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Daryll K. Sanderson

Senator for Astoria State

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Sonntag, 15. Dezember 2013, 17:07

2013/12/02 - Narcotics and Psychotropic Substances Bill

Honorable Commoners,

Zur Abstimmung steht folgender Entwurf von Commoner Varga. Stimmen sie mit Aye, Nay oder Abstention.
Die Dauer der Abstimmung beträgt 96 Stunden.


Narcotics and Psychotropic Substances Bill
Article I - Fundamental Provisions

Section 1 - Purpose and Citation
(1) Dieses Gesetz regelt den Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen im Staat Astoria State.
(2) Es soll zitiert werden als Narcotics and Psychotropic Substances Act.

Section 2 - Statutory Definitions
(1) Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Substanzen der Wirkungstypen Morphin, Kokain oder Cannabis, sowie Substanzen, die auf deren Grundlage hergestellt werden, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben.
(2) Psychotrope Substanzen im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Substanzen, welche Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine oder Halluzinogene enthalten, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben.

Section 3 - Basic Rule
(1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dürfen nur zu jenen Zwecken angebaut, hergestellt, zubereitet, verarbeitet, erworben, veräussert, abgegeben oder besessen werden, die dieses Gesetz besonders bestimmt.
(2) Der Anbau, die Herstellung, die Zubereitung, die Verarbeitung, der Erwerb, die Veräusserung, die Abgabe und der Besitz von Betäubungsmitteln und psychotroper Substanzen bedarf der staatlichen Genehmigung.

Section 4 -Astoria State Department of Narcotics and Psychotropic Substances
(1) Die Erteilung und der Widerruf von Genehmigungen nach diesem Gesetz, sowie die Aufsicht über den erlaubten und genehmigten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, obliegen einem staatlichen Amt für Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen (Astoria State Department of Narcotics and Psychotropic Substances).

Article II - Licit and Licensable Use of Narcotics and Psychotropic Substances

Section 1 - Licit Medical Use
(1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dürfen ärztlich verabreicht oder verschrieben werden, sofern dies entsprechend den Regeln der ärztlichen Kunst und Ethik angezeigt ist, um bei einem Menschen oder einem Tier einen pathologischen Zustand zu heilen, oder zu lindern, oder von einem pathologischen Zustand bei einem Menschen oder einem Tier verursachte körperliche Schmerzen zu lindern.
(2) Zur Verabreichung oder Verschreibung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen befugt sind ausschliesslich staatlich zugelassene Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte. Auf Anweisung des Arztes dürfen im Rahmen einer stationären Therapie oder einer Notfallversorgung Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen auch von staatlich zugelassenem medizinischem Assistenzpersonal (Paramedics und Registered Nurses) verabreicht werden.
(3) Zur Abgabe ärztlich verschriebener Betäubungsmittel und psychotroper Substanzen befugt sind neben dem verschreibenden Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt selbst auch staatlich zugelassene Apotheker.

Section 2 - Medical Administration and Prescription
(1) Die Verabreichung oder Verschreibung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen zu medizinischen Zwecken ist von dem verabreichenden oder verschreibenden Arzt in einem besonderen Register des Krankenhauses oder seiner Praxis unter Angabe des Namens des Patienten, des Befundes und der Diagnose, der verschriebenen oder verabreichten Substanz, der Dauer der Therapie und der Dosierung zu verzeichnen.
(2) Bei Abgabe ärztlich verschriebener Betäubungsmittel oder psychotroper Substanzen unmittelbar durch ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis ist dem Patienten eine besondere Bescheinigung als Nachweis der Berechtigung zum Besitz der verschriebenen Betäubungsmittel oder psychotropen Substanzen in entsprechender Art und Menge auszuhändigen. Bei Abgabe ärztlich verschriebener Betäubungsmittel oder psychotroper Substanzen durch eine Apotheke ist die entsprechende Bescheinigung durch den Apotheker auszugeben.
(3) Bei Verschreibung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen im Rahmen einer ambulanten Therapie für eine Person unter 18 Jahren sind das Rezept und die Bescheinigung nach Sec. 3, SSec. 2, auf den Personensorgeberechtigten des Patienten auszustellen, diesem auszuhändigen und von ihm zu verwahren. Die Verabreichung der Betäubungsmittel oder der psychotropen Substanzen erfolgen in diesem Fall ebenfalls durch den Personensorgeberechtigten.

Section 3 - Licensable Scientific and Industrial Use
(1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dürfen zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung, der industriellen Herstellung von Arznei- und Heilmitteln, oder der industriellen Herstellung oder Verarbeitung nicht für den menschlichen Konsum bestimmter und geeigneter Substanzen mit staatlicher Genehmigung angebaut, hergestellt, zubereitet, verarbeitet, erworben, veräussert, abgegeben oder besessen werden.
(2) Die Genehmigung zum entsprechenden Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen ist ausschliesslich Personen mit einer anerkannten wissenschaftlichen Ausbildung in den Disziplinen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie, Biologie, Physik, Chemie oder Psychologie zu erteilen, die die zuverlässige Gewähr für einen sachgerechten Umgang mit den Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen bieten.

