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Citizenship Act
THE FEDERAL ARCHIVE
Official Document -Attested Copy
CITIZENSHIP ACT
Inkraftgetreten am:
01.02.2011
Unterschrieben durch President Cunningham
Geändert am:
11.10.2011
12th Citizenship Act Amendment Act
20.06.2012
Open Astor - Citizenship Amendment Act
08.11.2012
No Eternal Naturalization Applications Act
Citizenship Act
Section 1 - Fundamentals
Dieses Gesetz regelt die Angelegenheiten zur Erlangung und zum Entzug der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Astor.
Section 2 - The Citizenship
(1) Für den Erhalt der Staatsbürgerschaft ist eine Anmeldung bei der für Angelegenheiten des Staatsbürgerschaftswesens zuständigen Behörde (nachfolgend kurz "zuständige Behörde") nötig, diese erfolgt durch die Stellung eines formlosen Antrages im Forum.
(2) Die Staatsbürgerschaft wird schnellstmöglich erteilt, sobald und sofern die Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft erfüllt sind.
(3) Voraussetzung für den Erwerb der Staatsbürgerschaft ist:
1. die Ableistung folgenden Eides: "Ich gelobe Treue zur Flagge der Vereinigten Staaten von Astor und zu der Republik, die sie repräsentiert: eine Nation unter Gott, unteilbar, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle",
2. die Anmeldung im Citizens Net (C-Net),
3. die öffentliche Erkläung, in welchem Bundesstaat sich der Neubürger niederlässt,
4. keine Mehrfachanmeldung gemäß Sec. 6 Ssec. 3 innerhalb der letzten drei Monate,
5. keine wiederholte Mehrfachanmeldung gemäß Sec. 6 Ssec. 3 innerhalb der letzten zwei Jahre.
(4) Wer aus Gründen des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses gehindert ist, eine religiöse Eidesformel zu benutzen, leistet den in Ssec. 3 vorgesehenen Eid mit folgendem Wortlaut: "Ich gelobe Treue zur Flagge der Vereinigten Staaten von Astor und zu der Republik, die sie repräsentiert: Eine Nation, unteilbar, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle."
(5) Alternative religiöse Beteuerungen wie das symbolische Halten einer religiösen Schrift sind zulässig.
(6) Die Staatsbürgerschaft wird rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung erteilt. Satz 1 gilt nicht, wenn die Voraussetzungen nach Ssec. 3 nicht innerhalb von 120 Stunden ab dem Zeitpunkt der Antragstellung vorgelegen haben; in diesem Fall wird die Erteilung der Staatsbürgerschaft versagt.
(7) Abweichend von Ssec. 6 Satz 1 wird die Staatsbürgerschaft rückwirkend zu dem Zeitpunkt erteilt, zu dem der selben Hauptidentität eine vorherige Staatsbürgerschaft erteilt wurde, wenn diese mindestens zwei Monate bestand und seit nicht mehr als zwei Monaten nicht mehr besteht und der Antragsteller dies mit seinem Antrag auf Erhalt der Staatsbürgerschaft formlos beantragt und belegt.
(8) Sollte die Staatsbürgerschaft trotz fehlender, durch dieses Gesetz geforderter, Informationen oder Anmeldedaten verliehen werden, so kann dies binnen 72 Stunden durch die zuständige Behörde rückgängig gemacht werden. In diesem Fall muss das Anmeldeprozedere von Neuem begonnen werden.
Section 3 - Main and Accessory Identities
(1) Zusätzliche Identitäten ohne Wahlrecht sind zulässig, sofern erkennbar ist, dass es sich um eine Zusatzidentität handelt. Diese Zusatzidentitäten sind nicht bei der zuständigen Behörde anzumelden.
(2) Auf öffentlichen Antrag der Hauptidentität (Haupt-ID) eines Staatsbürgers im Registration Office kann eine Zusatzidentität (Neben-ID) zur neuen Hauptidentität umgemeldet werden. Nach der Bestätigung durch die zuständige Behörde, die nur erfolgen darf, wenn ein Eintrag im Citizens Net vorliegt, erhält die alte Hauptidentität dann den Status einer Nebenidentität.
