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District of Laurentiana [Lawsuit]: The People (U.S.) ./. Henry Frederic Remington

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Tash Baumgart

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1

Dienstag, 30. Juli 2013, 18:57

The People (U.S.) ./. Henry Frederic Remington


Office of the U.S. Solicitor General

Arraignment and Indictment


Office of the U.S. Solicitor General's Case File No. II CP 2013/02
The People v. Henry Frederic Remington



Mr. Henry Frederic Remington, wohnhaft in Danielsburg, Laurentiana, wird angeklagt:
    - eine andere Person dazu angestiftet zu haben, eine dritte Person durch Beibringung einer gesundheitsschädlichen Substanz körperlich übel und unangemessen zu behandeln (Incitement to Aggravated Battery; Chap. 1, Art. V., Sec. 2; Chap. 2, Art. II, Sec. 4, FPC);
    - eine andere Person dazu angestiftet zu haben, einen Amtsträger der Vereinigten Staaten im Dienst unmittelbar mit gegenwärtiger Gefahr für dessen körperliche Unversehrtheit zu bedrohen (Incitement to Aggravated Assault; Chap. 1, Art. V., Sec. 2; Chap. 2, Art. II, Sec. 2, FPC);
    - eine andere Person dazu angestiftet zu haben, durch rechtswidriges Tun zu verhindern zu versuchen, dass eine dritte Person wegen einer strafbaren Handlung dem Gesetz entsprechend verfolgt werden kann ((Incitement to Obstruction of Justice (Chap. 1, Art. V., Sec. 2; Chap. 2, Art. VIII, Sec. 3, FPC);
    - eine andere Person dazu angestiftet zu haben, mittels Gewalt und Drohung Widerstand gegen die Vornahme einer rechtmäßigen Diensthandlung durch einen zu dieser gesetzlich befugten Amtsträger zu leisten (Incitement to Obstructing Officers in the Perfomance of their Duties (Chap. 1, Art. V., Sec. 2; Chap. 2, Art. VIII, Sec. 4, FPC);
    - eine andere Person durch Beibringung einer gesundheitsschädlichen Substanz körperlich übel und unangemessen behandelt zu haben (Aggravated Battery; Chap. 2, Art. II, Sec. 4, FPC);
    - einen Amtsträger der Vereinigten Staaten im Dienst unmittelbar mit gegenwärtiger Gefahr für dessen körperliche Unversehrtheit bedroht zu haben (Aggravated Assault; Chap. 2, Art. II, Sec. 2, FPC);
    - durch rechtswidriges Tun zu verhindern versucht zu haben, dass eine dritte Person wegen einer strafbaren Handlung dem Gesetz entsprechend verfolgt werden kann (Attempted Obstruction of Justice (Chap. 1, Art. VI., Sec. 1; Chap. 2, Art. VIII, Sec. 3, FPC);
    - mittels Gewalt und Drohung Widerstand gegen die Vornahme einer rechtmäßigen Diensthandlung durch einen zu dieser gesetzlich befugten Amtsträger geleistet zu haben (Obstructing Officers in the Perfomance of their Duties; Chap. 2, Art. VIII, Sec. 4, FPC).


In den späten Abendstunden des 25. Juli 2013 sicherten Beamte der FBI-Niederlassung Port Virginia Spuren vor dem Hauptgebäude der Church of Unitology in eben dieser Stadt, nachdem dort zuvor mutmaßlich mehrere Straftaten von Sicherheitsbediensteten dieser Organisation gegen Demonstranten begangen worden waren, als ein Einsatzteam der Laurentiana State Police vor Ort erschien.

Der leitende Beamte der Laurentiana State Police erklärte gegenüber dem verantwortlichen FBI-Beamten, die Staatspolizei sei auf Befehl des Angeklagten - des Gouverneurs des Staates Laurentiana - dort im Einsatz und verlangte die Leiterin der FBI-Niederlassung Port Virginia zu sprechen.

Der State Trooper erhielt von den FBI-Beamten den Hinweis, seine Behörde sei in dieser Sache nicht zuständig und wurde zum Rückzug aufgefordert, woraufhin der State Trooper seinerseits den FBI-Beamten androhte, den Platz unter Einsatz von Abschleppfahrzeugen räumen zu lassen, und berief sich dabei nochmals auf eine Anweisung des Gouverneurs.

Nach nochmaliger Belehrung durch die FBI-Beamten über die sachliche Zuständigkeit in dieser Angelegenheit verschossen die State Troopers Tränengasgranaten auf die FBI-Beamten.

