Amada | March 9th, 2011
Ladies and Gentlemen,
gemäß
Federal Election Act, Article I, Section 5 ist ein Wählerverzeichnis zur Erlangung des aktiven Wahlrechts auszulegen.
Aktives Wahlrecht kann nur erlangen, wer seine Staatsbürgerschaft spätestens zum 01.03.2011 erhalten hat und sich in dieses Wählerverzeichnis einträgt und das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.
Alle Wählerinnen und Wähler, die aktiv an der Wahl teilnehmen wollen, werden damit aufgefordert sich unter
Angabe ihres vollen Namens und
ihres Geburtsdatums
hier einzutragen.
Zudem ist der Bundesstaat aufzuführen, in dem der Wähler am 15. Februar 2011 wohnhaft war. Ist der Wähler erst nach diesem Datum Bürger geworden, so hat er den Bundesstaat aufzuführen, den er bei seiner Ankunft als Wohnort ausgewählt hat.
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Gesetzliche Grundlage: Federal Election Act, Article I, Section 4 (3) -
Das Wählerverzeichnis bleibt
120 Stunden geöffnet.
Wer sich innerhalb dieser Frist nicht in das Verzeichnis einträgt, verliert für die Wahl das aktive Wahlrecht gemäß dem Federal Election Act.
Ist es jemandem innerhalb der Fristen aufgrund von entschuldigter Abwesenheit nicht möglich sich in das Wählerverzeichnis einzutragen, so kann er die Eintragung nach seiner Rückkehr bis 24 Stunden vor Wahlbeginn vornehmen.
Wer sich in dieses Wählerverzeichnis einträgt, erlangt automatisch das aktive Wahlrecht für die Wahlen zum Repräsentantenhaus und zu eventuell in seinem Heimatstaat parallel stattfindenden Wahlen.
Das Wählerverzeichnis wird am
Montag, den 14.03.2011 um 14:38 Uhr geschlossen.
Die Wahl beginnt am
Dienstag, den 15.03.2011 um 16:00 Uhr.
Sincerely yours
Paul Cunningham
President of the United States