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Acting Presidency Amendment Act
ACTING PRESIDENCY AMENDMENT ACT
Inkraftgetreten am:
Section 1: 27.03.2018
Von 5/6 der Bundesstaaten verfassungsgemäß ratifiziert
Section 2: 28.03.2018
Unterzeichnet von President Matthew C. Lugo
Acting Presidency Amendment Act
Section 1 - Introduction of an Amendment to the United States Constitution
Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird folgender Zusatz hinzugefügt:
Acting Presidency
(1) Für den Fall, dass neben dem Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten auch der Präsident und der Vizepräsident des Kongresses abwesend oder zur Führung der Amtsgeschäfte des Präsidenten nicht in der Lage sind, soll der Kongress durch Gesetz Bestimmungen erlassen und festsetzen, welcher zur Verfügung stehende Amtsträger des Bundes die Amtsgeschäfte kommissarisch führen soll.
(2) Ein Amtsträger steht nicht zur Verfügung, wenn er die Übernahme der Amtsgeschäfte des Präsidenten ausdrücklich ablehnt, er abwesend gemeldet ist oder sich seit mindestens sieben Tagen nicht mehr am öffentlichen Leben der Vereinigten Staaten beteiligt hat.
(3) Außerdem steht ein Amtsträger nicht zur Verfügung, wenn er für das Amt des Präsidenten nicht wählbar ist, zum Zeitpunkt, zu dem die Führung der Amtsgeschäfte des Präsidenten kommissarisch auf ihn übergehen würde, vom Kongress nach dem Amtsenthebungsverfahren angeklagt oder das letzte gemäß den gesetzlichen Vorschriften amtierende Mitglied des Repräsentantenhauses oder des Senats ist.
(4) Führt ein Mitglied des Repräsentantenhauses oder des Senats die Amtsgeschäfte des Präsidenten der Vereinigten Staaten, soll es seine Rechte und Pflichten als Repräsentant oder Senator während dieser Zeit ruhen lassen.
(5) Vor der kommissarischen Aufnahme der Amtsgeschäfte des Präsidenten der Vereinigten Staaten ist ein Amtsträger auf die Verfassung zu vereidigen.
Section 2 - Introduction of an Acting Presidency Act
Das folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten:
Acting Presidency Act
An Act to provide regulations for the substitution in case of an inability to discharge the powers and duties of the office of the President of the United States.
Sec. 1 Extended Substitution List
(1) Zur kommissarischen Führung der Geschäfte des Präsidenten soll derjenige Amtsträger berufen sein, welcher in der folgenden Liste jeweils zuvorderst genannt ist und zur Verfügung steht:
1. die Leiter einer obersten Bundesbehörde, welche in ihrer Arbeit unmittelbar der Weisung, Aufsicht und Kontrolle des Präsidenten unterliegen, in der Reihenfolge ihres Dienstalters,
2. die Mitglieder des Repräsentantenhauses in der Reihenfolge ihres Dienstalters und
3. die Mitglieder des Senats in der Reihenfolge ihres Dienstalters.
(2) Dienstalter im Sinne von Ssec. 1 ist die tatsächliche zeitliche Dauer der ununterbrochenen Amtszeit beziehungsweise der ununterbrochenen Mitgliedschaft im Repräsentantenhaus oder Senat, jeweils ab dem Zeitpunkt der ersten Eidesleistung an gerechnet.
Sec. 2 Duration of the Presidential Substitution
Ein Amtsträger, welcher die Amtsgeschäfte des Präsidenten kommissarisch führt, soll dieses bis zum Ende der dann laufenden Amtszeit tun, allerdings nicht, wenn zuvor ein höher eingestufter Amtsträger zur Verfügung stehen sollte.
Sec. 3 Designated Survivor
Es sollen sich niemals alle Mitglieder der erweiterten Vertretungsliste an einem Ort aufhalten. Bei einem Ereignis, das die Anwesenheit aller Mitglieder der erweiterten Vertretungsliste an einem Ort erforderlich machen würde, soll sich der als letzte gelistete zur Verfügung stehende Amtsträger an einem anderen Ort aufhalten.
Sec. 4 Salary of an Acting President
Während des Zeitraums, in dem ein Amtsträger die Amtsgeschäfte des Präsidenten kommissarisch führt, erhält er das Gehalt, welches durch Gesetz für den Präsidenten vorgesehen ist.
Section 3 - Coming into Force
(1) Der Verfassungszusatz nach Section 1 tritt mit Abschluss des Verfahrens zu seiner verfassungsmäßigen Ratifizierung in Kraft.
(2) Das Gesetz nach Section 2 tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, wenn und soweit der nach Section 1 erlassene Verfassungszusatz von der notwendigen Anzahl der Bundesstaaten angenommen worden ist.
(3) Der Presidential Succession Act tritt außer Kraft, wenn und soweit das nach Gesetz nach Section 2 in Kraft tritt.