Nachdem der Tränengasnebel sich verflüchtigt hatte, hob der verantwortliche FBI-Beamte dazu an, dem leitenden State Trooper die Festnahme zu erklären, woraufhin die ihn sichernden FBI-Beamten von Scharfschützen ins Visier genommen wurden.

In diesem Moment traf per Hubschrauber der Angeklagte am Ort des Geschehens ein, FBI-Beamte sowie State Troopers senkten daraufhin ihre Waffen.

Der verantwortliche FBI-Beamte diskutierte die Situation mit dem Angeklagten, der während dieses Gesprächs von sich aus bekräftigte, die Laurentiana State Police handele auf seine Anweisungen hin, und darauf beharrte, das FBI sei in der Angelegenheit unzuständig und die Laurentiana State Police vor Ort, um die Bürger des Staates vor dem FBI zu schützen.

Weder von erneuten Erläuterungen der Rechtslage durch den verantwortlichen FBI-Beamten, noch einem Telefonat mit dem Präsidenten der Vereinigten Staaten ließ der Angeklagte sich von seiner Haltung abbringen. Auf seinen Befehl hin wurden erneut Tränengasgranaten auf die FBI-Beamten verschossen sowie Wasserwerfer gegen sie eingesetzt.

Die FBI-Beamten zogen sich daraufhin vom Ort des Geschehens zurück, der Angeklagte verließ diesen per Hubschrauber, und wurde später in seinem Büro im State Capitol verhaftet.

    Im Hinblick auf die Tatsache, dass der Angeklagte Wahlbeamter des Staates Laurentiana und somit Person des öffentlichen Lebens ist, sowie gegenüber der Bundesstaatsanwalt erklärt hat, sich zwecks Verfolgung eigener Interessen einem Strafprozess stellen zu wollen, erklärt sich die Bundesstaatsanwaltschaft - sofern der Angeklagte entsprechendes beantragt - mit einer vorläufigen Freilassung des Angeklagten gegen Ehrenwort oder eine symbolische Kaution bis zur Verkündung des Urteilsspruchs über Schuld oder Unschuld einverstanden.



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Dienstag, 30. Juli 2013, 20:24


Office of the U.S. Solicitor General

Appendix to the Indictment


Witnesses for the Prosecution:
    - Mr. Alcide Herveaux, Special Agent of the Federal Bureau of Investigation, Port Virginia Office
    - Ms. Naomi Haverkamp, Special Agent of the Federal Bureau of Investigation, Director of the Port Virgina Office
    - Mr. Robert O'Neill, President of the United States
    - Medical Expert Witness, to be named



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Dienstag, 30. Juli 2013, 23:10

Handlung:bestätigt den Eingang der Klage sowie der Zeugenliste
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Mittwoch, 31. Juli 2013, 12:25




District Court of Laurentiana
(Federal District Court for the Disctrict of Laurentiana)

Port Virginia - July 31st, 2013

Criminal Case
The People v. Henry Frederic Remington

Jury Selection

Folgende Personen wurden gem. Chapter III, Art. Sec. 8 Federal Judiciary Act als Geschworene und Ersatzgeschworene für das o.g. Verfahren ausgewählt:

Geschworene
Mr. Márkusz Varga
Mr. Bob T. Holden
Mr. Christopher Miller
Mr. John Edgar Powell

Ersatzgeschworene
Frankie Carbone
Edward Trent Lott

Die Parteien können gem. Chapter III, Art. Sec. 9, Ssec. 2 Federal Judiciary Act bis Freitag, 2.08.2013, 12:26 an dieser Stelle schriftlich Einwendungen gegen die Geschworenen kundtun.


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Mittwoch, 31. Juli 2013, 21:59

Handlung: weist sich gegenüber dem Gericht als Verteidiger von Mr. Remington aus
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Mittwoch, 31. Juli 2013, 23:36

Handlung:nimmt die Meldung zu Kenntnis
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Donnerstag, 1. August 2013, 22:16

Handlung: schriftlich ergeht diese Stellungnahme:



Your Honor,

ich beantrage die Durchführung der von Gesetzgeber obligatorisch vorgesehenen Anhörung und anschließende Feststellung über die Zuständigkeit des Gerichts gemäß Art. III Sec 4 SSec 2 Constitution of Courts Act.

