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Schreiben aus dem Königreich Pottyland
Potopia, den 04.09.2019
An den Außenminister Astors
im Madison Building
Sehr geschätzter Kollege,
ich freue mich, mich erneut bei Ihnen in offizieller Position melden zu dürfen. Vor kurzem wurde ich erneut zum Außenminister des Königreichs Pottyland ernannt und trete damit in meine eigenen Fußstapfen.
Vor langer Zeit bestand ein reger Kontakt zwischen der VS Astor und dem Königreich Pottyland, doch aufgrund von Terminskollisionen, Erkrankungen und anderweitigen Unpässlichkeiten konnten wir diese leider nicht dauerhaft fortführen. Ob der Grundlagenvertrag, der seinerzeit zwischen der damaligen First Lady Theresa Voerman-Fillmore und unserem König Potty ausgehandelt wurde, letztlich zur Unterschrift gelangte, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Die entsprechenden Unterlagen wurden nach nunmehr fast 9 Jahren ein bisschen "überarbeitet". Zwischen den Bier- und Kaffeeflecken und den Brandlöchern der Zigaretten können dem Entwurf jedoch noch einige Passagen entnommen werden.
Ich würde mich freuen, demnächst einen Wieder-Antrittsbesuch bei Ihnen durchführen zu dürfen und bei dieser Gelegenheit den Stand der diplomatischen Beziehungen zu erörtern.
Wie es Brauch ist, werde ich natürlich auch das eine oder andere Fass wildgurkenfreien Wildgurkenbieres an Bord haben.
Über eine zeitnahe Rückmeldung, gern auch mit Terminsvorschlag, würde ich mich freuen.
Es grüßt
aus dem Königreich Pottyland
Lord Reis
Außenminister
Potopia, den 21.11.2019
An das Außenministerium Astors
im Madison Building
sowie z.Hd.
Secretary of State Kyara Jackson
Sehr geschätzte Damen und Herren,
sehr geschätzte Mrs. Jackson,
aus aktuellem Anlass weise ich darauf hin, dass das Königreich Pottyland eine Reisewarnung für die Region Chinopien ausgegeben hat. Nach unseren Information besteht derzeit die Gefahr für Leib und Leben auswärtiger Besucher.
Zudem versichert das Königreich Pottyland der astorianischen Regierung, dass sie von einer sogenannten "False flag"-Operation ausgeht. Wir gehen davon aus, dass die United States of Astor nicht verantwortlich für die derzeitigen Geschehnisse sind.
Das Königreich ist zwar nicht durch die Vorfälle in Renzia direkt betroffen. Wir haben jedoch Grund zur Annahme, dass in Chinopien möglicherweise wildgurkenhaltiges Wildgurkenbier verteilt wird. Es soll ein fischstäbchenrauchender Seefahrer gesichtet worden sein. Aufgrund dessen setze ich die Regierung der United States of Astor davon in Kenntnis, dass aus Chinopien importierte bierhaltige Produkte einer gründlichen chemischen Analyse unterzogen werden, um sicherzustellen, dass diese keine Gurken enthalten.
Sollte eine Probe positiv - also wildgurkenhaltig - ausfallen, wird eine unverzügliche Mitteilung an alle Staaten, mit denen das Königreich Pottyland diplomatische Beziehungen unterhält, erfolgen.
Ich verbleibe mit leicht besorgten Grüßen,
Ratifikationsurkunde
Potopia, den 02. Dezember 2019
Sehr geehrte Kollegin Miss Jackson,
werte Regierung
oder wie man hier sagt: To whom it may concern,
anbei die Ratifikationsurkunde des Königreichs Pottyland vom 25. November 2019 zur Aufbewahrung im dortigen Archiv.
Ich bedanke mich für die einzigartige Vertragsunterzeichnung und verbleibe
mit den besten Grüßen aus Pottyland,
Lord Reis
Außenminister
Anlage: Ratifikationsurkunde
Attachment :
Grundlagen- und Handelsvertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Königreich Pottyland
Präambel:
Als Grundlage für gute Beziehungen beider Vertragspartner und aufgrund des Willens ihrer Repräsentanten, diese Beziehungen zu festigen und auszubauen, schließen das Königreich Pottyland und die Vereinigten Staaten von Astor folgenden Vertrag.
