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21

Freitag, 25. Juni 2010, 09:46

Zitat

Original von Ansel Berber-Thayer
ich kann mich aufschwingen zu wem und was ich will und auch Vorverurteilungen vornehmen, wie ich lustig bin. Oder wird mir das durch irgendein Gesetz verboten?


Sehr geehrter Rep. Berber-Thayer,

Rufmord und üble Nachrede sind sogar gleich zwei Tatbestände des USPC.

Insoweit muss ich Mr. Sandoval aber widersprechen. Sie schwingen sich nicht zum Richter auf. Ein Richter hätte vorab wohl in die Gesetze geschaut.

edit: Zitat-Layout war zerschossen
Marshall Perkins
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Marshall Perkins« (25. Juni 2010, 09:48)


Aznar Sandoval

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22

Freitag, 25. Juni 2010, 15:29

Zitat

Original von Ansel Berber-Thayer
...
ich kann mich aufschwingen zu wem und was ich will und auch Vorverurteilungen vornehmen, wie ich lustig bin. Oder wird mir das durch irgendein Gesetz verboten?
...

Selbstverständlich kann Ihnen niemand verbieten sich zum Richter aufzuschwingen und öffentliche Vorverurteilungen in die Welt zu posaunen. Das wird durch Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Mir persönlich, und auch diese Meinungsäußerung müssen Sie mir schon zugestehen, erscheint das jedoch für ein Kongressmitglied einfach nur unangemessen. Aber über Sie zu urteilen möchte ich mir nicht anmaßen. Das sollte schon dem Wähler vorbehalten bleiben.

Zitat

Original von Ansel Berber-Thayer
...
Wer sind Sie eigentlich? Haben sich immer noch nicht vorgestellt.
...

Ich hatte mich Secretary Jameson vorgestellt.

Zitat

Original von Ansel Berber-Thayer
...
im Uebrigen sollten Sie sich mal ueberlegen, wer hier kleingeistig ist. Derjenige, der auf Biegen und Brechen dem Praesidenten beisteht oder diejenigen, die es als gerecht erachten, dass auch ein President seinen moeglichen Vergehen, die er vor seiner Praesidentschaft begangen hat, verantworten muss?

Ich glaube, Sie haben nicht verstanden, worum es mir geht. Aber ich wiederhole es gern noch einmal. Mir geht es nicht darum, dass sich ein Straftäter nicht zu verantworten hat. Mir geht es um die Beschädigung des Amtes des Präsidenten, egal wer das gerade in Person ist. Auch wenn es hier teils gebetsmühlenhaft wiederholt wird, dass der Präsident ein Mensch wie jeder andere sei oder zu sein hat. Das stimmt eben nur bedingt. Während seiner Amtszeit, und auch nur während dieser, wird er durch die Immunitätsregel der Verfassung im Bereich der rechtlichen Verfolgbarkeit zu etwas besonderem gemacht. Und das ist in meinen Augen auch gut und richtig so, damit nicht jeder dahergelaufene Strolch, und ich bitte mir die Überspitzung nachzusehen, gegen den Präsidenten während der Amtszeit irgendeine Klage erheben und ein Gerichtsverfahren erzwingen kann. Und kleingeistig handeln in meinen Augen Kongressmitglieder dann, wenn sie dem Präsidenten wegen eines Strafvorwufes, welcher genauso gut nach Ablauf der Amtszeit verfolgt werden kann, die Immunität aberkennen.

Zitat

Original von Ashley Fox
...
Im Übrigen stütze ich mich auf die Behandlung eines Antrages des seinerzeitigen Attorney General Alexander Xanathos zur Aufhebung der Immunität des damaligen Präsidenten Bob O'Neill wegen einer Beleidigungsanzeige. Jenerzeit stellte der Kongress in keiner Form in Frage, dass bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Zustimmung des Kongresses bedürfte. Insbesondere der als juristisch sachkundig bekannte damalige Senator New Alcantaras Lance B. Jacksons vertrat diese Auffassung. Sie blieb unwidersprochen.
...