Für den Fall einer Durchführung des Prozesses vor diesem Gericht äußert sich die Verteidigung hilfsweise zur Auswahl der Geschworenen:

Den Geschworenen Mr. John Edgar Powell lehnt die Verteidigung nach Chapter 3 Art. II Sec. 9 SSec 2 Nummer 2 Federal Judiciary Act ab.

Obwohl kein Zweifel an der persönlichen Intigrität des Geschworenen besteht, steht seine öffentliche und parteiliche Äußerung zum vorliegenden Verfahrensgegenstand einer objektiven Urteilsfindung und damit einem fairen Verfahren entgegen. Mr. Powell kann daher nicht Mitglied der Jury im vorliegenden Fall sein.

Beleg:
[Debate] Morning Business

Den Geschworenen Mr. Bob T. Holden lehnt die Verteidigung nach Chapter 3 Art. II Sec. 9 SSec 2 Nummer 2 Federal Judiciary Act ab.

Der Geschworene steht in für die Auswahl der Jury relevanter Weise (vgl. Chapter 3 Art. II Sec. 8 SSec 3 Einleitungssatz Federal Judiciary Act) in Verbindung zu Mr. George Becerra. Mr. Becerra ist Mitglied der Bundesadministration, die im vorliegenden Verfahrensgegenstand eine aktive und parteiische Rolle eingenommen hat. Nach den Regeln des Federal Judiciary Act ist davon auszugehen, dass dies einer objektiven Urteilsfindung von Mr. Bob T. Holden und damit einem fairen Verfahren entgegensteht. Mr. Holden kann daher nicht Mitglied der Jury im vorliegenden Fall sein, auch wenn diese Gründe nicht in seiner Person selbst liegen.
Marshall Perkins
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Donnerstag, 1. August 2013, 23:17


Office of the U.S. Solicitor General
Newman Building | August 1st, 2013


File No. II CP 2013/03
The People v. Henry Frederic Remington
Voir dire


Your Honor,

in vorbezeichnetem Verfahren lehnt die Anklage den Geschworenen
    Márkusz Varga
nach Chap. 3, Art. II, Sec. 9, SSec. 2, No. 2, Federal Judiciary Act wegen Besorgnis der Befangenheit ab.

Mr. Varga hat sich im Vorfeld des Verfahrens bereits öffentlich in einseitiger Unterstützung des Angeklagten geäußert.


Ferner nimmt die Anklage zu den von der Verteidigung vorgebrachten Ablehnungen zweier Geschworener nach Chap. 3, Art. II, Sec. 9, SSec. 4, Federal Judiciary Act, wie folgt Stellung:

Die Ablehnung des Geschworenen
    John Edgar Powell
ist unbegründet.

Der Geschworene hat die von der Verteidigung zitierte Äußerung allgemein, in Würdigung erster Medienberichte, ohne nähere Kenntnis und ohne jeden Bezug zur Person des Angeklagten oder seines Verhaltens getätigt.

Weder hat er sich in irgendeiner Form zur Anstiftung zu dem von ihm thematisierten Angriff durch den Angeklagten, noch zu dem zweiten, in unmittelbarer Täterschaft vom Angeklagten begangenen Angriff geäußert.

Die Ablehnung des Geschworenen
    Bob T. Holden
ist ebenfalls unbegründet.

Die mit dem Geschworenen verbundene ID George Beccera gehört der Administration der Vereinigten Staaten als Deputy Secetary of State an, er hat als somit erstens Amtsgehilfe und zweitens des Außenministers keinerlei persönliches oder dienstliches Interesse am Ausgang eines Strafverfahrens.


Abschließend wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass sich die Zuständigkeit des Bundesdistriktgerichts für den Distrikt von Laurentiana zweifelsfrei aus Chap. 3, Art. II, Sec. 5, SSec. 1, ergibt, die Bestimmungen des Art. III, Sec. 4, sind auf Grund abweichenden gleichrangigen, jedoch jüngeren Rechts gegenstandslos.


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Freitag, 2. August 2013, 01:18




District Court of Laurentiana
(Federal District Court for the Disctrict of Laurentiana)

Port Virginia - August 2nd, 2013

Criminal Case
The People v. Henry Frederic Remington

Voir Dire

Die Verteidigung hat noch die Möglichkeit, sich bis zum Ende der o.g. Frist zur Ablehnung des Geschworenen Varga zu äußern.

Es wird darum gebeten, von weiteren Äußerungen bzgl. der Ablehnung der Geschworenen Holden und Powell sowie dem Antrag zur Prüfung der Zuständigkeit abzusehen.


