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Die derzeitige Regelung weißt eine bekannte Lücke auf, nach der nicht geregelt ist, wann und ob die 14-Tages-Frist greift, wenn keine Debatten oder Abstimmungen innerhalb diesen Zeitraumes stattfanden. Dieser Entwurf soll dem Abhilfe schaffen.
eine solche Regelung schwebte mir ebenfalls schon im Kopf herum, als der Kongress kürzlich für mehr als zwei Wochen keine Angelegenheiten zu regeln hatte. Daher stimme ich dem Antrag vom Inhalt her voll und ganz zu. Von der Form her schlage ich aber eine Alternative vor:
Grund dafür ist einerseits, dass z.B. bei Haushaltsbeschlüssen ja auch nicht der ganze Kongress, sondern nur das Repräsentantenhaus beteiligt ist, und dann gilt die Anwesenheitspflicht natürlich auch nur für Congressmen. Andererseits ist ein Hearing a) nur im Senat und b) ist es auch keine Diskussion oder Abstimmung. Mit dieser Regelung sind auch solche Fälle abgedeckt.
Mr. Speaker, ich wäre bereit meinen eigenen Antrag zu Gunsten des von Mr. Hodges eingereichten Vorschlages zurückzuziehen sofern Mr. Hodges seinen Antrag einbringt.
ich denke, dass wir da unkomplizierter verfahren können und Senator Wells Antrag einfach entsprechend umformulieren. Man muss sich das Leben schließlich nicht schwerer machen, als es ist.
Wenn Senator Hodges nun noch erklären würde, was er als eine "ordentliche Sitzung" definiert und dies am Besten auch irgendwo gesetzlich geregelt wird, könnte ich mich mit seinem Vorschlag anfreunden.
Bis dahin präferiere ich den ursprünglichen Entwurf, da er zumindest klare Definitionen enthält, anhand derer ein Mandatsentzug auch juristisch nachprüfbar bleibt.
RICHARD DEAN TEMPLETON [R-LA] Former XXV. President of the United States
Former Governor & Senator of the State of Savannah
da für Mr. Templeton eine "ordentliche Sitzung" anscheinend nicht ausreichend definiert ist, schlage ich vor, den Antrag zusätzlich um folgenden Satz zu ergänzen:
"Eine ordentliche Sitzung ist dabei jedwede Diskussion, Abstimmung, jedwedes Hearing oder Questioning und jedweder andere gesetzmäßige Vorgang, bei dem die Angehörigen des Kongresses im Plenum oder in ihren Kammern zur Beratung zusammentreten."