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2015/7/1 Amendment to the Standing Rules of the General Court (Chairmanship)
Honorable Members of the General Court ,
Mr. Jeremy Goldberg verlangt eine Aussprache zum angehängten Entwurf.
Ich setze die Dauer der Aussprache auf vorerst 96 Stunden fest.
Dem Antragsteller gebührt das erste Wort.
Jeremy Goldberg
Speaker of the General Court
Amendment to the Standing Rules of the General Court (Chairmanship)
Section 1
Rule II der Standing Rules of the General Court wird wie folgt neugefasst:
Rule II - Chairmanship
1. Speaker of the General Court
(a) Gemäss Art. III Sec. 4 wählt der General Court aus seinen Mitgliedern einen Speaker of the General Court, welcher die Sitzungen des General Court leitet.
(b) Der Speaker amtiert für sechs Monate.
(c) Wahlen für das Amt des Speaker sind durchzuführen, wenn das Amt vakant ist oder wenn es auf Antrag eines Mitgliedes die Mehrheit des General Court beschliesst.
3. Acting Speaker of the General Court
Für den Fall, dass kein Speaker im Amt ist, soll als Acting Speaker das Mitglied des General Courts die Sitzungsleitung übernehmen, welches unter den verfügbaren Mitgliedern am längsten dem General Court angehört.
4. Competence of the Chairman
Der Speaker vertritt den General Court nach aussen, sorgt für die Einhaltung dieser Geschäftsordnung und leitet die Aussprachen gerecht und unparteiisch. Er hat im Rahmen dieser Geschäftsordnung Weisungsbefugnis gegenüber den Mitgliedern des General Court, sofern diese den Fortgang der Arbeit und die Ordnung im Hause betrifft.
5. Vacancies
Steht eine Amtshandlung des Speaker für 48 Stunden aus, so gilt dieser als abwesend und eine Vertretung nach den aktuellen Regeln soll erfolgen.
Die Stellvertretung soll andauern, bis der rechtmässige Speaker die Wiederaufnahme der Amtsgeschäfte erklärt.
Section 2
Dieses Amendment tritt mit Beschluss durch den General Court in Kraft.
Honorable Members of the General Court,
Der von mir eingebrachte Entwurf dient dazu unsere Standing Rules wieder mit den geänderten Vorgaben in unserer Verfassung in Einklang zu bringen. Ich ersuche sie daher um Zustimmung.
Mr Speaker, Honorable Members of the General Court
Gibt es keine Ziffer 2?
Mosby M. Parsons
Former Senator for Laurentiana
Former Governor of Laurentiana
Former Member of the House of Representatives
Former Lieutenant General (NG) and
Commandant of the Laurentiana National Guard
Honorable Members of the General Court,
Mr. Parsons hat recht, hier ist mir ein kleines Missgeschickt bei der Nummerierung unterlaufen. Ziffer 3 soll natürlich Ziffer 2 sein.
Mr. Speaker,
es handelt sich um eine längst überfällig Aktualisierung. Ich werde daher zustimmen.
Mr. Speaker,
Auch ich werde zustimmen.
Honorable Members of the General Court,
Die breite Zustimmung freut mich, ich lege daher noch die folgende korrigierte Version vor:
Amendment to the Standing Rules of the General Court (Chairmanship)
Section 1
Rule II der Standing Rules of the General Court wird wie folgt neugefasst:
Rule II - Chairmanship
1. Speaker of the General Court
(a) Gemäss Art. III Sec. 4 wählt der General Court aus seinen Mitgliedern einen Speaker of the General Court, welcher die Sitzungen des General Court leitet.
(b) Der Speaker amtiert für sechs Monate.
(c) Wahlen für das Amt des Speaker sind durchzuführen, wenn das Amt vakant ist oder wenn es auf Antrag eines Mitgliedes die Mehrheit des General Court beschliesst.
2. Acting Speaker of the General Court
Für den Fall, dass kein Speaker im Amt ist, soll als Acting Speaker das Mitglied des General Courts die Sitzungsleitung übernehmen, welches unter den verfügbaren Mitgliedern am längsten dem General Court angehört.
3. Competence of the Chairman
Der Speaker vertritt den General Court nach aussen, sorgt für die Einhaltung dieser Geschäftsordnung und leitet die Aussprachen gerecht und unparteiisch. Er hat im Rahmen dieser Geschäftsordnung Weisungsbefugnis gegenüber den Mitgliedern des General Court, sofern diese den Fortgang der Arbeit und die Ordnung im Hause betrifft.
4. Vacancies
Steht eine Amtshandlung des Speaker für 48 Stunden aus, so gilt dieser als abwesend und eine Vertretung nach den aktuellen Regeln soll erfolgen.
Die Stellvertretung soll andauern, bis der rechtmässige Speaker die Wiederaufnahme der Amtsgeschäfte erklärt.
Section 2
Dieses Amendment tritt mit Beschluss durch den General Court in Kraft.
Honorable Members of the General Court ,
Ich erkläre die Aussprache hiermit für beendet, da die ordentliche Aussprachedauer abgelaufen ist.
Die Abstimmung wird umgehend eingeleitet.
Dr. Jeremy Goldberg
Speaker of the General Court