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Donnerstag, 27. April 2006, 16:49

Chairman's Office: Peninsula Law Gazette

Zitat


Constitution of the State of Peninsula

Preamble
Wir, das Volk des Staates Peninsula in unserem Streben nach Recht und Freiheit und mit dem Willen, diese für zukünftige Generationen zu sichern, geben uns diese Verfassung.

Article One -The State of Peninsula

Section 1: The Human and Civil Rights
Der Staat Peninsula bekennt sich unwiderruflich zu den in der Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor festgehaltenen Menschen- und Bürgerrechten und garantiert diese Rechte jedem Bürger des Staates Peninsula.

Section 2: The State and the Capital
Der Staat Peninsula ist eine demokratische, liberale und rechtsstaatliche Republik und ein Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor. Der Staat trägt die offizielle Bezeichnung "State of Peninsula". Die Hauptstadt und der Sitz aller Staatsorgane ist Freeport City.

Section 3: The Sovereignty of the People
Alle Staatsgewalt geht vom Volke des Staates Peninsula aus. Sie wird vom Volke durch freie, gleiche und geheime Wahlen und Abstimmungen, sowie durch die vom Volke gewählten, bildenden oder legitimierten Organe der Exekutive, Legislative und Judikative ausgeführt.

Section 4: The Separation of Powers
Die Regierungsgewalt soll in die drei voneinander unabhängigen Bereiche Exekutive, Legislative und Judikative unterteilt werden. Keine Person, welche in einem dieser Bereiche vertreten ist, soll jemals die Gewalt eines anderen Bereichs bilden oder ausüben, außer in den Fällen, in denen es ausdrücklich in dieser Verfassung erlaubt ist.

Section 5: The Administrative Units
Der Staat Peninsula gliedert sich in sieben Verwaltungseinheiten, den Counties Gold Valley, Koreno, New Sen, Sorrento, South Central, Sunset Heights und Vincent Island.

Article Two -The Governor

Section 1: The Governorship
Die exekutive Gewalt des Staates wird durch den "Governor of the State of Peninsula" wahrgenommen. Er ist der oberste Staatsbeamte, der Regierungschef und der Vertreter des Staates Peninsula gegenüber anderen Bundesstaaten, dem Bund und dem Ausland. Er darf weder dem Senat der Vereinigten Staaten noch der Judikative angehören.

Section 2: The Election of the Governor
Der Gouverneur wird alle vier Monate, parallel zu den Repräsentantenhauswahlen, gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Wählbar ist jeder Bürger des Staates Peninsula, der seit dreißig Tagen der State Assembly angehört.

Section 3: The Lieutenant-Governor and Succession of the Governor
Der Gouverneur ernennt unmittelbar nach seiner Wahl einen Vertreter, der ihn bei Abwesenheit vertritt. Scheidet der Gouverneur aus dem Amt aus übernimmt der Vertreter das Gouverneursamt für die restliche Amtszeit. Scheidet der Vertreter ebenfalls aus oder ist keiner ernannt, so übernimmt der Senator die Vertretung und sorgt für eine Neuwahl des Gouverneurs für die restliche Amtszeit.

Section 4: The State Secretaries and State Officials
Der Gouverneur ernennt und entlässt Staatssekretäre und andere Amtsträger der Exekutive sofern durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Er kann von jedem Amtsträger jederzeit eine schriftliche Stellungnahme zu dessen Tätigkeit verlangen.

Section 5: The Powers and Duties of the Governor
Der Gouverneur sorgt für die ordnungsgemäße Ausführung der Gesetze, er organisiert und überwacht die Verwaltung und die Regierung. Er verordnet durch Executive Orders notwendige Bestimmungen zur Ausführung von Gesetzen und zur Verwaltung und Regierung und des Staates, die im Rahmen der Gesetze oder im ausschließlichen Kompetenzbereich der Exekutive liegen.

Article Three -The United States Senator

Section 1: The Senator
Der Senator vertritt den Staat Peninsula im Senat der Vereinigten Staaten von Astor. Er wird nach den Regelungen der Verfassung und der Gesetze des Bundes gewählt. Er darf weder der Exekutive noch der Judikative angehören, außer in den Fällen, in denen es ausdrücklich in dieser Verfassung erlaubt ist.

Section 2: The Senatorial Succession
Scheidet der Senator aus dem Amt, ist ein Nachfolger für die verbleibende Amtszeit zu wählen. Wählbar ist jeder Bürger des Staates Peninsula, der das Wahlrecht besitzt.

Article Four -The State Assembly

Section 1: The State Assembly
Die legislative Gewalt wird von der "State Assembly" wahrgenommen. Die State Assembly ist die Volksversammlung des Staates Peninsula. Ihr gehören alle Bürger des Staats Peninsula an, die das Wahlrecht besitzen. Die State Assembly tagt ständig und ist unauflösbar.

Section 2: The Authorities of the State Assembly
Die State Assembly repräsentiert die Bürger des Staates Peninsula, verabschiedet Gesetze, nimmt Verfassungsänderungen vor und leitet gegen den Gouverneur und andere Amtsträger der Exekutive Impeachment-Verfahren ein. Sie gibt sich eine Geschäftsordnung, welche die Details ihrer Arbeit regelt.

Section 3: The Chairman
Den Vorsitz und somit das Amt des "Chairman of the State Assembly" hält der Senator der Vereinigten Staaten. Ist der Senator aus dem Amt ausgeschieden oder abwesend, übernimmt das dienstälteste Mitglied der State Assembly vertretungsweise den Vorsitz. Das Amt des Senators bleibt davon unberührt.

Section 4: The Process of Legislation
Nur Mitglieder der State Assembly können Gesetzesanträge in die State Assembly einbringen. Alle Gesetzesänderungen sind in Form einer Revision einzubringen. Vor jeder Abstimmung muss eine Aussprache über einen Antrag geführt werden. Beide werden vom Chairman eröffnet und beendet. Ein Gesetz gilt als erfolgreich verabschiedet, wenn eine absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen zustande kam, der Gouverneur kein Veto einlegte oder ein Veto durch die State Assembly überstimmt wurde.

Section 5: Official Questions
Jedes Mitglied der State Assembly darf Fragen an den Gouverneur oder andere Amtsträger der Exekutive stellen. Diese sind innerhalb von sieben Tagen in der State Assembly öffentlich zu beantworten. Weitere Bestimmungen sind in der Geschäftsordnung der State Assebly festzuhalten.

Section 6: The Veto of the Governor
Der Gouverneur kann innerhalb von sieben Tagen nach Verabschiedung durch die State Assembly ein Veto gegen ein Gesetz einlegen. Ein Veto ist immer zu begründen. Wurde ein Veto eingelegt, so kann das Gesetz nicht in Kraft treten, es sei denn, die State Assembly überstimmt das Veto mit einer zwei Drittel Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Section 7: Entry into Force of an Act
Ein erfolgreich verabschiedetes Gesetz tritt mit der Unterschrift des Chairman of the State Assembly und der Veröffentlichung in der "Peninsula Law Gazette" in Kraft.

Article Five -General Provisions

Section 1: The Right to Vote
Das aktive und passive Wahlrecht hat jeder astorische Staatsbürger, der seinen Wohnsitz ununterbrochen seit vierzehn Tagen im Staat Peninsula hat.

Section 2: The Course of Elections
Wahlen, die keinen festen Wahlterminen unterliegen sind durch den Gouverneur auszuschreiben. Bei jeder Wahl ist eine Kandidaturliste durch den Gouverneur zu veröffentlichen. Wahlberechtigt und wählbar sind prinzipiell alle Bürger des Staates Peninsula, die das Wahlrecht besitzen, sofern durch die Verfassung oder die Gesetze nichts anderes bestimmt ist. Bei regulären Wahlen ist Amtsantritt am ersten Tag des auf die Wahl folgenden Monats, ansonsten findet der Amtsantritt am Tag nach der Wahl statt.

Section 3: Impeachment
Gegen jeden gewählten und ernannten Amtsträger kann auf ein begründetes Verlangen von einem Drittel der Mitglieder der State Assembly ein Impeachment-Verfahren eingeleitet werden. Dieses darf nur eingeleitet werden, wenn eine schwerwiegende Verletzung der Amtspflichten, eine zehntägige unentschuldigte Abwesenheit oder ein vorsätzlicher Verfassungs- oder Gesetzesbruch vorliegt. Sind die Voraussetzungen gegeben, so kann der Amtsträger mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen des Amtes enthoben werden.