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Freitag, 2. August 2013, 01:19


Office of the U.S. Solicitor General

Appendix II to the Indictment


Medical Expert Witness, as announced in Appendix I:
    - Dr. John McIntyre, M.D.
Further Witness for the Prosecution:
    - Mr. Hector Sanchez
Further Means of Evidence:
    - Tape Recordings of Phone Conversations between Defendant and Mr. Robert O'Neill, President of the United States, 26 July 2013, 10:24 am - 4:24 pm and 6:04 pm - 6:43 pm



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Freitag, 2. August 2013, 09:32


Your Honor,

Die Ablehnung des Geschworenen

Mr. Márkusz Varga

ist unbegründet.

Der Geschworene hat sich nicht zu den Tatvorwürfen gegen den ehrenwerten Beklagten geäußert, sondern auf Handlungen von staatlichen Organen verwiesen, die hier nicht Gegenstand sind. Er hat lediglich Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Bundesgesetzen geäußert, die die Kompetenzen zwischen Bund und Staat regeln. Diese Zweifel sind nicht Gegenstand eines Strafverfahrens. Sollten Sie hier zum Thema werden, würde das Gericht ggf. eine konkrete Normkontrolle veranlassen, über die nicht Mr. Varga zu befinden hätte. In jedem Falle steht vor der Urteilsfindung die Belehrung der Geschworenen über das anzuwendende Recht. Bis zu diesem Zeitpunkt herrscht Klarheit, welches Recht Anwendung findet.

Der Anklage ist es nicht gelungen darzulegen, dass begründeter Zweifel besteht, dass Mr. Varga das vom Gericht als anzuwendendes Recht dargestellte Recht als Geschworener adäquat anwenden wird.
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Freitag, 2. August 2013, 12:49




District Court of Laurentiana
(Federal District Court for the Disctrict of Laurentiana)

Port Virginia - August 2nd, 2013

Criminal Case
The People v. Henry Frederic Remington

Decision


Es ergehen hiermit folgende Beschlüsse:

1. Der Antrag auf Durchführung einer Anhörung über die Zuständigkeit des Gerichts wird abgewiesen.

2. Die Ablehnungsanträge der Geschworenen werden wir folgt entschieden:
a) Der Antrag zur Ablehnung des Geschworenen Varga wird angenommen.
b) Der Antrag zur Ablehnung des Geschworenen Holden wird abgelehnt.
c) Der Antrag zur Ablehnung des Geschworenen Powell wird abgelehnt.

3. Für den Geschworenen Varga rückt der Ersatzgeschworene Carbone nach.

Begründung

1.
Der Antragsteller führt aus, dass gem. Art. III Sec 4 SSec 2 Constitution of Courts Act eine Anhörung über die Zuständigkeit des Gerichts zu führen ist. Die Antragsgegnerin erwidert, dass der Federal Judiciary Act in Chap. 3, Art. II, Sec. 5, SSec. 1 die Zuständigkeit des Gerichts klar definiert und keine Anhörung dazu vorsieht. Das Gericht wendet an dieser Stelle nicht den von der Verteidigung zitierten Constitution of Courts Act, sondern den davon abweichenden, gleichrangigen aber jüngeren Federal Judiciary Act an, der die Zuständigkeit des Gericht für Straftaten auf dem Boden des District of Laurentiana diesem Gericht zuweist (vgl. Chap. 3, Art. II, Sec. 5, SSec. 1). Davon unberührt wäre ein konkreter Antrag einer Partei, die Zuständigkeit des Gerichts in Frage zu stellen. Ein solcher Antrag wurde allerdings nicht gestellt. Daher war der Antrag abzulehnen. In jedem Fall ist der Gesetzgeber aufgerufen, bei diesem Punkt für Rechtssicherheit zu sorgen.

2.
a) Die Antragsstellerin führt aus, dass der Geschworene Varga auf Grund zweier von ihm getätigter Äußerungen Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit gem. Chapter 3, Art. 2, Sec. 9, Ssec. 2, No. 2 hab entstehen lassen. Der Antragsgegner wendet ein, dass sich die Aussagen des Geschworenen nicht konkret auf dieses Verfahren bezögen, sondern allgemein das Verhältnis zwischen Bund und Staaten verhandelten. Das Gericht folgt hierbei der Begründung der Antragstellerin. Der Geschworene Varga hat sich in seinen Aussagen konkret auf die Handlungen des Beklagten bezogen. Hierzu zum Beispiel das Zitat, das sogar eine Solidarisierung impliziert:

Zitat

Man verurteilt nicht etwa die unverhältnismässige Aktion des FBI oder das völlige Versagen der Bundesregierung, nein, man geisselt einen engagierten Gouverneur!