Section 4 - Security Precautions
(1) Personen, die am gesetzlich erlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen nach diesem Artikel teilnehmen, haben in jeder Phase des Verkehrs adäquate Sicherheitsvorkehrungen dagegen zu treffen, dass die Betäubungsmittel oder psychotropen Substanzen in unbefugte Hände fallen.
(2) Der Verbleib mit staatlicher Genehmigung angebauter, hergestellter oder zubereiteter Betäubungsmittel und psychotroper Substanzen ist über jeden Schritt ihrer Weitergabe bis zum Endverbrauch oder der Vernichtung von den jeweils beteiligten Personen lückenlos schriftlich zu dokumentieren.
(3) Der Vorrat an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen in Krankenhäusern, Arztpraxen, Apotheken, wissenschaftlichen Laboratorien und industriellen Betrieben zum gesetzlich erlaubten Gebrauch ist zu jeder Zeit auf ein angemessenes Mass des zeitnahen Bedarfs zu beschränken. Nicht mehr benötigte oder nicht mehr verwendbare Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen sind unverzüglich zu vernichten. Die Vernichtung hat durch Fachpersonal und unter der Gewährleistung der Umweltverträglichkeit in eigens dafür zu schaffenden Einrichtungen zu erfolgen. Die Kontrolle über die Vernichtung obliegt dem Astoria State Department of Narcotics and Psychotropic Substances

Article III - Other Use of Narcotics and Psychotropic Substances

Section 1 - Non-Medical Private Consumption
(1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dürfen zum nicht ärztlich verordneten Gebrauch nicht angebaut, hergestellt, zubereitet, verarbeitet, vertrieben oder erworben werden.
(2) Der Besitz von höchstens einer Konsumeinheit eines Betäubungsmittels oder einer psychotropen Substanz ist straffrei. Der gleichzeitige Besitz mehrerer verschiedener Betäubungsmittel oder psychotroper Substanzen ist verboten. Diejenige Person in deren Besitz sich die Substanz befindet ist ausdrücklich auf das staatliche Drogenentzugsprogramm hinzuweisen.

Section 2 – Drug Withdrawal
(1) Astoria State gewährleistet ein für Patienten welche Bürger dieses Staates sind kostenloses Drogenentzugsprogramm welches auf den Einsatz von Ersatzdrogen verzichtet. Die Nachbetreuung der Patienten ist zu gewährleisten.
(2) Zu diesem Zweck sucht die Regierung die Zusammenarbeit mit privaten Institutionen.

Article IV - Penal Provisions

Section 1 - Sanctions
(1) Der unerlaubte Anbau, die unerlaubte Herstellung, die unerlaubte Zubereitung, die unerlaubte Verarbeitung, der unerlaubte Erwerb und der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen zum Zwecke der Abgabe oder Veräusserung, sowie die unerlaubte Abgabe und unerlaubte Veräusserung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen, werden mit Freiheitsstrafe von 10 Monaten bis 20 Monaten und im Wiederholungsfall mit Freiheitsstrafe von 30 Monaten bis lebenslang geahndet.
(2) Der Verstoss gegen Dokumentationspflichten bei der Verschreibung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen nach Art. II, Sec. 3, dieses Gesetzes, sowie der Verstoss gegen Sicherheitsvorkehrungen im Verkehr mit Betäubungsmitteln nach Art. II, Sec. 4, dieses Gesetzes werden mit Freiheitsstrafen zwischen einer Woche und sechs Wochen geahndet.

Article V - Final Provisions

Section 1 - Coming into Force
(1) Dieses Gesetz tritt entsprechend den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.
(2) Alle diesem Gesetz widersprechenden Regelungen werden nach einer Übergangsfrist von 30 Tagen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgehoben.

Daryll Kyle Sanderson (D-AS)



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Quinn Michael Wells

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Sonntag, 15. Dezember 2013, 17:07

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Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

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Frank Levinson

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Sonntag, 15. Dezember 2013, 17:37

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Sonntag, 15. Dezember 2013, 17:47

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Daryll K. Sanderson

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Sonntag, 15. Dezember 2013, 18:03

Nay
Daryll Kyle Sanderson (D-AS)



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Joseph T. Darlington

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Sonntag, 15. Dezember 2013, 23:36

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Joseph T. Darlington
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Moe Hashkey

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Montag, 16. Dezember 2013, 14:53

aye
Moe Hashkey


Nina Cassady

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Beruf: Police Detective

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9

Dienstag, 17. Dezember 2013, 16:07

Nay
Nina Cassady (D)

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Freitag, 20. Dezember 2013, 11:20

Nay
Bella Donna
former Mayoress of Astoria City
Astoria Cityzen - Look wherever you want!

Daryll K. Sanderson

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Freitag, 20. Dezember 2013, 13:03

Honorable Commoners,

Die Abstimmung ist beendet. Mit 4 Aye-Stimmen und 4 Nay-Stimmen ist der Antrag abgelehnt

Auch hier gilt, dass Commoner Bellamonte´s Stimme erst nach Fristablauf einging und somit nicht mehr gewertet werden kann.
Daryll Kyle Sanderson (D-AS)



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