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Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe.
Madam President, Senators,
ich möchte zunächst President-elect Kelvin dafür danken, dass er Kontakt zu mir aufgenommen und mich um meine Bereitschaft zur Übernahme des Amtes des Director of the USRO gebeten hat.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, habe ich von Oktober bis Dezember des letzten Jahres bereits das Registration Office als Direktor geleitet. Aufgrund eines ... Zerwürfnisses mit dem damaligen Attorney General wegen einer angekündigten Abwesneheit*, für deren Dauer ich um entsprechende Vertretung gebeten habe, war eine weitere Zusammenarbeit leider nicht möglich.
Ich habe das damals sehr bedauert und tue das heute noch. Meine Aufgaben im Registration Office habe ich stets gerne und mit großer Befriedigung ausgeübt. Daher bin ich sehr glücklich, dass President-elect Kelvin mir sein Vertrauen ausgesprochen und mich erneut als Leiter des USRO vorgeschlagen hat. Wie ich zur Kenntnis nehmen durfte, hat mein damaliger Deputy Director, Mr. Ramforth, in den vergangenen Wochen die Geschicke des USRO leiten dürfen; ich freue mich sehr, künftig wieder mit einem ihm und den mir noch sehr vertrauten Kollegen zusammenarbeiten zu können.
Honorable Senators,
ich stehe gerne für Ihre Fragen zu Verfügung.
Andrew Baldner, LL.M.
Former Director of the U.S. Registration Office
Zwei kurze Fragen an Sie:
Was halten Sie von den Reformanstößen von Representative Hope aus New Alcantara "Open Astor" bzgl. der Einbürgerung bezogen auf den möglichen künftigen Prozess aus der Sicht der auszuführenden Bundesbehörde?
Sollten die Pläne zu "Open Astor" scheitern, was wäre nach Ihrer Ansicht am derzeitigen Einbürgerungsprozess zu optimieren?
Alexander Thomas Huang Former Governor of the Republic of Serena
35th Vice President of the United States of Astor
der Entwurf von Congressman Hope besteht ja aus zwei Teilen: Zum Einen der Wegfall der Einbürgerungsfristen, zum Anderen die rückwirkende Wiedereinbürgerung ehemaliger Staatsbürger.
Teil eins wäre administrativ leicht umzusetzen, so so dass ich keine rechtlichen Einwände vorbringen kann. Persönlich bin ich jedoch der Auffassung, dass bei einem Wegfall der Einbürgerungsfristen ohne einen zusätzlichen Eingriff in die Fristen zur Erlangung des aktiven (derzeit auf Bundesebene 14 Tage) und passiven (bei Präsidentschaftswahlen 28 Tage, bei Kongresswahlen 14 Tage) Wahlrechtes keine spürbare Änderung eintreten wird und wir es lediglich mit einer kosmetischen Reform zu tun haben. Eine Verringerung des bürokratischen Aufwandes erkenne ich hier zudem nicht.
Teil zwei wäre für das USRO mit einem erheblichen Aufwand verbunden, da bei jedem Antrag - nach dem Ergänzungsvorschlag von Senator Roberts zum Glück nur noch mit gewissen Einschränkungen - Unterlagen geprüft und ausgewertet werden müssen, um einem ehemaligen Staatsbürger zu einem bestimmten ebenfalls zu ermittelnden Zeitpunkt die Staatsbürgerschaft rückwirkend wieder verleihen zu können. Zusätzlicher Aufwand wird auch beim USEO anfallen, dass künftig noch umfangreicher das Vorliegen des aktiven und passiven Wahlrechtes bei "neuen alten" Staatsbürgern prüfen muss. Einen Nutzen, der diesem erheblichen Aufwand gegenüber steht, sehe ich nicht. Insoweit stehe ich diesem Teil der vorgeschlagenen Reform kritisch gegenüber.