Section 4: The Oath of Office
Jeder Staatsbeamte des Staates Peninsula leistet bei seinem Amtsantritt und jedes Mitglied der State Assembly leistet bei seinem Eintritt den nachfolgenden Eid. "Ich, [Name], schwöre feierlich, dass ich die Verfassung des Staates Peninsula und der Vereinigten Staaten schützen und verteidigen werde und dass ich als [Amt] of the State of Peninsula meinen Aufgaben und Pflichten nachkommen und stets nach bestem Wissen und Gewissen und zum Wohle des Volkes ausführen werde." Dem Eid kann eine religiöse Beteuerung beigefügt werden.

Article Six -Final Provisions

Section 1: Amend the Constitution
Sollte es sich jemals als nötig erweisen die Verfassung zu ändern, so kann dies nur durch ein ƒnderungsgesetz geschehen, das durch eine zwei Drittel Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen wird, wobei mindestens die Hälfte der Mitglieder der State Assembly der Abstimmung teilnehmen müssen. Ein Veto des Gouverneurs ist dabei ausgeschlossen. Eine Verfassungsänderung wird nach Art. Four Sec. 6 in Kraft gesetzt.

Section 2: Revision of the Constitiution
Sollte es sich jemals als nötig erweisen diese Verfassung zu ersetzen, so kann dies nur durch eine geheime Volksabstimmung geschehen, bei der eine drei Viertel Mehrheit der gültigen Stimmen zustande kommen muss, wobei mindestens die Hälfte der wahlberechtigten Bürger an der Volksabstimmung teilnehmen müssen.

Section 3: Adoption and Coming into Force of this Constitution
Diese Verfassung bedarf zur Annahme die Zustimmung von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen in der State Assembly. Diese Verfassung tritt mit der Unterschrift des Chairman of the State Assembly und der Veröffentlichung in der "Peninsula Law Gazette" in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Verfassung des State of Peninsula.



Jerome Davenport
Chairman of the State Assembly

2

Montag, 30. Juli 2007, 16:07

Coast Guard of Peninsula Act

Section 1 - Fundamentals

Articlel 1 Coast Guard of Peninsula
(1) Der Bundesstaat Peninsula stellt eine Behörde zur Umsetzung des Landes- und Bundesrechts auf See auf.
(2) Die Bezeichnung der Behörde lautet Coast Guard of Peninsula (CGP).
(3) Sie untersteht dem Gouverneur von Peninsula.

Article 2 Requirements
(1) Die CGP hat den Auftrag die Umsetzung von geltendem Recht innerhalb der Landesgrenzen des Bundesstaates Peninsula zur See und in küstennahen Gebieten zu gewährleisten.
(2) Ferner hat die CGP den Auftrag Unfälle, Havarien und sonstige Schadensereignisse auf See oder in küstennahen Gebieten zu verhindern und bei deren Bekämpfung mitzuwirken.
(3) Jeder Staatsbürger der USA, der in Peninsula gemeldet ist, kann sich mit Vollendung des 18. Lebensjahres für den Dienst in der CGP bewerben.

Section 2 - Structure

Article 3 Commandant of the Coast Guard of Peninsula
(1) Für die Führung und Verwaltung der CGP ist der Kommandant der CGP zuständig. Mit seiner Berufung erhält er den Rang eines Admiral.
(2) Der Kommandant wird vom Gouverneur in sein Amt berufen. Seine Ernennung muss von der State Assembly des Bundesstaates Peninsula bestätigt werden.

Article 4 Territorial Organisation
(1) Die CGP wird in vier Districte unterteilt. Diese unterstehen jeweils einem Captain.
(2) Die Captains haben über die in ihrem Distrikt stationierten Einheiten der CGP die oberste Befehlsgewalt.
(3) Die vier Distrikte sowie der Sitz der Distriktverwaltung der CGP sind:
1. South Peninsula District (Koreno);
2. Central Peninsula District (South Central);
3. North Peninsula District (Gold Valley und New Sen);
4. St. Vincent District (St. Vincent Island).

Section 3 - Final Clause

Article 5
(1) Die Organisation der Coast Guard of Peninsula wird durch eine Verordnung des Gouverneur geregelt.
(2) Das Gesetzt tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


gez.
Alec von Winkler
Senator & Chairman of the State Assembly
Alec von Winkler
Secretary-General of the ISO

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Samstag, 12. Januar 2008, 18:15

The Administration of Peninsula Act


Section 1 [Generals]
Dieses Gesetz regelt die Gliederung Peninsulas in Bezirke (Counties) und Gemeinden (Townships).


Section 2 [Counties]
Peninsula teil sich in folgende sieben, unabhängige Bezirke:
a) Gold Valley,
b) Koreno,
c) New Sen,
d) Sorrento,
e) South Central,
f) St. Vincent
und
g) Sunset Heights.


Section 3 [County Administration]
(1) Jedem Bezirk Peninsulas steht ein Bezirksverwalter (County Administrator) vor, der die dortigen Verwaltungsaufgaben für den Gouverneur (Governor) übernimmt.
(2) Die Bezirksverwalter werden vom Gouverneur von Peninsula ernannt und durch diesen oder durch einen Beschluss mit Zweidrittelmehrheit der Staatsversammlung (State Assembly) abgesetzt.
(3) Wurde kein Bezirksverwalter ernannt, werden die Verwaltungsaufgaben vom Gouverneur wahrgenommen.


Section 3 [Townships]
(1) Die unterste Administrationseinheit Peninsulas sind die Gemeinden (Townships).
(2) Jeder Gemeinde steht ein Bürgermeister (Mayor) vor, der durch freie, gleiche und geheime Wahl, von den Bürgern der Gemeinde, auf sechs Monate gewählt wird. Wiederwahl ist zulässig.
(3) Die gesetzgebende Gewalt einer Gemeinde geht vom Gemeinderat (Township Council) aus. Der Gemeinderat soll, von den Bürgern der Gemeinde, durch freie, gleiche und geheime Wahl auf sechs Monate gewählt werden. Wiederwahl ist zulässig.
(4) Näheres zu den Rechten und Pflichten des Bürgermeisters und des Gemeinderates, sowie zum Modus der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen, soll durch lokale Gesetze bestimmt werden.


Section 4 [Competences of the State and the Townships]
Jede Gemeinde ist berechtigt, in den Zuständigkeitsbereichen die nicht
a) laut Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor dem Bund zufallen, noch
b) bereits vom Staat Peninsula geregelt werden,
lokal gültige Gesetze zu erlassen und Anordnungen zu verfügen.


Section 5 [Final Provisions]
Dieses Gesetz tritt, auf dem durch die Verfassung von Peninsula vorgesehenen Weg, in Kraft.



signed,
Jeffrey Fillmore,
Chairman of the State Assembly
12th of January, 2oo8

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Montag, 21. Januar 2008, 09:03

Peninsulan Fire, Rescue and Police Service Act


Section 1 [Generals]
Dieses Gesetz regelt die Feuerwehr-, Rettungs- und Polizeikräfte Peninsulas.


Section 2 [Fire Departments]
(1) Die Feuerwehren (Fire Departments) in Peninsula werden von den Gemeinden verwaltet.
(2) Jede Gemeinde kann entweder eine Berufs- oder eine freiwillige Feuerwehr unterhalten. Ab einer Einwohnerzahl von 2000, ist eine Berufsfeuerwehr verpflichtend. Das Unterhalten einer gemeinsamen Feuerwehr, durch mehrere Gemeinden, ist gestattet.
(3) Bestimmungen über Dienstgrade, Ausrüstung und Umfang der Feuerwehren obliegen der jeweiligen Gemeinde.
(4) Jede Gemeinde kann finanzielle Unterstützung für den Erhalt der eigenen Feuerwehr beim zuständigen Bezirksverwalter (County Administrator) beantragen.


Section 3 [Rescue Services]
(1) Die Rettungskräfte (Rescue Services) in Peninsula werden von den Gemeinden verwaltet.
(2) Jede Gemeinde, mit einer Einwohnerzahl von mehr als 1500, ist verpflichtet, eigene Rettungskräfte zu unterhalten. Das Unterhalten gemeinsamer Rettungskräfte, durch mehrere Gemeinden, ist zulässig.
(3) Bestimmungen über Dienstgrade, Ausrüstung und Umfang der Rettungskräfte obliegen den jeweiligen Gemeinden.
(4) Jede Gemeinde kann finanzielle Unterstützung, für den Erhalt der eigenen Rettungskräfte, beim zuständigen Bezirksverwalter beantragen.


