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Laurentiana Bourbon Whiskey Act
- ATTESTED COPY -
Octavia, the 5th of December, 2012
LAURENTIANA STATE ARCHIVE
Der
Laurentiana Bourbon Whiskey Act
gebilligt vom General Court
am 12. August 2012
ist in Kraft getreten am
14.08.2012
gem. Art. IV, Sec. 8, Satz 2 der Verfassung
mit Unterzeichnung durch den Gouverneur
und wurde bisher
nicht geändert.
Laurentiana Bourbon Whiskey Act
Article 1 - Area of application
Zweck dieses Gesetzes ist die Definition und der Schutz des Laurentiana Bourbon Whiskey.
Article 2 - Label
Nur der nach den Vorschriften dieses Gesetzes hergestellte Whiskey darf offiziell die Bezeichnung "Laurentiana Bourbon Whiskey" tragen.
Article 3 - Content and production
(1) Laurentiana Bourbon Whiskey darf nur innerhalb der Grenzen des State of Laurentiana hergestellt worden sein.
(2) Laurentiana Bourbon Whiskey ist ein Whiskey, der aus mindestens einundfünfzig Prozent Mais hergestellt worden ist.
(3) Laurentiana Bourbon Whiskey muss einen Mindestalkoholgehalt von vierzig Prozent aufweisen.
(4) Laurentiana Bourbon Whiskey muss mindestens zwei Jahre in neuen gekohlten Eichenfässern gereift sein bevor er in den Verkauf gelangen darf.
Article 4 - Final provisions
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur des State of Laurentiana in Kraft.