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District Court of Laurentiana (Federal District Court for the Disctrict of Laurentiana)
Port Virginia - August 2nd, 2013
Criminal Case
The People v. Henry Frederic Remington
Motion: Competence of the Federal District Court of the District of Laurentiana
Der Antrag wird zur Entscheidung angenommen.
Diese Antragsmöglichkeit ergibt sich indirekt aus Chap. 3, Art. II, Secs 1 und 5 Federal Judiciary Act. Wer die Zuständigkeit eines Gerichts in Frage stellt, hat nachzuweisen, dass die Zuständigkeit des jeweiligen Federal District Court gemäß der o.g. Regelungen nicht gegeben ist.
Im Sinne eines zügigen Verfahren halte ich zudem eine Frist von 48 Stunden für ausreichend.
(Donald Saltzman)
Federal Judge
Hin
Federal Judge
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Donald Saltzman« (2. August 2013, 13:59) aus folgendem Grund: Hinzufügung Sec. 1, sowie Streichung des Satzes zur eigenen Begründung der Zuständigkeit
die Anklage bezieht sich ausnahmslos auf Handlungen des ehrenwerten Beklagten, die dieser als Acting Governor des State of Laurentiana vorgenommen hat und nur durch diese Rolle überhaupt vornehmen konnte, nämlich das ausüben polizeilicher Maßnahmen. Die ehrenwerte Beklagte handelte insoweit für den Staat Laurentiana und als Organ des Staats Laurentiana. Alle vermeintlichen Maßnahmen wurden laut Anklage vermeintlich gegen Angehörige des FBI ergriffen. Personen, die nicht Angehörige eines Staatsorgans des Bundes oder des Staates sind, waren demnach nicht in für die Anklage relevanter Weise involviert.
Die Anklage ist unter dem Deckmantel einer Strafanzeige darauf gerichtet festzustellen, dass der Staat Laurentiana – vertreten durch den Governor, den ehrenwerten Beklagten – polizeiliche Maßnahmen vorgenommen habe, die nicht in die Zuständigkeit des Staates und seiner Organe, sondern des Bundes und seiner Organe fallen.
„Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entscheidet in einziger Instanz über Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Bund und den Bundesstaaten“ heißt es in Chapter 2 Art. I Sec 2 SSec 2 No 2 Federal Judiciary Act. Nach Lage der Dinge handelt es sich bei der Anklageschrift um genau so eine Rechtsstreitigkeit und nichts anderes.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass hiervon unbeschadet bspw. ein Übermaß polizeilicher Gewalt strafrechtlich jederzeit verfolgt werden kann. Die Anklage richtet sich jedoch nicht darauf, dass jemand mit Marke unverhältnismäßig gehandelt habe, sondern darauf, dass es die falsche Marke gewesen sei – also um eine Frage der Zuständigkeit.
Dass die Anklage versucht, den ehrenwerten Beklagten mit einer Strafanzeige mundtot zu machen, steht in Kontinuität mit dem FBI-Einsatz in Laurentiana: Die Damen und Herren sind zur falschen Zeit am falschen Ort und ergreifen die falschen Maßnahmen – die letztenendes darauf gerichtet scheinen, die Ehre des ehrenwerten Beklagten und des stolzen Staates den er zu vertreten von den Bürgerinnen und Bürgern berufen wurde, zu verletzen, nicht merkend dass sie dabei auch die Ehre und das Erbe der Nation angreifen, die sich auf diesen selbstbewussten, souveränen Staaten gründet.
Wir beantragen die Klage mangels Zuständigkeit abzuweisen und die Anklage an die hierfür zuständigen Gerichte zu verweisen.
die Verteidigung beantragt, erneut zur Auswahl der Jury angehört zu werden.
Uns liegen schlagende Belege für die Befangenheit eines Mitglieds der Jury vor. Diese Belege wurden uns zugespielt und lagen uns nicht innerhalb der vorgesehen Frist zur Äußerung zur Auswahl der Jury vor. Es handelt sich um nicht-öffentliche Beiträge. Es handelt sich um ein Mitglied der Jury, dessen Objektivität wir bereits fristgerecht in Frage gestellt hatten. Es handelt sich um Beiträge, die vor Zusammenstellung der Jury verfasst wurden, sodass ein Ausschluss wegen Fehlverhalten eines Mitglieds der Jury nach Wortlaut des Gesetzes nicht in Betracht zu kommen scheint.
