Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.
Das astorische Forum ist unter https://us.astor.ws erreichbar.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Taylor Kay Roberts« (19. Juli 2011, 15:03)
Ich wäre auf Ihre Auslegung der Verfassungsnorm durchaus gespannt, Mr. Attorney General. Wobei ich das New Alcantara-Modell allerdings keineswegs für neu erachte, denn im Buffalo State wird es seit der Einführung der dortigen Verfassung, also inzwischen seit über sechs Jahren, über fünf davon mit der geltenden Bundesverfassung, praktiziert, und es wurden niemals verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert.Verzeihung, Senatorin, aber ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen.
Es geht um das neue Verfahren zur Bestimmung eines Senators im Falle der Vakanz. Ich habe ganz erhebliche Bedenken, wenn ein Nachrücker im Zuge einer reinen Ernennung ohne Wahl oder Billigung eines parlamentarischen Kollegialgremiums bestimmt wird. Die rechtlichen Bedenken kann ich natürlich ebenfalls auf Auslegungen der Verfassungsnorm stützen.
Nunja, ich äußere jetzt Bedenken, da ich die Entwicklung halt verfolgen konnte.
Die gleichen Bedenken treffen auch auf New Alcantara zu.
Zitat
1. Grundsätzlich sollen Senatoren gewählt werden. Das bedeutet, es kann Ausnahmen geben, jedoch gilt eben auch hier das hehre Demokratieprinzip "aus den Reihen des Volkes gewählt, um für das Volk zu sprechen."
Zitat
2. Auch bei den Vakanzen soll grundsätzlich eine Nachwahl stattfinden. Die Alternative des bundesstaatlichen Verfahrens ist meiner Ansicht nach keine gleichberechtigte, sondern nur eine nachrangige, denn grundsätzlich soll Bundesrecht gelten, wenn Bundesorgane besetzt werden.
Ich denke nicht, dass sich die Staaten an irgendwas in der Verfassung des Bundes zu orientieren haben, sofern diese sie nicht ausdrücklich für sie für anwendbar erklärt - und außer den Grundrechten, die durch Art. I Sec. 4 der Verfassung alle staatliche Gewalt binden, sind das lediglich die Vorschriften in Article VI der Verfassung. Der Rest ist der naturgemäß und eigenständliche Rechtsraum des Bundes, den die Staaten ebenso zu wahren haben wie umgekehrt der Bund alles, was außerhalb seines Rechtsraumes - mithin in dem der Staaten - liegt, zu wahren und sich in diese Angelegenheiten nicht einzumischen hat. Die Bundestaaten sind nach der Verfassung eigenständige, souveräne Staaten. In allen Fragen, die nicht dem Bund zugeordnet sind, haben sie im Rahmen einiger grundsätzlicher Rahmenbedingungen, die eben die Grundrechte und Art. VI der Verfassung sind, völlig eigenständigkeit. Dazu zählt auch die Regelung der Nachbestimmung.
Zitat
3. Ich denke, dass das bundesstaatliche Verfahren sich an den Regeln zur Wahl orientieren sollte, wenn nicht durch die Bevölkerung des Bundesstaates, dann doch wenigstens durch die Volksvertretung, wobei hier vor allem der Vorteil kürzerer Fristen als Argument greift.
Das halte ich rein vom Wortlaut her für verfassungswidrig: Eine Nachberufung muss nach der Verfassung immer "... für den Zeitraum der restlichen Amtsperiode..." erfolgen. Ich denke, es verträgt sich mit der Unabhängigkeit des Senators nicht - und die ist nun wieder eine bundesstaatlich garantierte Frage - wenn seine Ernennung bedingt werden kann. Ein Senator der - entsprechend der Vorschriften seines Staates - nachberufen ist, ist stets bis zum Ende der Amtszeit, für die er nachberufen ist - also bis zu den nächsten regulären Senatorenwahlen in seinem Staat - im Amt. Eine Lösung, "Vorübergehende Nachberufung durch den Senator, bis eine Wahl durchgeführt werden kann", ist in meinen Augen mit der Verfassung nicht vereinbar. Grundsätzlich gilt: Ein Senator, der sein Mandat nicht wegen Inaktivität verliert, ist ein Senator und bleibt ein Senator - und zwar bis zum Ende der Amtszeit, für die er vereidigt wurde.
Zitat
4. Ich denke außerdem, dass eine Ernennung nur für den Zeitraum bis zur Wahl gelten sollte, um eben den Staat zu vertreten.
Ich habe nicht mit Ihnen gesprochen, Senatorin. Ich glaube auch, dass Senatorin Roberts nicht Ihres Beistandes bedarf, um als Person im engeren Kreise der Führungskandidaten der Republikaner für die nächsten Wahlen mir als interessierten und engagierten Bürger und Wähler zu erklären, ob sie schon jetzt mit Ihren Führungaufgaben überfordert ist.
mir als interessierten und engagierten Bürger und Wähler
Forensoftware: Burning Board®, entwickelt von WoltLab® GmbH
Forum online seit 19 Jahren, 0 Monaten, 6 Tagen und 7 Stunden