Was unwidersprochen bleibt, ist deswegen nicht automatisch wahr und richtig, oder? Wenn der damalige Senator Jackson diese Auffassung vertrat und die Kongressmitglieder damit überzeugen konnte, ist das gut für ihn. Und dass der Kongress bereits der Immunitätsaufhebung für die Ermittlungen zustimmte, ist gut für den damaligen Attorney General Xanathos gewesen. Die Frage bleibt dann aber, auf der Grundlage welcher Informationen haben die damaligen Kongressmitglieder über die Immunitätsaufhebung entscheiden? Einfach auf Grundlage einer Strafanzeige? Und das ohne Ermittlungen? Ohne wenigstens einigermaßen handfeste Fakten, dass diese Strafanzeige nicht missbräuchlich oder rein willkürlich erhoben wurde? Nur einfach wegen des Strafvorwurfes der Beleidigung? Na aber hallo, das muss ja ein tolles Verantwortungsbewusstsein der Kongressmitglieder gewesen sein.

Ms. Fox, ich möchte Sie mal selber zitieren:

Zitat

Aus gutem Grund hat, wer strafrechtlich gegen den Präsidenten ermitteln will, erst mal den Kongress von der Stichhaltigkeit seiner Beschuldigung und der Bedeutung der Sache zu überzeugen.
Dem stimme ich uneingeschränkt zu. Nur wie soll ein solcher Stichhaltigkeitsnachweis ohne Ermittlungsergebnisse der Ermittlungsbehörden geführt werden?

Zitat

Original von Ashley Fox
...
Wer also nun argumentiert, es könne ja ermittelt werden und erst eine Anklageerhebung bedürfe der Zustimmung des Kongresses ist in der Bringschuld für Argumente, warum gezielte Ermittlungen gegen eine Person wegen einer Straftat noch keine strafrechtliche Verfolgung derselben seien.

Hier sehe mich da in keiner Bringschuld sondern möchte ich mal Secretary Jameson zitieren, der Senator Salazar sagte: "Sie haben leider den Sinn der Immunität nicht verstanden.". Sie ist ein höchstpersönlicher Schutz des Präsidenten als Person vor rechtlicher Verfolgung. Wie ich schon sagte, ist die Immunität keine Straffreiheitsregel oder ein Ermittlungshindernis sondern vor allem ein Prozesshindernis. Würde also Klage gegen den Präsidenten erhoben, wäre es Aufgabe des Gerichts zu prüfen, ob es das Verfahren eröffnen kann oder wegen der Immunität des Beklagten oder Angeklagten ruhend zu stellen hat. Und der Kongress hat zu entscheiden, und das auf der Grundlage vorgelegter Ermittlungsergebnisse, ob er die Eröffnung eines Gerichtsverfahrens mit all den dazu gehörigen Terminen und möglichen Zwangsmaßnahmen gegen den Präsidenten während seiner laufenden Amtszeit als derart dringlich erachtet, dass er sich gezwungen oder veranlasst sieht, die Immunität des Präsidenten aufzuheben. Die Alternative wäre dann immer die Möglichkeit, das Gerichtsverfahren nach Ablauf der Amtszeit des Präsidenten durchzuführen.
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Ashley Fox

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23

Sonntag, 27. Juni 2010, 10:32

Zitat

Original von Aznar Sandoval
Was unwidersprochen bleibt, ist deswegen nicht automatisch wahr und richtig, oder? Wenn der damalige Senator Jackson diese Auffassung vertrat und die Kongressmitglieder damit überzeugen konnte, ist das gut für ihn. Und dass der Kongress bereits der Immunitätsaufhebung für die Ermittlungen zustimmte, ist gut für den damaligen Attorney General Xanathos gewesen. Die Frage bleibt dann aber, auf der Grundlage welcher Informationen haben die damaligen Kongressmitglieder über die Immunitätsaufhebung entscheiden? Einfach auf Grundlage einer Strafanzeige? Und das ohne Ermittlungen? Ohne wenigstens einigermaßen handfeste Fakten, dass diese Strafanzeige nicht missbräuchlich oder rein willkürlich erhoben wurde? Nur einfach wegen des Strafvorwurfes der Beleidigung? Na aber hallo, das muss ja ein tolles Verantwortungsbewusstsein der Kongressmitglieder gewesen sein.

Ms. Fox, ich möchte Sie mal selber zitieren:

Zitat

Aus gutem Grund hat, wer strafrechtlich gegen den Präsidenten ermitteln will, erst mal den Kongress von der Stichhaltigkeit seiner Beschuldigung und der Bedeutung der Sache zu überzeugen.
Dem stimme ich uneingeschränkt zu. Nur wie soll ein solcher Stichhaltigkeitsnachweis ohne Ermittlungsergebnisse der Ermittlungsbehörden geführt werden?