Dadurch ist nach Ansicht des Gerichts ein begründeter Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Geschworenen gegeben. Der Geschworene ist auszuschließen.
b) Der Geschworene Holden ist nach übereinstimmender Meinung mit Mr. George Beccera, dem amtierenden Deputy Secretary of State, verbunden. Der Antragsteller führt aus, dass Mr. Beccera aufgrund seiner Tätigkeit in der Administration Prozessbeteiligter sei und der Geschworene Holden daher gem. Chapter 3, Art. 2, Sec. 8, Ssec. 3, No. 1 nicht hätte ausgewählt werden dürfen. Die Antragstgegnerin erwidert, dass Mr. Beccera kein Interesse am Ausgang des Verfahrens habe und damit auch der Geschworene Holden ausgewählt werden durfte. Das Gericht folgt hierbei der Begründung der Antragsgegnerin. Mr. Beccera hat nach Ansicht des Gerichts kein Interesse am Ausgang des Verfahren, da er kein Prozessbeteiligter gem. Chapter 3, Art. 2, Sec. 8, Ssec. 3, No. 1. Somit ist auch der Status des Geschworenen Holden nicht in Frage gestellt. Der Geschworene ist zu bestätigen.
c) Der Antragssteller führt aus, dass der Geschworene Powell auf Grund einer von ihm getätigten Äußerung Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit gem. Chapter 3, Art. 2, Sec. 9, Ssec. 2, No. 2 habe entstehen lassen. Die Antragsgegnerin erwidert, dass die Aussagen des Geschworenen "allgemein, in Würdigung erster Medienberichte, ohne nähere Kenntnis und ohne jeden Bezug zur Person des Angeklagten oder seines Verhaltens getätigt" worden seien. Konkrete Aussagen über die zugrunde liegende Anklage liege nicht vor. Das Gericht folgt hierbei der Begründung der Antragsgegnerin. Die Aussagen des Geschworenen beziehen sich nicht unmittelbar auf das Verhalten des Angeklagten, sondern auf den Vorfall zwischen FBI und und State Police. Eine konkrete Verbindung zu dem Angeklagten wird von dem Geschworenen nicht vorgenommen. Daher ist der Geschworene zu bestätigen.

3.
Gem. Chapter 3, Art. 2, Sec. 9, Ssec. 1 rücken für ausgeschlossene Geschworenen die Ersatzgeschworenen in der Reihenfolge ihrer Nummern in der Jury List nach. Der Ersatzgeschworeme Carbone, Nr. 01, ist dem Ersatzgeschworenen Lott, Nr. 05 vorzuziehen und rückt daher für den ausgeschlossenen Geschworenen
Varga nach.

So wurde es angeordnet.


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Freitag, 2. August 2013, 13:30



Yout Honor,

ich gebe meinen Protest zu Protokoll, dass geltendes Recht das nach Wortlaut nicht im Widerspruch zu jüngeren Regelungen in anderen Rechtstexten steht nicht zur Anwendung gebracht wird, ohne dass die Veteidigung die Gelegenheit bekommt, sich überhaupt zur Sache zu äußern. Wir hatten lediglich die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Prozesses eingefordert, eine inhaltlich-gegenständliche Begründung war insoweit nicht Gegenstand unserer Äußerung und zu diesem Zeitpunkt obsolet.

Ich stelle hiermit die Zuständigkeit des Gerichts in Frage und bitte das hohe Gericht um Aufklärung, aus welcher Rechtsnorm sich die Grundlge dieses meines Antrags ergibt, dessen Möglichkeit das hohe Gericht ja ausdrücklich anerkennt.
Ich werde sodann die Antragsbegründung vorbereiten und bitte ebenfalls um Aufklärung, welche Fristen hierfür gelten.
Das hohe Gericht bitte ich um Verständnis, dass die Verteidigung hierfür zusätzliche Zeit benötigt. Ich denke die vom gericht selbst festgestellte Rechtunsicherheit dürfte hier als Begründung hinreichen.
Marshall Perkins
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Freitag, 2. August 2013, 13:48




District Court of Laurentiana
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Port Virginia - August 2nd, 2013

Criminal Case
The People v. Henry Frederic Remington

Motion: Competence of the Federal District Court of the District of Laurentiana

Der Antrag wird zur Entscheidung angenommen.