Eine mögliche Verbesserung wäre sicherlich eine vereinfachte administrative Oberfläche im Rahmen des Citizen's Net, so dass ausgebürgerte Personen auch im Register gestrichen werden können. Dies müsste allerdings durch den Softwarehersteller geschehen, der auch das Registration Office-Modul zur Verfügung gestellt hat. Ich befürchte also, dass dies nur ein frommer Wunsch bleiben wird.
Im Übrigen wäre es weiterhin wünschenswert, durch die Technische Administration regelmäßig verpflichtend Mitteilungen zu erhalten über etwaige Verstöße gegen das Mehrfachanmeldungsverbot. Das USRO hat technisch leider keine Möglichkeit, beispielsweise übereinstimmende IP-Adressen oder sonstige Hinweise auf eine Mehrfachanmeldung zu ermitteln.
Wirkliches Potential für Verbesserungen an unserem Einbürgerungsprozess sehe ich aber nicht. Alternativen wären ein ausschließlich im Forum oder ausschließlich im Citizen's Net durchgeführtes Einbürgerungsprozedere - beides würde aber Nachteile mit sich bringen, wohingegen der aktuelle Prozess beides miteinander kombiniert und eine gute Mischung aus Öffentlichkeit, Datensicherheit und Nachvollziehbarkeit darstellt.
Andrew Baldner, LL.M.
Former Director of the U.S. Registration Office
als Direktor einer Behörde muss man sich in vielen Situation behaupten und hat damit auch regelmäßig mit Kritik von den Bürgern sowie den übergeordneten Behörden zu tun. Die Arbeit eines Direktors wird von allen Seiten kritisch begleitet und beobachtet. Als es das letzte Mal jedoch während Ihrer Amtszeit zu einer Auseinandersetzt kam, sind Sie umgehend von Ihrem Amt zurückgetreten.
Zugegebenermaßen bin ich mit den Einzelheiten dieser Auseinandersetzung nicht vertraut. Lässt es nicht aber auf eine sehr dünne Haut schließen, wenn ein Behördenleiter sofort bei der ersten größeren Auseinandersetzung das Handtuch wirft?
Claire Olivia Gerard
Owner of the Congression Gold Medal
es geht hier nicht um Dünnhäutigkeit, die ich im Übrigen von mir weise, es geht um grundlegendes Vertrauen und die Gewährleistung eines fairen Umgangs miteinander, auch zwischen dem Leiter einer Obersten Bundesbehörde und den Leitern von seiner Aufsicht unterstellten Bundesbehörden.
Diesen fairen Umgang hat der damalige Attorney General aufgekündigt, als er mich trotz angekündigter Abwesenheit in sein Büro einbestellt hat, obwohl er meine Abwesenheit kannte. Daraufhin hat er den Präsidenten um meine Entlassung gebeten und ich habe aus den von mir genannten Gründen eine damit übereinstimmende Bitte geäußert.
Anstatt, wie es seine gesetzliche Pflicht war, mich zu vertreten, hat der damalige Attorney General leider lieber Anstrengungen unternommen, um meine Entlassung zu betreiben. Und das obwohl ich, was ich nochmals betone, angekündigt abwesend gewesen bin, was er höchstselbst von ihm zur Kenntnis genommen.
Madam Senator, ich bin mir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sicher, dass ich eine solche Form des Umgangs von Attorney General-designate Roberts nicht zu erwarten habe. Im Übrigen werde ich dafür Sorge tragen, dass im Falle meiner Abwesenheit eine Vertretung innerhalb der Behörde sichergestellt ist, so dass die gesetzliche Pflicht einer Vertretung durch den Attorney General nicht mehr eintreten wird. Deswegen sehe ich meiner Tätigkeit als Director des Registration Office gelassen und mit einiger Vorfreude auf eine erfüllende Tätigkeit entgegen.
Andrew Baldner, LL.M.
Former Director of the U.S. Registration Office