Jeder kompetente Staatsanwalt prüft anhand der ihm zur Kenntnis gebrachten oder gelangten Verdachtsmomente doch erst einmal, ob die Aufnahme von Ermittlungen überhaupt gerechtfertigt ist. Besteht eine ausreichende Wahrscheinlichkeit, dass eine strafbare Handlung vorliegt und der Beschuldigte tatsächlich der Täter ist?

Die Kriterien, die ihn zu einer Bejahung dieser Fragen führen, kann er dem Kongress vortragen. Dieser hat auf Grund derselben sodann zu entscheiden, ob er weitere Ermittlungen gegen den Präsidenten authorisiert.

Zitat

Hier sehe mich da in keiner Bringschuld sondern möchte ich mal Secretary Jameson zitieren, der Senator Salazar sagte: "Sie haben leider den Sinn der Immunität nicht verstanden.". Sie ist ein höchstpersönlicher Schutz des Präsidenten als Person vor rechtlicher Verfolgung. Wie ich schon sagte, ist die Immunität keine Straffreiheitsregel oder ein Ermittlungshindernis sondern vor allem ein Prozesshindernis. Würde also Klage gegen den Präsidenten erhoben, wäre es Aufgabe des Gerichts zu prüfen, ob es das Verfahren eröffnen kann oder wegen der Immunität des Beklagten oder Angeklagten ruhend zu stellen hat. Und der Kongress hat zu entscheiden, und das auf der Grundlage vorgelegter Ermittlungsergebnisse, ob er die Eröffnung eines Gerichtsverfahrens mit all den dazu gehörigen Terminen und möglichen Zwangsmaßnahmen gegen den Präsidenten während seiner laufenden Amtszeit als derart dringlich erachtet, dass er sich gezwungen oder veranlasst sieht, die Immunität des Präsidenten aufzuheben. Die Alternative wäre dann immer die Möglichkeit, das Gerichtsverfahren nach Ablauf der Amtszeit des Präsidenten durchzuführen.


Die Frage ist eben, wo man das Verfahrenshindernis der Immunität ansetzt: erst beim gerichtlichen Verfahren, oder schon beim Ermittlungsverfahren? Die von Ihnen angesprochenen Termine und möglichen Zwangsmaßnahmen können sich auch bereits aus dem vorgerichtlichen Ermittlungsverfahren ergeben. Einen evtl. notwendigen Dursuchungsbeschluss oder Haftbefehl kann die Staatsanwaltschaft ggf. schnell beim Supreme Court einholen. Wenn darüber aber erst der Kongress zu entscheiden hat, sind die Beweismittel bis dahin u. U. längst vernichtet oder der Präsident über alle Berge. Wie Sie darauf kommen, die Immunität pauschal nicht als Ermitlungshindernis zu sehen, erschließt sich mir nicht. Auch ein Ermittlungsverfahren kann bereits tief in die Handlungsmöglichkeiten und Privilegien des Präsidenten eingreifen.
Ashley Fox


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Aznar Sandoval

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24

Sonntag, 27. Juni 2010, 20:29

Zitat

Original von Ashley Fox
...
Jeder kompetente Staatsanwalt prüft anhand der ihm zur Kenntnis gebrachten oder gelangten Verdachtsmomente doch erst einmal, ob die Aufnahme von Ermittlungen überhaupt gerechtfertigt ist. Besteht eine ausreichende Wahrscheinlichkeit, dass eine strafbare Handlung vorliegt und der Beschuldigte tatsächlich der Täter ist?

Die Kriterien, die ihn zu einer Bejahung dieser Fragen führen, kann er dem Kongress vortragen. Dieser hat auf Grund derselben sodann zu entscheiden, ob er weitere Ermittlungen gegen den Präsidenten authorisiert.

Nach dieser, Ihrer Auslegung der Immunität könnte ein Staatsanwalt dem Kongress nur eine Strafanzeige vorlegen, da er zur Unterlegung der Tatsache, dass diese nicht offensichtlich willkürlich oder missbräuchlich ist, schon eigene Ermittlungen anstellen müsste. Und die verwehren Sie ja gerade mit Ihrer Auslegung der Immunität.

