Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit gerne auf Chp. II Sec. 1 Ssc. 5
Federal Judiciary Act lenken. Demnach ist die Zuständigkeit dieses Gerichtshofes davon abhängig, dass ein Writ of Mandamus erteilt wird. Zur Erteilung des Writ of Mandamus haben Sie nicht gesondert vorgetragen. Möchten Sie Ihre Ausführungen dahingehend ergänzen oder klarstellen?
Mr. Chief Justice,
gemäß dem von Ihnen zitierten Federal Judiciary Act, Chp. II Sec. 1 Ssc. 5 entscheidet der Supreme Court in einziger Instanz über Verfahren, die er mit Writ of Mandamus annimmt und die Streitigkeiten zwischen a) Verfassungsorganen des Bundes oder einem Organ und seinen Mitgliedern, b) Bund und einem Bundesstaat oder zwischen ihren Organen, c) mehreren Bundesstaaten oder Organen verschiedener Bundesstaaten, aufgrund der Anwendung von Verfassungsrecht betreffen.
Der Federal Judiciary Act fußt hierbei auf Art. V, Sec. 3, SSec. 1, dash 5 U.S. Constitution, wonach der Supreme Court „ihm ferner (…) auf gesetzlichem Wege zugewiesenen Fällen“ entscheidet. Dieser Öffnungsklausel ist der U.S. Congress mit den Inhalten des FJA nachgekommen und hat diese Fälle definiert.
Eben jene Klausel besagt nun, dass der Supreme Court in „einziger Instanz“ über die dort hinterlegten Verfahren entscheidet. Das Gesetz schließt an dieser Stelle also den Zug durch die Instanzen aus und weist dem SCOTUS diese Verfahren ausdrücklich erst- und letztinstanzlich zu.
Ferner legt bereits die U.S. Constitution fest, dass der Supreme Court „bei Streitigkeiten zwischen einzelnen Organen oder Körperschaften der Vereinigten Staaten, hinsichtlich deren Kompetenzen und etwaiger Überschreitungen“ entscheiden solle (Art. V, Sec. 3, SSec. 1, dash 1). Diese Verfassungsregel kann nicht durch ein einfaches Gesetz „überschrieben“ werden. Ein Gesetz, welches die in der Verfassung eindeutig dem SCOTUS zugewiesenen Aufgabenbereiche ändert oder einschränkt kann nicht verfassungskonform sein, da eine Änderung der Verfassung ganz anderen, nämlich höheren, Hürden unterliegt (Art. VII, Sec. 3). Lediglich eine Erweiterung der Kompetenzen oder Verfahren, für die der SCOTUS zuständig ist, ist im Rahmen der einfachen Gesetzgebung zulässig nach Art. V, Sec. 3, SSec. 1, dash 5 der besagt, dass „in den ferner ihm durch die Verfassung oder auf gesetzlichem Wege zugewiesenen Fällen“ der SCOTUS zuständig ist. Das Wort „Ferner“ lässt sich hier ausschließlich als Indikator dafür messen, dass die vorrangigen Aufzählungen (dash 1 bis 4) feststehend sind und in jedem Falle durch den SCOTUS zu behandeln sind.
Die im Falle Libertas ./. Sanderson, President of the Senate vorgetragene Argumentation des ehrenvollen Gerichts, ein Instanzenzug zur Wahrung von Art. V, Sec. 3, SSec. 1, dash 3 sei durch Gesetz vorgeschrieben und daher zu vollziehen, fußt auf einer alten Fassung des FJA. Die inzwischen revidierte Fassung trägt diesem Umstand nicht mehr in vollem Umfang Rechnung. So sieht das Gesetz eindeutig vor, dass District Courts in Strafsachen (Ch. II, Art. II, Sec. 4, SSec. a+c) und in Zivilsachen (Ch. II, Art. II, Sec. 4, SSec. b, c und d) entscheiden. Sie entscheiden ausdrücklich nicht in Verfassungsfragen und ausdrücklich nicht in Verfassungsfragen aufgrund Streitigkeiten zwischen Organen des Bundes oder eines Bundesstaates.
Zuletzt muss, erneut, erwähnt werden, dass es sich in diesem Fall um eine Streitigkeit nicht nur und ausschließlich aufgrund der Bundesverfassung handelt, sondern auch und gerade aufgrund der Streitigkeit zwischen zwei Organen eine Bundesstaates, fußend auf der Verfassung dieses Staates. Eben diese Verfassung legt fest, dass solche Streitigkeiten durch einen Obersten Gerichtshof des Staates Laurentiana Art. V, Sec. 1 verhandelt werden. Ist ein solcher nicht eingerichtet, und dies ist der Fall, wird die Zuständigkeit dem SCOTUS übertragen (Art. V, Sec. 4). Selbst wenn also der SCOTUS annehmen würde, dass er nicht zuständig sei, so ergibt sich eine etwaige Zuständigkeit in jedem Falle aufgrund der Verfassung des Staates von Laurentiana, da der SCOTUS in diesem Falle Hilfsweise an die Stelle des Obersten Gerichtshof des Staates Laurentiana tritt.
Eine Erteilung eines Writ of Mandamus ist unserer Ansicht nach daher in beiden Fällen, wenigstens aber aufgrund des letztgenannten, stattzugeben.
Danke.