hinwegsetzen. Dann kann die Präsidentin sie von diesem Fall entbinden, oder komplett rausschmeißen, und die Angelegenheit persönlich übernehmen. Steht dabei aber vor dem Problem, der Öffentlichkeit und vor allem der Jury nachzuweisen, dass in diesem konkreten Fall die Todesstrafe statt einer lebenslangen Freiheitsstrafe ohne Bewährung angemessen ist.
Ob sie darin Erfolg haben wird, steht noch völlig in den Sternen.
Wie ich schon sagte, und das sollten Sie aus eigener Führungserfahrung eigentlich auch selbst wissen: Man kann seinen Untergebenen ganz einfach sagen, was diese zu unterlassen haben, und sie maßregeln, wenn sie es trotzdem tun.
Ungleich schwieriger bzw. unmöglich ist es aber, durchzusetzen, dass diese ein ihnen eingeräumtes Ermessen so gebrauchen, wie man es sich selbst wünscht. Und wenn sie gar kein Ermessen haben sollen, dann muss man eben jeden Einzelfall selbst bearbeiten - d. h. überprüfen, bewerten, vertreten.
Die Präsidentin mag auf irgendwelche aus irgendwelchen Wahlergebnissen hergeleitete "Mehrheiten" pro Todesstrafe verweisen - aber woher will sie die Fachleute nehmen, die möglicherweise zögerliche bis skeptische Jurys tatsächlich wirksam überzeugen? Oder wie will sie das persönlich verwirklichen?
Es bleibt dabei: Die EO der Präsidentin ist populistischer Unfug, um die extreme Rechte unter ihrer Wählerschaft zufrieden zu stellen, und sonst nichts. Sie konnte per Federstrich erlassen werden, ihre tatsächliche Umsetzung jedoch ist ungleich schwieriger, wenn nicht praktisch unmöglich.
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