Zitat

Original von Ashley Fox
...
Wie Sie darauf kommen, die Immunität pauschal nicht als Ermitlungshindernis zu sehen, erschließt sich mir nicht.
...

Da muss ich mich leider wiederholen, Sie haben den Inhalt der Immunität des Präsidenten leider nicht verstanden. Das ist ausschließlich ein Schutz der PERSON vor rechtlicher Verfolgung. So lange die Immunität besteht, kann er weder für Ermittlungen vorgeladen oder zu Aussagen gezwungen werden, noch festgenommen oder verhaftet werden. Nicht mehr und nicht weniger.

Wenn also die Ermittlungsbehörden in einem Verfahren gegen den Präsidenten für konkrete Sachverhalte auf die Aussagen des Präsidenten angewiesen sind, müssen sie halt mit dem bisherigen Ermittlungsstand die Aufhebung der Immunität beim Kongress beantragen. Alle Ermittlungen, für welche die Person des Präsidenten nicht erforderlich ist, können unabhängig vom Bestehen oder dem Nichtbestehen der Immunität geführt werden.

Ms. Fox, Sie sollten sich vielleicht mal mit der historischen Entwicklung und dem Sinn und Zweck der Immunität auseinandersetzen, welche in anderen Ländern neben dem Präsidenten oftmals sogar den Abgeordneten in den Parlamenten zusteht. Es war und ist halt ein reiner Personenschutz und kein Ausschluss für Ermittlungsarbeiten.

Aber wir können uns hier ja gerne über des Kaisers Bart streiten, die Mitglieder des Kongresses machen ja eh, was Sie wollen. Und da bleibe ich bei meiner Meinung, dass diejenigen, welche der Aufhebung der Immunität von President Grey, gerade auf der Grundlage der bisher veröffentlichten und ihnen vorgelegten Untersuchungsergebnisse zustimmen, Kleingeister mit höchst unklaren politischen Motiven sind.
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Charlotte McGarry

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25

Montag, 28. Juni 2010, 09:20

Zitat

Original von Aznar Sandoval
Ms. Fox, Sie sollten sich vielleicht mal mit der historischen Entwicklung und dem Sinn und Zweck der Immunität auseinandersetzen, welche in anderen Ländern neben dem Präsidenten oftmals sogar den Abgeordneten in den Parlamenten zusteht.

Für eine solche Darstellung der historischen Entwicklung der Immunität, wie Sie sie behaupten, wäre ich in der Tat sehr dankbar. Bei unserer Verfassung, die im Jahr 2005 angenommen wurde, sollte man meinen, dass die Verfassungsväter ganz bewusst nicht eine Fortsetzung dieser historischen Entwicklung angestrebt haben, sonst hätten sie die Abgeordneten vermutlich unter Immunität gestellt.

Ich bin gespannt, wie Sie mich vom Gegenteil überzeugen wollen.

Zitat

Aber wir können uns hier ja gerne über des Kaisers Bart streiten, die Mitglieder des Kongresses machen ja eh, was Sie wollen. Und da bleibe ich bei meiner Meinung, dass diejenigen, welche der Aufhebung der Immunität von President Grey, gerade auf der Grundlage der bisher veröffentlichten und ihnen vorgelegten Untersuchungsergebnisse zustimmen, Kleingeister mit höchst unklaren politischen Motiven sind.

Ich wüsste nicht, welche "höchst unklaren politischen Motive" ich als prominente Unterstützerin von Richard Grey in seinen Wahlkämpfen als Gouverneur und Präsident haben sollte, um ihm oder seinem Amt vorsätzlich zu schaden. Die Verfassungsväter haben dem Kongress die Möglichkeit gegeben, die Immunität aufzuheben, und sie haben die Entscheidung der Kongressmitglieder an keinen Bedingungen oder Voraussetzungen gebunden. Welchen Grund Sie haben, dahinter unlautere Motive zu vermuten, erschließt sich mir nicht; wie ich können aber selbstverständlich auch Sie machen, was Sie wollen.

Ich freue mich übrigens, Sie kennenzulernen, auch wenn diese Freude durch Ihre unbegründeten und unhaltbaren Anschuldigungen gegen verdiente Kongressmitglieder, die wahrlich nicht leichtfertig mit der Verfassung und dem Amt des Präsidenten umgehen, etwas getrübt wird.
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Aznar Sandoval

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26

Montag, 28. Juni 2010, 17:59

Auch mich freut es, Sie einmal persönlich kennenzulernen, Ms. Senator McGarry, und das trotzdem Sie bezüglich die Abstimmung im Kongress meiner Meinung nicht zustimmen können. Und das möchte ich noch mal betonen, das ist meine MEINUNG, das sind keinesfalls Anschuldigungen, welche mir ja im Übrigen sowieso nicht zustehen. Dazu bin ich als einfacher Bürger halt ein viel zu kleines Licht.

