Wir in Savannah sind sehr unsicher bezüglich der uns im Mai dieses Jahres zugestellten Mitteilung der Administration, das dies und jenes in unserer Staatsgesetzgebung nicht mit der Bundesverfassung konform sei und geändert werden müsse. Wir sind nicht zu hundert Prozent überzeugt, dass dem wirklich so ist.
Ich persönlich stelle mich auf folgenden Standpunkt: Dem Bund stehen unbestritten gewisse Kompetenzen ausschliesslich zu, z.B. die Aussenpolitik und das Militär. Es sind dies nur ganz wenige Kompetenzen, die den Bund als solchen überhaupt ausmachen. Alle anderen Kompetenzen stehen grundsätzlich den Staaten zu. Dazu gehören auch die Gerichte und die Polizei. Kann allerdings ein Staat mangels aktiver Bürger diesbezügliche Organisationen nicht stellen, dann kommt subsidiär eine entsprechende Bundesorganisation zum Tragen. Also konkret ein Beispiel: Verfügt Savannah über eine aktiv betriebene State Police und ein aktiv betriebenes Gericht, dann sind in erster Linie diese zuständig, sofern ein Delikt auf dem Territorium des Staates Savannah begangen wurde. Bestehen keine diesbezüglichen aktiv betriebenen Organisationen in Savannah, dann greifen direkt eine Bundespolizei und ein Bundesgericht. Diese sind durch den Bund aktiv zu betreiben, um subsidiär diesbezügliche Lücken in den Staaten zu schliessen.
Es wäre noch genau zu definieren, was "aktiv betrieben" heisst. Ausserdem ist es möglich, dass gewisse wenige Delikte von vornherein in die Kompetenz von Bundesbehörden oder Bundesgerichte fallen. Dies soll aber nur die Ausnahme von der Regel sein, dass grundsätzlich die Staaten zuständig sind.
Mein Vorschlag hätte den Vorteil, dass beiden Seiten gedient wäre. Will ein Staat sich eine State Police und eine Gerichtsorganisation leisten und kann er diese auch mit aktiven Bürgern ausfüllen, so möge er dies tun. Will oder kann er es nicht, kommt der Bund zum Zuge.