Section 4 [State Police]
(1) Die Staatspolizei (State Police) ist verantwortlich für die Durchsetzung von Bundes- und Staatsrecht bei bezirksübergreifenden Vergehen. Zusätzlich kann Hilfe durch die Staatspolizei in einzelnen Fällen, durch eine Gemeinde, angefordert werden.
(2) Oberster Dienstherr der Staatspolizei ist der Gouverneur von Peninsula. Er kann für das ganze Staatsgebiet Peninsulas, oder für einzelne Aufgaben, Bevollmächtigte ernennen. Dienstherr der Staatspolizei, in den einzelnen Bezirken, ist der jeweilige Bezirksverwalter.
(3) Bestimmungen über Dienstgrade, Ausrüstung, Struktur und Umfang der Staatspolizei sollen vom Gouverneur durch Verordnungen geregelt werden.


Section 5 [Sheriffs, Deputy Sheriffs]
(1) Jede Gemeinde (Township) hat das Recht, entweder einen Sheriff zu bestimmen, oder die polizeilichen Aufgaben an die Staatspolizei zu delegieren.
(2) Der Sheriff ist, in seiner Gemeinde, dafür verantwortlich Recht und Gesetz der Gemeinde, des Staates und des Bundes durchzusetzen.
(3) Bei gemeindeübergreifenden Vergehen, sind alle Sheriffs der betroffenen Gemeinden zuständig. Bei bezirksübergreifenden Vergehen, geht die Zuständigkeit auf die Staatspolizei über.
(4) Jeder Sheriff kann Hilfssheriffs (Deputy Sheriffs) ernennen, um ihn, bei seinen Aufgaben, zu unterstützen.
(5) Näheres zu den Rechten und Pflichten des Sheriffs und der Hilfssheriffs, sowie zum Modus ihrer Ernennung und Entlassung, soll durch lokale Gesetze bestimmt werden.
(6) Bestimmungen über die Ausrüstung des Sheriffs und der Hilfssheriffs obliegen der jeweiligen Gemeinde.


Section 6 [Final Provisions]
Dieses Gesetz tritt, auf dem durch die Verfassung von Peninsula vorgesehenen Weg, in Kraft.



signed,
Jeffrey Fillmore,
Chairman of the State Assembly
21st of January, 2oo8

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Mittwoch, 23. April 2008, 13:53


State Symbols of Peninsula Act



Article 1 [Generals]
(1) Dieses Gesetz regelt die Staatsymbole für Peninsula.


Article 2 [Flag; Seal]
(1) Die Flagge von Peninsula ist gelb und wird von einem roten Band mit der Aufschrift "Peninsula Republic" im unteren Drittel der Flagge geschnitten. Der obere Teil wird durch einen dünnen, roten Balken geschlossen. In der Mitte des obeneren Teiles ist ein gallopierendes Pferd in rot zu sehen und links darüber ein roter, fünfzackiger Stern. Siehe Anhang I.
(2) Das Wappen von Peninsula ist kreisrund und zeigt die Klippen an der Küste Peninsulas, eingefasst in einen gelben Kreis, der von einem blauen Kreis mit dem Schriftzug "The Great Seal of the State of Peninsula" umschlossen wird. Dieser Kreis wird wiederum von einem weiteren gelben Kreis eingeschlossen. Siehe Anhang II.


Article 3 [Motto]
(1) Das Staatsmotto lautet: "patria spei gloriaeque" (Homeland of Hope and Glory).
(2) Der Gouverneur, der Senator und die Staatsversammlung von Peninsula können sich selbst ein Motto geben.


Article 4 [State Nickname; Hymn; Colors]
(1) Die Bezeichnungen "The Sunshine State" und "The Golden State" sollen als Spitzname für Peninsula verwendet werden.
(2) Die Staatshymne von Peninsula trägt den Namen "Welcome to the Astorian Dream".
(3) Die Staatsfarben Peninsulas sind rot, gelb und goldfarben.


Article 5 [State Flower; Tree; Fruit; Animal; Bird; Fish; Insect]
(1) Die Staatsblume ist der Goldmohn (Peninsulan Poppy).
(2) Der Staatsbaum ist der Mammutbaum (Peninsulan Redwood).
(3) Die Staatsfrüchte sind die Honigmelone und die roten Weintrauben (Honeydew and Red Wine Grapes)
(4) Das Staatstier ist der Mustang (Mustang).
(5) Der Staatsvogel ist der Steinkauz (Little Owl).
(6) Der Staatsfisch ist der Garibaldifisch (Garibaldi Fish).
(7) Das Staatsinsekt ist die Gottesanbeterin (Mantis)


Article 6 [Food; Sports]
(1) Das Staatsgericht ist Chili.
(2) Das Staatsgetränk ist Roter Peninsulaner (Red Peninsulan; Wein).
(3) Der Staatssport ist der Surfen (Surfing).


Article 7 [Final Provisions]
Dieses Gesetz tritt, auf dem durch die Verfassung von Peninsula vorgesehenen Weg, in Kraft.




Appendix I [Flag]


Appendix II [Seal]



signed,
Jeffrey Fillmore,
Chairman of the State Assembly
23rd of April, 2oo8

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Mittwoch, 13. August 2008, 09:37


State Symbols of Peninsula Amendment Act

§1 Artikel 1, Absatz 1 des State Symbols of Peninsula Act wird wie folgt geändert:

[...] die Staatsymbole [...]

wird geändert zu:

[...] die Staatssymbole [...]

§1 Artikel 6, Absatz 3 des State Symbols of Peninsula Act wird wie folgt geändert:

[...] der Surfen (Surfing) [...]

wird geändert zu:

[...] das Surfen (Surfing) [...]


signed,
Jeffrey Fillmore,
Chairman of the State Assembly
13th of August, 2oo8

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Sonntag, 17. August 2008, 22:00

Environment Protection Act


Section 1 - Ziele
Aus der Verantwortung für künftige Generationen sind die Natur und Landschaft Peninsulas im besiedelten und unbesiedelten Raum als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung zu schützen, zu pflegen, zu erhalten und - soweit erforderlich - wiederherzustellen.

Section 2 - Grundsätze
(1) Mit Grund, Wasser und natürlichen Ressourcen Peninsulas muss sparsam und schonend umgegangen werden.
(2) Ungestörte, großflächige und unzerschnittene Landschaftsräume sind zu erhalten.
(3) Verkehrswege, oberirdische Energieleitungen und ähnliche Vorhaben haben sich in Natur und Landschaft schonend einzufügen; dies ist insbesondere bei Standortentscheidungen zu berücksichtigen.
(4) Bestehende Lebensstätten und Lebensräume der Flora und Fauna Peninsulas sind zu schützen. Dies gilt insbesondere für gefährdete Arten.
(5) Die Natur ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch als Erlebnis- und Erholungsraum für eine naturnahe, landschaftsgebundene Erholung des Menschen zu sichern.

Section 3 - Naturschutz
(1) Wer in Natur und Landschaft eingreift, ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes zu unterlassen.
(2) Teile von Natur und Landschaft können durch Rechtsverordnung zum
a) Naturschutzgebiet,
b) Naherholungsgebiet oder
c) Naturdenkmal
erklärt werden.
(3) Ein Nationalpark wird durch den Beschluss der State Assembly errichtet und in einer Karte definiert. Der Gouverneur kann gegen die Aufhebung eines Nationalparks sein Veto einlegen.

Section 4 - Naturschutzgebiet
(1) Gebiete Peninsulas, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft
1. zur Erhaltung oder Entwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensräumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen,
3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit,
4. zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Entwicklung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Nutzungs- oder Regenerationsfähigkeit der Naturgüter oder
5. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung
erforderlich ist, können durch Rechtsverordnung der Staatsregierung zu Naturschutzgebieten erklärt werden.
6. In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer erheblichen oder nachhaltigen Störung führen können.

Section 5 - Naherholungsgebiet
Gebiete Peninsulas, die sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzung für die naturverträgliche Erholung besonders eignen oder für die Erholung oder den Fremdenverkehr vorgesehen sind, können durch Rechtsverordnung der Staatsregierung zu Naherholungsgebieten erklärt werden.

Section 6 - Naturdenkmäler
(1) Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart, Schönheit oder repräsentativen Bedeutung in einem Landschaftsraum erforderlich ist, können durch Rechtsverordnung der Staatsregierung zu Naturdenkmalen erklärt werden. Soweit es zum Schutz des Naturdenkmals erforderlich ist, kann seine Umgebung mit einbezogen werden.
(2) Die Beseitigung des Naturdenkmals und alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung des Naturdenkmals oder seiner geschützten Umgebung führen können, sind verboten.