Was nun die historische Entwicklung der Immunität für bestimmte Amtsträger angeht, will ich Ihnen gerne meine Erkenntnisse darlegen. Ob ich Sie damit überzeugen kann, weiß ich leider nicht, aber ein Versuch ist es schon wert.

Die Einführung der Immunität für Abgeordnete und auch für gewählte Präsidenten stammt noch aus der Zeit der Anfänge der Demokratie, als sich gewählte Legislativen gegenüber Exekutiven etablierten und behaupten mussten, welche noch monarchisch organisiert waren und immer wieder mit teils konstruierte Anklagen teils willkürliche Festnahmen oder Verhaftungen von Mandatsträgern das Funktionieren der gewählten Organe verhindern oder beeinflussen wollten. Die persönliche Immunität von gewählten Amtsträgern sollte das Funktionieren dieser Organe sicherstellen, indem es jede Einschränkung der persönliche Freiheit der Mandatsträger während der Amtszeit ausschloss. Zu keiner Zeit, war die Immunität ein Freibrief für Straffreiheit, sondern immer nur ein Schutz für den Mandatsträger vor Einschränkungen seiner persönlichen Freiheit.

Dass die Immunität heutzutage in Astor für die Parlamentsmitglieder, also die Representatives und die Senatoren nicht mehr gilt, liegt meines Erachtens daran, dass Astor keine monarchische und damit nicht frei gewählte Exekutive hat und somit die Gefahr, dass große Teile des Kongresses willkürlich verhaftet werden, quasi nicht mehr existiert.

Dass der Präsident, und eben auch der Vizepräsident, seine Immunität von den Verfassungsvätern noch zugesprochen bekommen hat, liegt mit Sicherheit einerseits am Völkergewohnheitsrecht, welches Staatsoberhäuptern grundsätzlich Immunität zuerkennt, und andererseits daran, dass das Funktionieren der frei gewählten Exekutive, welche in Astor nunmal sehr stark in der Person des Präsidenten konzentriert ist, erhalten bleiben und nicht durch willkürliche oder missbräuchliche Rechtsverfolgung der Personen eingeschränkt werden soll.

Stets war, und soll es meiner festen Überzeugung nach auch bleiben, die Immunität also "nur" ein Schutz vor jeglicher Einschränkung der persönlichen Freiheit der Personen, welche die Immunität genießen. Und stets war sie auch an die Amtszeit der Personen oder die Mitgliedschaft in einem immunitätsgeschützten Organ gekoppelt.

Vielleicht gelingt es mir ja doch, Sie werte Senatorin McGarry, und hoffentlich auch noch einige andere Zweifler von meiner Auffassung zur Immunität für unseren Präsidenten und die Bedingungen für eine mögliche Aufhebung zu überzeugen. Wenn nicht, kann ich es auch nicht ändern. Die Kongressmitglieder sind halt in der Ausübung Ihres Mandats frei und nur ihrem Gewissen verpflichtet. Und sie genießen zwar keinen Immunitätsschutz, dafür einen Indemnitätsschutz, welcher eben für diese freie Ausübung des Mandats sehr wichtig und unverzichtbar ist.
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Ashley Fox

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27

Montag, 28. Juni 2010, 20:35

Ich denke, die Diskusison hat einen toten Punkt erreicht. Wir stimmen jedenfalls insoweit überein, als dass die Wahl eines Bürgers zum Präsidenten nicht bedeutet, strafrechtliche Vorwürfe gegen diesen pauschal unter den Teppich zu kehren. Vielmehr ist diesen selbstverständlich durch entsprechende Ermittlungen auf den Grund zu gehen.

Kommt es nun wirklich darauf an, ob der Kongress diesen Schritt zuvor billigen muss, wie er es im aktuellen Fall ja nun getan hat? Eine Diskussion würde sich doch eigentlich nur lohnen, wenn der Kongress eine Immunitätsaufhebung abgelehnt hätte und deshalb Ermittlungen unterblieben.