Diese Antragsmöglichkeit ergibt sich indirekt aus Chap. 3, Art. II, Secs 1 und 5 Federal Judiciary Act. Wer die Zuständigkeit eines Gerichts in Frage stellt, hat nachzuweisen, dass die Zuständigkeit des jeweiligen Federal District Court gemäß der o.g. Regelungen nicht gegeben ist.

Im Sinne eines zügigen Verfahren halte ich zudem eine Frist von 48 Stunden für ausreichend.


(Donald Saltzman)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Donald Saltzman« (2. August 2013, 13:59) aus folgendem Grund: Hinzufügung Sec. 1, sowie Streichung des Satzes zur eigenen Begründung der Zuständigkeit


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Samstag, 3. August 2013, 11:10




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Port Virginia - August 3nd, 2013

Criminal Case
The People v. Henry Frederic Remington

Motion: Competence of the Federal District Court for the District of Laurentiana

Aufgrund der Verhinderung einer Prozesspartei verschiebe ich die Frist zur Einreichung der Antragsbegründung auf Montag, 5.08.2013, 24h.

Der Prozessbeginn ist daher zu verschieben. Als neuer Prozesstermin wird Mittwoch, 7.08.2013, 12h festgelegt.

So wurde es angeordnet.


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Sonntag, 4. August 2013, 22:36



Antragsbegründung Zuständigkeit


Your Honor,

die Anklage bezieht sich ausnahmslos auf Handlungen des ehrenwerten Beklagten, die dieser als Acting Governor des State of Laurentiana vorgenommen hat und nur durch diese Rolle überhaupt vornehmen konnte, nämlich das ausüben polizeilicher Maßnahmen. Die ehrenwerte Beklagte handelte insoweit für den Staat Laurentiana und als Organ des Staats Laurentiana. Alle vermeintlichen Maßnahmen wurden laut Anklage vermeintlich gegen Angehörige des FBI ergriffen. Personen, die nicht Angehörige eines Staatsorgans des Bundes oder des Staates sind, waren demnach nicht in für die Anklage relevanter Weise involviert.

Die Anklage ist unter dem Deckmantel einer Strafanzeige darauf gerichtet festzustellen, dass der Staat Laurentiana – vertreten durch den Governor, den ehrenwerten Beklagten – polizeiliche Maßnahmen vorgenommen habe, die nicht in die Zuständigkeit des Staates und seiner Organe, sondern des Bundes und seiner Organe fallen.

„Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entscheidet in einziger Instanz über Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Bund und den Bundesstaaten“ heißt es in Chapter 2 Art. I Sec 2 SSec 2 No 2 Federal Judiciary Act. Nach Lage der Dinge handelt es sich bei der Anklageschrift um genau so eine Rechtsstreitigkeit und nichts anderes.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass hiervon unbeschadet bspw. ein Übermaß polizeilicher Gewalt strafrechtlich jederzeit verfolgt werden kann. Die Anklage richtet sich jedoch nicht darauf, dass jemand mit Marke unverhältnismäßig gehandelt habe, sondern darauf, dass es die falsche Marke gewesen sei – also um eine Frage der Zuständigkeit.

Dass die Anklage versucht, den ehrenwerten Beklagten mit einer Strafanzeige mundtot zu machen, steht in Kontinuität mit dem FBI-Einsatz in Laurentiana: Die Damen und Herren sind zur falschen Zeit am falschen Ort und ergreifen die falschen Maßnahmen – die letztenendes darauf gerichtet scheinen, die Ehre des ehrenwerten Beklagten und des stolzen Staates den er zu vertreten von den Bürgerinnen und Bürgern berufen wurde, zu verletzen, nicht merkend dass sie dabei auch die Ehre und das Erbe der Nation angreifen, die sich auf diesen selbstbewussten, souveränen Staaten gründet.

Wir beantragen die Klage mangels Zuständigkeit abzuweisen und die Anklage an die hierfür zuständigen Gerichte zu verweisen.


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Montag, 5. August 2013, 22:28

Antrag auf erneute Anhörung zur Auswahl der Jury


Your Honor,

die Verteidigung beantragt, erneut zur Auswahl der Jury angehört zu werden.

