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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Michael Tang« (6. Juni 2008, 18:46)
Zitat
Original von Michael Tang
Natürlich könnten wir es uns einfach machen, das deutsche StGB heranziehen und die dort aufgeführten Straftatbestände ein wenig raffen und an micronationale Verhältnisse anpassen – aber das wäre nicht im Sinne der Sache, wäre nur ein Teil der zu bewältigenden Aufgabe.
Unser Ziel sollte – meiner Meinung nach – sein, eine Strafrechtskodifikation zu erarbeiten, die nicht nur im Besonderen Teil – also hinsichtlich der durch sie geschützten Rechtsgüter – Rücksicht auf die Gegebenheiten des MN-Umfeldes nimmt, in dem sie Geltung entfalten soll, sondern auch im Allgemeinen Teil.
Will sagen: Astor wäre wenig gedient, wenn wir die (wenigstens in der Wahrnehmung von Nicht-Juristen) hochkomplexe Systematik realer Strafgesetzbücher 1:1 übernehmen würden und das Strafrecht damit zu einer Spielwiese ausschließlich für Spieler mit RL-juristischen Vorkenntnissen machten.
Zitat
Ein wesentlicher Teil unserer Arbeit wird infolgedessen darin bestehen, möglichst einfache Definitionen für strafrechtlich relevante Kategorien wie "Vorsatz", "Fahrlässigkeit", "Rechtfertigung" und "Schuldfähigkeit" zu finden, ohne dabei in unangemessene, undifferenzierte Banalität abzugleiten.
Zitat
Dabei vor allem hoffe ich auf eure Hilfe – denn auch wenn das Strafrecht nicht Mr. Finnegans bevorzugtes Rechtsgebiet sein mag, so ist er IRL doch immerhin Jurastudent im fortgeschrittenen Stadium , während meine Wenigkeit ihr RL-Jura-Studium bereits nach zwei Semestern abgebrochen hat – und meine "Strafrecht I"-Grundlagenvorlesung ist lange her...
Nach derart grundlegenden, definitorischen Arbeiten (in diesen Sektor gehört z.B. auch die Abwägung, wie wir mit heiligen Kühen des deutschen Strafrechts wie dem Bestimmtheitsgebot, dem strikten Analogieverbot und dem Verbot von Straf-Gewohnheitsrecht umgehen – drei Prinzipien, die der im MN-Bereich an sich sehr sinnvollen praktisch-richtlichen Rechtsfortbildung entgegenstehen) müssen wir uns dann letztlich auch noch Gedanken über den Katalog der zu schützenden Rechtsgüter machen – aber wie gesagt, das Werkeln am "Allgemeinen Teil", an einer MN-kompatiblen Strafrechts-Systematik, halte ich für die vordringlichere und schwierigere Aufgabe.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ulysses S. Finnegan jr.« (7. Juni 2008, 14:30)
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