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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gregory Jameson« (5. Januar 2011, 19:53)
Zitat
(2) Ein Organisationserlass des Präsidenten zur Einrichtung einer nachgeordneten Bundesbehörde soll mindestens enthalten:
1. die Bezeichnung der Behörde und die Amtsbezeichnung ihres Leiters;
2. die ihr vorgesetzte Oberste Bundesbehörde, anstelle einer Obersten Bundesbehörde kann eine nachgoerdnete Bundesbehörde auch dem Präsidenten direkt unterstellt werden;
3. die ihr im Rahmen des Organisationsbereiches ihrer vorgesetzten Obersten Bundesbehörde zugeordneten Aufgaben sowie die sich daraus ergebenden gesetzlichen Rechte und Pflichten.
Zitat
Original von J. Edward Mullenberry
soweit der Organisationserlass keine Stellvertreter vorsieht, gibt es eben keine.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Doug Hayward« (9. Januar 2011, 12:41)
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