Wichtiger ist nun doch, was die Ermittlungen ergeben werden, denen jetzt mit Sicherheit kein Hindernis entegegensteht.
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Aznar Sandoval

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28

Samstag, 3. Juli 2010, 21:53

Ich stimme Ihnen - leider - zu, Ms. Fox. Eine weitere Diskussion hat sich bezüglich des aktuellen Falles erledigt, da beide Häuser des Kongresses mittlerweile der Aufhebung der Immunität zugestimmt haben. Das ist zwar in meinen Augen ein Tiefpunkt in der Arbeit unseres Bundesparlaments, aber ich hege die Hoffnung, dass sich in dem Fall, dass sich das Problem einmal wieder stellen sollte, die dann im Amt befindlichen Kongressmitglieder weniger voreingenommen und kleingeistig zeigen als die derzeitigen.

Aber kommen wir doch mal zu einem erfreulichen Thema. Dieser, in meinen Augen unsägliche, "More stability by scheduling fewer Runoff Elections Bill", bei dessen Namen ich abwechselnd heulen oder schenkelklopfend lachen könnte, wurde ja erfreulicherweise vom Senat dahin befördert, wo er hingehört - in den Papierkorb. Die Mehrheit der Senatoren hat also begriffen, welch undemokratisches Machwerk dieser Versuch war, dem Wähler die Entscheidung über seine Repräsentanten aus der Hand zu nehmen. Hier kann ich nur sagen: Bravo, meine Damen und Herren Senatoren.
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Aznar Sandoval

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29

Dienstag, 13. Juli 2010, 11:45

Bestimmt mit einer gewissen Verwunderung dürften die Senatoren aus Astoria State, Hybertina und Savannah feststellen, dass die Senatspräsidentin McGarry die Abstimmung über den wieder nominierten Chief Justice Schwertfeger bereits nach reichlich 24 Stunden abgeschlossen und die Zustimmung des Senats zur Nominierung festgestellt hat.

Eine erforderliche Mehrheit für die Nominierung war heute um 8.58 Uhr noch nicht erreicht, da diese für eine Chief-Justice-Nominierung 2/3 der abgegebenen Stimmen beträgt. Ich vermut mal, dass dies der Senatspräsidentin durch die Lappen gegangen sein dürfte.
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Charlotte McGarry

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30

Dienstag, 13. Juli 2010, 11:53

Vielen Dank für den Hinweis, Mr. Sandoval, aber eine Korrektur tut Not: Die Abstimmung ist keineswegs geschlossen; ich habe lediglich vorzeitig (und zu früh) ein Ergebnis festgestellt. Auf Forderung eines einzelnen Herren (Rep. O'Neill) hat der Kongress diese Möglichkeit vor einiger Zeit geschaffen - warum auch immer, möchte ich fast bemerken.
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31

Dienstag, 13. Juli 2010, 11:58

Kein Problem Madame President, nur wer nichts macht kann auch keine Fehler machen. ;)

Die vorzeitige Beendigung einer Abstimmung ist an sich ja nicht verkehrt. Wenn sich am Ergebnis nichts mehr ändern lässt, kann die Abstimmung auch beendet werden. Damit können ja, wenn sich die die Mehrheit der Abstimmenden aktiv beteiligt, Abstimmprozesse wirksam verkürzt werden.
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32

Dienstag, 13. Juli 2010, 12:04

Zitat

Original von Aznar Sandoval
Die vorzeitige Beendigung einer Abstimmung ist an sich ja nicht verkehrt. Wenn sich am Ergebnis nichts mehr ändern lässt, kann die Abstimmung auch beendet werden. Damit können ja, wenn sich die die Mehrheit der Abstimmenden aktiv beteiligt, Abstimmprozesse wirksam verkürzt werden.

So war es jahrelang, bis die Republikanische Partei das Ende der Demokratie beschwor, weil sie ihr Minderheitenvotum unbedingt abgeben wollte. Um das Geseiere zu beenden, hatte ich den Kompromiss "Abstimmungsergebnis feststellen, Abstimmung offen lassen" vorgeschlagen. Ich glaube, die Option wurde in den Monaten seit ihrer Einführung ein einziges Mal von einem Republikaner genutzt.
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Dienstag, 13. Juli 2010, 12:42

Madam President, sie haben die Nominierung vorzeitig beendet, daran besteht kein Zweifel. Für eine Dame, die anderen beim kleinsten Fehler öffentlich "Feuer unter dem Hintern macht" schon fast ein Skandal. Aber gut zu wissen das auch sie nur ein Mensch (wenn auch in diesem Fall ein etwas arg ungeduldiger Mensch) sind. Man wird sie, wenn sie mal wieder die öffentliche Bühne nutzen um sich an den Fehlern anderer zu profilieren, hoffentlich daran erinnern.

