- The Attorney General i/o the Director -
Amada | October 11th, 2011
Ladies and Gentlemen,
gemäß
Art. I Sec. 5 Federal Election Act ist ein Wählerverzeichnis zur Erlangung des aktiven Wahlrechts auszulegen.
Bei einer Wahl auf Bundesebene ist wahlberechtigt, wer am Tag des Beginns der Wahl seit mindestens
vierzehn Tagen Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist, am Tag des Beginns der Wahl das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (aktives Wahlrecht).
Alle Wählerinnen und Wähler, die aktiv an der Wahl teilnehmen wollen, werden damit aufgefordert sich unter
Angabe ihres vollen Namens und
ihres Geburtsdatums
hier einzutragen.
Zudem ist der Bundesstaat anzugeben, in dem der Wähler am 18. September 2011 wohnhaft war. Ist der Wähler erst nach diesem Datum Bürger geworden, so hat er den Bundesstaat aufzuführen, den er bei seiner Ankunft als Wohnort ausgewählt hat.
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Gesetzliche Grundlage: Art. I Sec. 4 Ssec. 3 Federal Election Act -
Das Wählerverzeichnis bleibt
120 Stunden geöffnet.
Wer sich innerhalb dieser Frist nicht in das Verzeichnis einträgt, gelangt nicht in den Besitz des aktiven Wahlrecht gemäß dem Federal Election Act.
Ist es jemandem innerhalb der Fristen aufgrund von entschuldigter Abwesenheit nicht möglich sich in das Wählerverzeichnis einzutragen, so kann er die Eintragung nach seiner Rückkehr bis 24 Stunden vor Wahlbeginn vornehmen.
Wer sich in dieses Wählerverzeichnis einträgt, erlangt automatisch das aktive Wahlrecht für die Wahlen zu den Bundesämtern und zu eventuell in seinem Heimatstaat parallel stattfindenden Wahlen.
Das Wählerverzeichnis wird am
Sonntag, den 16.10.2011 um 17:30 Uhr geschlossen.
Die Wahl beginnt am
Dienstag, den 18.10.2011 um 18:00 Uhr.

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Luciano Marani, Attorney General