Section 7 - Gewässerschutz
(1)Die Gewässer Peninsulas, auch die künstlicher Natur, sind zu schützen. Abwässer dürfen nur nach Klärung eingeleitet werden. Vor der Meeresküste müssen Abwässer einen Kilometer entfernt eingeleitet werden. Dabei ist darauf zu achten, das die vorherrschenden Meereströmungen die Abwässer nicht an die Küste zurücktreiben.
(2)Müllhalden sind so anzulegen, dass eine Gefährdung des Grundwassers auszuschließen ist.

Section 8 - Maßnahmen
(1) Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken sind verpflichtet, Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach diesem Gesetz und den aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsvorschriften zu dulden.
(2) Dem Land steht ein Vorkaufsrecht zu an einem Grundstück, das ganz oder teilweise in einem Nationalpark oder einem Naturschutzgebiet liegt. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Grundstück für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet werden soll.

Section 9 - Verstöße
(1) Verstöße gegen Rechtsverordnungen, die zur Zerstörung, Schädigung oder nachhaltigen Störung eines Nationalparks, Naherholungsgebietes, Naturparks oder Naturdenkmals führen, werden mit bis zu zwei Wochen Haftstrafe oder einer Geldstrafe in Höhe des halben Bürgerstartkapitals bestraft.
(2) Alle sonstigen Verstöße gegen dieses Gesetz werden mit einer Geldbuße bis zu einem fünftel Bürgerstartkapital bestraft.
(3) Die Bußgelder sollen Zwecken des Naturschutzes und der Landschaftspflege zugeführt werden.

Section 10 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft.


signed,
Jeffrey Fillmore,
Chairman of the State Assembly
17th of August, 2oo8

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8

Mittwoch, 1. Oktober 2008, 08:01


Peninsula State Archive Act


Section 1 [Generals]
Dieses Gesetz regelt die Aufbewahrung von Gesetzestexten des Staates Peninsula.

Section 2 [State Archive]
(1) Das Peninsula State Archive ist verantwortlich für die Aufbewahung der Verfassung, alle Gesetze und Verordnungen Peninsulas in der letzt gültigen Fassung.
(2) Zudem ist das State Archive verpflichtet, veraltete Gesetze und Verordnungen, sowie veraltete Verfassungen des Staates Peninsula oder dessen nicht mehr gültigen Passagen aufzubewahren.
(3) Das Staatsarchiv von Peninsula wird vom Director of the Peninsula State Archive geleitet. Er wird vom Chairman of the State Assembly of Peninsula ernannt.
(4) Die Amtszeit des Directors endet durch dessen Rücktritt, Tod oder durch Entlassung durch den Chairman of the State Assembly.
(5) Der Director of the Peninsula State Archive hat einen Universalzugang zu den Räumlichkeiten des Archives.
(6) Der Chairman of the State Assembly ist dafür verantwortlich, alle neu beschlossenen Gesetze an das State Archive weiter zu reichen.
(7) Das State Archive of Peninsula hat seine Räumlichkeiten im State Capitol of Peninsula in Freeport City.
(8) Alle Schriftstücke, die sich im State Archive befinden, sind für alle Bürger Peninsulas frei zugänglich aufzubewahren.

Section 3 [Final Provisions]
Dieses Gesetz tritt, auf dem durch die Verfassung von Peninsula vorgesehenen Weg, in Kraft.




signed,

Chairman of the State Assembly
1st of October, 2oo8

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Beruf: Politiker

Wohnort: Marton, PI

Bundesstaat: -

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Dienstag, 7. Oktober 2008, 14:06

Der "Peninsula State Archive Act" ist aufgrund des gubernalen Vetos außer Kraft. Bei Widerspruch gegen die Begründung des Governors, muss das Veto in der State Assembly mit einer 2/3-Mehrheit überstimmt werden.

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Freitag, 6. Februar 2009, 19:00

1st Amendment to the Constitution of the State of Peninsula Act


« patria spei gloriaeque »
Peninsula Republic




The State Assembly of Peninsula
Senator J. Fillmore, Chairman
6th of February, 2oo9
Freeport City, PA





1st Amendment to the Constitution of the State of Peninsula Act


Section 1 [Ambitions]
Dieses Amendment hat den Zweck, Missstände in der Verfassung von Peninsula zu beseitigen.

Section 2 [Requirements for Governor]
Article Two - Section 2 wird folgender Satz angehängt:
"Gewählt ist der Kandidat, der die absolute Mehrheit an Stimmen erhält."

Section 3 [Requirements for Lieutenant-Governor]
Article Two - Section 3 wird wie folgt neu gefasst:
"Der Gouverneur nominiert unmittelbar nach Amtsantritt einen Vertreter, der ihn bei Abwesenheit vertreten soll. Spricht die State Assembly dem Nominierten daraufhin das Vertrauen aus, kann er als Stellvertreter ernannt werden. Für die Ernennung des Vertreters sollen die selben Bedingungen gültig sein, die auch für die Wählbarkeit des Gouverneurs Geltung haben. Scheidet der Gouverneur aus dem Amt aus übernimmt der Vertreter das Gouverneursamt für die restliche Amtszeit. Scheidet der Vertreter ebenfalls aus oder ist keiner ernannt, so übernimmt der Senator die Vertretung und sorgt für eine Neuwahl des Gouverneurs für die restliche Amtszeit."

Section 4 [Requirements for Membership of the State Assembly]
In Article Four - Section 1 wird der dritte Satz wie folgt neu gefasst:
"Ihr gehören alle Bürger des Staats Peninsula an, die das passive Wahlrecht besitzen."

Section 5 [Defining the Right to Vote more precisely]
Article Five - Section 1 wird wie folgt neu gefasst:
"Wer bei Erlangen der astorischen Staatsbürgerschaft, durch den Eid, nachweislich schon mehr als zwei Wochen seinen festen Wohnsitz in Peninsula hat, der erhält das aktive Wahlrecht sofort. Das passive Wahlrecht erhält, wer seit Erlangen der astorischen Staatsbürgerschaft seinen festen Wohnsitz seit mindestens 14 Tagen in Peninsula hat."

Section 6 [Final Provisions]
Das Amendment soll laut den Bestimmungen der Verfassung von Peninsula in Kraft treten.





signed,


[J.Fillmore, Chairman of the State Assembly]




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Dienstag, 31. März 2009, 18:40

Exploitation of Resources Act


« patria spei gloriaeque »
Peninsula Republic




The State Assembly of Peninsula
Senator J. Fillmore, Chairman
31th of March, 2oo9
Freeport City, PA





Exploitation of Resources Act


Section 1: Purpose
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, die Nutzung von Ressourcen, über die in der bsEcoSim das Bundesgebiet Peninsula in den Vereinigten Staaten von Astor verfügt, durch private Initiative zu ermöglichen.
(2) Ressource im Sinne dieses Gesetzes ist jede Ware in der bsEcoSim, die nicht ihrerseits aus einer anderen Ware hergestellt wird, und deren Vorkommen unter der Hoheit und im Eigentum das Bundesgebietes Peninsula der Vereinigten Staaten von Astor steht.
(3) Die Ressourcen des State of Peninsula wurden wie folgt festgelegt:
Schweine (6 Stück,Q4), Rohreis (115 Kg,Q5), Fisch (30 Kg,Q3), Tabak (50 Kg,Q10), Holz (456 kg,Q6), Sand (100 Kg,Q6), Öl (238 Liter,Q4), Kupfer (168 Kg,Q9), Eisenerz (399 Kg,Q8, Weintrauben (66 Kg,Q3), Obst (25 Kg,Q3) pro Tag.

Section 2: Means of exploiting resources
Die Nutzung von Ressourcen darf ausschließlich durch private Unternehmer mit gültiger Konzession und staatseigene Betriebe erfolgen.

Section 3: Federal undertakings
(1) Die Errichtung von staatseigene Betrieben nach Section 2 erfolgt nach der Gesetzgebung der Vereinigten Staaten von Astor.