Dieser Vertrag dient dazu, beide Länder (im Vertrag auch als Vertragsstaaten, Unterzeichnerstaaten bezeichnet) in näheren persönlichen, politischen und wirtschaftlichen Kontakt zu bringen und die Beziehungen weiter auszubauen. Er ist ein Zeichen der gegenseitigen Achtung und Wertschätzung sowie eine Festigung der gegenseitigen Anerkennung. Zudem legt er die Grundlage für eine wirtschaftliche internationale Zusammenarbeit
Artikel 1 - Die persönliche Ebene
Bezüglich der Einreise im Rahmen von Tourismus oder zeitlich begrenzter Dienstreisen, wird es Bürgern und Repräsentanten der Vertragsstaaten gestattet, sich frei in den Ländern der Vertragsstaaten zu bewegen. Es bedarf nicht der Erteilung eines Visums. Ein Aufenthalt von mehr als vier Wochen bedarf eines Visums. Ferner ist für einen dauerhaften Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis einzuholen. Näheres bestimmen die jeweiligen Gesetze der Vertragsstaaten.
Artikel 2 - Die politische Ebene
(1) Die Vertragsstaaten erkennen sich gegenseitig als eigenständige souveräne Staaten an.
(2) Es wird festgehalten, dass es untunlich ist, sich in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragsstaates einzumischen. Es ist jedoch zulässig, höfliche Vorschläge für Regelungen zu unterbreiten oder Missfallen zu einer staatlichen Handlung, die gegen allgemeine Menschenrechte zu verstoßen droht, zu äußern.
(3) Die Vertragsstaaten erkennen die äußeren territorialen Grenzen des jeweiligen Vertragspartners zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an. Hinsichtlich der Bestimmungen zu Hoheitsgewässern wird auf das internationale Abkommen über Hoheitsgewässer Bezug genommen, das von beiden Vertragsstaaten ratifiziert wurde.
(4) Die Vertragsstaaten sind sich einig, dass sie im Verhältnis zueinander eine friedliche Außenpolitik führen wollen und stets versuchen, Konflikte zwischen ihnen diplomatisch zu lösen. Eine Unterstützungspflicht im Falle eines Angriffs auf das Staatsgebiet eines Vertragsstaates durch einen dritten Staat besteht nicht. Die Vertragsstaaten unterstützen sich jedoch in einem solchen Fall auf freiwilliger Basis gegenseitig, sofern dies vom betroffenen Vertragsstaat gewünscht wird.
(5) Es wird festgehalten, dass keine Seite geheimdienstliche Tätigkeiten ohne vorherige Genehmigung und Bekanntgabe der Ergebnisse in dem anderen Land durchführt.
(6) Für die Vertragsstaaten besteht keine Unterstützungspflicht im Verteidigungsfalle des jeweils anderen Vertragsstaates. Freiwillige Hilfeleistungen sind allerdings möglich, sofern der Vertragspartner dem zustimmt.
(7) Die Vertragsstaaten ermöglichen den Austausch von Botschaftern. Die Botschafter unterliegen auf dem Gelände der Botschaft der Gesetzgebung des entsendenden Vertragsstaates, müssen sich aber außerhalb des Geländes im Rahmen der Gesetze des Gastlandes bewegen. Botschafter besitzen diplomatische Immunität, die nur in Ausnahmefällen von der Regierung des entsendenden Staates aufgehoben werden kann.
Artikel 3 - Die wirtschaftliche Ebene
(1) Beide Vertragsstaaten verzichten auf Strafzölle auf Produkte des jeweils anderen Vertragsstaates und vereinbaren Einfuhr- und Ausfuhrzollminderungen.
(2) Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, den freien Handel und Warenverkehr zwischen ihren Nationen einzuführen und zu fördern. Ausgenommen davon sind Waren, deren Produktion oder Handel in einem der Staaten gesetzlich untersagt sind.
(3) Die Vertragsstaaten ermöglichen es Unternehmen des Vertragspartners, Zweigstellen auf dem Grund und Boden des jeweiligen Vertragspartners zu errichten. Sie unterstützen die Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Standorten und ermöglichen Werbung für die Unternehmen in der Form, wie sie auch für einheimische Unternehmen zulässig wird. Hierbei wird klargestellt, dass nur solche Unternehmen Zweigstellen errichten dürfen, deren Waren oder Dienstleistungen nicht gegen die Gesetzgebung des Vertragspartners verstoßen.
(4) Die Förderung von Unternehmen des Vertragspartners durch staatliche Subventionen wird ermöglicht. Ob und in welcher Form eine Subventionierung erfolgt, wird durch den jeweiligen Vertragspartner im Einzelfall bestimmt.