Mit Blick auf den Grundsatz eines fairen Verfahrens und unter Würdigung des möglichen großen Schadens bei Durchführung eines Prozesses mit einem befangenen Geschworenen für den ehrenwerten Beklagten und das astorische Rechtssystem im Gesamten, ebenfalls unter Inbetrachtziehen des relativ geringen Schadens einer flexiblen Auslegung der gesetzlich vorgeschriebenen Frist im Sinne des Gesetzgebers und unter Beachtung des Umstands, dass der Verteidigung die hier vorzubringenden Aspekte nicht fristgerecht vorlagen, sie also nicht Schuldhaft die Situation herbeigeführt hat, bittet wir um Aufrufen einer erneuten Anhörung zur Auswahl der Jury.
District Court of Laurentiana (Federal District Court for the Disctrict of Laurentiana)
Port Virginia - August 5th, 2013
Criminal Case
The People v. Henry Frederic Remington
Motions
Aufgrund der Verhinderung einer Prozesspartei lege ich die Frist zur Einreichung der Gegenrede zu den von der Verteidigung vorgebrachten Anträgen auf Mittwoch, 7.08.2013, 24h fest.
Der Prozessbeginn ist daher zu verschieben. Als neuer Prozesstermin wird Freitag, 9.08.2013, 12h festgelegt. Die Frist von sieben Tagen gem. Art. 4, Sec. 3, Ssec. 4 wir dabei überschritten. Da ein Antrag über die Wiedereröffnung der Geschworenenauswahl vorlegt, wird dies durch denselben Absatz ermöglicht.
Office of the U.S. Solicitor General's Case File No. II CP 2013/02
The People v. Henry Frederic Remington
In vorbezeichnetem Verfahren wird beantragt, den Antrag der Verteidigung auf Verweisung der Sache an den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten
abzulehnen.
Welches Gericht für ein Verfahren im ersten Rechtszug sachlich zuständig ist, richtet sich nach dem Federal Judiciary Act nach dem Verfahrensgegenstand, sowie ggf. nach der Natur bzw. juristischen Stellung der Parteien.
Vorliegend handelt es sich nicht um eine Zivilklage der Vereinigten Staaten gegen den Staat Laurentiana, gerichtet auf eine Leistung, Unterlassung, Feststellung o. dergl., sondern um eine strafrechtliche Anklage. Beklagter ist nicht der Staat Laurentiana, sondern allein Mr. Henry Frederic Remington.
Dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt kommissarischer Gouverneur des Staates Laurentiana war, sowie die angeklagten Handlungen Amtshandlungen waren, spielt für die Frage der sachlichen Zuständigkeit keine Rolle. Verfassung und Gesetze der Vereinigten Staaten gewähren Wahlbeamten der Bundesstaaten keinerlei Immunität für Verstöße gegen die allgemeinen Strafgesetze, und unterwerfen sie für diese auch keinerlei Sondergerichtsbarkeit. Tatsächlich enthält der Federal Penal Code in Chapter 2, Article IX sogar eine Reihe von Straftaten, die nur von Amtsträgern begangen werden können, ohne dass der Federal Judiciary Act ihnen zugleich ein Recht einräumt, nur durch ein Sondergericht abgeurteilt werden zu können. Die Strafvorschriften des Federal Penal Code gelten für alle Staatsbürger und sich sonst auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden oder eine Straftat gegen ein inländisches Rechtsgut begehenden Person gleich und kennen kein Amtsträgerprivileg.
Vorliegend stützt die Verteidigung ihre Behauptung der Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofes zudem allein auf die von ihr beabsichtigte Argumentationsstrategie. Ein Angeklagter kann sich das für ihn zuständige Gericht jedoch nicht aussuchen, indem er ankündigt, bestimmte tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte in das Verfahren einzuführen, die seiner Meinung die Zuständigkeit eines anderen als des gesetzlich bestimmten Gerichts bewirken.
Ferner wird in vorliegendem Verfahren beantragt:
- anzuordnen, dass die Verteidigung die von ihr geltend gemachten und ihr nach Abschluss des Voir Dire bekanntgewordenen Ablehnungsgründe gegen einen Geschworenen näher zu spezifizieren; sowie die entsprechende Quelle zu benennen hat;
- die der Anklage für eine Erwiderung gesetzte Frist um einen angemessenen Zeitraum bis nach Folgeleistung der Verteidigung zu verlängern.
