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2010/05/03 Gambling Bill
''Audemus iura nostra defendere''
The Commonwealth of Hybertina
- The Governor -
Port Virginia | May 7th, 2010
Honorable Members of the Popular Assemby,
zur Abstimmung steht die
Gambling Bill, eingebracht von Gouverneur
Mr. John Salazar.
Stimmen Sie der Verabschiedung dieser Vorlage zu?
Bitte stimmen Sie mit Aye, Nay oder Abstention.
Die Abstimmung dauert
96 Stunden, bis zum
30. Mai 2010, 21:00 h, oder bis alle Mitglieder der Popular Assembly abgestimmt haben, oder bis eine unumstößliche Mehrheit für oder gegen den Entwurf erreicht ist.
GAMBLING BILL
Article I – Purpose
Ziel und Zweck dieses Gesetzes ist es,
a] einen sicheren und transparenten Spielbetrieb zu gewährleisten;
b] die Kriminalität und die Geldwäscherei in oder durch Spielbanken zu verhindern;
c] den Spielerschutz zu gewährleisten und dem Entstehen von Glückspielsucht vorzubeugen.
Article II – Defined Terms
Section 1 [Gambling]
Glücksspiele sind Spiele, bei denen gegen Leistung eines Einsatzes ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht, der ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.
Section 2 [Gambling House]
Eine Spielbank ist eine Unternehmung, die gewerbsmäßig Gelegenheit zum Glücksspiel anbietet.
Article III – Concession
Section 1 [Issue of Concession]
[1] Glücksspiele dürfen nur in konzessionierten Spielbanken angeboten werden.
[2] Eine Spielbankzulassung darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller und die mit der Leitung der Spielbank betrauten Personen die Gewähr für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Spielbank bieten und sichergestellt ist, dass der Betrieb der Spielbank Ziel und Zweck dieses Gesetzes nicht zuwiderläuft.
[3] Die Konzession gilt in der Regel für unbegrenzte Zeit. Sie ist zu entziehen, wenn:
a] wesentliche Voraussetzungen zu ihrer Erteilung nicht mehr erfüllt werden;
b] sie durch unvollständige oder unrichtige Angaben erwirkt wurde;
c] in schwerwiegender Weise oder wiederholt gegen dieses Gesetz oder gegen Bestimmungen der Konzessionen verstoßen wurde.
Section 2 [Requirements]
[1] Für die Errichtung einer Spielbank an einem bestimmten Ort braucht es eine
Standortkonzession. Diese kann erteilt werden:
a] vom Mayor einer Stadt;
b] vom County Commissioner, wenn die Spielbank außerhalb einer Stadt errichtet werden soll;
c] vom Tribal Council, wenn die Spielbank auf dem Selbstverwaltungsgebiet der nativen Bevölkerung Hybertinas errichtet werden soll.
[2] Für den Betrieb braucht es eine Betriebskonzession. Diese kann vom Governor erteilt werden, wenn der Antragsteller:
a] die Wirtschaftlichkeit des Spielbankbetriebs glaubwürdig zusichern kann;
b] die Unabhängigkeit der Geschäftsführung und die Überwachung des Spielbetriebes gewährleisten kann;
c] darlegen kann, mit welchen Maßnahmen die Spielbank den sicheren Spielbetrieb sowie die Bekämpfung der Kriminalität und der Geldwäscherei gewährleisten will.
Article IV – Gambling Ban
Section 1 [General Gambling Ban]
[1] Folgende Personen unterliegen einem allgemeinen Spielverbot:
a] Personen unter 18 Jahren;
b] Spielbankenangestellte, die am Spielbetrieb beteiligt sind;
c] Personen, gegen die eine Spielsperre besteht.
[2] Folgende Personen unterliegen einem Spielverbot in der Spielbank, mit der sie in Verbindung stehen:
a] Angestellte der Spielbank und ihrer Nebenbetriebe, auch wenn sie nicht am Spielbetrieb beteiligt sind;
b] Investoren, Eigentümer, Gesellschafter und Aktionäre.
Section 2 [Gambling Suspension]
[1] Die Spielbank sperrt Personen vom Spielbetrieb aus, von denen sie auf Grund eigener Wahrnehmungen in der Spielbank oder auf Grund Meldungen Dritter weiß oder annehmen muss, dass sie:
a] überschuldet sind oder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen;
b] Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen und ihrem Vermögen stehen;
c] den geordneten Spielbetrieb beeinträchtigen.
[2] Die Spielsperre muss der betroffenen Person mit Begründung schriftlich mitgeteilt werden.
[3] Die Spielsperre muss aufgehoben werden, sobald der Grund dafür nicht mehr besteht.
[4] Die Spieler können selbst bei der Spielbank eine Spielsperre beantragen.
[5] Die Spielbank trägt die Spielsperren in ein Register ein und teilt den anderen Spielbanken in Hybertina die Identität der gesperrten Personen mit. Nach Aufhebung der Spielsperre sind die Daten unverzüglich zu löschen.
Article V – Final Provisions
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur des Commonwealth of Hybertina in Kraft.
Gregory Jameson M.D.
I was: Member and Chairman of the Democratic Party
Member and President of the United States Senate
Member and Speaker of the House of Representatives
Secretary of the Interior, Governor of Hybertina and Laurentiana
Ich stelle fest, dass die Gambling Bill von der Popular Assembly mit 3 Ja-Stimmen angenommen wurde.