(5) Gebühren auf den Umtausch von Geld in die jeweilige Landeswährung werden nicht erhoben.
(6) Der Tourismus beider Vertragsstaaten untereinander soll gefördert werden. Die Vertragspartner streben insoweit eine Kooperation über die internationale Organisation für Flugverkehr (IOF) an.
Artikel 4 - Organisatorisches
(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diplomatisches Personal des Vertragspartners bei der Erfüllung seiner Aufgaben jederzeit nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen, soweit dies nicht zu einer innerstaatlichen Interessenskollision führt.
(2) Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung und Ratifikation beider Unterzeichnerstaaten statt.
(3) Der Vertrag hat ab dem Tag der Ratifikation beider Länder unbegrenzte Laufzeit.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform und einer Begründung. Die Wirkung der Kündigung des Vertrags tritt 3 Wochen nach Bekanntgabe gegenüber dem anderen Vertragspartner ein, es sei denn, die Vertragspartner einigen sich auf einen früheren oder späteren Zeitpunkt des Wirksamwerdens.
(5) Änderungen an diesem Vertrag sind in beiderseitigem Einvernehmen jederzeit möglich.
Astoria City, 24th November 2019
Teresa Ramsey-Prescott | President of the United States
Lord Reis, Außenminister des Königreichs Pottyland
Potopia, 25. November 2019
Seine Majestät König Potty, König des Königreichs Pottyland
Liebe Freunde, Gönner, Skeptiker und Leute, die zum ersten Mal von uns hören,
am 09.02.2020 ist es 18 Jahre her, dass das Königreich Potopia, die Nord- und Südinsel und die Frosta-Inseln zum Königreich Pottyland vereint wurden.
Unsere Quasi-Volljährigkeit wollen - nein: müssen! - wir mit einer ganz großen Sause feiern, zu der wir sehr gerne Gäste aus der ganzen Welt zu uns einladen. Übernachtungsmöglichkeiten im Schloss, im Außenministerium und bei mir zuhause sind genügend vorhanden.
Natürlich soll es nicht bloß ein Besäufnis werden. Ein paar pottyländische Berühmtheiten werden durch ein exquisites Rahmenprogramm führen, dessen Highlight eine "Best of MSaMC"-Show bildet. Neben Videoaufzeichnungen vergangener Contests wird auch Live-Musik geboten.
Unser Außenlordmotor und unser MSaMC-Aushängeschild Rick Bread and the Bakers geben sich die Ehre. Bitte Unterwäsche zum Werfen bereithalten!
Die Feierlichkeiten starten am 09.02.2020 ab 20.00 Uhr auf Schloss Pottystein .
Gruß und Kuss,
Lordi
Liebe Leute,
die Feier ist nicht mehr allzu weit entfernt. Um Unentschlossene zu Kurzentschlossenen und diejenigen, die eh kommen wollen, noch heißer auf das Event zu machen - hier das Programm:
Ab 18 Uhr - Sektempfang im Potopia Building ; natürlich gibt es auch Bier (WGFWGB), Whisky, Tequila, Rucola, Cocktails, Häppchen,...
Ab 20 Uhr - großes Galaprogramm:
Der berühmte Schauspieler Joe Cola de Nuss (bekannt aus Filmen wie "Vergeltungsschlampe " und anderen) und der Schauspieler, Rennfahrer, Nationaltrainer, Playboy und sonstige Tausendsassa Chmuhl Pansen führen durch den Abend.
Nach der schon heiß erwarteten, sicherlich epischen Rede König Pottys folgt der Hauptprogrammpunkt:
Best of MSaMC
Als musikalischste Mikronation und Dauergewinner dieses Contests erinnert Pottyland an vergangene Contests mit Ton- und Filmmaterial vergangener Auftritte.
Im Anschluss :
Livemusik von Lord Reis und Rick Bread and the Bakers
Pottylands meister Außenminster der Welt und Zweitplatzierter auf der ewigen MSaMC-Punkteliste heizt dem Publikum mit bekannten Songs und neuen Interpretationen ein, ehe das musikalische Aushängeschild Pottylands zum ersten Mal seit 13 Jahren wieder live im Rahmen einer großen Veranstaltung ihren Rock'n'Roll performt.
Anschließend: After-Show-Party*
*Hinweis: Leute mit Midschulielan-Syndrom werden die "After-Show-Party" wörtlich nehmen.