Uns liegen schlagende Belege für die Befangenheit eines Mitglieds der Jury vor. Diese Belege wurden uns zugespielt und lagen uns nicht innerhalb der vorgesehen Frist zur Äußerung zur Auswahl der Jury vor. Es handelt sich um nicht-öffentliche Beiträge. Es handelt sich um ein Mitglied der Jury, dessen Objektivität wir bereits fristgerecht in Frage gestellt hatten. Es handelt sich um Beiträge, die vor Zusammenstellung der Jury verfasst wurden, sodass ein Ausschluss wegen Fehlverhalten eines Mitglieds der Jury nach Wortlaut des Gesetzes nicht in Betracht zu kommen scheint.

Mit Blick auf den Grundsatz eines fairen Verfahrens und unter Würdigung des möglichen großen Schadens bei Durchführung eines Prozesses mit einem befangenen Geschworenen für den ehrenwerten Beklagten und das astorische Rechtssystem im Gesamten, ebenfalls unter Inbetrachtziehen des relativ geringen Schadens einer flexiblen Auslegung der gesetzlich vorgeschriebenen Frist im Sinne des Gesetzgebers und unter Beachtung des Umstands, dass der Verteidigung die hier vorzubringenden Aspekte nicht fristgerecht vorlagen, sie also nicht Schuldhaft die Situation herbeigeführt hat, bittet wir um Aufrufen einer erneuten Anhörung zur Auswahl der Jury.
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Montag, 5. August 2013, 23:56




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Port Virginia - August 5th, 2013

Criminal Case
The People v. Henry Frederic Remington

Motions

Aufgrund der Verhinderung einer Prozesspartei lege ich die Frist zur Einreichung der Gegenrede zu den von der Verteidigung vorgebrachten Anträgen auf Mittwoch, 7.08.2013, 24h fest.

Der Prozessbeginn ist daher zu verschieben. Als neuer Prozesstermin wird Freitag, 9.08.2013, 12h festgelegt. Die Frist von sieben Tagen gem. Art. 4, Sec. 3, Ssec. 4 wir dabei überschritten. Da ein Antrag über die Wiedereröffnung der Geschworenenauswahl vorlegt, wird dies durch denselben Absatz ermöglicht.

So wurde es angeordnet.


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Mittwoch, 7. August 2013, 22:51


Office of the U.S. Solicitor General


Office of the U.S. Solicitor General's Case File No. II CP 2013/02
The People v. Henry Frederic Remington


In vorbezeichnetem Verfahren wird beantragt, den Antrag der Verteidigung auf Verweisung der Sache an den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten
    abzulehnen.
Welches Gericht für ein Verfahren im ersten Rechtszug sachlich zuständig ist, richtet sich nach dem Federal Judiciary Act nach dem Verfahrensgegenstand, sowie ggf. nach der Natur bzw. juristischen Stellung der Parteien.

Vorliegend handelt es sich nicht um eine Zivilklage der Vereinigten Staaten gegen den Staat Laurentiana, gerichtet auf eine Leistung, Unterlassung, Feststellung o. dergl., sondern um eine strafrechtliche Anklage. Beklagter ist nicht der Staat Laurentiana, sondern allein Mr. Henry Frederic Remington.

Dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt kommissarischer Gouverneur des Staates Laurentiana war, sowie die angeklagten Handlungen Amtshandlungen waren, spielt für die Frage der sachlichen Zuständigkeit keine Rolle. Verfassung und Gesetze der Vereinigten Staaten gewähren Wahlbeamten der Bundesstaaten keinerlei Immunität für Verstöße gegen die allgemeinen Strafgesetze, und unterwerfen sie für diese auch keinerlei Sondergerichtsbarkeit. Tatsächlich enthält der Federal Penal Code in Chapter 2, Article IX sogar eine Reihe von Straftaten, die nur von Amtsträgern begangen werden können, ohne dass der Federal Judiciary Act ihnen zugleich ein Recht einräumt, nur durch ein Sondergericht abgeurteilt werden zu können. Die Strafvorschriften des Federal Penal Code gelten für alle Staatsbürger und sich sonst auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden oder eine Straftat gegen ein inländisches Rechtsgut begehenden Person gleich und kennen kein Amtsträgerprivileg.

Vorliegend stützt die Verteidigung ihre Behauptung der Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofes zudem allein auf die von ihr beabsichtigte Argumentationsstrategie. Ein Angeklagter kann sich das für ihn zuständige Gericht jedoch nicht aussuchen, indem er ankündigt, bestimmte tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte in das Verfahren einzuführen, die seiner Meinung die Zuständigkeit eines anderen als des gesetzlich bestimmten Gerichts bewirken.