Section 4: Concessions
(1) Auf Antrag eines privaten Unternehmers kann diesem vom Govenor of Peninsula für einen sowohl zeitlich als auch in Hinblick auf die maximale Produktionsmenge pro Runde begrenzte Konzession eingeräumt werden. Die Erteilung der Konzession erfolgt durch Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Bundesstaat Peninsula (Vorlage im Anhang). Der Vertrag (Contract of Concession - Sec 4)wird öffentlich im Peninsula State Archive ausgehängt.
(2) Die Konzession gestattet es dem Unternehmer, die Vorkommen der betroffenen Ressource nach Maßgabe der Konzession auf eigene Rechnung zu nutzen oder auch zu verkaufen. Bei Verkauf darf der Verkaufspreis den Richtpreis zzgl. 10% nicht überschreiten.
(3) (a) Für die Produktionsstätten hat der Konzessionsnehmer eine Kaution in Höhe des Wertes der Produktionsstätte auf dem Staatskonto Peninsulas (Kontonummer wird durch den Governor im Vertrag angegeben) zu hinterlegen.
(b) Die Rückzahlung der Kaution abzgl. sämtlicher Verrechnungen erfolgt nach Ablauf des Vertrages.
(4) (a) Die maximale zeitliche Begrenzung errechnet sich wie folgt:
Tage = Kaution / (Produktions-/Förderkosten x Tagesproduktionsmenge) >= 0
(b) Die Mindestnutzung beträgt 30 Tage.
(c) Die mengenmäßige Beschränkung ist so festzusetzen, dass festgesetzte Förderquoten nicht missachtet werden.
(d) Nach Ablauf einer Konzession kann eine neue Konzession vergeben werden. Sec. 5 (2-3) entfallen bei Verlängerungen. Es ist eine neue Kaution in entsprechender Höhe auf dem Staatskonto Peninsulas (Kontonummer wird durch den Governor im Vertrag angegeben) zu hinterlegen.
(5) Für den Fall der Eigennutzung, hat der Konzessionsnehmer die nötige(n) Produktionsstätte(n) zur Verarbeitung des Rohstoffes nachzuweisen.
(6) Der Richtpreis des jeweiligen Rohstoffes ist vom Konzessionsnehmer als Vergütung an die Staatskasse abzuführen. Hierfür werden die Kaution bzw. die Nutzungsgebühr herangezogen.
(7) Eine Konzession darf keinem Unternehmer erteilt werden, bei dem aufgrund konkreter Anhaltspunkte die Gefahr besteht, dass er die Begrenzungen der Konzession missachten oder sonst im Zusammenhang mit der Nutzung des Vorkommens rechtswidrig handeln wird.
(8) Eine erteilte Konzession ist zu entziehen, wenn der Unternehmer die Beschränkungen der Konzession schuldhaft verletzt oder sonst im Zusammenhang mit der Nutzung des Vorkommens rechtswidrig handelt. Der Entzug der Konzession erfolgt durch den Governor of Peninsula und löst keine Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche des Unternehmers gegen den Staat und den Bund aus.
(9) Nach Ablauf des Vertrages bleibt der Betrieb sowie die weitere Nutzung dessen in Bundesstaatlicher Hand.
(10) Ein Rücktritt vom Vertrag ist frühestens nach 30 Tagen möglich. Es ist dann nach Sec. 4 (3)(b) zu verfahren. Der Konzessionsnehmer hat bei vorzeitigem Rücktritt vom Vertrag eine Tilgung in Höhe von 20% der Kosten der Produktionsstätte zu zahlen.
(11) Ein Konzessionsnehmer kann maximal drei Konzessionen zur gleichen Zeit besitzen. Kein Konzessionsnehmer darf zwei oder mehr Konzessionen für die gleiche Produktionsstättenart besitzen.
(12) Es werden pro Rohstoff maximal 2 Konzessionen vergeben.
(13) Bestehen mehrere Anfragen nach derselben Rohstoffkonzession, so bekommt der den Zuschlag, der zuerst den Antrag öffentlich gestellt hat, wobei grundsätzlich peninsulanische Unternehmen bevorzugt werden.
(14) Ausländische Unternehmen, sowie Unternehmen dessen Besitzer nicht die astorische Staatsbürgerschaft besitzen, erhalten keine Konzession.

Section 5: Rights of State Assembly of Peninsula
(1) Die State Assembly of Peninsula hat das Recht, jederzeit vom Govenor of Peninsula Rechenschaft über seine Tätigkeit nach diesem Gesetz zu verlangen.
(2) Der Govenor of Peninsula hat der State Assembly of Peninsula unverzüglich von der Aufnahme von Verhandlungen über die Erteilung einer Konzession oder über Planungen bezüglich der Errichtung eines staatseigenen Betriebes zu unterrichten. Vor Ablauf von sieben Tagen nach dieser Mitteilung darf die Konzession nicht erteilt bzw. der Betrieb nicht errichtet werden.
(3) Die Verhandlungen oder Planungen nach Absatz 2 sind zu unterbrechen, wenn dies von mindestens einem 2/5 der State Assembly begründet verlangt wird.
(4) Die State Assembly hat das Recht bei Verdacht auf Missachtung dieses Gesetzes seitens des Konzessionsnehmers einen Antrag auf Rücktritt einzureichen. Binnen 10 Tagen ist dieser Antrag von den Mitgliedern anzunehmen oder abzulehnen. Eine 2/5-Mehrheit der State Assembly ist notwendig. Nichtmeldungen gelten als Ablehnung.

Section 6: Consequences of violations
Eine unter Verletzung der sachlichen oder Verfahrensvorschriften dieses Gesetzes erteilte Konzession ist nichtig. Der dadurch verursachte Schaden ist wie folgt zu ersetzen:
(1) Bei Verfahrensfehlern seitens des Bundesstaates, zahlt der Bundesstaat die volle Kaution innerhalb von 10 Tagen nach öffentlicher Bekanntmachung an den Konzessionsnehmer zurück. Der Konzessionsnehmer hat keine Haftung zu übernehmen und ist zu keiner Rückzahlung des bis dahin erwirtschafteten Gewinnes verpflichtet.
(2) Bei fehlerhaften Angaben seitens des Konzessionsnehmers, hat dieser den erwirtschafteten Gewinn, die anteiligen Produktionsstättenkosten sowie Tilgungskosten in Höhe von 20% der Kosten der Produktionsstätte innerhalb von 10 Tagen nach öffentlicher Bekanntmachung an den Bundesstaat zu zahlen, wenn dies nicht von der geleisteten Kaution abgezogen werden kann.

Section 7: Entry into force
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündigung in Kraft.

Anhang:

Contract of Concession

Section 1: Means of contract
(1) Dieser Rahmenvertrag ist in seiner Formulierung bindend. Eine Änderung der Formulierung ist ausschließlich durch die Änderung dieses Gesetzes möglich.

Section 2: Kinds of contract
(1) Dieser Vertrag ist bei der Vergabe einer Konzession zu verwenden. Die Bedingungen sind durch den Exploitation of Resources Act geregelt.

Section 3: Phrase of contract
(1) Mit der nachfolgenden Formulierung soll jeder Konzessionsvertrag zwischen dem Staat Peninsula und dem Konzessionsnehmer in Kraft treten.

Section 4: Contract of Concession

Vertragspartner:
- Der Bundesstaat Peninsula, vertreten durch den Govenor of Peninsula
- Der Konzessionsnehmer, [Firma], vertreten durch [Vorname Nachname]

Konzessionsobjekt:
- Produktionsstätte: Objekt
- Größe: 1-10
- Qualität: Q1-Q10

Vertragsdauer:
- 1- x Runden

Kaution:
x Astor-Dollar - auf dem Staatskonto Peninsulas (Kto-Nr)

Vergütung:
Richtpreis/Menge in Astor-Dollar
(Bsp.: 0,45 A$ pro kg)

Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.





signed,


[J.Fillmore, Chairman of the State Assembly]




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Dienstag, 25. August 2009, 13:34

National Guard Act


« patria spei gloriaeque »
Peninsula Republic




The State Assembly of Peninsula
Senator J. Fillmore, Chairman
25th of August, 2oo9
Freeport City, PA





National Guard Act


Section 1: Fundamentals
Der National Guard Act dient der Schaffung einer Nationalgarde für Peninsula, deren Teil auch die Küstenwache sein soll.


Section 2: The Coastal Guard of Peninsula Act
Mit In-Kraft-Treten des National Guard Act, tritt der Coastal Guard of Peninsula Act außer Kraft.


Section 3: The National Guard
(1) Die Aufgaben der Peninsula National Guard (PNG) sind:
a) Katastrophenschutz,
b) Landesverteidigung Peninsulas auf dem Land, zu Wasser und in der Luft,
c) Überwachung der Küsten Peninsulas und Hilfe bei Notfällen auf See,
d) Schutz staatlicher Einrichtungen,
sowie
e) Schutz hoher staatlicher Amtsträger.
(2) Der Governor of Peninsula ist der Oberbefehlshaber der National Guard. Er kann einen Chief of Staff ernennen, der die Verwaltung der National Guard für ihn übernimmt.
(3) Der Chief of Staff ist der höchste Offizier der National Guard.
(4) Bestimmungen über Dienstgrade, Ausrüstung, Größe und Stützpunkte der National Guard sollen vom Governor durch Verordnungen geregelt werden.