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34

Dienstag, 13. Juli 2010, 13:11

Zitat

Original von Jack Daniels
Madam President, sie haben die Nominierung vorzeitig beendet, daran besteht kein Zweifel. Für eine Dame, die anderen beim kleinsten Fehler öffentlich "Feuer unter dem Hintern macht" schon fast ein Skandal.

Ich habe nicht "die Nominierung" vorzeitig beendet, sondern das Ergebnis der Abstimmung über eine Zustimmung des Senates zu dieser zu früh festgestellt. Diesen Fehler habe ich eingeräumt und korrigiert. Wenn andere mit ihren Fehlern so transparent umgingen wie ich mit meinen, hätte ich deutlich weniger Arbeit.

Zitat

Aber gut zu wissen das auch sie nur ein Mensch (wenn auch in diesem Fall ein etwas arg ungeduldiger Mensch) sind. Man wird sie, wenn sie mal wieder die öffentliche Bühne nutzen um sich an den Fehlern anderer zu profilieren, hoffentlich daran erinnern.

Sie dürften spätestens nach Ihrer nächsten Aus- und Wiedereinbürgerung Gelegenheit dazu haben, vermute ich.
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35

Dienstag, 13. Juli 2010, 15:57

Zitat

Original von Aznar Sandoval
nach reichlich 24 Stunden...

Am Ende haben wir etwas mehr als 31 gebraucht. ;)
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Aznar Sandoval

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36

Freitag, 8. Oktober 2010, 10:49

Ein doch etwas selstam anmutender Vorgang läuft da gerade im Kongress ab. Wird da doch gerade über den Vizepräsidenten bzw. die Übertragung der Aufgaben des Generalstaatsanwaltes auf ihn abgestimmt. Ich muss mich da fragen: Was soll das denn werden?

Da wird darüber abgestimmt, und das auch noch nach einem Hearing, ob ein frei vom Volk gewählter Vertreter der Exekutive eines der Exekutivämter übernehmen darf. Ich habe da erhebliche Zweifel, ob sowas von unserer Bundesverfassung gedeckt ist.
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Gregory Jameson

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37

Freitag, 8. Oktober 2010, 12:54

Art. IV Ssec. 3 Ssec. 3:
"Der Präsident und der Vizepräsident dürfen nicht dem Kongress der Vereinigten Staaten sowie keiner Regierung eines Bundesstaats angehören."

Durch diese Bestimmung mit dem Amt des Präsidenten/Vizepräsidenten unvereinbar ist:
1. die Zugehörigkeit zum Kongress
2. die Zugehörigkeit zu einer Regierung eines Bundesstaates.
3. Durch den Umkehrschluss von Art. V Sec. 1 SSec 3. ist auch die Zugehörigkeit zur Judikative ausgeschlossen.

Und ja, der Senat hat bei der Ernennung der Verantwortungs- und Entscheidungsträger auf ministerieller Ebene mitzureden und diese zu billigen.
Die Reservatposition des Vizepräsidenten ergibt sich aus der indirekten Volkswahl, dabei hat der Kongress nicht mitzureden. Will der Präsident diesem jedoch ein Mehr an Verantwortung und Entscheidungsbefugnis übertragen, als jener als Vizepräsident innehat, dann muss der Senat zustimmen.

Nur der Präsident selbst kann sich nicht selbst zu irgendetwas ernennen oder aus einem Amt entlassen, aber nicht aus rechtlichen, sondern aus faktischen Gründen des In-Sich-Geschäfts, sowie aus dem Punkt, dass der Präsident ohnehin im Besitz der gesamten Exekutivgewalt ist.
Gregory Jameson M.D.
I was: Member and Chairman of the Democratic Party
Member and President of the United States Senate
Member and Speaker of the House of Representatives
Secretary of the Interior, Governor of Hybertina and Laurentiana

Charlotte McGarry

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38

Freitag, 8. Oktober 2010, 14:02

Zitat

Original von Aznar Sandoval
Da wird darüber abgestimmt, und das auch noch nach einem Hearing, ob ein frei vom Volk gewählter Vertreter der Exekutive eines der Exekutivämter übernehmen darf. Ich habe da erhebliche Zweifel, ob sowas von unserer Bundesverfassung gedeckt ist.

