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JVF

Retired Politician

Beiträge: 3 111

Wohnort: Lyton

Bundesstaat: Freeland

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1

Mittwoch, 21. Oktober 2009, 11:22

11th Election of Congress Act Amendment Bill

Ich beantrage Aussprache und Abstimmung über folgendes:


11th Election of Congress Act Amendment Bill

Article I - Changing Article I
(1) Section 3 wird wie folgt ersetzt:
    "Section 3 Realization of Elections
    (1) Wahlen zum House of Representatives finden immer in den Monaten März, Juli und November statt. Sie sind 21 Tage vor Wahlbeginn anzukündigen, sollen 5 Tage dauern und am dritten Sonntag des Wahlmonats enden.
    (2) Wahlen zum Senat sind 21 Tage vor Wahlbeginn anzukündigen.
    (3) Ist der Leiter des USEO offiziell abgemeldet, so soll die Ankündigung einer Wahl nach Subsection 1 und 2 später oder früher erfolgen, jedoch mit einer Abweichung von höchstens 5 Tagen.
    (4) Bei der Wahl muss sich der Bürger eindeutig identifizieren."
(2) Section 6, Subsection (3) wird folgendes angefügt:
    "Wird innerhalb von 7 Tagen kein Nachrücker bestimmt, gilt das Mandat als vakant und soll gemäß Article II, Section 1 Subsection (4) dieses Gesetzes neu besetzt werden."


Article II - Changing Article II
(1) Section 2 (1) wird wie folgt geändert:
    "Die Listen werden spätestens eine Woche vor Wahlbeginn öffentlich am dem vom USEO vorgesehenen Ort bekannt gegeben."
(2) In Section 3 wird die folgende Subsection angefügt:
    "(6) Entfallen auf eine Liste mehr Sitze als Kandidaten auf der Liste vorhanden sind, gelten die überzähligen Sitze als vakant im Sinne von Article II, Section 1 (3)."


Article III - Changing Article III
(1) Section 2 (1) wird wie folgt geändert:
    "Kandidaturen für das Senatorenamt werden spätestens eine Woche vor Wahlbeginn öffentlich am dem vom USEO vorgesehenen Ort bekannt gegeben."
(2) Section 2 werden die folgende Subsections angefügt:
    "(4) Findet sich innerhalb der Frist kein Kandidat, so wird die Wahl unverzüglich erneut ausgeschrieben; Subsection 1 findet keine Anwendung. Die so erneut ausgeschriebene Wahl soll fünf Tage dauern und spätestens am letzten Tag des Wahlmonats enden; das bereits angelegte Wählerverzechnis behält seine Gültigkeit.
    (5) Findet sich auch bei einer nach Subsection 4 ausgeschriebenen Wahl kein Kandidat, so ist der vakante Senatsitz gemäß dem Recht des betroffenen Bundesstaates neu zu besetzen. Hat ein Bundesstaat keine rechtlichen Regelungen für die Neubesetzung eines vakanten Senatssitzes geschaffen, wird das Wahlverfahren innerhalb einer Woche gemäß Section 1 neu ausgeschrieben."
(3) Section 4 (2) wird wie folgt neu gefasst:
    "(2) Nachwahlen und Stichwahlen können abweichend von Article III, Section 4 (1) auch an anderen Tagen enden."


Article IV - Coming into Force
Dieses Gesetz, auf dem durch die Verfassung bestimmten Weg, in Kraft.