Section 4: Structure of the National Guard
(1) Die National Guard ist in zwei Bereiche aufgeteilt:
a) das National Guard Bureau (PNG-B)
und
b) die Armed Forces (PNG-F)
(2) Das PNG-B ist für die Verwaltung der National Guard zuständig.
(3) Die PNG-F besteht aus den eigentlichen Streitkräften und gliedert sich in
a) National Army Guard (die Landstreitkräfte),
b) National Air Guard (die Luftstreitkräfte)
und
c) National Coastal Guard (die Seestreitkräfte).


Section 5: Final Provisions
Dieses Gesetz tritt, auf dem durch die Verfassung von Peninsula vorgesehenen Weg, in Kraft.


signed,


[J.Fillmore, Chairman of the State Assembly]




Edit: "Bill" in "Act" verwandelt.

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Donnerstag, 24. September 2009, 11:55

Environmental Protection Act Amendment Act


« patria spei gloriaeque »
Peninsula Republic




The State Assembly of Peninsula
Senator J. Fillmore, Chairman
24th of September, 2oo9
Freeport City, PA






Evironmental Protection Act Amendment Act


Section 1: Changes
(1) Section 9 wird wie folgt neu gefasst:

    "(1) Verstöße gegen Rechtsverordnungen, die zur Zerstörung, Schädigung oder nachhaltigen Störung eines Nationalparks, Naherholungsgebietes, Naturparks oder Naturdenkmals führen, werden mit bis zu zwei Wochen Haftstrafe oder einer Geldstrafe in Höhe von 200A$ bestraft.
    (2) Alle sonstigen Verstöße gegen dieses Gesetz werden mit einer Geldbuße bis zu 100A$ bestraft.
    (3) Die Bußgelder sollen durch den Governor eingefordert werden und gehen an den Staat Peninsula."


Section 2: Final Provisions
Dieses Amendment tritt mit Unterschrift des Chairman of the State Assembly in Kraft.


signed,


[J.Fillmore, Chairman of the State Assembly]

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Sonntag, 18. Oktober 2009, 14:12

2nd Constitutional Amendment Act


« patria spei gloriaeque »
Peninsula Republic




The State Assembly of Peninsula
Senator J. Fillmore, Chairman
18th of October, 2oo9
Freeport City, PA





2nd Constitutional Amendment Act


Section 1: Minor Changes
(1) Der letzte Satz von Article Three Section 2 wird wie folgt neu gefasst:
    "Wählbar ist jeder Bürger Peninsulas, der auch als Gouverneur wählbar wäre."

(2) In Article Two Section 1 wir der letzte Satz gestrichen.


Section 2: The Acting Governor
(1) Article Two Section 3 wird wie folgt neu gefasst:
    "Der Gouverneur nominiert unmittelbar nach Amtsantritt einen Vertreter, der ihn bei Abwesenheit vertritt. Spricht die State Assembly dem Nominierten daraufhin das Vertrauen aus, kann er als Stellvertreter ernannt werden. Findet sich kein Stellvertreter, so ist der Gouverneur verpflichtet, sich fortlaufend um die Findung eines Stellvertreters zu bemühen. Für die Ernennung des Vertreters gelten die selben Bedingungen, die auch für die Wählbarkeit des Gouverneurs Geltung haben. Scheidet der Gouverneur aus dem Amt, übernimmt der Vertreter das Gouverneursamt für die restliche Amtszeit."

(2) Article Two erhält eine neue Section 4, die als "The Acting Governor" betitelt ist und wie folgt lautet:
    "Scheiden sowohl der Gouverneur, als auch sein Vertreter aus oder ist keiner ernannt, so übernimmt der Senator die Vertretung und sorgt für eine Neuwahl des Gouverneurs für die restliche Amtszeit. Gibt es innerhalb der ersten Frist zur Einreichung von Kandidaturen keinen Kandidaten, kann der Senator sich einer Vertrauensfrage durch die Staatsversammlung stellen. Wird ihm hierbei das Vertrauen ausgesprochen, soll er für die restliche Amtszeit als Gouverneur vereidigt werden."

(3) Die ehemaligen Sections 4 & 5 werden entsprechend neu nummeriert.


Section 3: The Judicial Branch
(1) Es wird ein neuer Article Five eingefügt, der den Titel "The Peninsula State Court" tragen soll und wie folgt formuliert ist:
    "Section 1: The State Court
    Der State Court ist das oberste Gericht Peninsulas. Er behandelt alle Fälle im State of Peninsula, die nicht in die Zuständigkeit des United States Supreme Court oder des Military Supreme Court fallen.

    Section 2: The Chief Justice of Peninsula
    Der State Court wird vom Chief Justice of Peninsula geleitet. Der Chief Justice wird vom Gouverneur ernannt und hat sich danach der Vertrauensfrage durch die State Assembly zu stellen. Wird ihm das Vertrauen ausgesprochen, so kann er vom Gouverneur ernannt werden. Die Amtszeit des Chief Justice beträgt sechs Monate.

    Section 3: Vacancies
    Ist kein Chief Justice of Peninsula ernannt, geht die richterliche Gewalt einstweilen auf den United States Supreme Court über."

(2) Der ehemalige Article Five und alle nachfolgenden Articles sollen neu nummeriert werden.


Section 4: Coming into Force
Dieses Gesetz tritt nach Verkündung durch den Chairman of the State Assembly in Kraft.


signed,


[J.Fillmore, Chairman of the State Assembly]

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Mittwoch, 18. November 2009, 14:02

Economy & Budget Act


« patria spei gloriaeque »
Peninsula Republic




The State Assembly of Peninsula
Senator J. Fillmore, Chairman
18th of November, 2oo9
Freeport City, PA




Economy & Budget Act



Section I [Fundamentals]
(1) Der Zweck dieses Gesetzes ist, die Förderung von Rohstoffen im Staat Peninsula neu zu regeln. Zudem regelt es die Budgethoheit durch die State Assembly.
(2) Ein Rohstoff im Sinne dieses Gesetzes, ist jede Ware, die nicht ihrerseits aus anderen Waren hergestellt wird und sich im Besitz des State of Peninsula befindet.
(3) Der Abbau und Verkauf von Rohstoffen erfolgt durch den Staat Peninsula, oder durch private Unternehmer, die Konzessionen hierzu erworben haben.
(4) Bei der Vergabe von Konzessionen und Abnahmeverträgen sollen Unternehmen aus Peninsula vorrangig bedacht werden.
(5) Der State of Peninsula verfügt über folgende Rohstoffe (Menge pro Tag, maximale Qualitätsstufe):
  • Schweine (6 Stück, Q4)
  • Rohreis (115 Kg, Q5)
  • Fisch (30 Kg, Q3)
  • Tabak (50 Kg, Q10)
  • Holz (456 kg, Q6)
  • Sand (100 Kg, Q6)
  • Öl (238 Liter, Q4)
  • Kupfer (168 Kg, Q9)
  • Eisenerz (399 Kg, Q8)
  • Weintrauben (66 Kg, Q3)
  • Obst (25 Kg, Q3)

Section II [State Budget]
(1) Die Regierung des State of Peninsula ist dazu verpflichtet, der State Assembly jedes Monat ein Budget für den vergangene Monat vorzulegen.
(2) Das Budget soll alle Einnahmen und Ausgaben des betreffenden Monats beinhalten, sowie den Kontostand zu Monatsbeginn und Monatsende.
(3) Die Budgetangaben sollen im Peninsula State Archive, öffentlich einsehbar, aufbewahrt werden.


Section III [State-owned Enterprises]
(1) Die Regierung ist zuständig für die Errichtung und Führung von staatseigenen Betrieben.
(2) Staatseigene Betriebe dürfen nur zur Förderung von Rohstoffen nach diesem Gesetz Verwendung finden.
(3) Die gewonnenen Rohstoffe sollen auf dem öffentlichen Markt, oder per Kosumentenvertrag verkauft werden.
(4) Der Staat soll nie mehr als 2 Betriebe, zur Förderung desselben Rohstoffes, zur gleichen Zeit in Betrieb haben.
(5) Die Gewinne fließen der Staatskasse zu.