Es besteht nach der Aussage des Verteidigers, die Information entstamme "nicht-öffentliche[n] Beiträge[n]" der Verdacht einer Strafbarkeit der Quelle nach Ch. II, Art. VI, Sec. 3 FPC, so dass deren Äußerungen gegenüber dem Verteidiger nicht gerichtlich verwertbar wären.
Hilfsweise wird beantragt:
den Antrag auf Wiedereröffnung des Voir Dire als unbegründet abzuweisen.
Die Verteidigung stellt hier lediglich eine unsubstanziierte, für Anklage wie Gericht sachlich nicht pauschale nachprüfbare Behauptung in den Raum, und stützt diese auf eine namentlich nicht genannte Quelle. Ein solcher Antrag ist auf Grund seiner schieren Vagheit weder erwiderungs-, noch positiv bescheidungsfähig.
____________________ Natasha Baumgart
U.S. Solicitor General
District Court of Laurentiana (Federal District Court for the Disctrict of Laurentiana)
Port Virginia - August 8th, 2013
Criminal Case
The People v. Henry Frederic Remington
Decisions
Bezüglich der Anträge des Verteidigung über (1) die Prüfung der Zuständigkeit des District Court for the Federal District of Laurentiana sowie (2) die Wiedereröffnung des Geschworenenauswahlprozesses ergehen folgende Entscheidungen:
1. Das Gericht bestätigt die Zuständigkeit des District Court for the Federal District of Laurentiana.
2. Das Gericht führt eine Anhörung bzgl. der Wiedereröffnung des Geschworenenauswahlprozesses sowie die mögliche Ersetzung eines Geschworenen durch. Beide Parteien haben sich hierzu schnellstmöglich im Gerichtssaal einzufinden. Bei der Anhörung soll die Verteidigung die ihr vorliegenden Beweise offenlegen und darstellen, wie die Beweise die Verteidigung erreichten.
So wurde es angeordnet.
Begründung:
1. Die Verteidigung stellt dar, dass die vorgebrachte Klage keine genuine Strafrechtsklage sei, sondern eine Zivilrechtsklage im Rahmen einer Rechtsstreitigkeit zwischen dem Bund und einem Bundesstaat, da alle angeklagten Handlungen im Rahmen der Amtstätigkeit als Staatsbeamter begangen worden seien. Ist dies gegeben, wäre das Verfahren an den Obersten Gerichtshof zu verweisen. Die Anklage erwidert, dass die Klage genuin strafrechtlich sei und führt an, dass die Amtstätigkeit unerheblich sei. Das Gericht folgt bei seiner Entscheidung den Ausführungen der Anklage. Die Anklage formulierte eine explizite strafrechtliche Anklage gegen den Angeklagten Henry Frederic Remington. Es ist dabei unerheblich, ob er die ihm vorgeworfenen Handlungen im Rahmen seiner Amtstätigkeit vorgenommen hat.
2. Die Verteidigung stellt dar, dass ihr Beweise vorlägen, die die Unabhängigkeit eines Geschworenen in Frage stellen. Hierbei handle es sich, gem. der Verteidigung, um "nicht-öffentliche Beiträge". Die Anklage erwidert, dass für eine endgültige Entscheidung die Beweise und ihre Herkunft vorgelegt werden müssen. Ersatzweise beantragte die Anklage, den Antrag abzulehnen, da es sich um eine nichtbewiesene unsubstantielle Behauptung handle. Das Gericht hat hierzu eine Anhörung einberufen, bei der sowohl über den Antrag zur Wiedereröffnung als auch über die mögliche Ersetzung des betroffenen Geschworenen entschieden werden wird. Die Unabhängigkeit der Geschworenen ist nach Ansicht des Gericht existenziell für das Rechtssystem der Vereinigten Staaten. Liegen Hinweise für die Parteilichkeit eines Geschworenen vor, sind diese zumindest anzuhören.
(Donald Saltzman)
Federal Judge
Federal Judge
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Donald Saltzman« (8. August 2013, 19:23) aus folgendem Grund: Datum