Honorable State Councilors,
die Regelung des Eherechts gehört zu den wichtigsten zivilrechtlichen Zuständigkeiten der Bundesstaaten, und soll mit vorliegendem Gesetzentwurf für Serena wahrgenommen werden.
Neben den sowieso üblichen und wohl nicht nur innerhalb der Vereinigten Staaten, sondern unterstellt dem gesamten westlichen Kulturkreis üblichen Bestimmungen sei kurz auf drei Punkte besonders eingegangen:
Erstens, das Gesetz öffnet die Ehe sowohl für verschieden-, als auch gleichgeschlechtliche Paare. Diese Gleichbehandlung sollte in einer aufgeklärten Gesellschaft des 21. Jahrhunderts meines Erachtens eine Selbstverständlichkeit sein - auch wenn man das in Laurentiana anders sehen mag - denn wie sowohl eine Vielzahl kinderloser heterosexueller Ehen als auch nichtehelich geborener und aufwachsender Kinder zeigen, besteht zwischen Eheschließung und Fortpflanzung in unserer gesellschaftlichen Realität ohnehin kein Zusammenhang mehr.
Und ebenso wenig ist das Recht zur Eheschließung eine "Belohnung", die Menschen für eine ihrer individuellen Natur entsprechende Lebensweise erhalten, weil sie ihren Nachbarn gefällt. Sie ist schlicht ein Anerkenntnis des Staates, dass die meisten Menschen sich ein Leben in einer intimen Zweierbeziehung als dauerhafter Lebensgemeinschaft wünschen, was der Staat anzuerkennen und in seinem Handeln zu berücksichtigen hat, weshalb er den Menschen die Möglichkeit gibt, ihrer Lebensgemeinschaft in Gestalt der Ehe eine gesicherte und anerkannte Rechtsform zu geben.
Zweitens, das Gesetz verzichtet darauf, Standesämter als starre Behörden mit staatlichen Angestellten zu schaffen, und überträgt die Aufgabe, Eheschließungen vorzunehmen, stattdessen staatlich geprüften und bestellten, aber freiberuflich tätigen Standesbeamten.
Diese können dieses Amt insbesondere auch im Nebenberuf ausüben, was sich vor allem für Geistliche jedweder Religionsgemeinschaften anbietet, wodurch einerseits für religiös gebundene Menschen die Notwendigkeit zweier Hochzeitszeremonien - einer staatlichen und einer religiösen - entfällt, andererseits aber keine staatlichen Aufgaben auf Religionsgemeinschaften übertragen werden, sondern eben nur auf qualifizierte und zuverlässige Bürger des Staates Serena in eben dieser Eigenschaft.
Und drittens, das Gesetz sieht zwei Formen der Ehescheidung vor, die einvernehmliche und die streitige Ehescheidung.
Es definiert die Ehe als einen Zivilpakt, als einen staatlich anerkannten und gewährleistete Vertrag. Wollen die Parteien diesen Vertrag einvernehmlich auflösen, können sie das jederzeit ohne unnötige bürokratische Hürden oder Versuche erzieherischer Einflussnahmen seitens Staates - "Trennungsjahre", o. ä. - tun.
Will jedoch nur eine Partei einseitig aus diesem Vertrag aussteigen, so hat sie nachzuweisen, das ihr die Fortsetzung der Ehe aus einem von dem anderen Partner zu vertretenden, schwerwiegenden Grund nicht mehr länger möglich ist, was dann im Weiteren für den vetragsbrüchigen Teil auch die entsprechenden negativen Konsequenzen hat.
Da wie bereits heutzutage kein zwingender Zusammenhang zwischen Ehe und Fortpflanzung mehr besteht, beschränkt der Gesetzentwurf sich bewusst auf Regelungen zur Ehe, Bestimmungen betreffend Elternschaft bleiben einem gesonderten Gesetz vorenthalten, das Themen wie elterliche Sorge, Kindesunterhalt u. dergl. gleichermaßen für verheiratete wie nicht verheiratete Elternpaare regelt.
Im Übrigen beschränkt sich das Gesetz so weit wie möglich auf äußere und förmliche Regelungen betreffend die Ehe, wie genau ein Ehepaar sein Zusammenleben gestaltet, ist dessen Angelegenheit und geht den Staat nichts an.