Section IV [Consumer Contracts]
(1) Der Regierung ist es erlaubt, die abgebauten Rohstoffe, durch Abnehmervertrag an Unternehmen zu verkaufen. Solche Verträge sollen durch die Regierung öffentlich ausgeschrieben werden.
(2) Ein Konsumentenvertrag erlangt Gültigkeit durch Unterschrift aller beteiligten Parteien und soll im Peninsula State Archive öffentlich ausgehängt werden.
(3) Abnehmerverträge sollen mindestens 1 Monat und höchstens 3 Monate gültig sein. Die mehrmalige Verlängerung so eines Vertrages ist zulässig.
(4) Vorzeitiger Austritt aus einem Abnehmervertrag ist durch jede Partei nur zum jeweils Monatsletzten möglich und ist dann mit sofortiger Wirkung gültig.


Section V [Concessions]
(1) Der Abbau von Rohstoffen durch private Unternehmen ist möglich, erfordert jedoch eine Konzession durch die Regierung.
(2) Konzessionen sollen durch die Regierung öffentlich ausgeschrieben werden.
(3) Der Staat stellt dem Konzessionsnehmer - falls gewünscht - für die Dauer der Konzession den benötigten Betrieb zur Verfügung. Ist der benötigte Betrieb nicht im Besitz des Staates, soll - wenn möglich - einer errichtet werden. Nach Ablauf der Konzession, muss der Betrieb zurück an die Regierung gehen. Geschieht dies nicht, soll der Betrieb, auf Antrag der Staatsregierung, durch die technische Administration an diese übertragen werden.
(4) Der Konzessionsnehmer muss, für die Dauer des Vertrages, 10% des Betriebswertes pro Monat, an die Regierung abführen.
(5) Erweiterungen von staatseigenen Betrieben durch den Konzessionsnehmer sind verboten.
(6) Konzessionen sollen mindestens 1 Monat und höchstens 3 Monate andauern. Mehrmalige Verlängerung ist zulässig. Der Vertrag kann vorzeitig aufgelöst werden, wenn:
a) beide Vertragspartner dies einvernehmlich beschließen;
b) einer der Vertragspartner gegen die Auflagen des Vertrages verstößt;
c) einer der Vertragspartner am Monatsletzten seinen Rücktritt vom Vertrag bekannt gibt.
(7) Die Erlöse durch Konzessionen gehen an die Staatskasse.


Section VI [Economic Advisors & Substitution]
Der Governor ist berechtigt, Wirtschaftliche Berater zu ernennen, die ihn bei der Ausführung nach diesem Gesetz unterstützen.


Section VII [Final Provisions]
(1) Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes, wird der Explotation of Resources Act aufgehoben.
(2) Das Gesetz tritt durch Unterschrift und Verkündung durch den Chairman of the State Assembly in Kraft.



signed,


[J.Fillmore]
Chairman of the State Assembly

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Samstag, 17. April 2010, 11:33

Resource Adjustment Act


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Peninsula Republic




The State Assembly of Peninsula
Senator J. Fillmore, Chairman
17th of April, 2o1o
Freeport City, PA





Resources Adjustment Act


Section 1: Changing the Economy & Budget Act
(1) Section 1 (5) wird um folgende Punkte ergänzt:
  • Eier (130 Stück, Q9)
  • Geflügel (20 Stück, Q9)


Section 2: Final Provisions
Dieses Amendment tritt mit Unterschrift des Chairman of the State Assembly in Kraft.



signed,


[J.Fillmore]
Chairman of the State Assembly

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Samstag, 24. Juli 2010, 12:19

Peninsula Investment Bank Act


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Peninsula Republic




The State Assembly of Peninsula
Sen. J. Voerman-Fillmore, Chairman
24th of July, 2o1o
Freeport City, PA



Das im Anhang aufgeführte Gesetz erlangt, laut den Regelungen der Verfassung,
mit vorliegender Unterschrift Gültigkeit:



(Sen. J. Voerman-Fillmore)
Chairman of the State Assembly






Appendix:



Peninsula Investment Bank Act


Section I [Fundamentials]
(1) Durch dieses Gesetz wird die staatliche Peninsula Investment Bank (im weiteren als PIB abgekürzt) gegründet.
(2) Die PIB hat den Zweck, peninsulanischen Unternehmern mit günstigen Krediten zu Helfen, neue Unternehmen zu gründen, oder bestehende Unternehmen auszuweiten.

Section II [The Director]
(1) Die PIB wird von einem Director geleitet. Seine Amtszeit ist unbegrenzt.
(2) Der Director wird, auf Vorschlag des Governors, durch die State Assembly, mit einfacher Mehrheit, gewählt oder abgewählt.
(3) Ist kein Director im Amt, soll die PIB kommissarisch durch den Governor geleitet werden.

Section III [Financials]
(1) Das Grundkapital der PIB soll durch die Staatskasse aufgebracht werden. Es beträgt 30,000.00 A$.
(2) 50% des monatlichen Gewinnes des State of Peninsula sollen, nach Einreichung des Budgets, als Kapital an die PIB überwiesen werden.
(3) Bei Bedarf soll die PIB dem State of Peninsula zinsfreie Kredite zur Verfügung stellen.
(4) Die State Assembly muss über alle vergebenen Kredite informiert werden.

Section IV [Credits]
(1) Berechtigt einen Kredit bei der PIB aufzunehmen, ist grundsätzlich jeder Besitzer einer Unternehmung in Peninsula, der noch keinen Kredit bei der PIB aufgenommen hat.
(2) Der Director entscheidet über jeden Kredit einzeln. Er soll sich hierzu über die wirtschaftliche Lage des Unternehmers bzw. dessen Unternehmung und den vorgesehenen Verwendungszweck des Kredites informieren.
(3) Über die Kreditbedingungen entscheidet der Director in der Regel frei.
(4) Der Zinssatz der zur Anwendung kommt, soll den durch die Federal Reserve Bank festgelegten Leitzinssatz für Kredite (+ 1%) nicht überschreiten.
(5) Die Summe eines Kredites darf 10,000.00 A$ nicht übersteigen.
(6) Zur Vergabe eines Kredites ist ein Vertrag notwendig, der alle Einzelheiten festhält und von beiden Parteien unterzeichnet werden muss.

Section V [Foundation]
(1) Die PIB soll nach Annahme dieses Gesetzes durch den Governor bei der Banking Supervisory Authority gemeldet werden.
(2) Der Governor soll ein staatliches Konto für die PIB erstellen und das Grundkapital darauf überweisen.
(3) Das Department of Trade & Treasury ist über die Kontenerstellung (mit Name und Kontonummer) zu informieren.

Section VI [Coming into Force]
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Chairman of the State Assembly in Kraft.

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Freitag, 10. September 2010, 11:40

RE: Peninsula Investment Bank Act

SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
Argh, die Verkündung vergessen :wand



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Peninsula Republic




The State Assembly of Peninsula
Sen. J. Voerman-Fillmore, Chairman
1oth of September, 2o1o
Freeport City, PA



Das im Anhang aufgeführte Gesetz erlangt, laut den Regelungen der Verfassung,
mit vorliegender Unterschrift Gültigkeit:



(Sen. J. Voerman-Fillmore)
Chairman of the State Assembly






Appendix:


Peninsula Education Bill



Article I - General Provisions

Section 1 Validity
Dieses Gesetz regelt das allgemeine Schul- und Bildungssystem des Staates Peninsula.

Section 2 Rights & Duties
(1) Jeder Bewohner Peninsulas, gleich welcher Nationalität oder welchen Alters, hat ein Recht auf Bildung. Der Staat Peninsula hat der Wahrung dieses Rechts im Rahmen seiner Möglichkeiten nachzukommen.
(2) Die allgemeine Schulpflicht währt vom sechsten bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Sie erlischt automatisch mit dem Abschluss des staatlich anerkannten High Scholl Diplomas.
(3) Hochbegabte haben einen Anspruch auf besondere Förderung.

Section 3 General Structure of Education
(1) Der Staat Peninsula unterhält ein Department of Education.
(2) Das Department of Education ist für die Qualitätssicherung an staatlichen Schulen sowie die Überprüfung und Validierung von Abschlusszertifikaten an staatlichen und nicht-staatlichen Schulen verantwortlich.
(3) Peninsula ist in School Districts unterteilt. Die School Districts entsprechen in ihren Grenzen den Countys.
(4) Jeder School District wird von einem Board of Education geleitet. Die Boards of Education sind zuständig für Bildungsrichtlinien, das Erstellen von Lehrplänen und die Ein- und Abberufung von Lehrkräften.
(5) Die Mitglieder des Boards of Education werden im jeweiligen School District in freier und geheimer Wahl alle drei Jahre von den Einwohnern des Countys gewählt.


