Senator Witfield,
Wie stehen Sie zue öffentlichen Debatte über die Gerichtsverfassung? Sehen Sie die gegenwärtige Organisation der Gerichtsbarkeit als überfrachtet an?
Schauen wir erstmal was hier debattiert wird: Und zwar gar nicht so sehr die Idee der derzeitgen Gerichtsverfassung als solches, sondern die Besetzung der durch die Gerichtsverfassung enstehenden Ämter. Dies sind mit drei Richtern für den Supreme Court und vier Richtern für die District Courts unterm Strich sieben Stellen, die es zu besetzen gilt. Einzier mir bekannter Alternativvorschlag dazu, wäre die Abschaffung der mittleren Appelationsinstanz, des Court of Appeal und die Beschränkung auf einen Federal Judge, der in erster Instanz alle Verfahren führt. Doch meiner Meinung nach tut es auch der ersten Instanz gut, wenn mehr als ein Richter die anfallenden Verhandlungen führen kann. Wir hätten also maximal zwei Stellen eingespart. Da wir in der Vergangenheit jedoch davon abgegangen sind, Richterstellen ausschließlich mit Vollstaatsbürgern zu besetzen, wird es wohl noch möglich sein, auch ein paar Richter mehr zu ernennen, die dann auch mit verschiedenen Perspektiven auf Verhandlungen zugehen können.
Hinzukommt, dass ich glaube, dass es unserer Gerichtsverfassung nicht guttut, wenn wir sie alle paar Monate umwerfen. Innerhalb eines Jahres sind wir nun bei der dritten Gerichtsverfassung angekommen. Ich muss zugeben, dass ich mich auch jedesmal wieder intensiv mit den Gesetzen beschäftigen musste, um zu schauen, welche Gerichte jetzt für die Fälle, die ich zu vertreten habe, zuständig sind und wo ich Anträge und ähnliches stellen musste. Ich denke, dass wir mit der jetzigen Entwicklung keine Probleme haben: Es konnten erstaunlich viele Richsterstellen besetzt werden, der Supreme Court ist vollständig besetzt und auch die District Court haben einen gesunden Zulauf bekommen. Natürlich kann man nun sagen, dass so viele Richter in Anbetracht der seltenen Anrufung der Gerichte doch eigentlich nur Platzhalter seien. Jedoch glaube ich ich wiederum, dass eine ständig andauernde Veränderung der Gerichtsverfassung nur negativ auf die Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit unserer Judikatve auswirken und selbst versierte Juristen irgendwann den Überblick verlieren, wenn wir immer wieder grundsätzliche Änderungen am System vornehmen.
Wie stehen Sie zur durchaus kontroversen Frage, dass nunmehr jedes Richteramt sogenannten Neben-Identitäten geöffnet sind? Erkennen Sie ein potentielles Spannungsverhältnis in Anbetracht dessen, dass Sie durch Ihre persönliche Nähe zum Vizepräsidenten auch zu gewissen Rechtsfragen eine politische Meinung haben, und wie werden Sie persönlich dafür sorgen, dass dieses Spannungsverhältnis ausgeglichen beziehungsweise abgemeildert wird?
Ich denke erstmal, dass durch die Öffnung der Ämter für sogenannte "Neben-Identitäten", wie Sie sagen, grundsätzlich die Gefahr besteht, dass die Richter, die ihre Nähe zu aktiven Politikern kundgetan haben, politisch voreingenommen sein können. Ich habe meine politische Ansichten, ebenso wie die Judges Mayers, Dunn und Deverian und auch die Justices Arroyo, Finnegan und Libertrag politische Ansichten haben. Jedoch treffe ich im Gerichtssaal keine politischen, sondern juristische Entscheidungen. Ebenso wie ich mich nicht vor Entscheidungen mit Vice President Hayward zu beraten gedenke. Warum auch? Wenn er gerne Richter werden möchte, so möge er Jura studieren und sich dann um ein Richteramt bewerben. Ich persönlich werde die Argumente der Prozessteilnehmer anhören und dann auf deren Grundlage und auf Grundlage meiner Gesetzesauslegung Entscheidungen treffen. Sollten dabei dann Kontroversen entstehen, gibt es dafür die weiteren Instanzen, die meine Entscheidungen prüfen können. Es gibt derzeit die Möglichkeiz von zwei Appelationsinstanzen, dadurch ist denke ich schon einiges für die Sicherheit unseres Gerichtssystems getan.
Ansonsten glaube ich, dass die Besetzung von Richterstellen durch so genannte "Neben-IDs" oder wie ich sagen würde, Bürger ohne volle Staatsbürgerschaft, durchaus sinnvoll ist. Ich teile hierbei durchaus die Meinung von Chief Justice Finnegan, der so passend sagte, dass die Richterstellen in Astor schlicht unattraktiv sind, da sie kaum gebraucht werden und wenn sie mal gebraucht werden, der Druck auf sie drastisch erhöht wird und alles sofort passieren soll. Hierfür dann Vollstaatsbürger abstellen zu müssen, die kaum Partei in der Öffentlichkeit ergreifen dürfen, und wenn sie es tun, sofort Gefahr laufen Präzedenzen zu schaffen, sie also für unser Staatssystem quasi solange kaltgestellt werden, bis sie mal am Gericht gebraucht werden, halte ich für schlicht problematisch. Man sah auch in der Vergangenheit, dass zum Beispiel die Besetzung des Chief Justice mit Vollstaatsbürgern nur in zwei Fällen wirklich langfristig waren. Auf der einen Seite Chief Justice Schwerdtfeger, auf der anderen Seite Chief Justice Finnegan, der mittlerweile ja auch nicht mehr Vollstaatsbürger ist. Alle anderen Chief Justices in den letzten anderthalb Jahren, haben ihre Amtszeiten nur kaum beendet.
Zuletzt halte ich es, wie auch Judge Dunn bereits in der Debatte zur Gerichtsverfassung deutlich gemacht hat, für notwendig, dass Richter ihre jeweiligen Verbindungen zu Vollstaatsbürgern veröffentlichen, wenn sie ein Richteramt übernehmen. Ich möchte sogar einen Schritt weitergehen, indem ich sage, dass es selbstverständlich ist, dass dieser Schritt vollzogen wird. Jeder Richter muss für sich zugeben, dass er auch mal befangen sein kann. In solchen Fällen ist dann Transparenz das A und O. Natürlich würde ich einen Fall nicht verhandeln, in dem mein guter Bekannter Vice President Hayward ein Prozessteilnehmer ist. Wenn Richter jedoch - was ich zwar nicht glaube, was aber auch nicht vollständig undenkbar ist - in solchen Fällen nicht ehrlich zu selbst sind, muss zumindest für die Prozessteilnehmer deutlich werden, ob es Verbindungen gibt, um dann im Falle einer Unregelmäßigkeit sofort darauf reagieren zu können.