(3) Eine neue Hauptidentität, die durch Ummeldung einer Nebenidentität zur neuen Hauptidentität wurde, besitzt vom Tag der Ummeldung an sowohl die astorische Staatsbürgerschaft, als auch das volle Wahlrecht sowie alle anderen Rechte und Pflichten der ehemaligen Hauptidentität, Wahl- und Ernennungsämter jedoch nicht eingeschlossen.
(4) - gestrichen -
(5) - gestrichen -
(6) Eine neue Hauptidentität, die durch Ummeldung einer Nebenidentität zur neuen Hauptidentität wurde, hat ihren Hauptwohnsitz nach erfolgter Ummeldung zunächst zwingend im selben Bundesstaat wie die ehemalige Hauptidentität. Ein anschließender Wohnsitzwechsel unter den üblichen rechtlichen Vorgaben und Folgen steht frei.
(7) Jeder Wohnsitzwechsel einer Hauptidentität von einem Bundesstaat in einen anderen ist der zuständigen Behörde öffentlich anzuzeigen; er wird erst mit der öffentlichen Anzeige rechtswirksam. Zudem ist im Citizens Net der neue Heimatbundesstaat einzustellen.
Section 4 - gestrichen -
Section 5 - Rights and Responsibilities of the Citizens
(1) Mit der astorischen Staatsbürgerschaft erhält der Bürger alle Rechte, die ihm in der Verfassung, den Gesetzen und den Verträgen der Vereinigten Staaten zugesprochen werden.
(2) Der Bürger ist verpflichtet, stets seine aktuelle E-Mail-Adresse im C-Net anzugeben.
Section 6 - Deprivation or Loss of Citizenship
(1) Die Staatsbürgerschaft kann nur aufgrund der in einem Bundesgesetz gemachten Bestimmungen entzogen werden.
(2) Die Staatsbürgerschaft verfällt mit dem Tod des Bürgers oder dessen öffentlichen Verzicht.
(3) Die Staatsbürgerschaft ist zu entziehen, wenn eine Mehrfachanmeldung vorliegt.
(4) Die Staatsbürgerschaft ist zu entziehen, wenn ein Staatsbürger seit 28 Tagen keinen Beitrag mehr im öffentlichen, innersimulativen Bereich des Astorian Politics Center geschrieben hat.
(5) Diese Zeitdauer kann bei Vorliegen einer begründeten Abmeldung im dafür vorgesehenen Bereich unterbrochen werden.
(6) Der Gültigkeitszeitraum dieser Abmeldung muss hierbei klar definiert sein.
(7) Der Entzug der Staatsbürgerschaft wird öffentlich durch die zuständige Behörde festgestellt. Der Entzug gilt rückwirkend zu dem Tag, an dem die Frist nach Section 6 Ssec. 4 dieses Gesetzes vollendet ist. Beiträge, die nach Vollendung der Frist im innersimulativen Bereich des Astorian Politics Center geschrieben werden, sind unschädlich und haben keinen Einfluss auf den Entzug der Staatsbürgerschaft. Ein Amtsträger gilt seines Amtes als verlustig erklärt, sobald ihm aufgrund der in Sec. 6 Ssec. 4 genannten Bestimmungen seine Staatsbürgerschaft zu entziehen ist, selbst wenn die Entziehung noch nicht öffentlich bekannt gegeben wurde.
(8 ) Zur Amtshilfe kann die technische Administration die zu entziehenden Staatsbürgerschaften an die zuständige Behörde übermitteln.
(9) Gegen den Entzug der Staatsbürgerschaft kann innerhalb einer Woche, beginnend ab Veröffentlichung des Entzugs durch die zuständige Behörde, Beschwerde beim Obersten Bundesgericht eingereicht werden. Um die Funktionsfähigkeit der staatlichen Behörden zu gewährleisten, bleiben sich aus Sec. 6 Ssec. 7 ergebende Konsequenzen auch dann bestehen, wenn das Oberste Bundesgericht der Beschwerde stattgibt.
Section 7 - Others
Unbeschadet der Sec. 5 Ssec. 1 dieses Gesetzes kann auf Anordnung der der zuständigen Behörde vorgesetzten Obersten Bundesbehörde das Recht zur aktiven Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen im Bund und den Staaten aus technischen Gründen von der Registrierung im Citizens Net abhängig gemacht werden"
Section 8 - Final Provisions
Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
Dieser Beitrag wurde bereits 17 mal editiert, zuletzt von »Archie Archivar« (3. Dezember 2012, 00:15)