Article II Types of School

Section 1 Primary School
(1) Der Besuch der Primarstufe ist für jedes Kind ab dem 6. Lebensjahr obligatorisch.
(2) Die Primarschule verfolgt folgende Bildungsinhalte: Vermittlung von Grundfertigkeiten in der albernischen Sprache, Mathematik, Erwerb von Lese- und Schreibkompetenz. Zusätzliche Lehrinhalte werden nach Art. I, Sect. 3 (4) vom zuständigen Board of Education benannt.
(3) Der Besuch der Primary School dauert mindestens vier, maximal fünf Jahre.
(4) Voraussetzung zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe ist der erfolgreiche Abschluss der Bildungsinhalte. Ein Kurs gilt als bestanden, wenn mindestens die Note D erreicht wurde.
(5) Im Falle nicht erfolgreich abgeschlossener Bildungsinhalte haben Nachschulungskurse (summer school) in den Schulferien stattzufinden.

Section 2 Middle School
(1) Der Übertritt an die Mittelschule ist mit Vollenden der vierten Jahrgangsstufe möglich.
(2) Den Lehrplan regelt das Board of Education.
(3) Der Besuch der Mittelschule dauert fünf Jahre.
(4) Am Ende des neunten Schuljahrs endet die Mittelschule mit einer staatlich anerkannten Abschlussprüfung, dem Middle School Diploma.
(5) Die Prüfung kann ein mal wiederholt werden.
(6) Folgende Bildungsinhalte werden geprüft: erweiterte Kenntnisse in der albernischen Sprache, Mathematik, Geschichte, Natur- und Gesellschaftswissenschaften.
(7) Das Middle School Diploma ist Voraussetzung zum Übertritt an die Senior High School.

Section 3 High School
(1) Die High School gliedert sich in Junior- und Seniorhochstufe.
(2) Der Übertritt an die Junior High School ist mit Vollenden der fünften Jahrgangsstufe Elementarschule möglich. Der Übertritt an die Senior High School erfolgt nach Absolvierung der Junior High School oder nach Erwerb des Middle School Diplomas. In der Regel ab Jahrgangsstufe 10.
(3) Die Junior High School beinhaltet vier, die Senior High School drei Jahrgangsstufen.
(4) Am Ende jeden Schuljahres sollen Qualitätskontrollen durch das Department of Education durchgeführt werden.
(5) Den Lehrplan regelt das jeweilige Board of Education.
(6) Die Senior High School wird durch eine staatlich anerkannte Abschlussprüfung beendet. Der erfolgreiche Abschluss der High School wird mit dem High School Diploma ausgezeichnet.
(7) Die Prüfung kann ein mal wiederholt werden.
(8) Das High School Diploma ist Voraussetzung zum Übertritt an ein College oder eine Universität.

Section 4 Private Schooling
(1) Privatschulen können für jede Schulform nach Art. II angemeldet werden. Auch abweichende Schulformen sind zulässig, solange sie in den staatlich verordneten Qualitätsprüfungen den Nachweis der Vermittlung erforderlicher Bildungsinhalte erbringen.
(2) Privatschulen stehen nicht unter dem Einfluss des Boards of Education.
(3) Privatschulen können ihre Schüler und Lehrkräfte nach eigenen Richtlinien auswählen.
(4) Privatschulen werden ermächtigt, Schulgeld für ihre Leistungen zu erheben.


Article III College / University

Section 1 Generals
(1) Als Zugangsvoraussetzung zur Hochschule gilt das High School Diploma oder ein vergleichbarer Abschluss, der nicht in Peninsula erworben wurde. Es steht den Hochschulen frei, unter den Bewerbern die Kandidaten ihrer Wahl auszuwählen.
(2) In Ausnahmefällen ist es den Hochschulen möglich, Bewerber ohne High School Diploma aufzunehmen. Ausnahmeregelungen werden vom Department of Education erteilt.
(3) Jede Hochschule verfügt frei über die von ihr angebotenen Studiengänge und -inhalte sowie ihr Personal.
(4) Es steht den Hochschulen frei, Studiengebühren zu erheben.

Section 2 College
(1) Das College umfasst das Grundstudium. Die Dauer beträgt in der Regel 12 Trimester / 4 Jahre.
(2) Der Studieninhalt wird mit dem Bachelor's Degree abgeschlossen. Zum Bestehen erforderlich ist der erfolgreiche Leistungsnachweis in 2/3 der abgelegten Zwischenprüfungen.
(3) Die Noten der Zwischenprüfungen gehen in die Endnote ein.
(4) Der Bachelor's Degree ist Zulassungsvoraussetzung zum Master's Degree.
(5) Das College darf weiterführende Stufen der tertiären Ausbildungsstufe anbieten, die zum Erwerb des Master's Degrees und schließlich zum Doktorat reichen.

Section 3 University
(1) Als Universität werden alle Hochschulen bezeichnet, welche ausschließlich Kurse anbieten, die zum Erwerb akademischer Grade ab dem Master's Degree führen.
(2) Der Master's Degree umfasst in der Regel 6 Trimester / 2 Jahre.
(3) Der Master's Degree ist Voraussetzng zum Erwerb des Doktorats.

Section 4 Graduate Professional Schools
(1) Eine Sonderform der Universiät ist die Graduate Professional School.
(2) Graduate Professional Schools führen zum Erlangen des Doktorats ohne die vorhergehende Zwischenstufe des Master Degrees.
(3) Folgende Fachbereiche können diesen verkürzten Weg zum Doktorat anbieten: Recht, Medizin, Philosophie, Theologie, Biologie.

Article IV Final Provisions

Dieses Gesetz tritt mit Verkündung durch den Chairman of the State Assembly in Kraft.

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Freitag, 19. November 2010, 10:15

RE: Peninsula Investment Bank Act


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Peninsula Republic




The State Assembly of Peninsula
J. Voerman-Fillmore, Acting Chairman
19th of November, 2o1o
Freeport City, PA



Das im Anhang aufgeführte Gesetz erlangt, laut den Regelungen der Verfassung,
mit vorliegender Unterschrift Gültigkeit:



(J. Voerman-Fillmore)
Acting Chairman of the State Assembly






Appendix:

Clarification of the Senatorial Succesion Bill


Section 1 - Fundamentals
(1) Dieses Gesetz ändert die Verfassung des Staates Peninsula und benötigt dementsprechend zur Verabschiedung eine Zwei-Drittel-Mehrheit.
(2) Weiterhin regelt dieses Gesetz die Wählbarkeit von Uinted States Senators neu.

Section 3 - Amendment
Art. 3, Sec. 2 wird wie folgt neugefasst:
    Scheidet der Senator aus dem Amt, ist ein Nachfolger für die verbleibende Amtszeit zu wählen. Wählbar ist jeder gemäß der Verfassung der Vereinigten Staaten und des Bundeswahlrechts wahlberechtigte Bürger Peninsulas.

Section 4 - Final Provisions
Dieses Gesetz tritt auf dem durch die Verfassung von Peninsula vorgesehenen Weg in Kraft.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »JVF« (19. November 2010, 10:16)


Doug Hayward

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Mittwoch, 1. Dezember 2010, 17:03

RE: Peninsula Investment Bank Act


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Peninsula Republic




The State Assembly of Peninsula
D. Hayward, Chairman
1st of December, 2o1o
Freeport City, PA



Das im Anhang aufgeführte Gesetz erlangt, laut den Regelungen der Verfassung,
mit vorliegender Unterschrift Gültigkeit:



(D. Hayward)
Chairman of the State Assembly






Appendix:


4th Constitutional Amendment Bill


Section 1: The Acting Governor
Der Article Two Section 4 der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:
    "Scheiden sowohl der Gouverneur, als auch sein Vertreter aus oder ist keiner ernannt, so wählt die State Assembly aus ihren Reihen einen Verwalter, der mit der Neuwahl des Gouverneurs bauftragt sein soll und die Exekutive leitet, bis ein neuer Gouverneur sein Amt antritt."

Section 2: The State Senator
Der letzte Satz von Article Three Section 1 der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:
    Er darf weder der Exekutive noch der Judikative angehören.

Section 3: Coming into Force
Dieses Gesetz tritt auf dem durch die Verfassung von Peninsula vorgesehenen Weg in Kraft.

Douglas Cornelius "Doug" Hayward
Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
Serena Democrat