Die Leiter von Obersten Bundesbehörden werden nicht direktdemokratisch gewählt und der Vizepräsident wurde als Vizepräsident vom Volk bestimmt, nicht als irgendwas Anderes. Die Grenzen seines Mandates werden von der Bundesverfassung ganz eindeutig umrissen: "Der Vizepräsident der Vereinigten Staaten ist der offizielle Stellvertreter des Präsidenten. Er führt dessen Amtsgeschäfte während seiner Abwesenheit in dessen Auftrag." Die Wahrnehmung der Amtsgeschäfte des Attorney General ist von diesem Mandat nicht gedeckt.
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Quinn Michael Wells

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39

Freitag, 8. Oktober 2010, 14:46

Mr. Sandoval, dürfte man erstmal fragen ob Sie irgendeinen Abschnitt unserer Verfassung oder eines Bundesgesetzes zitieren können der den Verdacht nahelegen würde dass hier etwas schief läuft?

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of Astoria State | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
3 Times Governor of Astoria State
Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of Astoria State


Aznar Sandoval

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40

Freitag, 8. Oktober 2010, 17:45

Nun meine Dam und Herren Senatoren ich leite die allgemeinen Exekutivbefugnisse des Vizepräsidenten aus Artikel IV Section 1 Absatz 1 unserer Bundesverfassung ab, der da lautet, "Die exekutive Gewalt soll einem Präsidenten der Vereinigten Staaten übertragen sein, dem ein Vizepräsident der Vereinigten Staaten beigestellt ist." Daraus eine reine Stellvertreterposition abzuleiten halte ich persönlich für etwas abenteuerlich. Für mich ist ein Vizepräsident direkt vom Volke gewähltes Mitglied der Exekutive.

Völlig richtig bemerkt Senatorin McGarry, dass der Senat die Ernennung von Bundesbeamten und sonstigen Amtsträgern durch den Präsidenten zu ihrer Wirksamkeit bestätigen muss. Das kann jedoch nur solche Beamten und sonstige Amtsträger betreffen, welche, wie Senatorin McGarry auch richtig erwähnte, nicht direkt vom Volk gewählt wurden. Das widerum trifft auf den Vizepräsidenten nicht zu. Dieser wird vom Volk direkt gewählt.

Und wenn der Präsident dem direkt vom Volk gewählten Vizepräsidenten bestimmte Aufgaben innerhalb der Exekutive überträgt, ist das meiner Überzeugung nach von Artikel IV Section 1 Absatz 5 der Verfassung gedeckt, welcher dem Präsidenten die freie Entscheidung über die Organisation der Staatsverwaltung des Bundes garantiert, solange es weder die vom Kongress insgesamt zustimmungspflichtige Einrichtung einer Behörde noch die Ernennung eines Bundesbeamten oder sonstigen Amtsträgers ist, welche der Bestätigung durch den Senat bedürfe.

Der Vizepräsident ist meiner Auffassung nach mit seiner Wahl durch das Volk unmittelbar wirksam zum Bundesbeamten ernannt und kann damit auch nicht vom Senat möglicherweise für bestimmte Aufgaben NICHT bestätigt werden

Die zitierten Regelungen des Artikels IV Section 2 der Verfassung bezüglich der Stellvertretung sollen garantieren, dass Astor immer einen im Amt befindlichen Präsidenten hat. Sie sind meiner festen Überzeugung nach keinesfalls als Einschränkungen für den Vizepräsidenten als reiner Stellvertreter ohne weitere Befugnisse zu interpretieren.

Also kurz und knapp: Der Senat kann und muss den Ernennungen von nicht gewählten Bundesbeamten zustimmen. Für eine Übertragung von exekutiven Aufgaben auf den gewählten Vizepräsidenten bedarf es jedoch keiner Bestätigung durch den Senat. So jedenfalls meine Sicht der Dinge.
Aznar Sandoval
Former President of the US Congress
Former US Senator for Freeland
Former Associate Justice of the US Supreme Court
Former President of the Peoples Council of Freeland