Ferner wird in vorliegendem Verfahren beantragt:
    - anzuordnen, dass die Verteidigung die von ihr geltend gemachten und ihr nach Abschluss des Voir Dire bekanntgewordenen Ablehnungsgründe gegen einen Geschworenen näher zu spezifizieren; sowie die entsprechende Quelle zu benennen hat;
    - die der Anklage für eine Erwiderung gesetzte Frist um einen angemessenen Zeitraum bis nach Folgeleistung der Verteidigung zu verlängern.
Es besteht nach der Aussage des Verteidigers, die Information entstamme "nicht-öffentliche[n] Beiträge[n]" der Verdacht einer Strafbarkeit der Quelle nach Ch. II, Art. VI, Sec. 3 FPC, so dass deren Äußerungen gegenüber dem Verteidiger nicht gerichtlich verwertbar wären.

Hilfsweise wird beantragt:
    den Antrag auf Wiedereröffnung des Voir Dire als unbegründet abzuweisen.
Die Verteidigung stellt hier lediglich eine unsubstanziierte, für Anklage wie Gericht sachlich nicht pauschale nachprüfbare Behauptung in den Raum, und stützt diese auf eine namentlich nicht genannte Quelle. Ein solcher Antrag ist auf Grund seiner schieren Vagheit weder erwiderungs-, noch positiv bescheidungsfähig.


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Natasha Baumgart
U.S. Solicitor General
Natasha "Tash" Baumgart

U.S. Solicitor General


Donald Saltzman

Federal Judge

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20

Donnerstag, 8. August 2013, 12:13




District Court of Laurentiana
(Federal District Court for the Disctrict of Laurentiana)

Port Virginia - August 8th, 2013

Criminal Case
The People v. Henry Frederic Remington

Decisions


Bezüglich der Anträge des Verteidigung über (1) die Prüfung der Zuständigkeit des District Court for the Federal District of Laurentiana sowie (2) die Wiedereröffnung des Geschworenenauswahlprozesses ergehen folgende Entscheidungen:

1. Das Gericht bestätigt die Zuständigkeit des District Court for the Federal District of Laurentiana.

2. Das Gericht führt eine Anhörung bzgl. der Wiedereröffnung des Geschworenenauswahlprozesses sowie die mögliche Ersetzung eines Geschworenen durch. Beide Parteien haben sich hierzu schnellstmöglich im Gerichtssaal einzufinden. Bei der Anhörung soll die Verteidigung die ihr vorliegenden Beweise offenlegen und darstellen, wie die Beweise die Verteidigung erreichten.

So wurde es angeordnet.


Begründung:

1. Die Verteidigung stellt dar, dass die vorgebrachte Klage keine genuine Strafrechtsklage sei, sondern eine Zivilrechtsklage im Rahmen einer Rechtsstreitigkeit zwischen dem Bund und einem Bundesstaat, da alle angeklagten Handlungen im Rahmen der Amtstätigkeit als Staatsbeamter begangen worden seien. Ist dies gegeben, wäre das Verfahren an den Obersten Gerichtshof zu verweisen. Die Anklage erwidert, dass die Klage genuin strafrechtlich sei und führt an, dass die Amtstätigkeit unerheblich sei. Das Gericht folgt bei seiner Entscheidung den Ausführungen der Anklage. Die Anklage formulierte eine explizite strafrechtliche Anklage gegen den Angeklagten Henry Frederic Remington. Es ist dabei unerheblich, ob er die ihm vorgeworfenen Handlungen im Rahmen seiner Amtstätigkeit vorgenommen hat.

2. Die Verteidigung stellt dar, dass ihr Beweise vorlägen, die die Unabhängigkeit eines Geschworenen in Frage stellen. Hierbei handle es sich, gem. der Verteidigung, um "nicht-öffentliche Beiträge". Die Anklage erwidert, dass für eine endgültige Entscheidung die Beweise und ihre Herkunft vorgelegt werden müssen. Ersatzweise beantragte die Anklage, den Antrag abzulehnen, da es sich um eine nichtbewiesene unsubstantielle Behauptung handle. Das Gericht hat hierzu eine Anhörung einberufen, bei der sowohl über den Antrag zur Wiedereröffnung als auch über die mögliche Ersetzung des betroffenen Geschworenen entschieden werden wird. Die Unabhängigkeit der Geschworenen ist nach Ansicht des Gericht existenziell für das Rechtssystem der Vereinigten Staaten. Liegen Hinweise für die Parteilichkeit eines Geschworenen vor, sind diese zumindest anzuhören.


(Donald Saltzman)
Federal Judge
Federal Judge

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